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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Pläne für ein "Fusionszentrum" von Polizeien und Geheimdiensten in der Europäischen Union

Polizeilich-geheimdienstliche Zusammenarbeit in EU-Staaten, etwaige Einrichtung eines &quot;Fusionszentrums&quot;, Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum als Vorbild, Aufgabenbereiche, Kooperationen der Counter Terrorism Group (CTG), SIENA-Netzwerk von Europol, Personalausstattung beim Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (ECTC), automatisierte Auswertung von Fluggastdaten, Kooperationen zw. Europol und Internetunternehmen, Einstufung von Internetinhalten als Propaganda, Nutzung von Software zur Gesichtserkennung, Aktivitäten und Treffen der G11-Gruppe<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

24.10.2016

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/992304.10.2016

Pläne für ein „Fusionszentrum“ von Polizeien und Geheimdiensten in der Europäischen Union

der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan van Aken, Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission regt an, ein „Drehkreuz für den Informationsaustausch“ unter europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden einzurichten (Ratsdokument 12307/16). Als Vorbild könnten „Fusionszentren“ dienen, mit denen einige Mitgliedstaaten die polizeilich-geheimdienstliche Zusammenarbeit erweitern. In einer Mitteilung an den Generalsekretär des Rates schreibt die Europäische Kommission, die „systematischere Interaktion zwischen diesen Stellen“ sollte nicht auf Terrorismus beschränkt bleiben, sondern könnte auch die schwere grenzüberschreitende Kriminalität umfassen. Dem Vorschlag der Kommission zufolge könnte ein „Fusionszentrum“ bei der „Counter Terrorism Group“ (CTG) des sogenannten Berner Clubs angesiedelt werden. Dort organisieren sich die Inlandsgeheimdienste aller EU-Mitgliedstaaten, Norwegens und der Schweiz. Die beteiligten Dienste betreiben seit dem 1. Juli 2016 ein interaktives Informationssystem, um sich in Echtzeit über Vorfälle oder Operationen zu unterrichten.

Der Kommission zufolge könnte die polizeilich-geheimdienstliche Zusammenarbeit über die Polizeiagentur Europol erfolgen. Europol betreibt in Den Haag seit Januar dieses Jahres selbst ein „Europäisches Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ (ECTC), das als Informations-, Analyse- und Koordinationsdrehscheibe für die an der Terrorismusbekämpfung beteiligten Staatsschutzreferate der Mitgliedstaaten dient. Im April 2016 hielten Europol-Bedienstete bei der CTG einen Vortrag über die Strukturen zur Terrorismusbekämpfung (Ratsdokument 8881/16). Die CTG-Geheimdienstgruppe kündigte daraufhin an, „Mechanismen einer strukturellen Zusammenarbeit“ mit Europol zu prüfen. Die Bundesregierung hatte hingegen erklärt, eine direkte Zusammenarbeit des ECTC und der CTG solle nicht erfolgen (Bundestagsdrucksache 18/7930).

Die Europäische Union verfügt im Lissabon-Vertrag über kein Mandat zur Koordination der Geheimdienste. Die Kommission will deshalb nach „praktischen Lösungen“ für eine Zusammenarbeit suchen, ohne dass die EU-Verträge geändert werden müssten. Beispielsweise könnten die CTG und das ECTC zwar „getrennt bleiben, aber miteinander verknüpft werden“.

Die Mitgliedstaaten sollen nun laut der Kommission überlegen, inwiefern sie einer „Öffnung“ der CTG für die „Interaktion mit Strafverfolgungsbehörden“ zustimmen könnten. Die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, ihre „positiven Erfahrungen“ gemeinsamer Zentren zu teilen und zu diskutieren. Das Bundesministerium des Innern betreibt beispielsweise ein „Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum“ in Berlin-Treptow, das wegen des Trennungsgebots von Polizei und Diensten als „Kooperations- und Kommunikationsplattform“ firmiert (www.verfassungsschutz.de). Es vereint sämtliche Kriminalämter und Geheimdienste des Bundes und der Länder sowie die Bundespolizei, das Zollkriminalamt und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Aus welchen Erwägungen stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Europäischen Kommission zu oder nicht zu, wonach „dringend eine praktische Lösung für die Lücke zwischen der nebeneinander verlaufenden Arbeit der Strafverfolgungsstellen und der Nachrichtendienste“ gefunden werden muss (Ratsdokument 12307/16)?

2

Was ist der Bundesregierung über Pläne des Rates der Europäischen Union und/oder der Europäischen Kommission bekannt, ein „Drehkreuz für den Informationsaustausch“ unter europäischen Polizei- und Geheimdienstbehörden einzurichten (Ratsdokument 12307/16)?

3

Inwiefern ist die Bundesregierung selbst tätig geworden, Diskussionen über die Einrichtung eines solchen „Drehkreuzes“ oder „Fusionszentrums“ auf EU-Ebene zu initiieren?

4

In welchen Ratsarbeitsgruppen wurden entsprechende Anregungen, Vorschläge oder Pläne bereits diskutiert?

5

Inwiefern könnte aus Sicht der Bundesregierung das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ in Berlin-Treptow als Vorbild für die Einrichtung eines „Drehkreuzes“ oder „Fusionszentrums“ auf EU-Ebene dienen?

6

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern eine „systematischere Interaktion zwischen diesen [polizeilichen und geheimdienstlichen] Stellen“ nicht auf Terrorismus beschränkt bleiben, sondern auch die schwere grenzüberschreitende Kriminalität umfassen könnte?

7

Auf welche Weise wird die Bundesregierung dem Aufruf der Europäischen Kommission an die Mitgliedstaaten folgen, ihre „positiven Erfahrungen“ gemeinsamer Zentren zu teilen, und wo sollen diese erörtert werden?

8

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern ein „Fusionszentrum“ bei der CTG des sogenannten Berner Clubs angesiedelt werden könnte und eine dort bereits errichtete geheimdienstliche „Plattform“ für die „Interaktion mit Strafverfolgungsbehörden“ geöffnet werden könnte?

9

Sofern die Bundesregierung eine solche „Öffnung“ für erwägenswert erachtet, aus welchen Gründen hat sich ihre Haltung vom März 2016 geändert, wonach keine direkte Zusammenarbeit der „Plattform“ der CTG mit polizeilichen EU-Strukturen erfolgen soll (Bundestagsdrucksache 18/7930)?

10

Mit welchen „relevanten Akteuren“ stand die CTG nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2016 in Kontakt (etwa dem Rat, der Kommission, Agenturen, dem Anti-Terrorismuskoordinator oder einzelnen Mitgliedstaaten), um „Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zu sondieren“ (Bundestagsdrucksache 18/7930)?

11

Auf welche Weise hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch der Ständige Ausschuss für die operative Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit (COSI) oder das dort vertretene bayerische Staatsministerium des Innern (Bundesratsdrucksache 400/15) bereits mit der Frage von „praktischen Lösungen“ für einen besseren Informationsaustausch unter Polizei- und Geheimdienstbehörden (insbesondere der CTG) befasst (Ratsdokument 12307/16)?

Was ist der Bundesregierung über den aktuellen Zeitplan zur Höherakkreditierung des Europol-Informationsaustauschnetzwerks SIENA auf „VS – Vertraulich“ (EU Confidential) bekannt, der bis Ende des Jahres 2016 avisiert war (Bundestagsdrucksache 18/7246), und inwiefern wird auch der Nutzerkreis von SIENA erweitert?

Was ist der Bundesregierung über die Entwicklung der Anzahl von über SIENA verschickten Nachrichten bekannt (bitte für die letzten zwölf Monate pro Quartal darstellen)?

12

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, in welchen Abteilungen des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung bei Europol im Jahr 2017 die 90 zusätzlichen Stellen angesiedelt werden sollen (Ratsdokument 12307/16)?

13

Was ist der Bundesregierung über Einzelheiten zu dem Vorschlag bekannt, bei Europol ein „Governance-Instrument“ für die interne Arbeit des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung einzusetzen, das laut der Kommission als „Steuerungsmechanismus“ Aspekte wie das Arbeitsprogramm, die Arbeitsmethoden oder bewährte Verfahren behandeln könnte (Ratsdokument 12307/16)?

14

Welchen Mehrwert hätte ein solches „Governance-Instrument“ aus Sicht der Bundesregierung, und inwiefern beträfe dies auch die Zusammenarbeit Europols mit Geheimdiensten?

15

Inwiefern sollten die Fluggastdaten bei den Passagierdatenzentralstellen in den Mitgliedstaaten (etwa beim Bundeskriminalamt) oder bei Europol aus Sicht der Bundesregierung auch automatisiert auf verdächtige Reisemuster untersucht werden, und worin bestehen oder bestünden solche Muster?

16

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern auch die internationale Polizeiorganisation daran arbeitet (ähnlich wie es laut der neuen Europol-Verordnung 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 möglich ist), mit Internetunternehmen Personendaten zu Nutzerkonten sozialer Medien an Polizeibehörden auszutauschen?

Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zu „Gemeinsamen Aktionstagen“ am 31. August und 1. September 2016 der „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol mitteilen, an denen sich deutsche Behörden beteiligten und in deren Verlauf 1 677 Inhalte und Accounts sozialer Medien bei Internetanbietern zur Entfernung gemeldet wurden (Ratsdokument 12282/16)?

Nach welcher Maßgabe haben die beteiligten deutschen Behörden dabei entschieden, ob es sich um „extremistisches Propagandamaterial“ handelte?

17

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol im Rahmen seiner Tätigkeiten (insbesondere bei Einsätzen in Hotspots in Griechenland oder Italien) auch Gesichtserkennungssysteme einsetzt, um Asylantragsteller mit Lichtbildern mutmaßlicher „ausländischer Kämpfer“ abzugleichen, die in sozialen Medien gefunden wurden?

18

Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Europol mittlerweile Gemeinsame Ermittlungsteams (JIT) mit US-Behörden plant oder betreibt, und welche Kriminalitätsphänomene (etwa „Terrorismus“ oder „Migrantenschmuggel“) werden davon erfasst?

19

Inwiefern werden die im Rahmen der Zusammenarbeit Europols mit US-Behörden getauschten Daten nach Kenntnis der Bundesregierung auch mit „Plattformen“ zum Informationsaustausch in den USA abgeglichen, an denen Geheimdienste beteiligt sind?

20

Was ist der Bundesregierung über teilnehmende Länder einer „Gruppe der elf am meisten vom Phänomen ausländischer Kämpfer betroffenen Mitgliedstaaten“ (G11) bekannt, und wie grenzt sich diese von der „Gruppe der Neun“ (EU9-Gruppe) ab, die ebenfalls „eine stärkere Koordination der EU-Mitgliedstaaten zu denjenigen Aspekten des Themenbereiches foreign fighters [zu] erreichen [soll], die sowohl eine enge Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten als auch innerhalb des Rates der Europäischen Union erfordern“ (Bundestagsdrucksache 18/4017)?

Welche Aktivitäten der „Gruppe der Neun“ waren für welche EU-Maßnahmen „impulsgebend“?

Zu welchen der Treffen der „Gruppe der Neun“ bzw. der „G11“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere EU-Agenturen bzw. Behörden und Regierungen von Drittstaaten eingeladen, und um welche Behörden handelte es sich dabei?

Berlin, den 4. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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