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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem - Haltung der Bundesregierung nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission

Einführung eines EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) für von der Visumpflicht befreite Reisende aus EU-Drittstaaten: Mehrwert, Grenzverfahren, Kosten, Erfahrung anderer Staaten mit elektronischen Reisegenehmigungsverfahren, Nutzung bestehender Informationssysteme, Antragstellung, zeitlicher Vorlauf, notwendige sachdienliche Angaben, Gebühr, IT-Infrastruktur, nationale Kontaktstelle, zugriffsberechtigte Sicherheitsbehörden, Vorabkontrolle im ETIAS, automatisierter Datenabgleich mit nationalen und EU-Datenbanken, Speicherung EU-Staatsangehöriger, Europol als Prüm-Partner, DNA-Datenspeicherung im SIS II, Umsetzung der "Aachener Erklärung", Aufgaben von eu-LISA und Frontex für den Betrieb des ETIAS, ETIAS Screening Board, "ETIAS-Beobachtungsliste", Rechtsschutzmöglichkeiten<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

23.12.2016

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1059406.12.2016

Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem – Haltung der Bundesregierung nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Ulla Jelpke, Inge Höger, Jan Korte, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Kommission hat mittlerweile eine Machbarkeitsstudie und einen Verordnungsvorschlag für die Einrichtung eines europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) vorgelegt (Europäische Kommission – Pressemitteilung vom 16. November 2016). Das System soll auch Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, „verstärkt Sicherheitskontrollen […] unterziehen“. Vor ihrer Einreise sollen sie „sachdienliche Angaben über geplante Reisen“ in ein Onlineformular eingeben (Ratsdokument 7644/16, Kommissionsdokument COM(2016) 205 final vom 6. April 2016, Bundestagsdrucksachen 18/8872 und 18/9973). Laut der Europäischen Kommission könnte dadurch eine Sicherheitslücke geschlossen werden. Dies sei umso mehr notwendig, als die Europäische Union (EU) mit immer mehr Ländern Abkommen zur Aufhebung der Visumspflicht abschließt.

Jeder Grenzübertritt soll spätestens 72 Stunden vorher angemeldet werden, auf einem Internetformular müssten die Reisenden neben Personendaten auch Informationen zum geplanten Aufenthalt mitteilen. Hierzu gehören der Grund der Reise (etwa zu Tourismus- oder Geschäftszwecken) und ein Reiseplan. In der Diskussion ist auch, die geplanten Verkehrsmittel angeben zu müssen. Finden die Sicherheitsbehörden bei der „Vorabkontrolle“ eine Auffälligkeit, kann die Genehmigung zur Einreise an den Außengrenzen der EU verweigert werden. Als Beispiele nennt die Europäische Kommission, wenn die betreffende Person „ein Risiko im Hinblick auf die irreguläre Migration, die Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellt“. Würden „keine Treffer oder Elemente ermittelt, die einer weiteren Analyse bedürfen“, wird die Reisegenehmigung im ETIAS „automatisch innerhalb weniger Minuten nach der Antragstellung erteilt“. Für das Verfahren sollen die Antragsteller selbst bezahlen, im Verordnungsvorschlag ist die Rede von einer „Antragsgebühr“ in Höhe von 5 Euro. Ihre Daten würden fünf Jahre lang gespeichert.

Für die „Vorabkontrolle“ soll der automatisierte Abgleich außer mit nationalen Datenbanken auch mit EU-Informationssystemen erfolgen, darunter das Schengener Informationssystem (SIS II), das Visainformationssystem (VIS), Europol-Datenbanken, Interpol-Datenbanken, die Fingerabdruckdatenbank (Eurodac), das Strafregistersystem (ECRIS) und das in Planung befindliche Ein-/Ausreisesystem (EES). Die Polizeiagentur Europol soll für die Risikoanalyse eine „ETIAS-Beobachtungsliste“ mit „zielgerichteten, verhältnismäßigen und eindeutigen Vorschriften für die Sicherheitskontrolle“ erstellen. Verwaltet würde das ETIAS von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA). Die Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache (Frontex) würde mit der Einrichtung einer Zentralstelle beauftragt, in der die einlaufenden Informationen auf ihre Korrektheit überprüft werden. Der Zentralstelle würde auch die Definition von Risikokriterien obliegen, die zuvor einem „ETIAS Screening Board“ vorgeschlagen würden. Jeder EU-Mitgliedstaat soll eine nationale Kontaktstelle für das ETIAS benennen, die an die Zentralstelle angeschlossen ist. Sie treffen die Entscheidung, ob einer Person die Einreise verweigert wird. Im Konsultationsverfahren werden die nationalen Kontaktstellen bei einer Antragsstellung auch von den übrigen Mitgliedstaaten abgefragt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welchen Mehrwert bringt ein ETIAS aus Sicht der Bundesregierung in Bezug auf die Sammlung von Informationen über Personen aus Drittstaaten, die von der Visumspflicht befreit sind?

