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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zur Position der Bundesregierung zur Vereinbarkeit der deutschen Unternehmensmitbestimmung mit dem EU-Recht

Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH zur Rechtskonformität deutscher Arbeitnehmermitbestimmung in den Aufsichtsräten großer Unternehmen, Verstoß gegen Unionsrecht laut Rechtsauffassung der EU-Kommission, Stellungnahme der Bundesregierung<br /> (insgesamt 5 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

25.11.2016

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1026504.11.2016

Zur Position der Bundesregierung zur Vereinbarkeit der deutschen Unternehmensmitbestimmung mit dem EU-Recht

der Abgeordneten Klaus Ernst, Wolfgang Gehrcke, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Michael Schlecht und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) liegt im Rahmen eines sogenannten Vorabentscheidungsverfahrens derzeit eine Frage vor, die die EU-Rechtskonformität der deutschen Arbeitnehmermitbestimmung in den Aufsichtsräten großer Unternehmen zum Gegenstand hat (C-566/15). Angriffspunkt ist die Tatsache, dass die deutschen Mitbestimmungsgesetze nur für Beschäftigte gelten, deren Arbeitsplatz sich in Deutschland befindet. Es ist nach Ansicht der Fragesteller offensichtlich, dass das Verfahren darauf abzielt, über das EU-Recht mittelbar die deutsche Unternehmensmitbestimmung (und in der Folge auch andere nationale Mitbestimmungsregelungen) auszuhebeln.

Gemäß Artikel 23 Absatz 2 des Protokolls über die Satzung des EuGH teilte die Europäische Kommission dem EuGH am 9. Februar 2016 ihre Rechtsauffassung mit, der zufolge die deutsche Aufsichtsratsmitbestimmung gegen das Primärrecht der Europäischen Union verstoße. Da der EuGH bei der Beantwortung von Vorlagefragen häufig den Eingaben der Europäischen Kommission folgt, ist zu befürchten, dass auch der EuGH zu der Entscheidung kommt, dass die deutsche Aufsichtsratsmitbestimmung gegen EU-Recht verstößt. Ein solches Urteil wäre aus Sicht der Fragesteller ein schwerwiegender Übergriff auf ein Kernelement der deutschen Arbeits- und Sozialordnung.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Teilt die Bundesregierung die juristische Auffassung der Fragesteller, dass sich die Einschätzung der Europäischen Kommission, die deutsche Arbeitnehmermitbestimmung beschränke die durch Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschützte Freizügigkeit der in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer, jenseits des Vertretbaren bewegt?

2

Inwiefern hat die Bundesregierung von ihrem Recht Gebrauch gemacht, mit einer Stellungnahme im Verfahren ihre Rechtsposition deutlich zu machen (wenn ja, Stellungnahme bitte im Anhang mitteilen)?

Wenn nein, warum nicht?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Europäische Kommission vor diesem Hintergrund und angesichts der politischen Bedeutung der Arbeitnehmermitbestimmung für die kollektiven Arbeitsbeziehungen in Deutschland aufzufordern, ihre Stellungnahme in der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH förmlich zurückzunehmen, wie dies bereits in anderen Verfahren geschehen ist?

4

Teilt die Bundesregierung die politische Einschätzung, dass die Feststellung eines Unionsrechtsverstoßes durch die Mitbestimmung seitens des EuGH bei den deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen gravierenden Ansehensverlust des EuGH, der Europäischen Kommission und der Unionsrechtsordnung insgesamt auslösen würde, vergleichbar den negativen Reaktionen auf die Urteilsserie Viking (C-438/05), Laval (C-341/05) und Rüffert (C-346/06)?

5

Für den Fall, dass der EuGH einen Unionsrechtsverstoß durch die Mitbestimmungsgesetze feststellt und auch der Bundesgerichtshof der Auffassung des vorlegenden Kammergerichts folgt, dass zur Behebung der Rechtskollision eine unionsrechtskonforme Auslegung ausscheidet (KG Berlin, 14 W 89/15), welche Vorbereitungen trifft die Bundesregierung, um eine mitbestimmungsfreie Periode in deutschen Konzernunternehmen zu vermeiden oder wenigstens möglichst kurz zu halten?

Berlin, den 4. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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