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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Arbeitsuchende Lehrerinnen und Lehrer für Integrationskurse

Lehrkräfte mit zweitem Saatsexamen bzw. abgeschlossenem Referendariat: Anzahl seit 2014, Zusatzausbildung &quot;Deutsch als Fremdsprache&quot; (DaF), Arbeitsuchendmeldungen; Unterrichtsversorgung an allgemein- und berufsbildenden Schulen; Durchführung von Integrationskursen: Anzahl benötigter Lehrkräfte bis 2020, Zulassungsanforderungen, Kursgrößen und -qualität, Anteil sozialversicherungspflichtig angestellter bzw. selbstständig tätiger Lehrkräfte; Werbung bzw. Zulassung arbeitsuchender Absolventen von Lehramtsstudiengängen für Integrationskurse, Größenordnung geplanter Neueinstellungen, Qualifizierungsmaßnahmen, Vergütung von Lehrkräften in Integrationskursen im Verhältnis zu Lehrkräften an allgemeinbildenden Schulen<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

27.05.2016

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/838803.05.2016

Arbeitsuchende Lehrerinnen und Lehrer für Integrationskurse

der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Sevim Dağdelen, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes hat die Bundesregierung sogenannte Integrationskurse im Jahr 2005 eingeführt, die einen Beitrag zu einer gelingenden Integration leisten sollen. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein dauerhafter Aufenthalt im Bundesgebiet sowie eine Aufenthaltserlaubnis. Seit Verabschiedung des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes dürfen auch Personen mit einer Aufenthaltsgestattung an diesen Kursen teilnehmen, allerdings nur im Rahmen freier Kapazitäten und nur aus bestimmten Herkunftsländern. Die Integrationskurse setzen sich aus zwei Komponenten zusammen, einem Orientierungskurs sowie einem Sprachkurs. Im Orientierungskurs sollen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter anderem Kenntnisse der deutschen Kultur, Geschichte und Gesellschaft vermittelt werden. Der Sprachkurs dient dem Erwerb der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Um als Lehrkraft in Integrationskursen unterrichten zu können, wird eine Zulassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) benötigt. Diese sah bisher einen Hochschulabschluss und eine Zusatzausbildung „Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache“ (DaF/DaZ) als Bedingung vor. Im vergangenen Jahr wurden die bisherigen Zulassungskriterien – befristet für ein Jahr – bei Neueinstellungen gesenkt. So sollen beispielsweise andere DaF- oder DaZ-Zertifikate anerkannt werden, so dass auch Personen mit einem nichtpädagogischen Abschluss schneller als bisher im Integrationskurs unterrichten dürfen. Die neuen Zulassungskriterien umfassen auch eine Neubewertung anderer pädagogischer Abschlüsse, die z. B. eine schnellere Zulassung von Lehrkräften mit dem zweiten Staatsexamen und von Lehrerinnen und Lehrer aus dem Ausland ermöglichen soll.

In den „Tagesthemen“ vom 14. April 2016 antwortete der Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaier auf die Frage, woher zusätzliches Personal für die Integrationskurse gefunden werden solle, dass (junge) Menschen, die ein Lehramtsstudium absolviert haben und die bisher keine Arbeit finden konnten, hier eine sinnvolle Arbeit verrichten bzw. als Lehrkräfte für die Integrationskurse angestellt werden könnten. Außerdem hätte es bereits im letzten Jahr Beschlüsse von Bundesländern gegeben, die darauf hinausliefen, dass mehrere tausend Lehrkräfte neu eingestellt werden sollen. Allein in Bayern würden über 3 000 Lehrkräfte neu eingestellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Lehrkräfte mit zweitem Staatsexamen bzw. erfolgreich abgeschlossenem Referendariat für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen mit einer zertifizierten Zusatzausbildung DaZ/DaF (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2

Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren seit 2014 das zweite Staatsexamen erworben bzw. das Referendariat erfolgreich abgeschlossen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie viele davon haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher keine Verwendung im Schuldienst erhalten?

