Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an Gesetzgebungsverfahren
der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Sabine Zimmermann (Zwickau), Cornelia Möhring, Azize Tank, Kathrin Vogler, Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Juli 2014 rief das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die „Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz“ ins Leben. Im Rahmen dieses Gremiums berieten Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Sozialversicherungsträger und Sozialpartner über die Ausrichtung eines Gesetzes zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Organisationen von Betroffenen wurden in der Minderheit miteinbezogen. Von insgesamt 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an der Arbeitsgruppe waren lediglich 10 Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Behindertenrates (DBR) (vgl. http://nitsa-ev.de/bewusstseinsbildung/bundesteilhabegesetz/faktencheck-bthg-kabe/6/).
Inzwischen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz vorgelegt. Die Kritik von Betroffenen, ihren Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden ist enorm. Sie befürchten Verschlechterungen durch die neuen Regelungen und fordern eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (vgl. www. deutscher-behindertenrat.de/ID182110).
Ein weiteres Gesetzesvorhaben der Regierung ist die Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Hierzu gab es einen sogenannten „umfassenden Beteiligungsprozess“. In den Jahren 2014 und 2015 lud Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zu den „Inklusionstagen“. An diesen Kongressen in Berlin nahmen hunderte Betroffene, Vertreterinnen und Vertreter von Selbstvertretungsorganisationen teil, um die Inhalte und die Ausrichtung des „Nationalen Aktionsplan 2.0“ (NAP 2.0) zu diskutieren. Schon während der Inklusionstage wurde die Kritik laut, es gäbe zu wenig Raum für Diskussionen und die Formulierung von Forderungen.
Darüber hinaus klagten Selbstvertretungsorganisationen über die Fülle an Gesetzentwürfen, die sie gleichzeitig erreichte und die daraus resultierende kurze Bearbeitungszeit für ihre Stellungnahmen (vgl. www.gemeinsam-einfach-machen.de/ SharedDocs/Downloads/DE/AS/NAP2/Stellungnahme_Verbaende_NAP_20/ISL_ eV.doc?__blob=publicationFile&v=1).
Angesichts der hier umrissenen Kritik an der Partizipation von Menschen mit Behinderungen an Gesetzgebungsverfahren, sprechen viele Betroffene und ihre Selbstvertretungsorganisationen von Pseudo-Beteiligung (vgl. www.kobinet- nachrichten.org/de/1/nachrichten/33965/Partizipation-sieht-anders-aus.htm/?search= Pseuo%20beteiligung).
Ein breitangelegter und intensiver Beteiligungsprozess, der der Forderung von Menschen mit Behinderungen „Nichts über uns ohne uns“ gerecht wird und Betroffene im Sinne des Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beteiligt, ist grundsätzlich notwendig und zu begrüßen. Es muss jedoch nach Auffassung der Fragesteller sichergestellt werden, dass die berechtigten Forderungen von Betroffenen und ihren Behinderten-, Sozial- sowie Wohlfahrtsverbänden und Selbstvertretungsorganisationen berücksichtigt werden und Eingang in die Gesetzgebung finden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der Kritik von Behinderten-, Sozial- sowie Wohlfahrtsverbänden und Selbstvertretungsorganisationen an den geplanten Regelungen des Bundesteilhabegesetzes?
Wie sollte aus Sicht der Bundesregierung ein korrektes, diskriminierungsfreies und umfassendes Partizipationsverfahren für Gesetzesvorhaben ausgestaltet werden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Betroffenen und Behinderten-, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie von Selbstvertretungsorganisationen, nach der Kernforderungen, die während des Beteiligungsprozesses gestellt wurden, nicht in den Gesetzentwürfen zum Bundesteilhabegesetz und zum NAP 2.0 berücksichtigt wurden?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik von Menschen mit Behinderungen und ihren Selbstvertretungsorganisationen, nach der es sich beim Beteiligungsprozess zum Bundesteilhabegesetz um eine Pseudo-Beteiligung gehandelt habe?
Wie kann es aus Sicht der Bundesregierung zukünftig gelingen, dass wichtige und notwendige Partizipationsverfahren nicht mehr in eine gefühlte Pseudo-Beteiligung umschlagen?
