Verkleinerung des Vorstands der Deutschen Bundesbank
der Abgeordneten Dr. Herbert Schui, Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann, Dr. Gregor Gysi und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Vorbemerkung der Fragesteller: Mit der Einführung des Euro zum 1. Januar 1999 hat die Deutsche Bundesbank wichtige Aufgaben an die Europäische Zentralbank abgegeben. Ihre gegenwärtige Funktion ist heute eher mit einer früheren Landeszentralbank vergleichbar.
Mit gewisser Verzögerung strebt die Bundesregierung nun eine Anpassung der Zahl der Vorstandsmitglieder zum Jahr 2009 von acht auf sechs an. Der Bundesbankvorstand nahm das Ausscheiden von Jürgen Stark zum Anlass, die Aufgaben auf die verbliebenen Vorstandsmitglieder neu zu verteilen. Dies wurde von Experten als Zeichen interpretiert, dass der Bundesbankvorstand die Verkleinerung gerne vor 2009 vornehmen würde (FTD vom 2. Mai 2007). Zum Vergleich: Die Führung der EZB besteht aus sechs Personen, der Vorstand der Banque de France lediglich aus drei. Drei Vorständler statt acht würden zu jährlichen Ersparnissen in Höhe von 1,125 Mio. Euro führen. Darüber hinaus gibt es in der Bundesbank große Zweifel an der fachlichen Qualifikation des designierten Nachfolgers für den achten Vorstandsposten, Rudolf Böhmler, bisher als Staatssekretär in Baden-Württemberg auch Landesbeauftragter für Bürokratieabbau, Deregulierung und Aufgabenabbau (FTD vom 2. Mai 2007 und 27. April 2007).
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesbankgesetzes wurde von der Bundesregierung nicht dem Normenkontrollrat zur Begutachtung vorgelegt, der die Verwaltungskosten von Gesetzentwürfen abschätzt. Der Normenkontrollrat prüft auch Gesetzentwürfe, die bereits vor dem 1. Dezember 2006 in die Ressortabstimmung gegangen sind, wenn die Bundesregierung dies wünscht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Ist der Bundesregierung eine Einschätzung der Bundesbank bekannt, dass die geplante Verkleinerung des Bundesbankvorstands vorgezogen werden sollte?
Hält es die Bundesregierung für zweckmäßig, das Achte Gesetz zur Änderung des Bundesbankgesetzes dem Normenkontrollrat zur Begutachtung vorzulegen, und wenn nicht, wie begründet sie dies?
Wie beurteilt die Bundesregierung die beschlossene Gesetzesänderung im Vergleich zu einer möglichen umgehenden Verkleinerung des Vorstands auf drei Mitglieder hinsichtlich der Verwaltungskosten, und wie begründet sie ihre Antwort?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass von einem ehemaligen Landesbeauftragten für Bürokratieabbau, Deregulierung und Aufgabenabbau eine besondere Sensibilität für unnötige Verwaltungskosten erwartet werden kann, und wie begründet sie ihre Antwort?
Wie beurteilt die Bundesregierung im Lichte ihrer Antwort auf Fragen drei und vier die Nominierung von Rudolf Böhmler für den achten Vorstandsposten der Deutschen Bundesbank, und wie begründet sie ihre Antwort?