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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Aktuelle Entwicklungen der ODA-Quote

Zahlungen Deutschlands im Rahmen der Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance - ODA) seit 1970, Entwicklung der ODA-Quote in den EU-Staaten, Anhebung der jährlichen Zahlungen auf 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens, Anteil der Verwaltungskosten und anderer nicht entwicklungsbezogener Ausgaben, Anrechnung der im Inland entstandenen Kosten für Geflüchtete auf die ODA-Quote<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

17.05.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/816414.04.2016

Aktuelle Entwicklungen der ODA-Quote

der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 24. Oktober 1970 hat sich die Bundesrepublik Deutschland mit der Annahme der UN-Resolution 2626 (International Development Strategy for the Second United Nations Development Decade) dazu verpflichtet, die Zahlungen für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance/ ODA) zu steigern und dabei eine ODA-Quote von mindestens 0,7 Prozent des Bruttonationaleinkommens (BNE) zu erreichen.

Dieses Ziel hat die Bundesrepublik Deutschland im Laufe der Jahre immer wieder in internationalen Abkommen bekräftigt, beispielsweise in den „Millennium Development Goals“ der Vereinten Nationen im Jahr 2000. Erst im vergangenen Jahr wurde das 0,7-Prozent-Ziel im „Sustainable Development Goal“ Nummer 17 erneuert festgeschrieben. Derweil haben die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union schon im Jahr 2005 beschlossen, die ODA-Quote bis zum Jahr 2015 stufenweise auf 0,7 Prozent zu erhöhen. Laut Zahlen der OECD erfüllten im Jahr 2014 nur Schweden (1,09 Prozent), Luxemburg (1,06 Prozent), Dänemark (0,86 Prozent) und das Vereinigte Königreich (0,70 Prozent) diese Anforderung. Die durchschnittliche ODA-Quote aller EU-Länder verzeichnete im Jahr 2014 sogar einen Rückgang und lag bei 0,42 Prozent (www.oecd.org/ dac/stats/data.htm).

Die Bundesrepublik Deutschland verfehlt nach Ansicht der Fragesteller das selbst auferlegte Stufenziel deutlich und kann seit dem Jahr 2005 keine signifikante Steigerung der ODA-Quote verzeichnen. Im Jahr 2014 lag die deutsche ODA-Quote bei 0,42 Prozent und entsprach damit gerade dem EU-Durchschnitt. Von dem Ziel, bis zum Jahr 2015 0,7 Prozent des BNE in die ODA zu investieren, ist Deutschland somit auch 45 Jahre nach der UN-Resolution 2626 immer noch weit entfernt. Deutschland missachtet damit seine internationalen Verpflichtungen gegenüber den ärmsten Ländern der Welt.

Die Bundesregierung selbst sendet widersprüchliche Signale hinsichtlich der ODA-Quote aus. Während der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble Ende des Jahres 2015 betonte, dass Deutschland sein Tempo zur Erreichung des 0,7-Prozent-Ziels erhöhen müsse (www.sueddeutsche.de/news/politik/ migration-schaeuble-will-militaerausgaben-und-entwicklungshilfe-aufstocken- dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-151227-99-580071), gab der Parlamentarische Staatssekretär Thomas Silberhorn in der Antwort auf die Schriftliche Frage 79 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/6301 am 5. Oktober 2015 als Ziel für die kommenden Jahre aus, „die ODA-Quote bei mindestens 0,4 Prozent des BNE zu stabilisieren“. Zwar sprach er Anfang des Jahres 2016 auch von dem Ziel der Bundesregierung, „die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit in den kommenden Jahren weiter […] auf einem Finanzierungspfad zum ‚0,7-Prozent-Ziel‘ [zu erhöhen]“, gestand aber gleichzeitig ein, dass es dafür bislang keinen Stufenplan gebe (Antwort auf die Schriftliche Frage 37 des Abgeordneten Niema Movassat auf Bundestagsdrucksache 18/7274 vom 12. Januar 2016).