Wie kommt die Bundesregierung im Gesetzentwurf für ein Bundesteilhabegesetz zu dem Schluss, dass „Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände die größte Anzahl an Mitgliedern in der Arbeitsgruppe“ Bundesteilhabegesetz stellten, wenn laut Aussage von Selbstvertretungsorganisationen lediglich zehn von insgesamt 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern dem Deutschen Behindertenrat (DBR) angehörten (vgl. http://nitsa-ev.de/bewusstseinsbildung/ bundesteilhabegesetz/faktencheck-bthg-kabe/6/)?
Aus welchen Gründen wurden die Referentenentwürfe des Bundesteilhabegesetzes, des Nationalen Aktionsplans 2.0 und des Dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG III) fast zeitgleich Ende April 2016 veröffentlicht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der von Selbstvertretungsorganisationen und Verbänden geäußerten Kritik, nach der die fast zeitgleiche Veröffentlichung der drei Referentenentwürfe Ende April 2016 zu einer erheblichen Verkürzung der Bearbeitungszeit ihrer drei Stellungnahmen geführt hat, die sie Mitte/Ende Mai 2016 vorlegen sollten, und damit der Beteiligungsprozess in erheblichem Maße eingeschränkt wurde?
Wie ist der Stand der Bearbeitung eines Leitfadens zur konsequenten Einbeziehung der Belange von Menschen mit Behinderungen in die Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Vorhaben der Bundesministerien, der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4359 angekündigt wurde?
Was sind die konkreten Inhalte dieses Leitfadens?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Kritik an den Beteiligungsprozessen zum Bundesteilhabegesetz und NAP 2.0 im Hinblick auf die Inhalte des Leitfadens?
Erachtet die Bundesregierung einen Leitfaden als geeignetes Mittel, um einheitliche und wirksame Standards für die Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden und Organisationen zu schaffen?
Wäre die Festschreibung entsprechender verbindlicher Regelungen in Form einer Verordnung oder von gesetzlichen Anpassungen diesbezüglich sinnvoller und wirksamer?
Wenn ja, bis wann werden solche Regelungen erarbeitet?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viel haben die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstalteten Inklusionstage vom 24. bis 26. November 2014 im bcc Berlin Congress Center insgesamt gekostet (bitte einzeln nach Werbekosten, Materialien, Honorar für Referentinnen und Referenten, Fahrkosten, Räumlichkeiten, Verpflegung etc. aufschlüsseln)?
Wie viel haben die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veranstalteten Inklusionstage vom 23. bis 24. November 2015 im bcc Berlin Congress Center insgesamt gekostet (bitte einzeln nach Werbekosten, Materialien, Honorar für Moderation und Referentinnen und Referenten, Fahrkosten, Räumlichkeiten, Verpflegung etc. aufschlüsseln)?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der Kosten der Inklusionstage in Hinblick auf die starke Kritik von Menschen mit Behinderungen und ihren Selbstvertretungsorganisationen sowie ihren Verbänden hinsichtlich der fehlenden Berücksichtigung ihrer Kernforderungen?
Inwieweit wurden die im Einzelplan 11 des Bundeshaushaltsplans entnommenen Mittel für die Förderung der Partizipation der Organisationen von Menschen mit Behinderungen, wie es das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vorsieht, zu Lasten von anderen Titeln im Einzelplan 11 aufgebracht?
Aus welchen Gründen wurden für die Förderung der Partizipation von Organisationen von Menschen mit Behinderungen keine zusätzlichen Mittel in den Einzelplan 11 eingestellt?
Wie viele Anträge zur Förderung der Partizipation wurden bisher von Organisationen von Menschen mit Behinderungen gestellt, wie viele wurden bewilligt, und in welcher Höhe wurden die Organisationen jeweils gefördert (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Wie hoch waren die Kosten des Beteiligungsprozesses im Zuge der Erarbeitung des Entwurfs für ein Bundesteilhabegesetz?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung angesichts der Kosten des Beteiligungsprozesses in Hinblick auf die starke Kritik von Betroffenen und Behinderten-, Sozial- sowie Wohlfahrtsverbänden und Selbstvertretungsorganisationen hinsichtlich der fehlenden Berücksichtigung ihrer Kernforderungen?