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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Home Office

Beschäftigte im Home Office: Anzahl, Geschlecht, Qualifikation, Einkommen, vertragliche Arbeitszeit und Umfang der Tätigkeit im Home Office, Überstunden und Art des Ausgleichs, Aufwandserstattung, Arbeitszeiterfassung, Arbeitsschutz, Unfallversicherung, steuerliche Geltendmachung des Arbeitszimmers; Unternehmen mit Home-Office-Arbeitsplätzen, Wirtschaftszweige, Regelung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, Kosten eines Büroarbeitsplatzes, Einführung von Shared Desks; Home Office als Mittel aktiver Familienpolitik, Risiken für Arbeitnehmerrechte, Projekte zur Erforschung orts- und zeitflexiblen Arbeitens<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

22.09.2016

Antwortdauer

30 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/946823.08.2016

Home Office

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Thomas Lutze, Cornelia Möhring, Thomas Nord, Harald Petzold (Havelland), Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der Debatte über „Arbeit 4.0“ und dem Wandel der Arbeitswelt durch eine zunehmende Digitalisierung sowie die Ausweitung der Wissensarbeit und die Forderung nach einer besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Familie rückt die Arbeit im Home Office zunehmend in den Fokus. Obwohl viele Beschäftigte zumindest teilweise zuhause arbeiten wollen, arbeiten derzeit nur etwa 12 Prozent aller abhängig Beschäftigten überwiegend oder teilweise im Home Office (Karl Brenke: Home Office: Möglichkeiten werden bei weitem nicht ausgeschöpft, in: DIW-Wochenbericht 5/2016).

Sowohl Bundesministerien als auch Unternehmen und Wissenschaftler loten derzeit Möglichkeiten und Potenziale aus, wobei jedoch zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass zentrale Fragen noch nicht befriedigend beantwortet werden konnten. Zusätzlich erschweren unterschiedliche Begrifflichkeiten wie Teleheimarbeit, mobile Telearbeit oder alternierende Telearbeit eine genauere Betrachtung.

Während einerseits die Arbeit im Home Office als Möglichkeit angesehen wird, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern und aktive Familienpolitik zu leisten (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Digitalisierung – Chancen und Herausforderungen für die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 2016), legt eine Untersuchung aus Großbritannien nahe, dass Heimarbeit die klassische Rollenverteilung der Geschlechter in der Arbeitswelt und Familie zementiert (Dan Wheatley: Good to be home? Time-use and satisfaction levels among home-based teleworkers, in: New Technology, Work and Employment 3/2012).

Bei der Umsetzung der Möglichkeit zur vollständigen oder teilweisen Heimarbeit setzt offenbar zumindest ein Teil der Unternehmen auf die Reduktion der eingerichteten Arbeitsplätze im Betrieb (www.zeit.de/karriere/beruf/2013-09/homeoffice-mobiles-arbeiten/seite-) und für die Arbeitswelt der vollständig oder teilweise im Home Office Tätigen stellt sich spätestens nach einem einschlägigen Urteil des Bundessozialgerichts die Frage nach dem Unfallschutz in der heimischen Arbeitsumgebung: Das Gericht erkannte den Unfall einer Heimarbeiterin auf dem Weg vom Schreibtisch zum Wasserhahn in der Küche nicht als Arbeitsunfall an (Aktenzeichen B 2 U 5/15 R).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung im Home Office (bitte mit Angabe der jeweiligen Bundesländer sowie von Geschlecht, Wirtschaftszweig, Qualifikation, Einkommen, vertraglicher Arbeitszeit, Anzahl der geleisteten Überstunden, Anzahl der jeweiligen Haushaltsmitglieder und eigenen Kindern sowie differenziert nach dem jeweiligen Umfang der Tätigkeit im Home Office: gesamte Arbeitszeit, bis drei Viertel der Arbeitszeit, bis zur Hälfte der Arbeitszeit, weniger häufig, unregelmäßig), und bei wie vielen dieser Arbeitsverhältnisse liegt außerdem eine Vereinbarung zu flexiblen Arbeitszeiten vor?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der im Home Office tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer seit 2009 entwickelt (bitte jährlich aufgeschlüsselt angeben)?