Laut einer neuen Studie des Verbands Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe deutscher Nichtregierungsorganisationen e. V. (VENRO) auf Grundlage des Haushalts 2015 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) wird die deutsche ODA im Jahr 2020 maximal 0,51 Prozent des BNE betragen. Zum Erreichen des 0,7-Prozent-Pfades bis zum Jahr 2020 existiert somit eine Finanzierungslücke von 15,2 Mrd. Euro. Allein für das Jahr 2017 beträgt diese Lücke noch immer 1,5 Mrd. Euro – trotz der geplanten Erhöhung im BMZ-Haushalt um 550 Mio. Euro (http://venro.org). Sollte in den nächsten Jahren keine deutlich stärkere Erhöhung der ODA-anrechenbaren Ausgaben stattfinden, wird Deutschland auch in Zukunft die getätigten Zusagen nicht erfüllen.

Zudem wird selbst die jetzige, niedrige ODA-Quote von 0,42 Prozent nur unter Anrechnung von Ausgaben erreicht, deren entwicklungspolitischer Nutzen zumindest fragwürdig ist (vgl. www.concord.se/wp-content/uploads/FINAL_AidWatch2015. pdf, S. 6). Dazu zählen etwa Verwaltungskosten im Geberland, Schuldenerlässe, die auf Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) zurückgehen, erlassene Studiengebühren für Studierende aus Entwicklungsländern, Ausbildungsmaßnahmen bzw. der Bau von Ausbildungseinrichtungen für Soldatinnen und Soldaten, Polizistinnen und Polizisten, der Bau von Bundeswehrunterkünften in Afghanistan, Klimaschutzmaßnahmen und Kosten für Abschiebungen abgelehnter Asylbewerberinnen und Asylbewerber.

Jüngst berichtete das „Handelsblatt“ von Plänen der Bundesregierung, im Inland entstandene Kosten für Geflüchtete auf die ODA-Quote anzurechnen (www.handelsblatt.com/my/politik/deutschland/ bruttonationalproduktfluechtlingsausgaben-zaehlen-als-entwicklungshilfe/13351798.html). Je nach Höhe des angerechneten Pro-Kopf-Betrags könnte diese Einbeziehung eine Steigerung der ODA auf bis zu 0,52 Prozent im Jahr 2015 und 0,6 Prozent im Jahr 2016 bewirken. Zwar dürfen solche Ausgaben nach Maßgabe des Development Assistance Committee auf die ODA-Quote angerechnet werden. Gleichzeitig widerspricht ein solches Vorgehen jedoch dem ursprünglichen Ziel, mit ODA-Geldern die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensbedingungen der Menschen in Entwicklungsländern zu fördern bzw. zu verbessern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

In welchem Jahr beabsichtigt die Bundesregierung, das Ziel, 0,7 Prozent des BNE für Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden, zu erreichen und damit das bereits im Jahr 1970 getätigte Versprechen Deutschlands einzulösen?

2

Hat die Bundesregierung inzwischen einen Stufenplan erstellt, der auflistet, wann und in welchem Umfang Erhöhungen der Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit geplant sind (bitte in diesem Fall den Stufenplan beifügen)?

3

Hat die Bundesregierung inzwischen einen Stufenplan erstellt, in dem die geplante Erhöhung der ODA-Quote bis zum Erreichen des 0,7-Prozent-Ziels beschrieben ist (bitte in diesem Fall den Stufenplan beifügen)?

4

Sieht die Bundesregierung die Gefahr, dass die ODA-Quote ab dem Jahr 2018 dadurch sinken könnte, dass ab diesem Jahr eine Neubewertung konzessionärer Darlehen gilt, wodurch nur noch das Schenkungselement auf die offizielle Quote angerechnet werden kann?

5

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den im Rahmen dieser Neuberechnung eintretenden Rückgang der ODA-Quote Deutschlands ein?

6

Plant die Bundesregierung, konzessionäre Darlehen zukünftig generell mit einem höheren Schenkungselement zu versehen (bitte in diesem Fall die konkreten Pläne auflisten)?

