Tierschutz im Pferdesport
der Abgeordneten Birgit Menz, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Ulla Jelpke, Harald Petzold (Havelland), Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Gemäß § 3 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes ist es verboten, einem Tier außer in Notfällen Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustandes offensichtlich nicht gewachsen ist oder die seine Kräfte übersteigen.
Jedes Jahr kommt es auf deutschen Pferderennbahnen und Parcours zu zahlreichen Unfällen. Dabei erleiden Menschen und Pferde immer wieder schwere und teils irreparable Verletzungen, die zumeist für die Tiere tödlich enden. Während die Veranstalterinnen und Veranstalter stets von vereinzelten „Unfällen“ sprechen, steht aufgrund der Häufigkeit der Unfallart sowie der Rahmenbedingungen für viele Tierschützerinnen und Tierschützer fest, dass es sich um eine systematische Überforderung der Pferde handelt, um im Kampf um die Preisgelder mitzuhalten. Erst vor kurzer Zeit fanden bei Pferderennen in Leipzig und Krefeld insgesamt drei Tiere den Tod. Mit schweren Beinfrakturen als Folge verheerender Stürze, blieb den zuständigen Veterinärinnen und Veterinären vor Ort nichts anderes übrig, als die Tiere einzuschläfern, wie die Artikel mit der Überschrift „Drama im Scheibenholz – 4 000 Besucher trotzen Hitze beim Familienrenntag“ vom 28. August 2016 sowie „Bestürzung über den Tod zweier Pferde“ vom 13. September 2016 belegen (www.lvz.de & www.rp-online.de).
Bei jedem Rennen wird versucht, das Höchstmaß an Leistung aus dem Tier herauszuholen. Als Hilfsmittel kommen dabei unterschiedlichste Methoden zum Einsatz. Eine Art „Gebiss“ im Maul der Tiere beispielsweise bewirkt durch das Anziehen der Zügel, das Tier zu höheren Leistungen zu treiben (vgl. www.feinehilfen.com/reiten-mit-gebiss-sinnvoll-oder-tierquaelerei/commentpage-3/). Als ein weiteres Hilfsmittel stellt bei diversen Pferdesportveranstaltungen die Peitsche eine legitime Unterstützung dar. Rennverbände erlauben je nach Turnierart bis zu fünf Peitschenschläge, obwohl das Schlagen eines Tieres laut Tierschutzgesetz verboten ist. Weitere teils verbotene, aber dennoch benutzte Hilfsmittel sind Ohrenstöpsel, die auf der Zielgeraden herausgezogen werden, um dem Pferd mit der Lärmkulisse einen „Panikschub“ zu verpassen (vgl. www.taz.de/Wattrennen-an-der-Nordsee/!5337231;m/). Auch der Einsatz von sogenannten Zungenbändern ist gestattet. Damit wird verhindert, dass die panischen Tiere ihre Zunge verschlucken oder drauf beißen. Oftmals werden auch viel zu junge Tiere eingesetzt, bei denen Gelenke und Sehnen noch zu fragil und nicht gänzlich ausgebildet sind. Insbesondere bei der Vielseitigkeit (vormals Military) aber auch bei anderen Rennen, kommt es immer wieder zu Rissen der Hauptschlagader wobei das Pferd in der Folge innerlich verblutet (vgl. www.taz.de/!5317379/). Ebenso steht die Rollkur (Hyperflexion/LDR-Methode) in Verdacht den Tieren körperlichen Schaden zuzufügen. Um das Tier besser kontrollieren zu können, wird der Kopf der Pferde stark nach unten auf die Brust festgezogen. Das Blickfeld des Pferdes ist dabei stark eingeschränkt. Für das Pferd als Fluchttier bedeutet dies puren Stress. Darüber hinaus gilt diese Haltung als äußerst unangenehm und schmerzhaft und kann zu irreparablen körperlichen Schäden führen (vgl. www.tierschutz.hessen.de/nutztiere/tierschutz-impferdesport). Nach § 3 Nummer 5 des Tierschutzgesetzes ist es jedoch verboten, ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind.
Auch der nicht erlaubte Einsatz leistungssteigernder Medikamente spielt im Pferdesport eine nicht zu vernachlässigende Rolle. Laut Tierschutzgesetz ist auch die Anwendung von Dopingmitteln an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen und ähnlichen Veranstaltungen verboten. Darüber hinaus ist es untersagt einem Tier, an dem Eingriffe und Behandlungen vorgenommen worden sind, die einen leistungsmindernden körperlichen Zustand verdecken, Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines körperlichen Zustandes nicht gewachsen ist (§ 3 Tierschutzgesetz).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die jährliche Anzahl der professionellen Pferdeturnierveranstaltungen in Deutschland, die einen gewerblichen Charakter mit Zuschauern und Preisgeld aufweisen (bitte um Auflistung nach Pferdesportart im Zeitraum der vergangenen fünf Jahre)?
Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wie viele Pferde bei Pferdesportveranstaltungen in Deutschland in den letzten fünf Jahren gestorben sind (bitte nach Turnierart: Galopprennen/Trabrennen/Vielseitigkeit/Springreiten/Distanzreiten auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Informationen über die Anzahl der in den letzten fünf Jahren bei Pferdesportveranstaltungen in Deutschland gestorbenen Menschen vor (bitte nach Turnierart: Galopprennen/Trabrennen/Vielseitigkeit/Springreiten/Distanzreiten und Datum inklusive Name der Rennbahn auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz von Peitschen, Zungenbändern sowie die Benutzung sogenannter „scharfer“ Gebisse beim Pferdesport obwohl es laut § 1 des Tierschutzgesetzes verboten ist, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zuzufügen, wobei mehrere Hilfsmittel zur Leistungssteigerung im Pferdesport jedoch genau das zu verursachen scheinen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im Pferdesport angewandten Praxis der Rollkur (Hyperflexion/LDR-Methode) gemäß Vereinbarkeit mit dem Tierschutzgesetz sowie den Leitlinien für Pferdesport des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)?
Sind Maßnahmen durch die Bundesregierung geplant, um die Rollkur zukünftig zu untersagen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Sind seitens der Bundesregierung Maßnahmen geplant, die zu einem besseren Schutz der Pferde im Rahmen von Sportveranstaltungen führen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Ist vor dem Hintergrund, dass die aktuellen Leitlinien für Tierschutz im Pferdesport des BMEL von 1992 stammen, eine Erneuerung der Leitlinien vorgesehen?
Wenn ja, was sollen diese beinhalten und für wann ist dies geplant?
Wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Daten über die Anzahl der Fälle von Doping und Medikamentenmissbrauch im deutschen Pferdesport der vergangenen fünf Jahre vor (bitte nach Turnierart: Galopprennen/Trabrennen/Vielseitigkeit/Springreiten/Distanzreiten und Datum inklusive Art des Dopings auflisten)?
Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Fälle des Medikamentenmissbrauchs bzw. Dopings wurden in den letzten fünf Jahren durch Pferdesportorganisationen zur Anzeige gebracht (bitte Häufigkeit nach Pferdesportart auflisten)?
Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, das Tierschutzgesetz um eine verpflichtende Dopingkontrolle bei Pferdesportveranstaltungen zu erweitern?
Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Wer führt die Dopingkontrollen bei nationalen und internationalen Pferdesportveranstaltungen in Deutschland vorab und während des Turniers durch?
Gibt es eine neutrale Stelle oder Aufsichtsbehörde, die für die Einhaltung der Dopingkontrollen im Pferdesport zuständig ist bzw. überwacht?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Wie begründet die Bundesregierung die Regelung, dass Doping bei Tieren laut § 18 Absatz 1 Nummer 4 des Tierschutzgesetzes lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, während Doping beim Menschen einen Straftatbestand erfüllt, und gibt es Pläne, die eine dahingehende Änderung des Tierschutzgesetzes vorsehen?
Wenn ja, welche?