3

Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung bestehende Home-Office-Regelungen wieder abgeschafft und, falls bekannt, warum?

4

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Ausgleich von Mehrarbeit durch Freizeitausgleich oder Lohn für Home-Office-Beschäftigte im Vergleich zu Beschäftigten ohne Home-Office-Tätigkeit geregelt?

5

Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Lohngefüge Vollzeitbeschäftigter mit Home-Office-Anteilen vom Lohngefüge der Vollzeitbeschäftigten ohne Home Office (bitte differenziert nach Bundesländern sowie nach den Gehaltsgruppen bis 1 050, 1 051 bis 1 500, 1 501 bis 2 000, 2 001 bis 3 000 und über 3 000 Euro monatlich angeben)?

6

Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung Home Office an?

7

Seit wann und auf Basis welcher Vereinbarungen (Tarifvertrag und/oder Betriebsvereinbarung) sind die in Frage 6 erfragten Angebote geregelt?

8

In wie vielen Betrieben, die Home Office anbieten, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Regelung über eine Rückkehrgarantie an den betrieblichen Arbeitsplatz?

9

Wie viele Betriebe bieten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Home-Office-Tätigkeit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Schulungen an, etwa zur Arbeitsorganisation oder zur Einrichtung des Telearbeitsplatzes, und wie viele Betriebe bieten mit der Steuerung und Anleitung von Mitarbeitern in Home-Office-Tätigkeit betrauten Führungskräften Fortbildung an, etwa zur Organisation, Betreuung und zu rechtlichen Hintergründen für Home-Office-Tätigkeit?

10

Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung sowohl Home Office als auch das Prinzip von Shared Desks in ihren Niederlassungen eingeführt, und wie viele Arbeitsplätze sind davon jeweils betroffen? Wie haben sich diese Zahlen seit 2009 entwickelt (bitte mit Angabe der jährlichen Veränderungen)?

11

Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung, etwa im Rahmen der Einführung von Shared Desks, weniger Arbeitsplätze in ihren Betriebsgebäuden als sie benötigen würden, wenn sie jedem Mitarbeiter einen eigenen Arbeitsplatz zur Verfügung stellten (ohne überwiegend im Außendienst tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter), und wie viele Arbeitsplätze betrifft das?

12

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten für einen durchschnittlichen Büroarbeitsplatz pro Monat?

13

Wie viele Betriebe stellen nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen in Home-Office-Tätigkeit Arbeitsmittel zur Verfügung, und wie viele Betriebe leisten ihren in Home Office tätigen Mitarbeitern Aufwandspauschalen oder anderweitige Erstattungen für die betriebliche Nutzung des heimischen Arbeitsplatzes?

14

Wie hoch taxiert die Bundesregierung die steuerlich geltend gemachten Aufwendungen für die Nutzung häuslicher Arbeitszimmer von in Home Office tätigen Arbeitnehmern für das jüngste Jahr, für das entsprechende Zahlen vorliegen?

15

Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitszeiterfassungssysteme für Home-Office-Tätigkeiten eingeführt?

16

Wie viele Betriebe haben nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Home-Office-Vereinbarungen die Abnahme der heimischen Arbeitsstätten nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Bildschirmarbeitsverordnung und der Arbeitsstättenverordnung geregelt, und wie viele Betriebe haben die heimischen Arbeitsstätten ihrer Home-Office-Beschäftigten tatsächlich abgenommen bzw. durch qualifiziertes Personal abnehmen lassen?

17

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Empfehlungen der Fokusgruppe „Orts- und zeitflexibles Arbeiten“ des Nationalen IT-Gipfels (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a880-orts-und-zeitflexibles-arbeiten-gestalten.pdf?__blob=publicationFile&v=1), wonach mittels Gefährdungsbeurteilungen künftig auch Risiken im Rahmen von Home Office zu erfassen sind?