3

Wie viele Lehrerinnen und Lehrer mit abgeschlossenem Referendariat für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen waren zum 31. Dezember 2015 arbeitslos bzw. arbeitsuchend gemeldet (bitte nach Bundesländern, Schularten und zertifizierter Zusatzausbildung DaZ/DaF aufschlüsseln)?

a) Wie viele Lehrkräfte an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen waren seit Beginn der 18. Wahlperiode arbeitsuchend gemeldet (bitte nach Monat, Bundesland und zertifizierter Zusatzausbildung DaF/DaZ aufschlüsseln)?

b) Wie entwickeln sich die Zugänge in Arbeitslosigkeit von Lehrkräften an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen am ersten Arbeitsmarkt seit Beginn der 18. Wahlperiode (bitte nach Monat, Bundesland und zertifizierter Zusatzausbildung DaF/DaZ aufschlüsseln)?

c) Wie entwickeln sich jährlich die Abgänge aus Arbeitslosigkeit von Lehrkräften an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt seit Beginn der 18. Wahlperiode (bitte nach Monat, Bundesland und zertifizierter Zusatzausbildung DaF/DaZ aufschlüsseln)?

4

Wie viele Integrationslehrkräfte werden per Datum der Fragestellung sowie in den kommenden Jahren bis 2020 benötigt, um ausreichend Integrationskurse bereitstellen zu können (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

a) Wie viele Lehrkräfte in Integrationskursen gibt es per Datum der Fragestellung?

b) Wie viele offene Stellenangebote für Lehrkräfte in Integrationskursen gibt es per Datum der Fragestellung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

c) Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung wann, um eine ausreichende Anzahl von Integrationskursen sicherzustellen?

d) Spricht sich die Bundesregierung dafür aus, den Anteil der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten für diese Kurse deutlich zu erhöhen?

e) Plant die Bundesregierung, eine weitere Anhebung der maximalen Teilnehmerinnen- und Teilnehmeranzahl in Integrationskursen über 25 Personen hinaus? Wenn ja, warum, und auf welche Anzahl? Wenn nein, warum nicht?

f) Welche Auswirkungen wird die beabsichtigte Erhöhung der Höchstteilnehmendenzahl von 20 auf 25 Personen (Eckpunkte für ein Integrationsgesetz vom 13. April 2016) in Bezug auf die Qualität des Unterrichts in den Integrationskursen und die Attraktivität des Arbeitsplatzes für potenziell interessierte Lehrkräfte haben (bitte ausführen)?

5

Ist die Bundesregierung ebenso wie der Bundesminister für besondere Aufgaben Peter Altmaier der Ansicht, dass (junge) arbeitsuchende Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen (mit dem zweiten Staatsexamen bzw. erfolgreich abgeschlossenem Referendariat), Lehrkräfte für Integrationskurse werden sollten?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

a) Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung wann, um junge arbeitsuchende Lehrerinnen und Lehrer für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen als Lehrkräfte für Integrationskurse zu gewinnen?

b) Müssen arbeitsuchende Lehrerinnen und Lehrer für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen zusätzliche Qualifikationen nachweisen (wie z. B. zertifizierte DaZ-/DaF-Ausbildung), um als Integrationskurslehrkräfte arbeiten zu können? Wenn ja, warum, und welche? Wenn nein, warum nicht?

c) Welche konkreten (Weiterbildungs-)Maßnahmen wird die Bundesregierung wann für arbeitsuchende Lehrerinnen und Lehrer für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen bereitstellen, um sie für die Integrationskurse zu qualifizieren? Sind die Maßnahmen für Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei? Wenn nein, warum nicht?

d) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die im vergangenen Jahr abgesenkten Zulassungsanforderungen für Integrationslehrkräfte einen Qualitätsverlust bedeuten? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

e) Plant die Bundesregierung weitere Änderungen bzw. Absenkungen der Kriterien für die Zulassung von Lehrkräften für Integrationskurse? Wenn ja, welche, und wann? Wenn nein, warum nicht?

f) Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass auch nichtpädagogisches Lehrpersonal, welches eine Zusatzausbildung DaZ/DaF nachweisen kann, weiterhin für Integrationskurse zugelassen werden sollte? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

g) Welche konkreten Schritte will die Bundesregierung wann unternehmen, um die Qualität der Integrationskurse (trotz Absenken der Zulassungskriterien für Integrationslehrkräfte) sicherzustellen?

