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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Scientology-Organisation als internationaler Wirtschaftskonzern

Überprüfung von Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Scientology-Organisationen, wesentlich nach Maßgaben des Schwarzarbeitsbekämpfungs- sowie des Finanzverwaltungsgesetzes: Gemeinnützigkeit der Vereine, Erfüllung steuerlicher Pflichten, Abführung der Sozialversicherungsbeiträge, Einhaltung des Arbeits-, Arbeitsschutz- und Gesundheitsrechts; Unterrichtung zuständiger Behörden und Gerichte durch Verfassungsschutzämter; Bewertung von Scientology als Weltanschauungs- oder Religionsgemeinschaft<br /> (insgesamt 22 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

02.12.2015

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/672616.11.2015

Die Scientology-Organisation als internationaler Wirtschaftskonzern

der Abgeordneten Richard Pitterle, Klaus Ernst, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Katrin Kunert, Thomas Nord, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland) , Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Aktivitäten der Scientology-Organisation mit ihren „zahlreichen, international agierenden Unter- und Tarnorganisationen“ (Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport, www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/themenfelder/ scientology-organisation/ideologie-und-struktur/#Strukturen, zuletzt abgerufen am 29. Oktober 2015) werden seit Jahren von dem Bundesamt und teilweise auch von den Landesämtern für Verfassungsschutz beobachtet. Das Oberverwaltungsgericht Münster hielt mit rechtskräftigem Urteil vom 12. Februar 2008 – 5 A 130/05 – die Beobachtung unter Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel für zulässig und geboten, da „gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen“, dass die Vereine Scientology Kirche Deutschland e. V. und Scientology Kirche Berlin e. V. „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgen“. Der Beobachtung steht insbesondere nicht entgegen, dass sich die Vereine selbst als Religionsgemeinschaften verstehen und auf Artikel 4 des Grundgesetzes (GG) berufen, da auch dieses Grundrecht nicht schrankenlos gewährleistet wird. Ob die Scientology Kirche tatsächlich eine Weltanschauungsoder Religionsgemeinschaft ist, ist offengeblieben.

Die Scientology-Organisationen versuchen seit vielen Jahren erfolglos, sich mit Hinweis auf ihr behauptetes Selbstverständnis als Religionsgemeinschaft unter Berufung auf Artikel 4 GG den allgemeinen Gesetzen, die die Ausübung wirtschaftlicher Betätigung regeln, zu entziehen. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss vom 22. März 1995 – 5 AZB 21/94 – ausgeführt, dass der Verein Scientology Kirche Hamburg e. V. schon keine Weltanschauungs- oder Religionsgemeinschaft ist und hauptamtlich tätige Mitglieder als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 16. Februar 1995 – 1 B 205/93 – dargelegt, dass auch Weltanschauungs- und Religionsgemeinschaften, die sich wirtschaftlich betätigen, der Gewerbeordnung unterworfen sind. Das Finanzgericht Münster hat mit Gerichtsbescheid vom 25. Mai 1994 – 15 K 5247/87 U – nach einer Betriebsprüfung die Einnahmen u. a. aus Verkäufen von Druckerzeugnissen, Seminaren und Kursen als wirtschaftliche Leistungen eines Unternehmers ungeachtet des behaupteten Selbstverständnisses als Religionsgemeinschaft qualifiziert. Und nicht zuletzt führte das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. mit Urteil vom 17. März 2000 – 7 E 1044/97 – aus, dass eine gewerbliche Tätigkeit ungeachtet des behaupteten Selbstverständnisses als Religionsgemeinschaft auch die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer nach sich zieht.

Aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums des Innern ist die Scientology-Organisation ein „internationaler Wirtschaftskonzern“, der nach Gewinnmaximierung strebt (Bayerisches Staatsministerium des Innern, „Das System Scientology – Fragen und Antworten“, S. 45; vgl. auch Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Verfassungsschutzbericht 2014, S. 151). Scientology besitzt eine „sehr hohe finanzielle Schlagkraft, ist hierarchisch strukturiert, quasi militärisch geführt und verfügt über ein weltweites Netzwerk von Niederlassungen“ (Innenministerium des Landes Baden-Württemberg, Verfassungsschutzbericht 2014, Seite 234). Die finanziellen Reserven werden auf mehr als 3 Mrd. US-Dollar geschätzt, wobei zu den ergiebigsten Geldquellen weltweite Spendeneinnahmen und die Vermarktung von Publikationen, Seminaren und Lizenzen zählt (Innenministerium des Landes Baden-Württemberg, a. a. O., S. 235). Vor diesem Hintergrund wurde der zuletzt im Jahr 2002 erweiterte Maßnahmenkatalog der Bayerischen Staatsregierung gegen die Scientology-Organisation beschlossen, der u. a. die Prüfung der Gemeinnützigkeit der Vereine, die Überprüfung aller Organisationen auf Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten, die Prüfung der Abführung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Organisationen für ihre Mitarbeiter und der Einhaltung der Regeln des Arbeits-, Arbeitsschutz- und Gesundheitsrechts als wichtige Maßnahmen im Kampf gegen Scientology benennt (Bayerisches Staatsministerium des Innern, „Das System Scientology – Fragen und Antworten“, S. 47). Die auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene zuständigen öffentlichen Stellen dürften jedoch nur selten aus eigener Anschauung Kenntnisse darüber haben, welche Vereine, Gesellschaften oder sonstige Organisationen und Personen zur Scientology Organisation zu rechnen sind.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen22

1

Übermittelt das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Erkenntnisse über die Zugehörigkeit von Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen und Personen zur Scientology Organisation den nach §§ 14 Absatz 1, 146 Absatz 2, 155 Absatz 2 der Gewerbeordnung (GewO) sowie §§ 12 Absatz 1 Nummer 2, 8 Absatz 1 Nummer 1 d) und Nummer 2, 1 Absatz 2 Nummer 4 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) jeweils zuständigen Landesordnungsbehörden zum Zwecke der Prüfung der Erfüllung und gegebenenfalls Verfolgung des Verstoßes gegen die Anzeigepflicht von Beginn, der Verlegung oder dem Wechsel des Gegenstandes eines selbständigen Betriebs eines stehenden Gewerbes?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie oft wurde eine solche Übermittlung veranlasst (bitte für die letzten zehn Jahre nach Jahr, Bundesland und Behörde aufschlüsseln)?

2

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die zuständigen Behörden Verfahren zur Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten nach §§ 14 Absatz 1, 146 Absatz 2, 155 Absatz 2 GewO sowie §§ 12 Absatz 1 Nummer 2, 8 Absatz 1 Nummer 1 d) und Nummer 2, 1 Absatz 2 Nummer 4 SchwarzArbG gegen Vereine, Gesellschaften oder sonstige Organisationen und Personen, die nach Erkenntnissen der Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz der Scientology Organisation zuzurechnen sind, eingeleitet (bitte für die letzten zehn Jahre nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

a) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Verfahren mit einer Geldbuße abgeschlossen (bitte für die letzten zehn Jahre nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

b) In welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Geldbußen innerhalb der letzten zehn Jahre verhängt?

3

Übermittelt das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Erkenntnisse über die Zugehörigkeit von Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen und Personen zur Scientology Organisation den nach §§ 1 Absatz 2 Nummer 2, 2 Absatz 1 Satz 2 SchwarzArbG zuständigen Landesfinanzbehörden zur Prüfung der Erfüllung steuerlicher Pflichten?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie oft wurde eine solche Übermittlung veranlasst (für die letzten zehn Jahre bitte nach Jahr, Bundesland und Behörde aufschlüsseln)?

