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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Wiederaufbau von Kobani und Berichte über behördliches Vorgehen gegen Rojava-Solidarität

Ausreiseverbote gegen Unterstützer der Selbstverwaltungskantone von Rojava/Nordsyrien und gegen Anhänger des Islamischen Staats (IS), Absicht der Reise (humanitäre Hilfe, Anschluss an bewaffnete Gruppierungen u.a.), repressive Maßnahmen gegen Rojava-Unterstützer auf EU-Ebene, Strafbarkeit der Beteiligung deutscher Staatsbürger am bewaffneten Widerstand gegen den IS, Fallbeispiele, passierbare Grenzübergänge zwischen der Türkei und Syrien, Grenzsicherungsanlagen, Grenzverkehr von Gütern und Personen (Gegner und Unterstützer des IS), humanitäre Situation in der Stadt Kobani, Stand des Wiederaufbaus, humanitäre Hilfe, IS-Überfall auf Kobani Ende Juni 2015, Sicherheitslage in der Region Rojava<br /> (insgesamt 15 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

17.08.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/566322.07.2015

Wiederaufbau von Kobani und Berichte über behördliches Vorgehen gegen Rojava-Solidarität

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Januar 2015 wurde die syrisch-kurdische Stadt Kobani nach rund viermonatiger Belagerung und teilweiser Besetzung durch den sogenannten Islamischen Staat (IS) von den kurdischen Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG bzw. YPJ und ihren Verbündeten, darunter Peschmerga aus der Region Kurdistan-Irak, Kommunisten aus der Türkei und einzelnen Brigaden der Freien Syrischen Armee, befreit. Rund die Hälfte der 200 000 Einwohnerinnen und Einwohner des selbstverwalteten Kantons, die vor den IS-Angriffen in die Türkei geflohen waren, sind seitdem nach Angaben der Kantonalverwaltung in die zu 80 Prozent zerstörte Stadt und die umliegenden Dörfer zurückgekehrt. Die humanitäre Situation vor Ort ist weiterhin aufgrund der Zerstörung wichtiger Infrastrukturen prekär. Dazu kommt ein faktisches Embargo durch die Türkei, die nur ausgewählte Hilfstransporte ihre Grenze passieren lässt, aber nach Angaben der Kantonalverwaltung wichtige Güter für den Wiederaufbau blockiert. Die Sicherheitslage erscheint insbesondere aufgrund von Minen, Sprengfallen und nicht explodierter Munition weiterhin höchst brisant (www.jungewelt.de/2015/05-12/011.php; www.heise.de/tp/artikel/44/44991/1.html).

Zudem erfolgte Ende Juni 2015 ein erneuter Überfall des IS auf die Stadt. Die nach YPG-Angaben auch über die Türkei nach Kobani eingedrungenen Dschihadisten töteten dabei über 200 Zivilistinnen und Zivilisten.

Unterdessen sehen sich Aktivistinnen und Aktivisten, die sich an humanitären Projekten zum Wiederaufbau, aber auch am Widerstand gegen den IS beteiligen wollen, in verschiedenen Staaten der Europäischen Union (EU) staatlichen Repressalien ausgesetzt. Am 18. Juni 2015 wurde die aus Duisburg stammende S. K., Mitglied der Jugendgruppe Young Struggle, bei ihrer geplanten Ausreise über den Düsseldorfer Flughafen von der Bundespolizei aufgehalten. Die junge Frau wollte sich an einer humanitären Brigade des internationalen sozialistischen Zusammenschlusses ICOR zum Bau eines Gesundheitszentrums in Kobani beteiligen. Die Polizei nahm S. K. ihren Personalausweis und Reisepass ab, sie erhielt ein Ausreiseverbot mit der Begründung der „Gefahrenabwehr“ (www.antifa-duesseldorf.de/2015/07/06/interview-mit-sofie-k/; https:\linksunten.indymedia.org/de/node/146492).

