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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Verkäufe von Staatsbürgerschaften durch EU-Staaten

Vergabe von Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsgenehmigungen an Nicht-EU-Bürger gegen Geldzahlungen und Investitionen: Kosten und Bedingungen, Anzahl, Herkunft und Sicherheitsprüfung von Bewerbern um Staatsbürgerschaften bzw. Aufenthaltstiteln, Entzug bei Straftaten, Handel mit deutschen Staatsbürgerschaften, Abwicklung durch Privatfirmen, Risiken und Gefahren, Handel mit Staatsbürgerschaften als nationale Angelegenheit, Thematisierung auf EU-Ebene, Regulierung oder Verbot des Handels<br /> (insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

14.11.2016

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/996812.10.2016

Verkäufe von Staatsbürgerschaften durch EU-Staaten

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Jan Korte, Dr. Alexander S. Neu, Kersten Steinke, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mehrere EU-Staaten verkaufen ihre Staatsbürgerschaften gegen hohe Geldbeträge und Investitionen an Nicht-EU-Ausländer oder vergeben an Investoren und Immobilienkäufer „goldene Visa“ für langandauernde Aufenthaltsrechte. Um ihre Staatshaushalte aufzubessern, verkaufen EU-Länder wie Malta und Ungarn Staatsbürgerschaften an reiche Nicht-EU-Bürger – vorzugsweise aus China, Russland und den arabischen Staaten. Die Käufer werden gegen Bezahlung zu EU-Bürgern mit den damit verbundenen Rechten. Sie dürfen sich frei innerhalb der Union bewegen, Unternehmen gründen, an Wahlen teilnehmen, wohnen und arbeiten, wo sie wollen und ihre Kinder auf Universitäten innerhalb der EU schicken (www.welt.de/politik/ausland/article131468167/Tausende-Reiche-werden-gegen-Geld-EU-Buerger.html).

Die Regierung von Malta beschloss Ende des Jahres 2013 ein entsprechendes Verkaufsprogramm von vorerst 1 800 maltesischen Staatsbürgerschaften. Um als Nicht-EU-Ausländer eine maltesische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen 650 000 Euro in einen Staatsfonds eingezahlt werden sowie zusätzlich 350 000 Euro in Immobilien und weitere 150 000 Euro in Staatsanleihen angelegt werden. Laut dem für die Durchführung des Passprogramms zuständigen Unternehmen Henley & Partners mit Sitz auf der britischen Kanalinsel Jersey gibt es bereits mehr als 200 Bewerber aus rund 30 Nicht-EU-Ländern (www.welt.de/politik/ausland/article131468167/Tausende-Reiche-werden-gegen-Geld-EU-Buerger.html).

Um die Staatsbürgerschaft der Republik Zypern zu erhalten, müssen Interessenten laut der Firma Residency Bond Program Ltd. neben einer Gebühr von 50 000 Euro 2 500 000 Euro in Immobilien anlegen und nach einem möglichen Verkauf nach drei Jahren noch Immobilienbesitz im Wert von einer halben Million Euro auf der Insel behalten (www.residency-bond.eu/cyprus-citizenship.html).

Einen bulgarischen Pass soll es bei einer Investition von einer halben Million Euro auch ohne Sprachkenntnisse geben. Großbritannien vergibt bei einer Investition von einer Million Pfund zunächst ein Visum, nach fünf Jahren unbegrenztes Aufenthaltsrecht und nach sechs Jahren den Pass. Auch Österreich verkauft EU-Pässe gegen Millionen-Investitionen (www.welt.de/politik/ausland/article1314 68167/Tausende-Reiche-werden-gegen-Geld-EU-Buerger.html).

Einige Länder bieten statt Staatsbürgerschaften mehrjährige oder sogar lebenslange Aufenthaltsrechte an. In Ungarn müssen EU-Ausländer 360 000 Euro einzahlen (von denen sie 300 000 Euro nach fünf Jahren zurückerhalten), um für Ehepartner, abhängige Kinder und Eltern eine lebenslange Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten (www.residency-bond.eu/residency-bond-program.html). Auch Portugal, Lettland, Griechenland, Ungarn, Irland und Spanien verkaufen Aufenthaltsrechte gegen Investitionen und Gebühren (www.welt.de/politik/ ausland/article131468167/Tausende-Reiche-werden-gegen-Geld-EU-Buerger.html).

Eine Mehrheit der Fraktionen im EU-Parlament kritisiert die Praxis des Handels mit Staatsbürgerschaften. So wird die Gefahr gesehen, dass Kriminelle durch den Kauf von Staatsbürgerschaften leicht Zugang nach Europa erhalten. „Es darf nicht länger so sein, dass reiche Menschen aus Nicht-EU-Ländern sich Staatsbürgerschaften in der Europäischen Union kaufen können, während die armen Menschen, die wegen Hunger und Gewalt aus ihrer Heimat fliehen, im Mittelmeer ertrinken“, kritisiert die Vorsitzende des Haushaltskontrollausschusses im EU- Parlament Dr. Inge Grässle (CDU) im Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“. In einem Entschließungsantrag forderte das EU-Parlament die Kommission auf, gemeinsame Regeln für die Vergabe der Staatsangehörigkeit aufzustellen und zu prüfen, ob das Gesetz der maltesischen Regierung gegen EU-Verträge verstoße.