4

In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch die zuständigen Behörden Verfahren zur Verfolgung der § 1 Absatz 2 Nummer 2 SchwarzArbG entsprechenden Ordnungswidrigkeiten bzw. Strafverfahren gegen Vereine, Gesellschaften oder sonstige Organisationen und Personen, die nach Erkenntnissen der Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz der Scientology Organisation zuzurechnen sind, eingeleitet?

a) In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Verfahren mit einer Sanktion abgeschlossen (bitte für die letzten zehn Jahre nach Jahr, Bundesland und Art der Sanktion aufschlüsseln)?

b) In welcher Gesamthöhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Sanktionen innerhalb der letzten zehn Jahre verhängt (bitte nach Art der Sanktion aufschlüsseln)?

c) In welcher Gesamthöhe haben nach Kenntnis der Bundesregierung diese Verfahren zu Steuernachzahlungen geführt (bitte für die letzten zehn Jahre nach Steuerart aufschlüsseln)?

5

In wie vielen Fällen haben die Behörden der Zollverwaltung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 3 SchwarzArbG bei der Prüfung der Erfüllung steuerlicher Pflichten durch die Landesfinanzbehörden mitgewirkt (bitte für die letzten zehn Jahre nach Jahr, Bundesland und Behörde aufschlüsseln)?

Falls dies in keinem Fall geschah, warum nicht?

6

Übermittelt das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Erkenntnisse über die Zugehörigkeit von Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen und Personen zur Scientology Organisation dem Bundeszentralamt für Steuern?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie oft wurde eine solche Übermittlung seit Bestehen des Bundeszentralamtes für Steuern veranlasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

7

Wie oft hat das Bundeszentralamt für Steuern gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) an Außenprüfungen von Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen und Personen, die nach Erkenntnissen der Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz der Scientology Organisation zuzurechnen sind, mitgewirkt?

Falls dies nicht geschah, warum nicht?

8

Wie oft hat das Bundeszentralamt für Steuern gemäß gemäß § 19 Absatz 1 Satz 2, Absatz 5 FVG verlangt, dass die zuständigen Landesfinanzbehörden Vereine, Gesellschaften oder sonstige Organisationen und Personen, die nach Erkenntnissen der Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz der Scientology Organisation zuzurechnen sind, prüfen?

Falls dies nicht geschah, warum nicht ?

9

Wie oft hat das Bundeszentralamt für Steuern gemäß gemäß § 19 Absatz 3 FVG, insbesondere im Hinblick auf die internationalen Aktivitäten der Scientology Organisation Außenprüfungen bei Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen und Personen, die nach Erkenntnissen der Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz der Scientology Organisation zuzurechnen sind, selbst durchgeführt?

Falls dies nicht geschah, warum nicht?

10

Haben sich bei den Prüfungen durch bzw. unter Mitwirkung des Bundeszentralamts für Steuern nach § 19 FVG Verstöße gegen die Erfüllung steuerlicher Pflichten durch Vereine, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen und Personen, die nach Erkenntnissen der Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz der Scientology Organisation zuzurechnen sind, gezeigt?

Wenn ja, in welcher Höhe führten die Verstöße nach Kenntnis der Bundesregierung zu Steuernachzahlungen (bitte für die letzten zehn Jahre nach Steuerart aufschlüsseln)?

11

Übermittelt das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Erkenntnisse über die Zugehörigkeit von Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen und Personen zur Scientology Organisation den Behörden der Zollverwaltung zur Wahrnehmung der Prüfungsaufgaben nach § 2 Absatz 1 SchwarzArbG?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie oft wurde eine solche Übermittlung veranlasst (bitte für die letzten zehn Jahre aufschlüsseln)?

