BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Geplanter Bau einer Festen Fehmarnbeltquerung

Gesamtkosten von Fehmarnbelttunnel und Hinterlandanbindung sowie Kostenprognosen bei Abschluss des Staatsvertrages 2008, Bewertung der Kostensteigerungen, Stand der EU-seitigen Finanzierung, Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung von Schiffskollisionen, Einsatzpläne für den Fall von Kollisionen und Ölteppichen, Gestaltung und Kosten des Planfeststellungsverfahrens, Nachweis wirtschaftlicher Tragfähigkeit bei Beantragung von CEF-Fördermitteln<br /> (insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

05.10.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/603015.09.2015

Geplanter Bau einer Festen Fehmarnbeltquerung

der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Roland Claus, Dr. Diether Dehm, Sabine Leidig, Birgit Menz, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Planungen einer Festen Fehmarnbelt-Querung (FFBQ) sind mittlerweile über 30 Jahre alt, seit im Jahr 1984 der „Roundtable der europäischen Industrie“ diese Verbindung in sein Forderungskonzept „missing links“ aufgenommen hatte (www.waterkant.info/old/wt_2000-03.html). Nach jahrzehntelangem Hin und Her – auch um die Frage „Brücke oder Tunnel“ – scheinen sich seit der Ratifizierung des deutsch-dänischen Staatsvertrags zum Bau der Querung im Frühjahr 2009 die Pläne zu verfestigen. Aktuell geht es um die Planung des längsten Absenktunnels der Welt, der Lolland mit Fehmarn verbinden soll.

Letztlich würde das Projekt die Reisezeit zwischen den Metropolregionen Hamburg und Kopenhagen nur um wenige Minuten verkürzen. Dabei gibt es einen sehr guten Fährverkehr, der im 30-Minutentakt zwischen den Inseln pendelt, 48-mal pro Tag, 365 Tage im Jahr.

In Dänemark wurde am 25. Februar 2015 ein Gesetzentwurf zum Bau der FFBQ im Folketing eingebracht, wie es das dänische Baurecht vorschreibt. Noch vor der Sommerpause sollte das Baugesetz vom Folketing verabschiedet werden, d. h. noch bevor die Baufinanzierung im Herbst 2015 geklärt ist. Das Baubudget soll mit 7,4 Mrd. Euro gedeckelt werden. Anträge auf EU-Förderung sind fristgemäß eingereicht worden. Mit der Bearbeitung der Erwiderungen zum Planfeststellungsverfahren (PFV) sei das Unternehmen Femern A/S „auf der Zielgrade“. Keine konkrete Angabe findet sich jedoch dazu, wann mit der Abgabe der Erwiderungen zu rechnen sei.

Auf deutscher Seite verzögern sich die PFV zur Hinterlandanbindung der FFBQ. Beim letzten Dialogforum am 5. März 2015 räumte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Schleswig-Holstein, Dr. Frank Nägele, ein, dass für das PFV zur FFBQ die Erwiderungen der Femern A/S auf die zahlreichen Stellungnahmen von Einzeleinwendern fehlen, die Anfang Juli 2014 eingereicht wurden. Das PFV verzögert sich deshalb, bis diese Erwiderungen vorliegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Aktionsbündnisses gegen eine feste Fehmarnbeltquerung e.V., wonach der Bau des geplanten Fehmarnbelttunnels über mehr als sechs Jahre Sedimentfahnen verursachen würde, welche die Ostsee von der Kieler Bucht bis nach Rügen eintrüben würden (Planfeststellung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz für die Errichtung einer Festen Fehmarnbeltquerung als Tunnelbauwerk zwischen Puttgarden und Rødby, deutscher Vorhabenabschnitt – Einwendungen des Aktionsbündnisses und andere Umweltvereinigungen gegen den Plan, Juni 2014, www.wmecklenburg.de/plugins/files/793638/00-belt-pf-ausl-2014-einw-27 -bis-29-stand-20140703.pdf; bitte begründen), und ist nach Ansicht der Bundesregierung ein solcher Eingriff in das Ökosystem Ostsee mit der Helsinki-Konvention vereinbar (bitte begründen)?