Im März 2015 wurde die aus Duisburg stammende 19-jährige I. H., die sich den Volks- und Frauenverteidigungseinheiten YPG bzw. YPJ angeschlossen hatte, bei der Verteidigung eines christlichen Dorfes gegen den IS in Rojava/Nordsyrien getötet. Neben Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt wegen der Tötung der deutschen Staatsbürgerin wollte die Bundesanwaltschaft Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiodeauch ein strafrechtliches Vorgehen gegen die Marxistisch-Leninistische Kommunistische Partei (MLKP), in deren Namen H. nach Syrien gegangen war, wegen Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung prüfen (www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/2000-menschen-erweisen-ivana-hoffmann-die-letzte-ehre-a-1023582.html).

Auch in anderen EU-Staaten werden Maßnahmen gegen Personen ergriffen, die sich dem bewaffneten Widerstand gegen den IS angeschlossen haben oder dies möglicherweise vorhatten. So wurden zwei aus Spanien stammende Mitglieder einer von der MLPK initiierten Internationalen Freiheitsbrigade aus Rojava bei ihrer Rückkehr am 6. Juli 2015 festgenommen. Ein Sondergericht wirft ihnen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor (www.heise.de/tp/artikel/45/45385/1.html). Auch in Großbritannien wurde im Januar 2015 eine 18-jährige Kurdin unter dem Vorwurf der Terrorismusunterstützung inhaftiert, weil sie sich möglicherweise den Frauenverteidigungseinheiten YPJ in Rojava anschließen wollte (www.theguardian.com/world/2015/mar/13/british-teenagegirl-charged-kurdish-forces-fighting-isis).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Inwiefern und auf welcher rechtlichen Grundlage hält die Bundesregierung Ausreiseverbote gegen Personen, die zur Unterstützung humanitärer Projekte oder ziviler Bereiche der Selbstverwaltungskantone nach Rojava reisen wollen, für zulässig?

2

Inwiefern und auf welcher rechtlichen Grundlage hält die Bundesregierung Ausreiseverbote gegen Personen, die sich dem bewaffneten Widerstand gegen den IS in Nordsyrien oder dem Nordirak anschließen wollen, für zulässig?

3

In wie vielen und welchen Fällen wurden wann und auf welcher rechtlichen Grundlage in der Bundesrepublik Deutschland Ausreiseverbote gegen Personen verhängt, die nach Nordsyrien/Rojava reisen wollten?

a) Wie viele dieser Ausreiseverbote richteten sich gegen mutmaßliche Anhänger des IS oder anderer dschihadistischer Gruppierungen (bitte angeben, inwieweit der Verdacht bestand, dass die Betroffenen sich bewaffneten Gruppierungen anschießen wollten, oder was sonst die Absicht der Reise war, z. B. humanitäre Hilfe, Eheschließung mit einem Dschihadisten etc.)?

b) Wie viele dieser Ausreiseverbote richteten sich gegen mutmaßliche Unterstützerinnen und Unterstützer der Selbstverwaltungskantone von Rojava (bitte angeben, inwieweit der Verdacht besteht, dass die Betroffenen sich den bewaffneten Gruppierungen YPG bzw. YPJ oder anderen, aufseiten der Selbstverwaltung kämpfenden Verbände anschießen wollten, oder was sonst die Absicht der Reise war, z. B. humanitäre Hilfe)?

4

Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene Maßnahmen zur Verhinderung der Ausreise von Personen besprochen oder vereinbart, die im Verdacht stehen, zur Unterstützung der Selbstverwaltungskantone einschließlich ihrer Selbstverteidigungsmilizen YPG bzw. YPJ u. a. nach Nordsyrien/Rojava ausreisen zu wollen oder von dort zurückkehren?

5

Welche EU-Staaten haben bislang nach Kenntnis der Bundesregierung repressive Maßnahmen gegen Personen ergriffen, die im Verdacht stehen, zur Unterstützung der Selbstverwaltungskantone einschließlich ihrer Selbstverteidigungsmilizen YPG bzw. YPJ u. a. nach Nordsyrien/Rojava ausreisen zu wollen oder von dort zurückkehren?

a) Um welche Maßnahmen auf welcher rechtlichen Grundlage in welchen Staaten handelt es sich genau?

b) Wie viele Personen wurden in welchen EU-Staaten bislang wegen ihrer möglichen bzw. geplanten Beteiligung an humanitären oder bewaffneten Aktivitäten aufseiten der Selbstverwaltungskantone von Rojava festgenommen, inhaftiert, angeklagt oder verurteilt?