12

Wie oft wurden durch die Behörden der Zollverwaltung bei Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen und Personen, die nach Erkenntnissen der Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz der Scientology Organisation zuzurechnen sind, Verstöße gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SchwarzArbG gegen die Pflichten nach § 28a Sozialgesetzbuch Viertes Buch (SGB IV) ermittelt (bitte für die letzten zehn Jahre nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

13

Wie oft wurden durch die Behörden der Zollverwaltung bei Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen und Personen, die nach Erkenntnissen der Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz der Scientology Organisation zuzurechnen sind, Verstöße gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SchwarzArbG ermittelt (bitte für die letzten zehn Jahre nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

14

Wie oft wurden durch die Behörden der Zollverwaltung bei Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen und Personen, die nach Erkenntnissen der Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz der Scientology Organisation zuzurechnen sind, Verstöße gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 SchwarzArbG ermittelt (bitte für die letzten zehn Jahre nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

15

Übermittelt das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Erkenntnisse über die Zugehörigkeit von Vereinen zur Scientology Organisation den jeweils für das Vereinsregister zuständigen Gerichten, damit diese gemäß §§ 24, 374 Nummer 4, 395 Absatz 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) die wesentlichen materiellen Voraussetzungen der Eintragung, insbesondere, ob der eingetragene Verein auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, §§ 21, 22 des Bürgerliches Gesetzbuchs (BGB), von Amts wegen prüfen und gegebenenfalls die Löschung veranlassen können?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, wie oft wurde eine solche Übermittlung veranlasst (bitte für die letzten zehn Jahre nach Jahr, Bundesland und Registergericht aufschlüsseln)?

16

In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Löschung von Vereinen, die nach Erkenntnissen der Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz der Scientology Organisation zuzurechnen sind, gemäß § 395 FamFG aus dem Vereinsregister veranlasst (bitte für die letzten zehn Jahre nach Jahr, Bundesland und gerichtlichem Aktenzeichen des Löschungsverfahrens aufschlüsseln)?

17

Wie vielen Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen, die nach Erkenntnissen der Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz der Scientology Organisation zuzurechnen sind, werden nach Kenntnis der Bundesregierung Steuervergünstigungen wegen der Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke, § 51 Absatz 1 der Abgabenordnung (AO), eingeräumt?

18

Übermittelt das Bundesamt für Verfassungsschutz seine Erkenntnisse über die Zugehörigkeit von Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen zur Scientology Organisation den jeweils zuständigen Finanzbehörden zur Prüfung der Zweckverwirklichung, § 51 Absatz 3 AO?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Finanzbehörden die Steuervergünstigung versagt (bitte für die letzten zehn Jahre nach Jahr und Bundesland aufschlüsseln)?

19

Unterstützt die Bundesregierung den oben benannten Maßnahmenkatalog der Bayerischen Staatsregierung im Kampf gegen die Scientology Organisation?

Wenn ja, mit welchen Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

20

Erstreckt sich die Zusammenarbeit des Bundesamts für Verfassungsschutz und der Landesämter für Verfassungsschutz, vgl. § 1 Absatz 2 und 3 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG), auch auf Maßnahmen, wie sie im oben benannten Maßnahmenkatalog der Bayerischen Staatsregierung im Kampf gegen die Scientology Organisation benannt werden?

Wenn nein, warum nicht?

21

Erfüllen aus Sicht der Bundesregierung die in der Bundesrepublik Deutschland aktiven Vereine der Scientology Organisation, insbesondere die offiziell als „Kirche“ benannten Organisationseinheiten (innerhalb der Scientology Organisation als „Orgs“ bezeichnet) in Berlin, Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt a. M., Hannover, München und Stuttgart (www.scientology.de, Kirchen in Deutschland) die rechtlichen Anforderungen an Weltanschauungs- oder gar Religionsgemeinschaften, die dem Schutz des Artikel 4 GG unterliegen (bitte begründen)?

22

Übermitteln nach Kenntnis der Bundesregierung die Landesämter für Verfassungsschutz ihre Erkenntnisse über die Zugehörigkeit von Vereinen, Gesellschaften oder sonstigen Organisationen und Personen zur Scientology Organisation den in den Fragen 1 bis 21 benannten Behörden zur Wahrnehmung der jeweiligen dort benannten Prüfungsaufgaben?

Berlin, den 16. November 2015

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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