Auch die Europäische Kommission sieht die Entwicklung mit Sorgen. Allerdings haben EU-Mitgliedstaaten bislang die volle Souveränität bei der Entscheidung, wem sie zu welchen Konditionen ihre Staatsbürgerschaft zugestehen (www. welt.de/politik/ausland/article131468167/Tausende-Reiche-werden-gegen-Geld- EU-Buerger.html; www.n-tv.de/politik/EU-ist-machtlos-gegen-Pass-Verkauf- article12086236.html).

Im Folgenden werden alle Praktiken, in denen EU-Mitgliedstaaten die Vergabe eines Aufenthaltstitels oder der Staatsbürgerschaft allein oder im Wesentlichen an den Kauf von Staatsanleihen, Anteilen an Staatsfonds oder Immobilien in festgelegten Größenordnungen koppeln, als „Verkauf“ bezeichnet. Die Fragesteller bitten die Bundesregierung, die Fragen in diesem Sinne zu beantworten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Welche EU-Staaten verkaufen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Staatsbürgerschaften zu welchen Kosten und Bedingungen an Nicht-EU-Ausländer?

a) Seit wann gelten jeweils die diesbezüglichen Regeln in den einzelnen Ländern?

b) Wie viele Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger aus welchen Herkunftsstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in welchen EU-Staaten von der Möglichkeit des Kaufs einer Staatsbürgerschaft Gebrauch gemacht?

2

Welche EU-Staaten bieten nach Kenntnis der Bundesregierung gegen welche Zahlungen oder Investitionen und zu welchen Bedingungen Aufenthaltsgenehmigungen für welche Dauer an?

a) Seit wann gelten jeweils die diesbezüglichen Regeln in den einzelnen Ländern?

b) Wie viele Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger aus welchen Herkunftsstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren in welchen EU-Staaten von der Möglichkeit des Kaufs einer solchen Aufenthaltsgenehmigung Gebrauch gemacht?

3

Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Verkauf von Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen in den entsprechenden Ländern eine Sicherheitsüberprüfung der Bewerber, um den Verkauf an Kriminelle auszuschließen (bitte soweit möglich Ausführungen zu Art und Umfang dieser Überprüfung machen)?

4

Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Ländern, die ihre Staatsbürgerschaften verkaufen, möglich, diese wieder zu entziehen, wenn die Käufer bestimmte Straftaten begehen oder sich nach erfolgtem Verkauf der Staatsbürgerschaft herausstellt, dass beim Kauf bereits vorliegende Straftaten verschwiegen wurden?

Inwiefern gilt die Möglichkeit des Entzugs analog für verkaufte Aufenthaltsgenehmigungen?

5

Wird nach Kenntnis der Bundesregierung die verkaufte Staatsbürgerschaft regelmäßig als zweite, zusätzliche Staatsbürgerschaft angeboten oder die Aufgabe der ursprünglichen Staatsbürgerschaft verlangt?

6

Inwieweit und unter welchen Bedingungen ist es in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich für Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger möglich, die deutsche Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsgenehmigung gegen Geld oder Investitionen zu erhalten, und in wie vielen und welchen Fällen wurden solche Regelungen bislang angewandt?

7

Inwieweit und bei welchen EU-Staaten werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vermittlung von Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen gegen Geldzahlungen oder Investitionen von Privatfirmen abgewickelt?

a) Welche Firmen sind das, und wo ist ihr Sitz?

b) Wer beauftragt diese Firmen jeweils?

c) Welche Vermittlungsgebühren nehmen diese Firmen für ihre Tätigkeiten?

d) Wo und in welcher Form werben diese Firmen Kundinnen und Kunden für den Kauf von Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsgenehmigungen an?

8

Inwieweit sieht die Bundesregierung Programme von EU-Staaten zum Verkauf von Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen grundsätzlich kritisch, und welche Risiken oder Gefahren kann sie darin erkennen?

9

Inwieweit ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es sich beim Handel mit Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen nicht nur um eine nationale Angelegenheit der jeweiligen EU-Staaten handelt?

10

Inwieweit, wann und mit welchem Ergebnis war der Handel einiger EU-Staaten mit Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsgenehmigungen bereits nach Kenntnis der Bundesregierung Thema innerhalb von welchen EU-Gremien?

11

Welche Kritik aus dem Europaparlament und der Europäischen Kommission am Handel mit Staatsbürgerschaften oder Aufenthaltsgenehmigungen durch einzelne EU-Staaten ist der Bundesregierung bekannt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

12

Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um den Handel mit Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsgenehmigungen durch einige EU-Länder zu verhindern oder zu regulieren?

13

Sieht die Bundesregierung grundsätzlich eine rechtliche Lücke im EU-Recht, um den Handel mit Staatsbürgerschaften und Aufenthaltsgenehmigungen zu verhindern, und wenn ja, welche, und was gedenkt sie zu unternehmen, um diese Lücke zu schließen?

Berlin, den 11. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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