Lage der Menschenrechte in Äthiopien
der Abgeordneten Inge Höger, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die menschenrechtliche Situation in Äthiopien verschlechtert sich zunehmend. Große Einschränkungen sind unter anderem beim Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit auszumachen. Seit 25 Jahren ist dieses Land von derselben Partei regiert worden. Jeder einzelne der 547 Parlamentssitze gehört seit den Wahlen von 2015 der „Revolutionären Demokratischen Front der Äthiopischen Völker“. Die Vormachtstellung dieser Partei lässt sich durch den Zugriff der Regierung auf die Medien sowie durch die eingeschränkte Meinungsfreiheit erklären. „Äthiopiens einziger Fernseh- sowie fast alle Radiosender sind in staatlicher Hand und werden vom Staat stark kontrolliert. Der staatliche Internet-Monopolist kontrolliert und zensiert die Online-Kommunikation“, berichtet aktuell Reporter ohne Grenzen (www.reporter-ohne-grenzen.de/äthiopien/).
Im Jahr 2009 ist das sogenannte Anti-Terror-Gesetz in Kraft getreten, das die Meinungsfreiheit der Bevölkerung, der Journalistinnen und Journalisten und der Mitglieder von Oppositionsparteien stark einschränkt (www.boell.de/sites/default/files/assets/boell.de/images/download_de/stiftung/Ausfuehrlicher_ Hintergrund_Aethiopien.pdf). Viele Menschen wurden aufgrund ihrer Kritik an der Regierung oder wegen ihrer Teilnahme an friedlichen Demonstrationen verhaftet. Das Europäische Parlament beziffert mindestens 17 Journalistinnen und Journalisten hinter Gitter. Zudem seien in den vergangenen fünf Jahren 57 Medienvertreterinnen und Medienvertreter aus dem Land geflohen. Äthiopien nimmt auf der aus dem Jahr 2015 vom „Committee to Protect Journalists“ veröffentlichten Liste der zehn am stärksten zensierten Länder den vierten Platz ein (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2016 zur Lage in Äthiopien 2016/2520(RSP)).
Human Rights Watch berichtet u. a. über problematische Haftbedingungen. So erzählen ehemalige Gefangene, dass sie in Haft, zum Teil in Feldlagern des Militärs, gefoltert und misshandelt wurden. Viele Frauen schildern Vergewaltigungen und sexualisierte Übergriffe. Einige Betroffene wurden an den Knöcheln aufgehängt und geschlagen, andere mit Elektroschocks an den Füßen gequält, manchen wurden Gewichte an die Hoden gehängt, so Human Rights Watch (www.hrw.org/world-report/2016/country-chapters/ethiopia).
Im Oktober 2016 hat die äthiopische Regierung den Ausnahmezustand ausgerufen, was weitere Menschenrechtsverletzungen mit sich bringt. „Staatliche Sicherheitskräfte haben viele politische Aktivistinnen und Aktivisten, Protestierende und Journalistinnen und Journalisten festgenommen. Viele werden dafür angeklagt, zu Gewalt angestiftet zu haben; einige dafür, dass sie die Regierung kritisiert haben“, so Amnesty International (www.amnesty.de/files/Athiopien-Reformen-sind-der-einzige-Weg-aus-der-Krise-November2016.pdf) .
Als Reaktion darauf hat im Januar 2016 das Europäische Parlament einen Beschluss gefasst, der die derzeitige Situation in Äthiopien bedauert und die Kommission auffordert , dass die Europäische Union (EU) die Höhe ihrer Finanzhilfe von der Menschenrechtsbilanz des Landes sowie davon abhängig machen sollte, inwieweit sich die äthiopische Regierung für Reformen zur Demokratisierung des Landes einsetzt.
Äthiopien hat im letzten Jahrzehnt eine durchschnittliche Wachstumsrate von 10 Prozent (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/331945/umfrage/wachstum-des-bruttoinlandsprodukts-bip-in-aethiopien/) und ist eine der am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften in Afrika. Trotz dieses anhaltenden Wachstums mussten im Jahr 2010 über 30 Prozent der Bevölkerung sogar mit weniger als zwei US-Dollar am Tag auskommen (https://openknowledge.worldbank.org/handle/10986/21323). Äthiopien belegt auf dem Index der menschlichen Entwicklung Platz 173 von 187.
Laut Human Rights Watch ist zudem die äthiopische Regierung verantwortlich für die Vertreibung ihrer eigenen Bevölkerung. Im Omo-Tal z. B. vertreibt sie Anwohnerinnen und Anwohner, um Platz für staatlich betriebene Zuckerplantagen zu schaffen („What Will Happen if Hunger Comes?“: Abuses against the Indigenous Peoples of Ethiopia’s Lower Omo Valley”, Human Rights Watch, 2012). Der Bericht von Human Rights Watch dokumentiert, wie Sicherheitskräfte der Regierung die Gemeinden mit Gewalt und Einschüchterung zwingen, ihr angestammtes Land zu verlassen. Das bedroht die Existenz der dort lebenden Menschen. Entschädigungszahlungen oder gar alternative Wohnorte stellt die äthiopische Regierung nicht zur Verfügung. Regierungsbeamte haben mit teils brutalen Methoden Protestierende festgenommen, die gegen die Errichtung der Zuckerplantagen im Omo-Tal demonstriert und zivilen Ungehorsam geleistet haben. Im ganzen Land hat die äthiopische Regierung v. a. Bäuerinnen und Bauern, Viehhirtinnen und Viehhirten aus ihren angestammten Gebieten vertrieben, um das Land ausländischen Investoren zu übergeben, damit diese Staudämme oder Plantagen aufbauen oder ähnliche Projekte dort durchführen können (Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Januar 2016 zur Lage in Äthiopien 2016/2520(RSP)). Die deutsche Firma Acazis AG ist ein Beispiel für deutsches und internationales Pachten äthiopischen Bodens. Im Jahr 2011 hatte die Firma 100 000 Hektar Land, was 8,5 Prozent der Gesamtfläche Äthiopiens entspricht, gepachtet, um dort das sogenannte No-Food-Öl zu produzieren (http://hades2.zeit.de/user/hrschrader/beitrag/2011/01/23/%C3%A4thiopien-%E2%80%93-deutsche-firma-pachtet-56000-hektaragarfl%C3%A4che).
Deutschland betreibt entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit Äthiopien, wobei der Fokus in erster Linie auf Landwirtschaft und Ernährungssicherung liegt. Das Auswärtige Amt veröffentlicht, dass es für die Jahre 2015 bis 2017 48 Mio. Euro zur Stärkung der Dürreresilienz und Steigerung landwirtschaftlicher Produktivität zur Verfügung gestellt hat. Insgesamt hat Äthiopien seit Beginn der bilateralen Zusammenarbeit vor 50 Jahren über 1 Mrd. Euro im Rahmen der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit von Deutschland erhalten. Im Jahr 2004 wurde ein Investitionsschutzabkommen zwischen Deutschland und Äthiopien unterzeichnet. „Der Vertrag gewährt deutschen Investoren völkerrechtlich abgesicherten Rechtsschutz ihrer Kapitalanlagen und erleichtert kleinen und mittleren Unternehmen, sich den äthiopischen Markt zu erschließen“ (www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/de/06_20-_20Wi/Bilaterale__Wirtschaftsbeziehungen/Wirtschaftliche__Zusammenarbeit.html). Deutsche Firmen sind zusätzlich im Rahmen von Public-Private-Partnerships in den Bereichen Landwirtschaft, Konsumgüter und Satellitenaufnahmen in Äthiopien aktiv (www.addis-abeba.diplo.de/Vertretung/addisabeba/de/06_20-_20Wi/Bilaterale__Wirtschaftsbeziehungen/Wirtschaftliche__Zusammenarbeit.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die aktuelle Lage der Menschenrechte in Äthiopien?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lage der Menschenrechte in Äthiopien seit dem Jahr 2005, insbesondere
über Verstöße gegen das Recht auf Pressefreiheit,
das Recht auf freie Meinungsäußerung,
das Recht auf Versammlungsfreiheit,
das Recht auf politische Opposition,
über die Praxis von Folterungen und anderen Misshandlungen in Gefängnissen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Niederschlagung von Protesten und die willkürliche Verhaftung von friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten, Journalistinnen und Journalisten und Oppositionsmitgliedern, die seit der Ausrufung des Notstands im Oktober 2016 stattfinden (www.amnesty.de/files/Athiopien-Reformen-sind-der-einzige-Weg-aus-der-Krise-November2016.pdf)?
