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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Entsorgung von Feuchttüchern über die Toilette

Volkswirtschaftliche Schäden durch die Nutzung schwer abbaubarer Feuchttücher, Risiko der Umweltbelastung, Handlungsbedarf und geplante Maßnahmen, Test- und Zertifizierungsverfahren zur Spülbarkeit, Produktkennzeichnung und weitere Maßnahmen zur Verbraucherinformation, Forschungsvorhaben zur Abbaubarkeit von Feuchttüchern<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

22.12.2016

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1058806.12.2016

Entsorgung von Feuchttüchern über die Toilette

der Abgeordneten Birgit Menz, Ralph Lenkert, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Feuchttücher erfreuen sich in Privathaushalten immer größerer Beliebtheit. Sie kommen nicht nur für die tägliche Hygiene von Babys zum Einsatz, sondern auch bei der Kosmetik, beim Putzen oder beim Toilettengang. Weil die benutzten Feuchttücher häufig über die Toilette entsorgt werden, kommt es oft zu Verstopfungen in den Abwassersystemen und zu Pumpenausfällen. Denn anders als gewöhnliches Toilettenpapier bestehen die meisten Feuchttücher aus wasser- und reißfestem Vlies, das sich im Abwasser nur schlecht zersetzt. Dass sie deshalb nicht in die Toilette, sondern in den Hausmüll entsorgt werden müssen, ist vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht bewusst. Eine Kennzeichnungspflicht besteht ebenso wenig wie verpflichtende, unabhängige und aussagekräftige Zerfallstests oder normierte Standards für die Spülbarkeit von Feuchttüchern. Während viele Hersteller von Kosmetik- und Babypflegetüchern darauf verweisen, dass eine Entsorgung über die Toiletten zu vermeiden ist, sind es vor allem Produzenten von Toilettenfeuchttüchern, die für die Entsorgung lediglich einen höheren Wasseraufwand (mehrmaliges Spülen) empfehlen, damit eine Zersetzung der Tücher erfolgt.

Ob ein Produkt „spülbar“ ist oder nicht, wird derzeit über die sieben Stufen der Spülbarkeit getestet. Dieses Verfahren wurde von der Industrie selbst entworfen, bildet jedoch kaum reale Verhältnisse ab. Der von der „Roof Organization for the European Nonwovens Industry“ (EDANA), einer internationalen Vereinigung von Firmen der Vliesstoffherstellung und -verarbeitung, entwickelte „Slosh-Box-Test“ (Schwallbox) beispielsweise überprüft den Zerfall der Tücher, indem diese in eine schwenkende Box mit Wasser gelegt werden und dann die abgelöste Masse nach drei Stunden bestimmt wird. Anspruch ist, mindestens 25 Prozent der Masse verloren zu haben. Das aber bedeutet zum einen, dass potentiell immer noch 75 Prozent der Tücher Rohre und Pumpen verstopfen können. Zum anderen ist die Zeitangabe von drei Stunden kritisch zu betrachten, da diese im Regelfall nicht der realen Fließzeit entspricht (Fließzeit in Berlin beispielsweise ein bis vier Stunden), wie ein Beitrag des „NDR“ vom 18. April 2016 mit dem Titel „Wie Feuchttücher Kläranlagen verstopfen“ belegt (siehe www.ndr.de).

In den letzten Jahren wurde ein massiver Anstieg verstopfter Pumpwerke verzeichnet, weil sich Feuchttücher an den Rotorblättern verfangen und dort sogenannte Verzopfungen entstehen. Außerdem kommt es zunehmend zu Verstopfungen von Rohren sowie der Rechenanlagen in den Klärwerken. Die Reinigung der Pumpen erfolgt per Hand und verursacht somit Kosten für anfallende Arbeitsstunden. Hinzu kommen ansteigende Kosten aufgrund häufiger notwendig werdender Wartungsarbeiten für den Austausch von Pumpen oder den Einsatz neuer Techniken. Der durch unsachgemäße Entsorgung entstandene Schaden bewegt sich im Millionenbereich und wird über die Abwassergebühren an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben, wie in einem Artikel vom 14. Januar 2016 unter der Überschrift „Feuchttücher verstopfen Stormarns Abwasserkanäle“ erklärt (www.abendblatt.de).

