BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Einreiseverbote in die Türkei

Einreisesperren für deutsche Staatsbürger seit 2011, diesbzgl. Gründe, Listen über Personen ohne Einreisegenehmigung, Möglichkeiten zur Feststellung etwaiger Einreiseverbote, Akkreditierungspflicht für Journalisten, Gefahr der strafrechtlichen Verfolgung, ordnungsrechtliche Regelungen, Gewährleistung von Presse- und Reisefreiheit, Thematisierung während bilateraler Gespräche, Informationsweitergabe durch deutsche Sicherheitsbehörden, Schutz türkischstämmiger Bürger vor Bespitzelung durch türkische Behörden<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

07.06.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/837502.05.2016

Einreiseverbote in die Türkei

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Jan Korte, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den vergangenen Monaten wurden mehrfach ausländische Journalistinnen und Journalisten sowie Mitglieder von Menschenrechtsdelegationen an der Einreise in die Türkei gehindert. Zudem wurden Akkreditierungen ausländischer Journalistinnen und Journalisten nicht mehr verlängert, so dass diese das Land verlassen mussten. Betroffen waren auch eine Reihe von deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern oder für deutsche Medien arbeitende Personen.

So wurden am 18. und 20. März 2016 mindestens fünf Teilnehmer einer Menschenrechtsdelegation bei ihrer Einreise am Flughafen von Antalya festgenommen und anschließend nach Deutschland rückgeführt. Mehrere der Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten waren im Auftrag von Bundestags- und Landtagsabgeordneten der Partei DIE LINKE. unterwegs, um die anstehenden Newroz-Feierlichkeiten in Diyarbakır und anderen Orten im kurdischen Südosten der Türkei zu beobachten. Einige der Festgenommenen mussten sich zur Durchsuchung vollständig entkleiden, zudem wurden persönliche Daten aus ihren Mobiltelefonen kopiert (www.jungewelt.de/2016/03-18/003.php; http://lowerclassmag.com/2016/03/ weitere-unbegruendete-abschiebung-von-teilnehmerinnen-der-newroz-delegation/).

Im März 2016 musste der SPIEGEL-Korrespondent Haznain Kazim, der mehrere Jahre lang aus der Türkei berichtet hatte, das Land zusammen mit seiner Familie verlassen. Die türkische Regierung hatte ihm keine erneute Akkreditierung erteilt und damit die Arbeitsgrundlage entzogen (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkeihasnain-kazim-ueber-pressefreiheit-unter-recep-tayyip-erdogan-a-1082965.html).

Am 19. April 2016 wurde der ARD-Korrespondent Volker Schwenck bei der Einreise am Flughafen in Istanbul festgesetzt und nach verweigerter Einreise nach Ägypten rückgeführt, wo er das dortige ARD-Studio leitet. Türkische Behörden rechtfertigten die 12-stündige Festnahme Volker Schwencks mit „Sicherheitsgründen“, der Journalist habe keine Presseakkreditierung der Generaldirektion für Presse und Informationen der Regierung besessen. Am 23. April 2016 wurde mit dem für die BILD-Zeitung arbeitenden griechischen Fotojournalisten Giogos Moutafis erneut ein Journalist an der Einreise gehindert. Giogos Moutafis war auf der Durchreise von Griechenland nach Libyen. Bei der Passkontrolle sei ihm erklärt worden, dass sein Name auf einer Liste von Personen stände, die nicht in die Türkei einreisen dürften (www.zeit.de/politik/2016-04/volker-schwenck-ardkorrespondent-tuerkei-sicherheitsgruende-einreiseverbot; www.taz.de/!5298295/).

