Änderungen bei Leistungen der Bundesausbildungsförderung bei Auslandsaufenthalten
der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 14. Februar 2007 verabschiedete das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG). Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen bei der Förderung eines Auslandsstudiums vor: Auf der einen Seite sind Vereinfachungen bei Fragen der formalen Voraussetzungen zur Beantragung von Auslands-BAföG vorgesehen. So soll die bisher zweisemestrige Orientierungsphase im Inland zu Studienbeginn entfallen, ein Auslandssemester auch am Studienende ohne Anrechnung auf die Regelstudienzeit durchgeführt und Praktika außerhalb der EU auch ohne Nachweis der „besonderen Förderlichkeit“ gefördert werden.
Diesen Vereinfachungen stehen auf der anderen Seite jedoch teils gravierende materielle Verschlechterungen beim Auslands-BAföG gegenüber: Beispielsweise sollen die bisherigen Auslandszuschläge und die Kosten für Studiengebühren an ausländischen Hochschulen nicht mehr als Vollzuschuss gezahlt, sondern in die Normalförderung übernommen werden. Damit ist zu befürchten, dass sich die Möglichkeiten für ein Auslandsstudium für BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern mit der geplanten Novelle verschlechtern.
Wie der Bericht der Bundesregierung „Evaluierung des gesamten Systems der Auslandsförderung nach dem BAföG“ gezeigt hat, sind die Möglichkeiten für ein Auslandsstudium schon heute stark von der sozialen Herkunft abhängig. Diese Korrelation würde sich mit den geplanten Änderungen noch weiter verstärken.
Die Bundesregierung hat im Januar 2007 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu diesem Thema (Bundestagsdrucksache 16/4136) lediglich geantwortet, dass zurzeit über einen Referentenentwurf aus dem BMBF zum BAföG beraten wird, aber vor der Beschlussfassung durch das Bundeskabinett keine Bewertung der Bundesregierung zu vorgesehenen Detailregelungen abgegeben werden kann. Nach der Beschlussfassung durch das Bundeskabinett muss nun aber eine Bewertung durch die Bundesregierung möglich sein.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
a) Was schlägt die Bundesregierung zur Lösung des im Evaluierungsbericht zur Auslandsförderung nach dem BAföG aufgeführten Problems vor, wonach die Beteiligung von Studierenden an Auslandsaufenthalten umso höher ist, je höher ihre soziale Herkunft ist?
b) Welche Schlussfolgerungen für weitere Veränderungen beim BAföG zieht die Bundesregierung aus den Aussagen des Evaluierungsberichtes, wonach die finanzielle Mehrbelastung durch ein Auslandsstudium 69 Prozent der Studierenden der sozialen Herkunftsgruppe „niedrig“ beeinflusst, aber nur 44 Prozent der sozialen Herkunftsgruppe „hoch“?
c) Finden sich die in der Antwort auf die Fragen 1a und 1b genannten Lösungsvorschläge und Schlussfolgerungen bereits in der beschlossenen BAföG-Novelle?
Wenn ja, wo genau?
Wenn nein, warum nicht?
a) Teilt die Bundesregierung die These, dass gerade Studierende aus einkommensschwachen Schichten auf eine volle Erstattung von Auslands-, Auslandskrankenversicherungszuschlägen und Reisekostenerstattungen sowie an ausländischen Hochschulen erhobenen Gebühren angewiesen sind, um Auslandsaufenthalte durchzuführen?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, warum wird in der BAföG-Novelle dann eine Abkehr von dieser Regelung vorgeschlagen?
b) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die bisherige Regelung zur vollen Erstattung von Auslands-, Auslandskrankenversicherungszuschlägen und Reisekostenerstattungen sowie der vollen Übernahme von Studiengebühren an ausländischen Hochschulen wesentlich dazu beigetragen hat, die Attraktivität eines Auslandsaufenthaltes zu steigern?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, warum wird in der BAföG-Novelle dann eine Abkehr von dieser Regelung vorgeschlagen?
a) Rechnet die Bundesregierung durch die mit der Novelle beschlossenen Abkehr von dieser Regelung mit einer Stagnation bzw. einem Rückgang von Auslandsaufenthalten während des Studiums?
Falls ja, in welcher Höhe?
Falls nein, warum nicht?
b) Rechnet die Bundesregierung durch die mit der Novelle beschlossenen Abkehr von dieser Regelung mit dem Erhalt bzw. einer Verschärfung der sozial ungleichen Beteiligung an Auslandsaufenthalten (bitte mit Begründung)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass eine immense Verschuldung derjenigen Studierenden droht, die in Ländern studieren, in denen sehr hohe Gebühren erhoben werden, bzw. die länger als zwei Semester im Ausland studieren, sofern für die Erstattung der im Ausland erhobenen Studiengebühren ab dem dritten Semester nur Bankdarlehen zur Verfügung stehen bzw. in den ersten beiden Semestern nur noch ein hälftiger Zuschuss gezahlt wird?
b) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass sich die Auswahl der Länder, in denen Auslandsaufenthalte durchgeführt werden, voraussehbar sozial differenzieren wird, das heißt Studierende aus niedrigen sozialen Schichten – wenn überhaupt – vorrangig in Ländern studieren werden, in denen keine bzw. nur geringe Gebühren erhoben werden, sofern für die Erstattung der im Ausland erhobenen Studiengebühren nur Bankdarlehen zur Verfügung stehen bzw. in den ersten beiden Semestern nur noch ein hälftiger Zuschuss gezahlt wird?
c) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass viele Studierende auf ein Auslandsstudium künftig verzichten werden, da die Attraktivität für ein Auslandsstudium sinkt, sofern für die Erstattung der im Ausland erhobenen Studiengebühren nur Bankdarlehen zur Verfügung stehen bzw. in den ersten beiden Semestern nur noch ein hälftiger Zuschuss gezahlt wird?
d) Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass viele Studierende, wenn überhaupt, dann nur noch für höchstens zwei Semester ins Ausland gehen werden, wenn für die Erstattung der im Ausland erhobenen Studiengebühren ab dem dritten Semester nur Bankdarlehen zur Verfügung stehen bzw. in den ersten beiden Semestern nur noch ein hälftiger Zuschuss gezahlt wird?
a) Plant die Bundesregierung eine Ausweitung der Mitnahmefähigkeit des BAföG auch in Nicht-EU-Länder bzw. zumindest in alle Bologna-Staaten wie im Evaluierungsbericht vorgeschlagen (bitte mit Begründung)?
b) Inwieweit könnte solch eine Ausweitung dazu beitragen, längere Auslandsaufenthalte auch im Nicht-EU-Ausland bzw. zumindest in den Bologna-Staaten attraktiver zu machen?