7

Hat die Bundesregierung konkrete Pläne, in welcher Höhe und mit welchem Schenkungselement konzessionäre Darlehen in den kommenden Jahren vergeben werden sollen (bitte in diesem Fall die Pläne offenlegen)?

8

Inwiefern steht die Bundesregierung noch immer zu ihrer im Jahr 1970 niedergeschriebenen Verantwortung, die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern sowie die Lebensbedingungen der Menschen in Entwicklungsländern zu verbessern, insbesondere in Anbetracht der andauernden Erhöhung nichtentwicklungsbezogener Ausgaben in der ODA?

9

Inwiefern tragen in Deutschland anfallende Verwaltungskosten, die im Jahr 2014 immerhin 5,2 Prozent der deutschen ODA ausmachten, für die Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung bzw. zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern bei?

10

Inwiefern trägt der Bau von Bundeswehrunterkünften in Afghanistan, den Deutschland im Rahmen der ODA angerechnet hat, für die Bundesregierung zur wirtschaftlichen Entwicklung bzw. zur Verbesserung der Lage vor Ort bei?

11

Inwiefern trägt die „Flüchtlingshilfe im Geberland“, die im Jahr 2014 1,5 Prozent der deutschen ODA ausmachte, zur wirtschaftlichen Entwicklung bzw. zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern bei?

12

Inwiefern tragen Schuldenerlässe, die auf Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) zurückgehen und die sich Deutschland auf die ODA-Quote anrechnet, nach Meinung der Bundesregierung zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Entwicklungsländern bei?

13

In welcher Höhe rechnete die Bundesregierung in den vergangenen 5 Jahren die a) erlassenen Studiengebühren für Studierende aus Entwicklungsländern in Deutschland, b) Kosten für Ausbildungsmaßnahmen bzw. den Bau von Ausbildungseinrichtungen für Soldatinnen und Soldaten, c) Kosten für Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungsländern, d) Kosten für die Unterbringung von Flüchtlingen, und e) Schuldenerlässe, die auf Exportkreditversicherungen (sog. Hermesdeckungen) zurückgehen, im Rahmen der ODA an (bitte die konkreten Posten für die einzelnen Jahre auflisten)?

14

Befürwortet die Bundesregierung die im „Handelsblatt“ beschriebenen und vom CDU-Abgeordneten Eckhardt Rehberg geforderte Option, die in Deutschland entstandenen Kosten für Geflüchtete künftig noch stärker als ODA-anrechenbare Ausgaben für Entwicklungshilfe zu deklarieren? Wenn ja, warum?

15

Inwieweit plant die Bundesregierung in diesem und den Folgejahren, in Deutschland entstandene Ausgaben für Geflüchtete generell als ODA anzurechnen (bitte gegebenenfalls geplante Höhe der Anrechnung angeben)?

16

Plant die Bundesregierung, den bisher als ODA angerechneten Betrag pro Geflüchteten zu erhöhen (bitte in diesem Fall die konkreten Pläne und Beträge auflisten)?

17

Wie stark wird sich nach Berechnung der Bundesregierung durch diese Maßnahme die ODA-Quote für das Jahr 2015 sowie in den kommenden Jahren erhöhen?

18

Inwiefern sieht die Bundesregierung in der Anrechnung der Kosten für Geflüchtete im Inland einen entwicklungspolitischen Nutzen für die Länder des Globalen Südens?

19

Was hindert die Bundesregierung daran, die ODA-Quote noch in diesem bzw. im folgenden Jahr auf 0,7 Prozent zu erhöhen, insbesondere zur Bekämpfung von Fluchtursachen angesichts der aktuellen Migrationskrise?

20

Wo liegen nach Meinung der Bundesregierung die Gründe dafür, dass Deutschland auch 45 Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Resolution 2626 das Versprechen, 0,7 Prozent des BNE für offizielle Entwicklungszusammenarbeit aufzuwenden, nicht erreicht bzw. noch nie erreicht hat?

Berlin, den 13. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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