Ebenfalls am 23. April 2016 wurde die türkisch-niederländische Journalistin Ebru Umar während eines Türkeiurlaubs aufgrund von kritischen Äußerungen über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in mehreren Twitter-Beiträgen vorübergehend festgenommen und nach einem staatsanwaltschaftlichen Verhör mit einer Ausreisesperre belegt. Ebru Umar hatte sich zuvor kritisch mit einem Schreiben des türkischen Generalkonsulats in Rotterdam auseinandergesetzt, in dem in den Niederlanden lebende Türken bzw. Vertreter türkischer Migrantenverbände dazu aufgefordert wurden, Beleidigungen gegen Recep Tayyip Erdoğan, die Türkei oder türkischstämmige Volksvertreter zu melden (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/journalistin-ebru-umar-wegen-erdogan-kritik-festgenommen-14196310.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wie vielen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern wurde nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten fünf Jahre die Einreise in die Türkei verweigert (bitte den Zeitpunkt der Einreiseverweigerung angeben)?

1

Bei wie vielen der Betroffenen handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils um Journalistinnen und Journalisten?

1

Bei wie vielen der Betroffenen handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils um Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten, Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter von Stiftungen, Nichtregierungsorganisationen (NGO) oder von Europa-, Bundestags- oder Landtagsabgeordneten oder -fraktionen?

1

Bei wie vielen der Betroffenen handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Personen, die sich zuvor in der Türkei einer Straftat beschuldigt wurden?

1

Bei wie vielen der Betroffenen handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Personen, die im Verdacht standen, sich terroristischen Vereinigungen des dschihadistischen Phänomenbereiches in Syrien oder dem Irak anschließen zu wollen oder diesen bereits angehörten?

1

Bei wie vielen der Betroffenen handelte es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um Personen, die im Verdacht standen, sich von der Türkei als terroristisch angesehenen linken oder kurdischen Vereinigungen anschließen zu wollen, oder diesen bereits angehören?

1

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die jeweiligen Gründe der Einreiseverweigerung?

1

Wie viele derjenigen Personen, denen die Einreise verweigert wurde, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für wie lange freiheitsentziehenden Maßnahmen ausgesetzt?

1

In wie vielen und welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Behörden von den türkischen Behörden über die Einreiseverweigerung und Rückschiebung der Betroffenen in Kenntnis gesetzt?

2

Wie viele ausländische Journalistinnen und Journalisten bzw. Medienbeschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann innerhalb der letzten fünf Jahre an der Einreise in die Türkei gehindert?

Wie viele davon haben für deutsche Medien gearbeitet?

3

Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des letzten halben Jahres in der Türkei eine Zunahme von Einreiseverweigerungen generell sowie von Einreiseverweigerungen gegenüber ausländischen Journalistinnen und Journalisten im Besonderen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus bezüglich der Presse- und Meinungsfreiheit in der Türkei?

4

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von einer oder mehreren Listen türkischer Behörden über Personen, die nicht in die Türkei einreisen dürfen?

4

Um welche Listen handelt es sich dabei, und wie viele Personendaten enthalten diese Listen?

4

Seit wann existieren diese Listen?

4

Welche Behörde oder welches Gremium erstellt diese Listen aufgrund welcher Kriterien?

4

Welche Behörden oder Behördenangestellten bis zu welcher unteren Ebene haben Einblick in diese Listen?

4

Inwieweit handelt es sich um nur temporär – etwa vor politischen Großereignissen gültige – oder um dauerhaft gültige Listen?

4

Für welche Dauer gelten Einreiseverbote nach Kenntnis der Bundesregierung?

5

Welche konkreten Möglichkeiten haben deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger nach Kenntnis der Bundesregierung, um festzustellen, ob gegen sie eine Einreissperre in die Türkei verhängt wurde oder ein solches in der Vergangenheit verhängtes Einreiseverbot noch gültig ist, und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, um gegen Einreisesperren in die Türkei vorzugehen?

6

Inwieweit und seit wann gilt nach Kenntnis der Bundesregierung eine Akkreditierungspflicht für ausländische Journalistinnen und Journalisten in der Türkei?

6

Wie vielen deutschen oder für deutsche Medien arbeitende Journalistinnen und Journalisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wann innerhalb der letzten fünf Jahre die Akkreditierungen durch die Generaldirektion für Presse und Information bei der türkischen Regierung verweigert, nicht mehr verlängert oder wieder zurückgezogen?

6

Welche konkreten Nachteile ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für ausländische Journalistinnen und Journalisten in der Türkei bei einer Nichterteilung der Akkreditierung oder deren Wiederaberkennung?