18

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus neueren Gerichtsurteilen zur eingeschränkten Gültigkeit der betrieblichen Unfallversicherung bei Arbeit im Home Office (etwa Bundessozialgericht, Aktenzeichen B 2 U 5/15 R)?

Sieht die Bundesregierung insbesondere Handlungsbedarf bei der Ausweitung der betrieblichen Unfallversicherung für Home-Office-Tätigkeiten oder die Notwendigkeit einer Verpflichtung zur privaten Unfallversicherung bei Home-Office-Beschäftigten?

Wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht?

19

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ergebnissen der Untersuchung „Good to be home?“ (erschienen in New Technology, Work and Employment 3/2012) des britischen Ökonomen Dan Wheatley, denen zufolge Frauen in Heimarbeit die durch den Wegfall des Weges zum betrieblichen Arbeitsplatz gewonnene Zeit signifikant stärker zur Pflege von Angehörigen und zur Arbeit im Haushalt einsetzen als Männer und sieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Ausweitung von Home Office als probates Mittel zur Stärkung der Gleichbehandlung der Geschlechter und als Mittel aktiver Familienpolitik?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die regelmäßige Verknüpfung von ortsflexibler mit zeitflexibler Arbeit, bzw. sieht die Bundesregierung es insbesondere als geboten an, Home-Office-Tätigkeit vorzugsweise mit Vereinbarungen zur zeitflexiblen Tätigkeit zu verknüpfen?

Falls ja, warum, und falls nein, warum nicht?

21

Sieht die Bundesregierung besondere Risiken für die Rechte von Beschäftigten infolge zunehmender Vereinbarungen zur zeitflexiblen Tätigkeit im Rahmen von Home-Office-Regelungen, insbesondere was Ruhezeiten und Zeiten der Nichterreichbarkeit angeht?

22

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus aktuellen Überlegungen zu Anpassungen des Arbeitszeitgesetzes (vgl. „Orts- und zeitflexibles Arbeiten gestalten“ (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a880-orts-und-zeitflexibles-arbeiten-gestalten.pdf?__blob=publicationFile&v=1), insbesondere bei den gesetzlichen Ruhezeiten, angesichts der aus arbeitsmedizinischer Sicht damit verbundenen Gefahren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (vgl. www.bundestag.de/blob/437294/fe1921720c18a9dfd26ab58dd7f9b06b/wd-6-086-16-pdf-data.pdf)?

23

Sind der Bundesregierung betriebliche Praxislabore bekannt, wie sie von der Plattform „Digitale Arbeitswelt“ des Nationalen IT-Gipfels in der Broschüre „Orts- und zeitflexibles Arbeiten gestalten“ (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a880-orts-und-zeitflexibles-arbeiten-gestalten.pdf?__blob=publicationFile&v=1) vorgeschlagen werden, oder sind der Bundesregierung Vorbereitungen entsprechender Projekte bekannt?

Falls ja, wie und von welchen Wissenschaftlern werden diese Projekte begleitet, und wie wird sichergestellt, dass die Projekte nicht vornehmlich interessengeleitet nach betrieblichen Interessen ausgewertet werden?

24

Wie viele dieser Projekte arbeiten nach explorativem, wie viele nach wirkungsbezogenem Ansatz?

25

Sind nach Einschätzung der Bundesregierung für die in Frage 23 genannten betrieblichen Praxislabore mit wissenschaftlicher Begleitung Ausnahmen von Regelungen, wie zum Beispiel dem Arbeitszeitgesetz, dem Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung und/oder von Öffnungsklauseln von Tarifverträgen und/oder von Betriebsvereinbarungen, erforderlich, und wenn ja, inwieweit?

26

Welche Projekte zur Erforschung orts- und/oder zeitflexiblen Arbeitens werden derzeit und wurden bislang von der Bundesregierung finanziert oder finanziell unterstützt (bitte das jeweilige Projekt sowie die Höhe und den Zeitraum der finanziellen Unterstützung auflisten)?

Welche Unterstützung plant die Bundesregierung für das kommende Haushaltsjahr?

Berlin, den 23. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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