2

Haben die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, die zwischen Fehmarn und Hamburg gegründeten Bürgerinitiativen gegen den Bau der FFBQ und deren Hinterlandanbindung besucht (bitte begründen), und ist mit einem künftigen Besuch zu rechnen (bitte begründen und gegebenenfalls Termine angeben)?

3

Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Gesamtkosten des geplanten Fehmarnbelttunnels (bitte aktuellen Stand angeben), und auf welche Höhe belief sich die Kostenprognose für den Fehmarnbelttunnel bei Abschluss des Staatsvertrages im Jahr 2008?

4

Auf welche Höhe belaufen sich nach Kenntnis der Bunderegierung derzeit die Kosten der Hinterlandanbindung der FFBQ (bitte die prognostizierten Gesamtkosten sowie deren Bestandteile auf deutscher und dänischer Seite getrennt nach Verkehrsträgern differenziert angeben), und auf welche Höhe belief sich die Kostenprognose bei Abschluss des Staatsvertrages (bitte die im Jahr 2008 prognostizierten Gesamtkosten sowie deren Bestandteile auf deutscher und dänischer Seite und nach Verkehrsträgern differenziert angeben)?

5

Sind die möglichen Steigerungen bei den Kostenprognosen des Fehmarnbelttunnels und dessen Hinterlandanbindung nach Ansicht der Bundesregierung „wesentliche Kostensteigerungen“ (Artikel 5 Absatz 4 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung)?

Wenn ja, inwiefern kam die Bundesregierung der in Artikel 5 Absatz 4 des Staatsvertrages zur Festen Fehmarnbeltquerung verankerten Bestimmung nach, in diesem Fall mit der Regierung Dänemarks „die Lage aufs Neue [zu] erörtern“, und mit welchen Ergebnissen?

Wenn nein, mit welcher Begründung, und ab welcher prozentualen Überschreitung der ursprünglichen Kostenprognosen liegen nach Auffassung der Bundesregierung „wesentliche Kostensteigerungen“ vor, welche gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Staatsvertrages zur Überprüfung des Gesamtprojekts verpflichten?

6

Ist eine Kürzung von EU-seitigen Finanzierungsanteilen des Gesamtprojekts nach Auffassung der Bundesregierung eine Änderung „der Voraussetzungen für das Projekt oder für Teile des Projekts“ (ebd. bitte begründen)?

7

Auf welchem Stand befindet sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anmeldeprozess des Fehmarnbelttunnels zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI), und war diese Anmeldung in den letzten zwölf Monaten Gegenstand von Konsultationen zwischen den Regierungen Deutschlands und Dänemarks (bitte begründen)?

8

Inwieweit hält die Bundesregierung die prognostizierten Gesamtkosten (Querung und Hinterlandanbindung) angesichts des aktuellen Verkehrsaufkommens von etwa 5 500 Fahrzeugen täglich über die bestehende Fährlinie (www.femern.de, „Verkehrsprognose“, November 2014) für kosteneffizient?

9

Welche Vorsorgemaßnahmen plant die Bundesregierung, um die Gefahr von Schiffskollisionen und möglichen Öl- und Chemikalienlachen auf der Ostsee während des Baus der FFBQ zu verringern, und welche Einsatzpläne gibt es für den Fall von Kollisionen und Ölteppichen?

10

Warum werden die unterschiedlichen Baumaßnahmen, wie der Fehmarnbelttunnel, die Verlängerung der Autobahn nach Puttgarden, die Hinterlandanbindung, neue Brücken und die Erweiterung der Querung über den Fehmarnsund, nach Kenntnis der Bundesregierung nicht in einem einzigen Genehmigungsverfahren gebündelt?

11

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die endgültigen Kosten der Genehmigungsverfahren für die verschiedenen mit der FFBQ zusammenhängenden Kosten, und auf welcher Grundlage wurden diese Kosten errechnet?

12

Mit welcher Dokumentation hat die Bundesregierung in ihrem bei der Europäischen Kommission gestellten Antrag auf CEF-Fördermittel für die Projektierung der deutschen Schienenanbindung FFBQ nachgewiesen, dass letztere die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 hinsichtlich seiner erforderlichen wirtschaftlichen Tragfähigkeit (Artikel 7 Absatz 2, Buchstabe c) und das Unionsrecht, insbesondere bzgl. des Umweltschutzes (Artikel 7 Absatz 4), erfüllt?

Berlin, den 15. September 2015

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen