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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Förderung von Frieden und Stabilität im Südkaukasus (G-SIG: 16011970)

Beurteilung der Lage im Südkaukasus und ihre strategische Bedeutung, Lage der bilateralen Beziehungen Deutschlands und der EU zu Armenien und Aserbaidschan, Außenbeziehungen dieser Länder, Stabilität der Region, innere Sicherheit, Konfliktregion Berg-Karabach, Flüchtlingslage, Gesamtschaden durch den Krieg, Initiativen Deutschlands und der EU, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Armenien, entwicklungspolitische Förderprogramme der EU für Aserbaidschan, militärische Zusammenarbeit mit den beiden Staaten, Rüstungsexporte <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

04.05.2007

Antwortdauer

32 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/494902. 04. 2007

Förderung von Frieden und Stabilität im Südkaukasus

der Abgeordneten Dr. Diether Dehm, Dr. Hakki Keskin, Monika Knoche, Paul Schäfer (Köln), Bodo Ramelow, Alexander Ulrich, Wolfgang Gehrcke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Kaukasusregion hat die Folgen des gesellschaftlichen Wandels nach dem Zerfall der UdSSR bis heute nicht verkraftet. Die Nachfolgestaaten der ehemaligen kaukasischen Sowjetrepubliken leiden unter innenpolitischer Instabilität, wirtschaftlicher Not und Verarmung breiter Bevölkerungsschichten, tiefen Nationalitätengegensätzen und zwischenstaatlichen Konflikten. Ein wesentliches Hindernis zur Stabilisierung der Kaukasusregion bildet der ungelöste Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan um das mehrheitlich von Armeniern bewohnte, zu Aserbaidschan gehörende, autonome Gebiet Berg-Karabach. Zwischen 1992 und 1994 führten beide Länder einen offenen Krieg, der mehr als 20 000 Todesopfer forderte und über eine Million Menschen zu Flüchtlingen machte. Obwohl der Krieg seit 1994 ruht, konnte trotz mehrfacher Anläufe zu bilateralen Verhandlungen bislang keine Befriedung der Region erreicht werden. Der endgültige Status von Berg-Karabach ist nach wie vor umstritten und Armenien zeigt bislang keine Bereitschaft, sich aus den von ihm okkupierten, Berg-Karabach umschließenden, aserbaidschanischen Gebieten zurückzuziehen.

Aufgrund seiner geostrategischen Lage als angrenzender Nachbarschaftsraum besitzt die Europäische Union, und für die Dauer der EU-Ratspräsidentschaft nicht zuletzt auch die Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe, zu einer friedlichen Konfliktbeilegung mit beizutragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die gegenwärtige politische Lage in der südkaukasischen Region?

2

Welche strategische Bedeutung misst die Bundesregierung der Region Südkaukasus zu, und welche Aufgaben ergeben sich daraus für das Handeln der Bundesregierung?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der bilateralen Beziehungen Deutschlands zur Republik Armenien?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der bilateralen Beziehungen Deutschlands zur Republik Aserbaidschan?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die außenpolitischen Beziehungen der EU zur Republik Armenien, und erkennt die Bundesregierung Handlungsbedarf im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die außenpolitischen Beziehungen der EU zur Republik Aserbaidschan, und erkennt die Bundesregierung Handlungsbedarf im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der außenpolitischen Beziehungen der Republik Armenien zu folgenden Staaten:

a) Aserbaidschan,

b) Georgien,

c) Türkei,

d) Iran,

e) Russland,

f) USA?

8

Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Weigerung der Republik Armenien, die bestehenden Grenzen zu seinen Nachbarn anzuerkennen, auf die außenpolitische Lage des Landes und die Stabilität der Region aus?

9

Welchen Einfluss kann die EU-Nachbarschaftspolitik auf eine Veränderung der Haltung der Republik Armenien im Hinblick auf die offenen Grenzfragen nehmen, und welche Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft zur Veränderung dieser Situation beizutragen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der außenpolitischen Beziehungen der Republik Aserbaidschan zu folgenden Staaten:

a) Armenien,

b) Georgien,

c) Türkei,

d) Iran,

e) Russland,

f) USA?

11

Wie bewertet die Bundesregierung die innenpolitische Entwicklung der Republik Armenien seit Erlangung der staatlichen Unabhängigkeit?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die innenpolitische Entwicklung der Republik Aserbaidschan seit Erlangung der staatlichen Unabhängigkeit?

13

Wie schätzt die Bundesregierung die gegenwärtige Situation im Konflikt um Berg-Karabach ein?

14

Wie viele Vertriebene auf beiden Seiten müssen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit immer noch in Flüchtlingslagern leben, und wie sind ihre Lebensbedingungen zu beurteilen?

