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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kosten einer externen Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden wegen Ingewahrsamnahmen bei Castor-Protesten

Verfassungsbeschwerde einer Atomkraftgegnerin gegen ihre Ingewahrsamnahme durch die Bundespolizei bei Castortransporten, Beauftragung einer Anwaltskanzlei durch die Bundesregierung betr. Anfertigung einer Stellungnahme für das Bundesverfassungsgericht, Verzicht auf juristische Expertise des zuständigen Ministeriums, Beauftragung von Anwaltskanzleien in Verfahren gegen einzelne Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht, Kosten bzw. Honorare<br /> (insgesamt 6 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.11.2016

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1016925.10.2016

Kosten einer externen Stellungnahme zu Verfassungsbeschwerden wegen Ingewahrsamnahmen bei Castor-Protesten

der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert Behrens, Jan Korte, Katrin Kunert, Petra Pau, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach Information der Fragesteller hat eine Atomkraftgegnerin gegen ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei anlässlich von Castortransporten nach Lubmin in den Jahren 2010 und 2011 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Ihre Beschwerden tragen die Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und BvR 1900/13. Zu diesen Beschwerden ist die Bundesregierung durch das Bundesverfassungsgericht um Stellungnahme gebeten worden.

Die Bundesregierung hat dazu nach Kenntnis der Fragesteller die Kanzlei Redeker Sellner Dahs beauftragt. Die Kanzlei fertigte eine fünfseitige Stellungnahme an. Aufgrund ihrer Mittellosigkeit hat die Beschwerdeführerin Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwaltes zur Formulierung einer Erwiderung beantragt. Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes wurde nach Informationen der Fragesteller durch das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung abgelehnt, die Beschwerdeführerin sei in der Lage, ihre Interessen selbst zu verteidigen, das Verfahren sei zudem kostenfrei und es bestehe vor dem Bundesverfassungsgericht kein Anwaltszwang.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Ist der Bundesregierung der oben genannte Sachverhalt bekannt? Warum hat die Bundesregierung eine Anwaltskanzlei mit dem Fall beauftragt, obwohl vor dem Bundesverfassungsgericht kein Anwaltszwang besteht?

2

Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung einer externen Kanzlei zur Stellungnahme bedient, statt auf eigene juristische Expertise aus dem zuständigen Bundesministerium zurückzugreifen?

3

Wie häufig beauftragt die Bundesregierung eine Anwaltskanzlei in Verfahren gegen einzelne Bürgerinnen und Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht?

4

Wie hoch waren die Kosten bzw. Honorare für die o. g. Stellungnahme der Kanzlei? Wie viel Geld wird jährlich dafür ausgegeben?

5

Hat es in den letzten zwei Jahren ähnlich gelagerte Stellungnahmen zu Verfassungsbeschwerden gegeben, bei denen die Bundesregierung auf externe Kanzleien zurückgegriffen hat? Wenn ja, welche Anlässe waren das, und wie hoch waren jeweils und insgesamt die Kosten für diese Stellungnahmen?

6

Aus welchem Haushaltstitel wurde das Honorar an die Kanzlei gezahlt?

Berlin, den 25. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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