6

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den zusätzlichen Bedarf bzw. Ersatzbedarf von Lehrkräften für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen in den Bundesländern in den Jahren bis 2020 (bitte nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?

7

Welche Bundesländer haben – laut Aussage von Peter Altmaier in den „Tagesthemen“ vom 14. April 2016 – im vergangenen Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung Beschlüsse gefasst, mehrere tausend Lehrerinnen und Lehrer für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen neu einzustellen?

a) Wie viele Lehrerinnen und Lehrer mit zweitem Staatsexamen bzw. erfolgreich abgeschlossenem Referendariat sollen nach diesen Beschlüssen in welchem Zeitraum neu eingestellt werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

b) Wie viele der geplanten Neueinstellungen sind Nachbesetzungen für ausscheidende Lehrkräfte?

c) Wie viele Stellen davon sind Vollzeitstellen, und wie viele Teilzeitstellen?

d) Wird die Bundesregierung die Länder bei der Umsetzung dieser Beschlüsse – wie Peter Altmaier sinngemäß ankündigte – unterstützen? Wenn ja, mit welchen Maßnahmen, wenn nein, warum nicht?

8

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Unterrichtsversorgung in den einzelnen Bundesländern (bitte nach Bundesländern und nach allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen aufschlüsseln)?

9

Wie vielen Vollzeitäquivalenten entsprechen nach Kenntnis der Bundesregierung die von Bundesminister Peter Altmaier genannten 3 000 neu eingestellten Lehrkräfte in Bayern?

a) Wie viele davon sollen als Lehrkräfte für allgemeinbildende und berufsbildende Schulen eingestellt werden?

b) Wie hoch ist der Anteil der nachbesetzten Stellen bei diesen 3 000 neu eingestellten Lehrerinnen und Lehrern in Bayern?

c) Wie hoch ist der Anteil der zusätzlichen Lehrkräfte, die zur Integration von Geflüchteten in Integrationskursen eingesetzt werden?

d) Wie viele werden in Willkommensklassen an allgemeinbildenden und wie viele an berufsbildenden Schulen arbeiten?

10

Wie hoch ist die Vergütung für Integrationskurse per Datum der Fragestellung (pro Stunde)?

a) Welchem Bruttoeinkommen entspricht dieser Stundensatz bei einer Vollzeitstelle in Integrationskursen?

b) Von wie vielen Unterrichtsstunden pro Woche geht die Bundesregierung bei einer Vollzeitstelle in Integrationskursen aus?

c) Wie steht dieses Bruttoeinkommen im Verhältnis zu dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoeinkommen einer vollzeitbeschäftigten Lehrkraft an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule gemäß dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) (Sekundarstufe II, bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

d) Plant die Bundesregierung, den Kostenerstattungssatz, den Kursträger vom BAMF pro Teilnehmerin und Teilnehmer erhalten, so anzuheben, dass damit Lehrkräfte in Integrationskursen ein vergleichbares Bruttoeinkommen erhalten, wie Lehrkräfte im Schuldienst? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

e) Wie viele sozialversicherungspflichtig beschäftigte Lehrkräfte sind per Datum der Fragestellung in Volkshochschulen und anderen Trägern für die Integrationskurse angestellt? Wie viele Lehrkräfte arbeiten derzeit auf Honorarbasis?

Berlin, den 3. Mai 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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