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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Überwachung von bedrohten kurdischen Politikern durch deutsche Geheimdienste

Beobachtung kurdischer Exilpolitiker durch Landesämter oder das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, Nachrichtenaustausch zwischen deutschen und türkischen Geheimdiensten, Übermittlung personenbezogener Daten, Inkenntnissetzung der Bundesanwaltschaft<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

21.02.2017

Antwortdauer

26 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1104626.01.2017

Mögliche Überwachung von bedrohten kurdischen Politikern durch deutsche Geheimdienste

der Abgeordneten Martina Renner, Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes wurde am 15. Dezember 2016 in Hamburg der 31-jährige türkische Staatsangehörige M. S. festgenommen. Der Vorwurf lautet auf Verdacht auf geheimdienstliche Agententätigkeit (§ 99 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Strafgesetzbuches – StGB). „Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich im Auftrag des türkischen Geheimdienstes in Deutschland Informationen über Aufenthaltsorte, Kontaktpersonen und politische Tätigkeiten von in Deutschland lebenden Kurden sowie kurdische Einrichtungen in der Bundesrepublik verschafft zu haben, welche zur Weitergabe an den türkischen Geheimdienst bestimmt waren“ (vgl.: „Festnahme wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit“, Presseerklärung der Generalbundesanwaltschaft vom 16. Dezember 2016, www.generalbundesanwalt.de/de/showpress.php?newsid=650). Zuvor hatte bereits der „Kongress der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa“ (KCD-E bzw. KCDK-E) auf die Aktivitäten von S. hingewiesen (vgl.: Presseerklärung des Kongresses der kurdischen demokratischen Gesellschaft in Europa vom 9. November 2016, http://navdem.com/de/presseerklaerung-der-kcdk-e/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Waren oder sind die durch den mutmaßlichen Agenten des türkischen Geheimdienstes M. S. bedrohten kurdischen Exilpolitiker Yüksel Koç und Remzi Kartal Gegenstand von Beobachtungen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)?

Wenn ja, welche Person, und seit wann?

2

Liegen dem BfV Erkenntnisse darüber vor, dass eine der in Frage 1 genannten Personen Gegenstand einer Beobachtung durch ein (Landes-)Amt für Verfassungsschutz war oder ist?

Wenn ja, welche Person durch welches Amt, und seit wann?

3

Wurden gegen die in Frage 1 genannten Personen nachrichtendienstliche Mittel durch das BfV eingesetzt?

Wenn ja, gegen welche Person, und in welchen Zeiträumen?

4

Liegen dem BfV Erkenntnisse darüber vor, dass gegen eine der in Frage 1 genannten Personen ein (Landes-)Amt für Verfassungsschutz nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt hat?

Wenn ja, gegen welche Person, und in welchen Zeiträumen?

5

Findet seitens deutscher Geheimdienste mit türkischen Geheimdiensten ein Nachrichtenaustausch zu den Organisationen Kongra-Gel, KCD-E bzw. KCDK-E, Yek-Kom e. V. (nun: Nav-Dem e. V.) statt?

Wenn ja, in welchem Rahmen, zwischen welchen Diensten, und in welchen zeitlichen Abständen?

6

Wurden seitens deutscher Geheimdienste im Rahmen offizieller Kooperationen personenbezogene Daten zu den in Frage 1 genannten Politikern an türkische Geheimdienste übermittelt?

Wenn ja, wann, welche Art, auf welcher Grundlage, und zu welchem Zweck?

7

Wurden seitens deutscher Geheimdienste im Rahmen inoffizieller Kooperationen (vergleichbar Berner Club) personenbezogene Daten zu den in Frage 1 genannten Politikern an türkische Geheimdienste übermittelt?

Wenn ja, wann, welche Art von Informationen, auf welcher Grundlage, und zu welchem Zweck?

8

Sofern Frage 6 oder 7 mit ja beantwortet wurde: Ist die Bundesanwaltschaft über die Datenübermittlung zu den gefährdeten kurdischen Exilpolitikern in Kenntnis gesetzt worden?

Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Berlin, den 25. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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