6

Inwieweit und in welchen Fällen und aus welchen Gründen im Einzelnen erachtet die Bundesregierung eine Beteiligung deutscher Staatsbürger oder in Deutschland aufenthaltsberechtigter Personen an Gruppierungen, die in Syrien und dem Irak bewaffnet gegen den IS kämpfen, für unzulässig oder strafbar?

a) Welche möglichen Straftatbestände kann eine Beteiligung deutscher Staatsbürger oder generell in Deutschland aufenthaltsberechtigter Personen am bewaffneten Widerstand gegen den IS im Irak und Syrien nach Kenntnis der Bundesregierung unter welchen Umständen und auf welcher rechtlichen und gesetzlichen Grundlage im Einzelnen erfüllen?

b) Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen ist es deutschen Staatsbürgern generell verboten, sich bewaffneten staatlichen, parastaatlichen oder nichtstaatlichen Gruppierungen im Ausland anzuschließen?

7

Wie begründet die Bundesregierung konkret das gegen S. K. verhängte Ausreiseverbot?

a) Was genau wurde oder wird S. K. vorgeworfen?

b) Aus welchen Quellen stammen die diesbezüglichen Erkenntnisse der Bundespolizei?

c) Welche Behörde hat das Ausreiseverbot wann und für welchen Zeitraum verhängt?

d) Wurden S. K. sowohl der Reisepass als auch der Personalausweis entzogen, und wenn ja, für wie lange? Falls sie eines der Dokumente zurückerhalten hat, inwieweit ist darin die Ausreisesperre ausdrücklich vermerkt worden?

e) Welche rechtlichen Mittel stehen S. K. nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung, um gegen das Ausreiseverbot vorzugehen, und inwiefern und wann wurde sie darüber belehrt?

8

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand des nach dem Tod von I. H. angekündigten Prüfvorgangs der Generalbundesanwaltschaft wegen möglicher Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die MLKP oder einzelne Mitglieder oder Funktionäre oder Teilstrukturen dieser Partei im Zusammenhang mit der Rekrutierung von Kämpferinnen und Kämpfern gegen den IS in Syrien und Irak?

a) Wurde mittlerweile ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und wenn ja, gegen wen, und aufgrund welcher möglichen Straftatbestände?

b) Wurde vonseiten der Justiz die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens nach § 129b des Strafgesetzbuches (StGB) gegen die MLKP oder Teilstrukturen dieser Partei (welche) beantragt, und wie ist gegebenenfalls die Haltung des für eine diesbezügliche Verfolgungsermächtigung zuständigen Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hierzu?

9

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand des Ermittlungsverfahrens gegen Unbekannt wegen Tötung der deutschen Staatsbürgerin I. H. in Syrien?

10

Inwieweit spielte nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligung von Mitgliedern der TKP bzw. ML bzw. ihres bewaffneten Arms TIKKO am Widerstand der YPG bzw. YPJ bzw. der Internationalen Freiheitsbrigade gegen den IS in Nordsyrien bei Aufrechterhaltung der vom BMJV im Jahr 2012 erteilten Verfolgungsermächtigung nach § 129b StGB und den am 15. April 2015 von der Bundesanwaltschaft unter dem Vorwurf des § 129b StGB veranlassten Festnahmen von elf Mitgliedern der Konföderation der Arbeiterinnen und Arbeiter aus der Türkei in Europa (ATIK) in Deutschland, Griechenland, Frankreich und der Schweiz eine Rolle (www.freitag.de vom 17. Juni 2015 „MigrantInnen in der Diaspora kriminalisiert“)?