Feuchttücher sind auch mit Blick auf die Umwelt in vielerlei Hinsicht problematisch. So besteht bislang ein Großteil der auf dem Markt befindlichen Hygiene- und Pflegetücher aus Rohmaterialien, in denen auch Kunststofffasern (auf Erdöl basierte Stoffe wie Polymere, Polypropylen – PP –, Polyethylen – PE –, Polyester) enthalten sind (vgl. www.ikw.org/fileadmin/content/downloads/ IKW-Allgemein/IKW_Factsheet-Feuchttuecher.pdf). Bei einem gängigen Produktionsverfahren, um die Tücher wasser- und reißfest zu machen, werden Chemikalien wie Melaminformaldehydharze als Bindemittel eingesetzt. „ÖKO-TEST“ rät daher vor allem von der Verwendung von Toilettenfeuchttüchern ab, da Formaldehyd als krebsverdächtig gilt und Allergien auslösen kann (vgl. www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=105017&bernr=10). Außerdem werden viele Feuchttücher zusätzlich mit weiteren Stoffen wie Konservierungsmittel, Ölen oder Seifen versehen. Durch die ansteigende Verwendung von Feuchttüchern landet demzufolge auch ein beträchtlicher Teil von Fremdstoffen in den Abwässern der Kläranlagen.

In Deutschland ist es durch das Wasserhaushaltsgesetz (§ 5 Absatz 1 und § 58) sowie durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz (§ 3 Entledigung von Stoffen und Gegenständen, §6 Vermeidung von Abfällen und § 3 Absatz 4 gemeinwohlverträgliche Entsorgung) verboten, Abfälle über das Abwasser zu entsorgen. Auch die kommunalen Abwassersatzungen untersagen die Entsorgung von Abfällen über den Abwasserpfad. So heißt es in den meisten Satzungen, dass „Stoffe – auch in zerkleinertem Zustand – die zu Ablagerungen oder Verstopfungen in den öffentlichen Abwasseranlagen führen können (z. B. Kehricht, Schutt, Mist, Sand, Küchenabfälle, Asche, Zellstoffe, Textilien […] nicht über die Kanalisation entsorgt werden dürfen“ (www.ese.freiburg.de/pb/site/freiburg_ese/node/621652/Lde/ index.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie schätzt die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Schäden durch die Nutzung von schwer abbaubaren Feuchttüchern ein?

2

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die bundesweiten Kosten ein, die durch in die Toilette entsorgte Feuchttücher entstehen (bitte nach Kosten im Bereich der Störungsbehebung/Reinigung von Rohren, Pumpen, Rechenanlagen etc. und Kosten für eine technische Aufrüstung aufschlüsseln)?

3

Wie hoch ist die durchschnittliche Steigerung der Abwasserentsorgungskosten, die auf den Mehraufwand durch fehlgeworfene Feuchttücher zurückzuführen sind?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass durch die Entsorgung von Feuchttüchern über die Toilette darin enthaltene umweltbelastende Stoffe wie Formaldehyd, Benzoesäure, Kaliumsorbate und Natriumbenzoat in Gewässer und Böden gelangen?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung das Risiko, dass die Entsorgung von Feuchttüchern aus kunststoffbasierten Vliesstoffen über die Toilette zu einer erhöhten Mikroplastikverunreinigung von Meeren und Gewässern beitragen?

6

Sieht sich die Bundesregierung aufgrund der anhaltenden Probleme gegenwärtig zum Handeln aufgefordert?

Wenn ja, welche Maßnahmen plant sie?

Wenn nein, warum nicht?

7

Setzt sich die Bundesregierung für eine verpflichtende Zertifizierung der Spülbarkeit bei Feuchttüchern auf der Grundlage von standardisierten, unabhängigen und aussagekräftigen Testverfahren ein?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

8

Wie beurteilt die Bundesregierung die in der Arbeit befindlichen Testverfahren der Working Group 10 des Technischen Komitees 224 der ISO (Internationale Organisation für Normung)?

9

Will die Bundesregierung eine entsprechende Zertifizierung nutzen, um zu gewährleisten, dass nur noch leicht zersetzbare Feuchttücher in Verkehr gebracht werden?

10

Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei Test- und Zertifizierungsverfahren zur Spülbarkeit von Produkten auch ökologische Kriterien einbezogen werden (etwa: keine kunststoffbasierten Bestandteile)?

Wenn ja, welche Kriterien betrachtet die Bundesregierung dabei als relevant?

Wenn nein, warum nicht?

11

Sind Maßnahmen geplant, die zu einer verbraucherinnen- und verbraucherfreundlichen einheitlichen Beschriftung und Symbolik zur Entsorgung auf Verpackungen von Feuchttüchern führen?

Wenn ja, welche?

Wenn nein, warum nicht?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung ein mögliches Verbot des Verkaufs von schlecht zersetzbaren Feuchttüchern?

13

Mit welchen Instrumenten versucht die Bundesregierung gegenwärtig und zukünftig, Verbraucherinnen und Verbraucher auf dieses Entsorgungsproblem aufmerksam zu machen?

14

Welche Forschungsvorhaben hat die Bundesregierung zur Abbaubarkeit von Feuchttüchern (inkl. chemische Bestandteile) veranlasst, welche laufen derzeit, und welche Forschungsvorhaben sind geplant?

Berlin, den 6. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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