15

Welche konkreten Initiativen gedenkt die Bundesregierung auch im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft zu ergreifen, um den Resolutionen Nr. 822 und 853 (beide aus dem Jahr 1993) des UN-Sicherheitsrates Geltung zu verschaffen, welche die Republik Armenien zum Rückzug aus den von ihr besetzten Territorien Aserbaidschans auffordern, damit die Flüchtlinge wieder in ihre Heimatorte zurückkehren können?

16

Wie hoch beziffert die Bundesregierung die Kosten für die Einrichtung und den Unterhalt von Flüchtlingslagern durch die Konfliktparteien?

17

Wie hoch beziffert die Bundesregierung den materiellen Gesamtschaden an der Infrastruktur, der durch den Krieg und seine Folgen beiden Konfliktparteien bislang entstanden ist (bitte getrennt nach Konfliktparteien auflisten):

a) im Bereich der Verkehrswege, Flughäfen und anderer Logistikanlagen,

b) im Bereich der Energieversorgung (Strom, Öl, Gas),

c) im Bereich der Wasserversorgung und Entwässerung,

d) im Bereich öffentlicher Krankenhäuser und anderer medizinischer Betreuungseinrichtungen,

e) im Bereich öffentlicher Bildungseinrichtungen (Schulen, Universitäten),

f) im Bereich öffentlicher Institutionen und Verwaltungseinrichtungen,

g) im Bereich der Umwelt, insbesondere durch Kontaminierung von Gewässern und durch Waldschäden, letztere beispielsweise durch Brände, die durch Waffeneinwirkung ausgelöst wurden?

18

Welche Position bezieht die Bundesregierung zum künftigen Status von Berg-Karabach (bitte mit Begründung):

a) Verbleib als autonomes Gebiet bei Aserbaidschan,

b) teilweise oder vollständige Unabhängigkeit von Berg-Karabach nach dem Vorbild des Kosovo,

c) Abtretung von Berg-Karabach an Armenien, beispielsweise im Gegenzug für Gebietsaustausche, die zur Herstellung einer gemeinsamen Landverbindung zwischen Aserbaidschan und der Exklave Nachitschewan führen könnten,

d) keine der genannten Möglichkeiten, sondern?

19

Wie beurteilt vor diesem Hintergrund die Bundesregierung das durch die Karabacharmenier kürzlich durchgeführte und angenommene Verfassungsreferendum für einen unabhängigen Staat Berg-Karabach?

20

Welche konkreten Initiativen hat die Bundesregierung bislang auf den bilateralen Ebenen der deutsch-armenischen und der deutsch-aserbaidschanischen Beziehungen ergriffen und wird sie künftig ergreifen, um eine friedliche Konfliktbeilegung zu fördern?

21

Mit welchen konkreten Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung die EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands zu nutzen, um Frieden und Stabilität in der Kaukasusregion zu fördern?

22

Welche konkreten Hilfestellungen werden in welchem Umfang von der EU im Rahmen des bestehenden Partnerschafts- und Kooperationsabkommens gegenüber der Republik Armenien gewährt (bitte sämtliche Förderprogramme einzeln und nach Verwendungszweck getrennt auflisten)?

23

Wie bilanziert die Bundesregierung die Ergebnisse des TACIS-Programms der EU, das der Republik Armenien Hilfe bei der Entwicklung einer marktwirtschaftlichen Ordnung gewähren soll?

24

Welche konkreten entwicklungspolitischen Förderprogramme werden in welchem Umfang von der EU gegenüber der Republik Aserbaidschan gewährt (bitte sämtliche Förderprogramme einzeln und nach Verwendungszweck getrennt ausweisen)?

25

Wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg dieser EU-Förderprogramme für Aserbaidschan?

26

Mit welchen Maßnahmen stellt die EU sicher, dass eine Zweckentfremdung ihrer zivilen Entwicklungsförderung durch die Konfliktparteien, beispielsweise zu militärischen Zwecken, ausgeschlossen ist?

27

Wie beurteilt die Bundesregierung den gegenwärtigen Stand der militärischen Rüstung in

a) Armenien,

b) Aserbaidschan?

28

Auf welcher Grundlage erfolgt die militärische und wehrtechnische Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den Streitkräften Armeniens und Aserbaidschans, und welche Maßnahmen und Projekte sind im Rahmen dieser Zusammenarbeit in den nächsten Jahren geplant?

29

Welchen Beitrag hat die Bundesregierung seit 1995 zur Ausstattung und Ausbildung der Streitkräfte Armeniens und Aserbaidschans geleistet (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Maßnahmen)?

30

In welchem Umfang hat die Bundesregierung seit 1995 den Export von Rüstungsgütern der Ausfuhrliste Teil 1 A an Armenien und Aserbaidschan genehmigt, und welche Kriegswaffen der Kriegswaffenliste B wurden tatsächlich in diesem Zeitraum an diese Staaten geliefert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren)?

Berlin, den 29. März 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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