11

Wie stellt sich die gegenwärtige Situation an der türkisch-syrischen Grenze nach Kenntnis der Bundesregierung dar?

a) Welche passierbaren Grenzübergänge zwischen der Türkei und Syrien bestehen, und welche Gruppierungen kontrollieren diese jeweils auf syrischer Seite?

b) Inwieweit, in welchem Ausmaß und an welchen Stellen ist es Angehörigen dschihadistischer Gruppierungen, wie des IS, al Nusra, der Armee der Eroberer etc. möglich, die türkisch-syrische Grenze zu überschreiten, und inwieweit findet dieser Grenzverkehr mit Wissen, Unterstützung oder Billigung türkischer Behörden statt?

c) In welchen Bereichen der Grenze wurden von türkischer Seite aus welche besonderen Blockademaßnahmen (Mauern, Zäune, Gräben, Minen etc.) neben den bereits vor Beginn des syrischen Bürgerkrieges bestehenden Grenzsicherungsanlagen errichtet, und welchen Zielen im Einzelnen bzw. der Abwehr welcher möglichen Gefahren dienen diese nach Kenntnis der Bundesregierung?

d) Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen können nach Kenntnis der Bundesregierung generell Personen und Güter die Grenze zwischen der Türkei und den drei Selbstverwaltungskantonen Cazire, Kobani und Afrin in Nordsyrien passieren?

e) Inwieweit und unter welchen Voraussetzungen können Baufahrzeuge und Baumaterialien für den Wiederaufbau von Kobani die türkisch-syrische Grenze passieren, und wo und mit welcher Begründung gibt es in diesem Bereich Restriktionen durch die türkischen Behörden?

f) Inwiefern und unter welchen Voraussetzungen können Personen, die sich am Wiederaufbau von Kobani einschließlich medizinischer Versorgung beteiligen wollen, die Grenze nach Syrien von der Türkei aus passieren, und inwieweit sind der Bundesregierung hier Restriktionen vonseiten der türkischen Behörden bekannt (bitte benennen inwieweit hier zwischen türkischen und syrischen Staatsbürgern und Bürgern anderer Staaten unterschieden wird)?

12

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die derzeitige humanitäre Situation in der Stadt Kobani und den umliegenden Dörfern des Kantons?

a) Wie viele Bewohnerinnen und Bewohner sind nach Kenntnis der Bundesregierung zwischenzeitlich aus der Türkei nach Kobani zurückgekehrt, und wo und unter welchen Umständen leben diese?

b) Welche Informationen über den aktuellen Stand des Wiederaufbaus von Kobani hat die Bundesregierung?

c) Hat die Bundesregierung Kenntnis von internationalen Konferenzen, die sich mit dem Wiederaufbau von Kobani befassen, und wenn ja, inwieweit hat sie sich an solchen Konferenzen beteiligt oder beabsichtigt dies in Zukunft zu tun?

d) Welche staatlichen und nichtstaatlichen Hilfsprojekte und Hilfsprogramme aus Deutschland für den Wiederaufbau von Kobani und die humanitäre Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sind der Bundesregierung bekannt, und inwieweit unterstützt sie deren Bemühungen?

13

Inwieweit setzt sich die Bundesregierung bei der türkischen Regierung für eine weitere Öffnung der Grenze bzw. die Schaffung eines humanitären Korridors aus der Türkei nach Kobani ein, um den Wiederaufbau der Stadt zu unterstützten und die humanitäre Versorgung der zurückgekehrten Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen?

14

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über einen erneuten Überfall des IS auf Kobani Ende Juni 2015?

a) Wie viele IS-Kämpfer waren nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Angriff beteiligt, und wie konnten diese in die Stadt eindringen?

b) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Hinweise, dass sich IS-Kämpfer über türkisches Territorium bewegen, die Grenze von der Türkei aus passiert haben oder von türkischen Behörden Hilfestellungen beim Eindringen nach Kobani oder beim Rückzug erhalten haben?

c) Wie viele Menschenleben kostete der erneute IS-Angriff auf Kobani nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Zivilistinnen bzw. Zivilisten, Mitgliedern der Sicherheitskräfte von Kobani – YPG bzw. YPJ, Asayis u. a. – und IS-Kämpfern aufschlüsseln)?

15

Wie schätzt die Bundesregierung generell die Sicherheitslage in der Region Rojava ein (bitte nach den Kantonen Afrin, Kobani und Cazire getrennt aufschlüsseln und begründen)?

Berlin, den 22. Juli 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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