2

Inwiefern hält die Bundesregierung ein ETIAS für geeignet, Grenzverfahren bei der Ankunft der Reisenden „schneller und reibungsloser“ vornehmen zu können (bitte erläutern)?

3

Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung für die EU-weite Einrichtung des ETIAS, und welche Kosten für den nationalen Betrieb kämen hinzu?

4

Mit welchem Ergebnis bezieht die Bundesregierung bei ihrer Meinungsbildung zu einem ETIAS die „Erfahrungen anderer Staaten wie die USA, Kanada und Australien mit elektronischen Reisegenehmigungsverfahren sowie Auswirkungen auf den Reiseverkehr“ mit ein?

5

Auf welche Weise könnte ein ETIAS wie von der Europäischen Kommission vorgeschlagen auf bestehenden Informationssystemen aufbauen bzw. deren Komponenten „wiederverwerten“ („reuse“)?

a) Inwiefern sollte ein ETIAS aus Sicht der Bundesregierung von dem geplanten EU-Ein- und Ausreisesystem (EES) unabhängig sein oder in dieses integriert werden?

b) Welche Funktionen des im „Paket Intelligente Grenzen“ der Europäischen Union ursprünglich vorgesehenen „Registrierungsprogramms für Reisende“ (RTP) könnte ein ETIAS übernehmen (Bundestagsdrucksachen 18/7835 und 18/9973)?

c) Auf welche Weise bzw. mit welchen technischen Verfahren (etwa einem „Single Search Interface“, siehe Bundestagsdrucksache 18/8872) könnte ein ETIAS aus Sicht der Bundesregierung mit dem EES „interoperabel“ gemacht werden?

6

Welche „sachdienlichen Angaben über geplante Reisen“ oder geplante Verkehrsmittel sollte ein ETIAS aus Sicht der Bundesregierung unbedingt vorab erheben?

a) Wann sollte ein geplanter Grenzübertritt durch die Reisenden spätestens in einem ETIAS angemeldet werden?

b) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Antragsteller wie in den USA bei der Einreise auch (freiwillig oder vorgeschrieben) Angaben zu Nutzerkonten bei sozialen Medien machen könnten oder müssten?

c) Welche minimale/maximale Gebühr für eine solche Anmeldung hält die Bundesregierung für verhältnismäßig?

7

Inwiefern sollte ein ETIAS aus Sicht der Bundesregierung als zentrales System angelegt sein oder eher vorhandene, nationale Systeme vernetzen?

a) Welche nationale Kontaktstelle würde die Bundesregierung für ein zu errichtendes ETIAS benennen?

b) Inwiefern sollte die Entscheidung, ob einer Person die Einreise verweigert wird, aus Sicht der Bundesregierung allein von der nationalen Kontaktstelle getroffen werden?

8

Welche (deutschen) polizeilichen oder geheimdienstlichen Behörden sollten Daten eines ETIAS nutzen dürfen?

9

Mit welchen nationalen und internationalen Datenbanken sollten Angaben aus dem ETIAS aus Sicht der Bundesregierung Informationen „automatisch“ abgeglichen werden, bzw. inwiefern stimmt die Bundesregierung der von der Europäischen Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 16. November 2016 vorgeschlagenen Liste von mindestens acht europäischen und internationalen Datenbanken zu?

10

Inwiefern sollte für eine „Vorabkontrolle“ im ETIAS aus Sicht der Bundesregierung auch der Zugriff auf das einzurichtende Fluggastdatensystem oder die Datenbank für vorab übermittelte Fluggastdaten (API-Daten) ermöglicht werden, bzw., sofern die Bundesregierung hierzu noch keine Haltung hat, was spräche dagegen?

11

In welchen Fällen bzw. zu welchem Zweck sollten die Ersuchen der Antragsteller im ETIAS aus Sicht der Bundesregierung auch im Konsultationsverfahren an die nationalen Kontaktstellen der übrigen Mitgliedstaaten weitergeleitet werden?

12

Was ist der Bundesregierung über Vorschläge oder Forderungen anderer Regierungen bekannt, in einem ETIAS auch EU-Staatsangehörige zu speichern, und wie positioniert(e) sie sich dazu?

13

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Europol Prüm-Partner werden und zur Kreuztreffersuche von DNA-Daten und Fingerabdrücken ermächtigt werden sollte, bzw. wann könnte die Prüfung der Bundesregierung zu dieser Frage vermutlich abgeschlossen sein (Bundestagsdrucksachen 18/8872 und 18/9973)?

14

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung inzwischen zur Frage, inwiefern das Schengener Informationssystem (SIS II) auch DNA-Daten speichern und verarbeiten sollte, bzw. wann könnte die Prüfung der Bundesregierung zu dieser Frage vermutlich abgeschlossen sein (Bundestagsdrucksachen 18/8872 und 18/9973)?

15

Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern Ausschreibungen nach Artikel 36 SIS II auch die Festnahme ermöglichen sollten, auch wenn kein Europäischer Haftbefehl vorliegt (Bundestagsdrucksache 18/8872 und 18/9973)?

16

Wann und wo findet bzw. fand die Auftaktsitzung der sechs an der „Aachener Erklärung“ beteiligten Staaten und Bundesländer statt, in der die konkrete Ausgestaltung von acht Maßnahmenfeldern sowie deren Umsetzungsschritte beraten bzw. beschlossen werden bzw. wurden (Bundestagsdrucksache 18/10541), und, sofern die Auftaktsitzung bereits stattfand, welche einzelnen Maßnahmen für „gemeinsame operative Aktivitäten“ und „Auswerte- und Analyseprojekte“ sind in der Diskussion, der Planung oder der Durchführung?

17

Inwiefern mündete der „Meinungsaustausch“ zwischen dem US-Heimatschutzminister und dem Bundesminister des Innern zum gegenseitigen Abgleich von „Reisenden und Asylsuchenden“ („screening of travelers and asylum seekers“) in ihren Datenbanken mittlerweile in konkrete Vorhaben (Bundestagsdrucksache 18/8872)?

a) Welche Datenbanken bzw. Datensammlungen sollen bzw. könnten für einen solchen Abgleich (als Datenquelle und abzugleichende Informationssysteme) genutzt werden?

b) Nach welcher Maßgabe werden die Datenquellen und abzufragenden Daten ausgewählt?

18

Welche Aufgaben sollen die Europäische Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) und die Grenzagentur Frontex aus Sicht der Bundesregierung bei der Verwaltung bzw. dem Betrieb des ETIAS übernehmen?

19

Wer soll aus Sicht der Bundesregierung dem „ETIAS Screening Board“ angehören und beispielsweise für die Definition von Risikokriterien verantwortlich sein?

20

Welche Angaben sollte eine von Europol erstellte „ETIAS-Beobachtungsliste“ aus Sicht der Bundesregierung enthalten?

a) Inwiefern sollte eine „ETIAS-Beobachtungsliste“ auch Personen und/ oder Organisationen enthalten, die aus Sanktionslisten der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen stammen?

b) Inwiefern sollten Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die „ETIAS-Beobachtungsliste“ um eigene Angaben zu Personen oder Organisationen, gegenüber denen ein Einreiseverbot auszusprechen ist, anzureichern?

21

Inwiefern hält es die Bundesregierung für sinnvoll oder notwendig, die in einem EU-weiten Reiseinformations- und -genehmigungssystem erhobenen Daten auch nach der Ausreise der betreffenden Person weiterhin zu speichern, und welchen Zeitraum hält sie hierfür für sinnvoll?

22

Mit welchen Verfahren bzw. Algorithmen könnten die von den Reisenden eingegebenen Informationen aus Sicht der Bundesregierung „automatisch“ verarbeitet werden?

23

Welche im ETIAS vorab übermittelten Informationen der Antragsteller könnten aus Sicht der Bundesregierung auch zur Überprüfung genutzt werden, ob die betreffende Person, wie von der Europäischen Kommission beschrieben, ein Risiko im Hinblick auf die „öffentliche Gesundheit darstellt“ und deshalb nicht einreisen darf?

24

In welchen europäischen oder nationalen Informationssystemen sollte die Ablehnung einer Einreise aus Sicht der Bundesregierung gespeichert werden?

25

Vor welchem Gericht in Deutschland könnten abgelehnte Antragsteller gegen die Untersagung der Einreise prozessieren?

Berlin, den 6. Dezember 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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