Gibt es bilaterale Vereinbarungen zwischen Deutschland und Äthiopien zum Schutz von Menschenrechten?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten von Amnesty international (www.amnesty.de/files/Athiopien-Reformen-sind-der-einzige-Weg-aus-der-Krise-November2016.pdf) über gravierende Menschenrechtsverletzungen in Äthiopien?
Welche Informationen hat die Bundesregierung darüber, wie die materielle und finanzielle Hilfe verwendet wurde, die die Bundesregierung Äthiopien seit dem Jahr 2005 zur Verfügung gestellt hat?
Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit des im Jahr 2004 zwischen Äthiopien und Deutschland unterzeichneten Investitionsschutzabkommens (www.addis-abeba.diplo.de/contentblob/1899606/Daten/184161/download_investitionsschutz_abkommen.pdf)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Umfang und Wirkung der Investitionen, die Deutschland im Rahmen der deutsch-äthiopischen Entwicklungszusammenarbeit getätigt hat?
Welche äthiopischen, deutschen und internationalen Unternehmen haben seit dem Jahr 2005 in welchem Umfang von finanziellen Mitteln der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in Äthiopien profitiert (bitte nach Branche auflisten)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Arbeitsbedingungen und die Einhaltung der Menschenrechte, insbesondere der ILO-Standards in den Unternehmen, die von finanziellen Mitteln der deutschen Entwicklungszusammenarbeit profitieren?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirkung ihrer Entwicklungszusammenarbeit in Äthiopien, insbesondere in den Bereichen Armutsbekämpfung, Rechte von Frauen und Minderheiten, Umweltschutz?
Welchen Widerspruch sieht die Bundesregierung zwischen Äthiopiens wachsender Wirtschaft (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/331945/umfrage/wachstum-des-bruttoinlandsprodukts-bip-in-aethiopien/) und der Zahl der in absoluter Armut lebenden Menschen dort (https://openknowledge.worldbank.org/handle/10986/21323)?
Kann die Bundesregierung ausschließen, dass finanzielle Mittel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit dafür verwendet wurden, im Jahr 2012 Bäuerinnen und Bauern, Viehhirtinnen und Viehhirten im Omo-Tal, im Rahmen der Umsetzung von Zuckerplantagen zu vertreiben (‚What Will Happen if Hunger Comes?‘: Abuses against the Indigenous Peoples of Ethiopia’s Lower Omo Valley, Human Rights Watch, 2012)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Vertreibung von Bäuerinnen und Bauern, Viehhirtinnen und Viehhirten im Rahmen der Umsetzung von Zuckerplantagen im Omo-Tal, für die Vergabe finanzieller Mittel an die äthiopische Regierung?
Welche deutschen Unternehmen sind seit dem Jahr 2005 in welchem Umfang an der Ausbeutung äthiopischen Bodens für die Agrospritproduktion beteiligt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Beteiligung deutscher Unternehmen an der Agrospritproduktion in Äthiopien angesichts der dort stark verbreiteten Unterernährung (http://hades2.zeit.de/user/hrschrader/beitrag/2011/01/23/%C3%A4thiopien-%E2%80%93-deutsche-firma-pachtet-56000-hektaragarfl%C3%A4che)?
Welche deutschen Unternehmen beteiligen sich seit dem Jahr 2005 an Public-Private-Partnerships in Äthiopien (bitte nach Branchen auflisten)?
Welche äthiopischen öffentlichen Auftraggeber beteiligen sich seit dem Jahr 2005 an Public-Private-Partnerships mit welchen deutschen Unternehmen?
Welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung im Fall von schweren Menschenrechtsverstößen für ihre weitere finanzielle Unterstützung im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Äthiopien zu ziehen, und inwieweit werden die bisherigen Finanzhilfen für Äthiopien bereits an die Einhaltung von menschenrechtlichen Kriterien gebunden sowie evaluiert?
Inwiefern hält die Bundesregierung auch angesichts der sich verschlechternden menschenrechtlichen Lage in Äthiopien an dem Ziel fest, die Zahl der Rückführungen bzw. Rückübernahmen von Migrantinnen und Migranten nach Äthiopien zu steigern (vgl. Erster Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission über den Partnerschaftsrahmen für die Zusammenarbeit mit Drittländern im Kontext der Europäischen Migrationsagenda, 18 Oktober 2016)?