Förderprogramm Wissenschaftlicher Nachwuchs
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Ralph Lenkert, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 20. Mai 2016 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) von Bund und Ländern zwei Vereinbarungen über Förderprogramme zur Weiterentwicklung des Wissenschaftssystems vereinbart. Einerseits einen Pakt zur Förderung des Wissenschaftlichen Nachwuchses an den Universitäten sowie anderseits die Vereinbarung „Innovative Hochschule“.
Der Pakt für den Wissenschaftlichen Nachwuchs sieht die Förderung von bis zu 1 000 Tenure-Track-Professuren an Universitäten in Deutschland vor. Hierfür stellt der Bund 1 Mrd. Euro im Zeitraum von 2017 bis 2032 bereit. Mit dem Programm wollen Bund und Länder planbare und transparente Karrierewege für den Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern. Zudem soll das Programm die Attraktivität des deutschen Wissenschaftssystems im internationalen Wettbewerb steigern sowie die Universitäten bei der Gewinnung und dem dauerhaften Halten der besten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen25
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die aktuell größten Probleme des Wissenschaftlichen Nachwuchses, und wie soll dieser Pakt zu deren Lösung beitragen?
Wie groß schätzt die Bundesregierung die unter dem Begriff „Wissenschaftlicher Nachwuchs“ zusammenzufassende Gruppe an Personen?
Wie sollen die 1 000 zusätzlichen Tenure-Track-Stellen sowie die darin enthaltene Strategiepauschale die Karrierewege des Wissenschaftlichen Nachwuchses an den deutschen Universitäten besser planbar und transparenter gestalten?
Wieso bleibt die Anzahl von 1 000 Tenure-Track-Professuren deutlich hinter den vom Wissenschaftsrat 2014 für die Universitäten geforderten 7 500 Stellen zurück?
Hat die Bundesregierung vor oder während der Verhandlungen über den Pakt für den Wissenschaftlichen Nachwuchs mit den Vertreterinnen und Vertretern der Personalgruppe des Wissenschaftlichen Nachwuchses bzw. Organisationen die diese vertreten gesprochen?
Wenn ja,
a) mit wem, und
b) welche spezifischen Probleme des Wissenschaftlichen Nachwuchses wurden von diesem an die Bundesregierung herangetragen?
Hält es die Bundesregierung für angemessen, dass für den Pakt für den Wissenschaftlichen Nachwuchs im Zeitraum von 2017 bis 2032 rund 1 Mrd. Euro zur Verfügung steht, während für die Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative im Zeitraum von 2017 bis 2026 über 4 Mrd. Euro zur Verfügung stehen (bitte begründen)?
Wieso werden ausschließlich Stellen an Universitäten gefördert und nicht auch an anderen Hochschulen?
Hält die Bundesregierung es für notwendig, ein Förderprogramm für den Wissenschaftlichen Nachwuchs an diesen aufzulegen (bitte begründen)?
Wenn ja, wann soll dies aus Sicht der Bundesregierung erfolgen?
Weshalb sind ausschließlich Juniorprofessuren Fördergegenstand?
Wie wird sichergestellt, dass diese 1 000 Stellen für den Wissenschaftlichen Nachwuchs tatsächlich zusätzliche Stellen sind?
Werden bei dieser Prüfung auch andere Stellenkategorien, wie die Anzahl der Wissenschaftlichen Mitarbeiter, berücksichtigt (bitte begründen)?
Wieso wurde darauf verzichtet, 50 Prozent der geförderten Stellen für Frauen zu reservieren, um mit dem Programm wirksam den Frauenanteil an den Professuren zu erhöhen?
Wie erfolgt die Förderung der einzelnen Tenure-Track-Stellen, und wie setzt sich diese zusammen?
Wird diese Förderung an die Entwicklung von Löhnen und Gehältern angepasst (bitte begründen)?
Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen ist dies geplant?
Welche Entlohnung ergibt sich aus der im Pakt vereinbarten Pauschale pro Stelle und Jahr (Bruttogehalt inkl. Sonderzahlungen)?
Welche Vergütung erhalten die derzeit in Deutschland vorhandenen Juniorprofessuren (bitte nur aufgeteilt nach Entgeltgruppen und Anzahl der Stellen angeben)?
Auf welche Summe beläuft sich die in der Förderung für jede Stelle vorgesehene Strategiepauschale?
Was sollen die Universitäten mit dieser finanzieren?
Sollen bei der Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der Gruppe des Wissenschaftlichen Nachwuchses im Auswahlgremium Vertreter oder Vertreterin dieser Personalgruppe bzw. Organisationen, die diese vertreten, eingebunden werden?
Wenn ja, welche und in welcher Weise; und wenn nein, warum nicht?
Wieso werden die Anschlussstellen für erfolgreich begutachtete Tenure-Track-Professuren nur für zwei Jahre weitergefördert?
Wird die Pauschale für diese Anschlussstellen an die dann höhere Entlohnung der Professorinnen und Professoren angepasst?
Wie verteilt sich die Gesamtförderung nach dem vereinbarten Verfahren auf die einzelnen Bundesländer (bitte in Prozent und Euro angeben)?
Wird dieses Förderprogramm von der Bundesregierung als Element der Umsetzung der von ihr im Jahr 2014 vorgelegten und Anfang 2015 in Kraft getretenen Novelle des Artikels 91b des Grundgesetzes angesehen?
Welche Elemente des Förderprogramms wären ohne diese Novelle des Artikels 91b des Grundgesetzes nicht möglich gewesen (bitte begründen)?