6

Welche konkreten Nachteile ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für ausländische Journalisten, die in der Türkei journalistisch arbeiten wollen, wenn diese nicht versuchen, sich bei der Generaldirektion für Presse und Information bei der türkischen Regierung zu akkreditieren?

6

Welche konkreten Nachteile in ihrer Arbeit (z. B. Begleitung oder Beobachtung durch staatliche Kräfte, so dass Kontakte zur Bevölkerung oder Informanten erschwert werden) ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für ausländische Journalisten in der Türkei, die sich zuvor bei der Generaldirektion für Presse und Information akkreditiert haben oder eine Akkreditierung beantragt haben?

6

Sollte eine Akkreditierungspflicht für ausländische Journalistinnen und Journalisten in der Türkei bestehen, inwieweit sieht die Bundesregierung einen solchen Akkreditierungszwang im Einklang mit den Prinzipien der Pressefreiheit?

7

Inwieweit besteht für Journalistinnen und Journalisten aus Deutschland – insbesondere wenn sie über die türkische oder die doppelte Staatsbürgerschaft verfügen – nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit eine konkrete Gefahr, bei Reisen in die Türkei aufgrund ihrer journalistischen Arbeit in Deutschland strafrechtlich verfolgt, festgenommen oder mit einer Wiederausreisesperre belegt zu werden?

8

Inwieweit und unter welchen Umständen ist es türkischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung erlaubt, Personen, denen die Einreise in die Türkei verweigert wird, zu durchsuchen und Daten von deren Mobiltelefonen oder anderen Datenträgern zu kopieren?

9

Inwieweit und unter welchen Umständen und über welchen Zeitraum ist es türkischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung erlaubt, freiheitsentziehende Maßnahmen gegen Ausländerinnen und Ausländer durchzuführen, denen die Einreise verweigert wurde?

10

Kann die Bundesregierung in den jüngsten Einreiseverweigerungen gegenüber Journalistinnen und Journalisten sowie Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten eine politische Motivation erkennen, und wenn ja, welche?

11

Inwieweit sieht die Bundesregierung Einreiseverweigerungen gegenüber ausländischen Medienvertreterinnen und Medienvertretern, die in der Türkei keine Straftaten begangen haben, im Einklang mit den Grundsätzen von Reisefreiheit und Pressefreiheit?

12

Inwiefern, bei welcher Gelegenheit und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung die jüngsten Einreiseverbote von Journalisten gegenüber der türkischen Regierung thematisiert?

13

Inwieweit kann die Bundesregierung ausschließen, dass Einreisesperren in die Türkei aufgrund von Informationen verhängt wurden, die deutsche Sicherheitsbehörden zuvor an die Türkei geliefert haben?

14

Inwieweit sind der Bundesregierung Aufrufe der türkischen Regierung, türkischer Behörden und diplomatischer Vertretungen der Türkei an ihre im Ausland lebenden Bürgerinnen und Bürger bekannt, kritische Äußerungen und Beleidigungen gegenüber dem türkischen Präsidenten, der Türkei oder türkischen Politikern zu melden?

15

Inwieweit sind der Bundesregierung Aufrufe von Verbänden oder Verbandsvertretern aus dem Umfeld der türkischen Regierung oder der Regierungspartei AKP wie dem Moscheendachverband Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religionen e. V. (DITIB) oder der Union türkischer Demokraten in Europa (UETD) an in Deutschland lebende türkischstämmige Bürgerinnen und Bürger bekannt, kritische Äußerungen und Beleidigungen gegenüber dem türkischen Präsidenten, der Türkei oder türkischen Politikern zu melden?

16

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in Deutschland lebende türkischstämmige Bürgerinnen und Bürger sowie Personen mit doppelter (deutscher und türkischer) Staatsbürgerschaft vor möglichen Nachstellungen und dem Ausspionieren durch türkische Behörden, diplomatische Vertretungen oder der türkischen Regierung und Regierungspartei nahestehende Verbände und Verbandsvertreter zu schützen?

Berlin, den 2. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen