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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Energiearmut im Winter in Deutschland

Armutsgefährdungsquote, Kostenentwicklung der Strom- und Wärmeversorgung, Haushalte mit Versorgungssperren, Härtefälle, Verletzungen und Todesfälle infolge von Energiesperren, Auftragsstudien zu den Folgen von Energiearmut, Energiearmutsdefinition, Handlungsbedarf, insb. in Winterzeiten, fehlende Heizungs- und Warmwasserkomponente beim Wohngeld, schlechte Wohnbedingungen infolge geringem Einkommens, soziale und gesundheitliche Auswirkungen<br /> (insgesamt 29 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

01.03.2017

Antwortdauer

35 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1105225.01.2017

Energiearmut im Winter in Deutschland

der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Kerstin Kassner, Susanna Karawanskij, Birgit Menz, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen (vgl. BVerfGE 59, S. 231, 263), dazu gehört insbesondere die Abwehr von Not und Armut. Das erste Ziel der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung garantiert „Armut in jeder Form und überall beenden“ (SDG 1). Sowohl die steigende soziale Ungleichheit in Deutschland als auch die gestiegenen Haushaltsstrompreise rücken den sozialen Missstand der Energiearmut besonders in den kalten Wintermonaten mit vielen Frosttagen in den Fokus der Aufmerksamkeit.

In der Unterrichtung durch die Bundesregierung Fünfter Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ vom 15. Dezember 2016 haben Experten der Bundesregierung zum wiederholten Male mehr Aufmerksamkeit und Handlungsbedarf bei Energiearmut angemahnt: „Aufgrund der derzeit fehlenden Daten und bestehenden Wissenslücken empfiehlt die Expertenkommission der Bundesregierung Ursachen und Wirkungszusammenhänge von Energiearmut und Energiepreissteigerungen in allen Sektoren (Strom, Wärme und Mobilität) eingehender zu untersuchen.“ (Bundestagsdrucksache 18/10708).

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss beschreibt Energiearmut als „die Schwierigkeit oder Unmöglichkeit, seine Wohnstätte angemessen und zu einem korrekten (in der englischen Fassung: affordable) Preis zu heizen sowie über weitere grundlegende Energiedienstleistungen wie Beleuchtung, Verkehr oder Strom für Internet und sonstige Geräte zu einem angemessenen Preis zu verfügen“ (EWSA 2011). Ein Haushalt kann etwa als energiearm verstanden werden, wenn dessen Haushalts-Nettoeinkommen nach dem Abzug der Energiekosten unter der 60-Prozent-Armutsgefährdungsschwelle liegt. Empirische Studien mit dieser Energiearmutsdefinition kommen zu dem Schluss, dass 21,5 Prozent aller Haushalte bzw. 8,5 Millionen Menschen in Deutschland als energiearm gelten (Stand 2008). Diese Zahl liegt deutlich über den 13,8 Prozent energiearmer Haushalte, die von der Bundesregierung genannt wird, die sich mangels einer gesetzlichen Energiearmut-Definition auf die stark umstrittene sogenannte „Zehn-Prozent-Regel“ stützt, demzufolge wer mehr als 10 Prozent seines verfügbaren Einkommens für Energie ausgibt als energiearm gilt (vgl. Energiearmut als neues Armutsrisiko, 2016, Online: www.boeckler.de/pdf_fof/S-2013-654-4-2.pdf).

Gerade in den Wintermonaten sind die Folgen einer fehlenden Versorgung mit Strom (Licht) und Wärme (Heizung) besonders schwerwiegend. Nach einer Studie des Statistischen Bundesamtes geben 16,8 Prozent der armutsgefährdeten Bevölkerung an, dass es ihnen aus finanziellen Gründen nicht möglich sei, die Wohnung angemessen warm zu halten (vgl. Statistisches Bundesamt et al. 2013, S. 166). In Reaktion auf zu hohe finanzielle Belastungen durch Energierechnungen und Sperrungen von Strom- und Wärmeversorgung greifen energiearme Haushalte zu sozial deprivierenden und gesundheitsgefährdenden Vermeidungspraktiken und Suffizienzstrategien zur Reduzierung oder Ersatz von Energiekonsum (Energie und soziale Ungleichheit, Großmann/Schaffrin/Smigiel, 2016), wie Nichtbeheizen großer Teile der Wohnung, frühes Zu-Bett-Gehen oder die Nutzung von Kerzen als einzige Lichtquelle (Hausaufgaben im Kerzenlicht, www.neues-deutschland.de/artikel/915474.hausaufgaben-im-kerzenlicht.html, 2013). Laut Angaben der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz sind bei einem Drittel der Haushalte mit Versorgungssperren in diesem Bundesland besondere Härtefälle, also Haushalte mit Kleinkindern unter drei Jahren, mit schwer kranken, pflegebedürftigen und schwangeren Personen, sowie Haushalte, deren Wohnung im Winter aufgrund der Versorgungssperre nicht beheizbar ist, weil Zündung, Regelung oder Pumpe bei auf Strom basierender Heizung elektrisch versorgt werden und wegen einer Stromsperre nicht genutzt werden kann (vgl. Kahlheber, Spielräume am Limit. Energiearmut in der systemisch-lösungsorientierten Beratungsspraxis der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, 2017).

Wie gefährlich Energiearmut sein kann zeigt der in Spanien viel diskutierte Fall einer Rentnerin, die wegen einer Stromsperre Kerzen als Lampenersatz nutzte und infolgedessen in ihrer Wohnung durch einen Brandunfall verstarb. Einer Studie im staatlichen Auftrag zufolge würden in Spanien im Jahr 2014 über 7 000 Todesfälle im Zusammenhang mit Energiearmut stehen, mehr Tote als im Straßenverkehr (vgl. Tausende Spanier demonstrieren gegen Energiearmut, 2016, www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/spanien-tausende-demonstrieren-gegen-energiearmut-a-1122158.html). In Großbritannien werden Folgen von Energiearmut seit den 1990er-Jahren erforscht, im Winter seien gehäuft Todesfälle (2015: ca. 15 000 Opfer) zu beklagen, weil insbesondere Senioren Wohnungen nicht ausreichend heizen und ihre Gesundheit schädigen (vgl. Fuel Poverty killed 15 000 peoples last winter, 2015, Online: www.independent.co.uk/news/ uk/home-news/fuel-poverty-killed-15000-people-last-winter-10217215.html). Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind ca. 40 Prozent der sog. überschüssigen Wintermortalitat auf unzureichende Wohnbedingungen zurückzuführen (WHO, Housing Energy and Thermal Comfort: A Review of 10 Countries within the WHO European Region, 2007).

Ein bedeutsamer Zusammenhang besteht zwischen Energiearmut und psychischer Gesundheit bzw. psychischem Wohlbefinden, insbesondere bei in kalten Wohnungen lebenden Jugendlichen (The Marmot Review Team, 2011). Auch leidet die Gesundheit von Risikogruppen (ältere Menschen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Personen mit niedrigem Einkommen) besonders gravierend unter den Folgen von Energiearmut (Reibling/Jutz, Energiearmut und Gesundheit, 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen29

1

Wie viele Menschen in Deutschland erhalten laut Kenntnis der Bundesregierung derzeit eine soziale Mindestsicherung? Wie viele Haushalte erhalten Wohngeld (bitte in Personen und Anteil der Bevölkerung angeben)?

2

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Armutsgefährdungsquote in Deutschland (bitte in Personen und Anteil der Bevölkerung angeben)?

3

Wie hat sich laut Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche Anteil an den Konsumausgaben, der in Deutschland für die Versorgung mit Strom und Wärme aufgebracht werden muss, von 1998 über 2013 bis 2016 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Haushaltseinkommensgruppen, Arbeitslose, Rentnerinnen und Rentner beantworten)?

4

Wie viele Haushalte waren laut Kenntnis der Bundesregierung (Informationen der Bundesnetzagentur) von 2008 bis 2016 in den Wintermonaten von Strom-, Gas- und Wärmesperren betroffen (bitte nach Sperrandrohung, Sperrung, Dauer der Sperre, geografischer Verteilung in Deutschland, durchschnittliche Forderungshöhe auflisten)?

5

Wie viele Haushalte waren laut Kenntnis der Bundesregierung von 2008 bis 2016 (Informationen der Bundesnetzagentur) von Strom-, Gas- und Wärmesperren betroffen (bitte nach Sperrandrohung, Sperrung, Dauer der Sperre, geografischer Verteilung in Deutschland, durchschnittliche Forderungshöhe auflisten)?

6

In wie vielen dieser betroffenen Haushalte lebten laut Kenntnis der Bundesregierung Minderjährige, Schwangere, Pflegebedürftige oder Rentnerinnen und Rentner und können somit als besondere Härtefälle gelten?

7

Sind der Bundesregierung Fälle von Verletzungen oder Todesfällen infolge von Energiesperren von 2008 bis heute bekannt? Wenn ja, welche?

8

Hat die Bundesregierung Studien in Auftrag gegeben, um die in Frage 6 erfragten Betroffenengruppen und die in Frage 7 erfragten schweren Folgen von Energiesperren und Energiearmut in Deutschland zu erfassen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

9

Wie bewertet die Bundesregierung Umfang und Folgen von Energiesperren, und welche Maßnahmen leitet sie daraus ab? Wenn keine, warum nicht?

10

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung aus ihrem Fünften Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ vom 15. Dezember 2016 (Bundestagsdrucksache 18/10708) ergriffen, demzufolge „gerade im Winter [...] Wärme ein Grundbedürfnis“ ist bzw. „dem Erhalt der Gesundheit“ dient und daraus abgeleitet, dass „die Armutsdiskussion [...] nicht nur auf den Strombereich beschränkt bleibe, sondern könnte v. a. im Wärmebereich sogar relevanter sein“ mit der Empfehlung „wegen derzeit fehlenden Daten und bestehenden Wissenslücken [...] Ursachen und Wirkungszusammenhänge von Energiearmut und Energiepreissteigerungen in allen Sektoren (Strom, Wärme und Mobilität) eingehender zu untersuchen“, und wie bewertet sie diese Empfehlungen?

11

Wie hoch ist laut Kenntnis der Bundesregierung die Raumtemperatur in einer Wohnung bei durchschnittlichen winterlichen Temperaturen sowie Frosttagen ohne die Möglichkeit zu Heizen? Wie viele Menschen sind in Deutschland betroffen? Welche sozialen und gesundheitlichen Folgen kann diese Form der Energiearmut zur Folge haben?

12

Wie viele Lichtstunden stehen einem Haushalt laut Kenntnis der Bundesregierung in den Wintermonaten ohne elektrische Lichtversorgung durchschnittlich zur Verfügung, und welche sozialen und gesundheitlichen Folgen kann diese Form der Energiearmut zur Folge haben?

13

Wie definiert die Bundesregierung Energiearmut? Warum hat sie sich für diese Definition entschieden? Auf welche wissenschaftlichen Studien stützt sie sich? Wenn keine Definition vorliegt, warum nicht?

14

Aus welchem Jahr stammt der Schwellenwert zur Berechnung der sogenannten 10-Prozent-Schwelle und ist eine Neuberechnung vorgesehen? Wenn nein, warum nicht?

15

Sieht die Bundesregierung einen besonderen Handlungsbedarf im Winter gegen Energiearmut? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

16

In welchen EU-Mitgliedstaaten ist laut Kenntnis der Bundesregierung Energiearmut gesetzlich definiert und der Schutz davor verankert und durch welche Maßnahmen, etwa das Verbot von Stromsperren in den Wintermonaten, Stromsozialtarife, Anspruch auf Mindestmaß an Stromversorgung zur Sicherung des Tagesbedarfs (bitte in Tabelle nach Land und Maßnahme auflisten)?

17

Auf Grundlage welcher Erwägung finden Kosten für Heizung und Warmwasser beim Wohngeld keine Berücksichtigung (§ 9 Absatz 2 Nummer 1 des Wohngeldgesetzes – WoGG)? Warum wurde der im Jahr 2009 vorübergehend eingeführte pauschale Heizkostenzuschuss beim Wohngeld 2011 wieder gestrichen? Plant die Bundesregierung eine Heizungs- und Warmwasserkomponente im Wohngeld? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die fehlende Anrechnung der warmen Betriebskosten bei der individuellen Ermittlung des Wohngeldes und die fehlende Dynamisierung bei Heizkosten-Preissteigerungen, die bei der Anhörung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages am 10. Juni 2015 von verschiedenen Experten kritisiert wurde (Deutscher Bundestag – Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 2015)? Und welche Maßnahmen leitet sie daraus ab?

19

Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor, dass Energiearmut mit einer Reihe von körperlichen und psychischen Gesundheitsbelastungen in Verbindung gebracht wird, wie beispielsweise soziale Stigmatisierung, Depressionen, Asthma und Herzkrankheiten?

20

Besteht laut Kenntnis der Bundesregierung ein Zusammenhang zwischen geringem Einkommen und schlechter Wohnsituation (Feuchte, Schimmel, Zugluft, Kälte, unsanierter Wohnraum)? Wenn ja, welcher?

21

Wie viele Menschen und Haushalte sind in Deutschland laut Kenntnis der Bundesregierung von schlechten Wohnsituationen (siehe Frage 20) betroffen?

22

Hat die Bundesregierung Kenntnis von der in der Einleitung erwähnten erhöhten Sterberaten in den Wintermonaten bei Senioren in Großbritannien? Welche Erkenntnisse liegen hierbei für Deutschland vor?

23

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit gegen die abgefragten Folgen von Energiearmut ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen?

24

Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen laut Kenntnis der Bundesregierung, um Strom-, Gas- und Wärmesperren im Winter zu verhindern, und gedenkt sie diese künftig umzusetzen? Wenn nein, warum nicht?

25

Hat die Bundesregierung die Vorgabe durch EU-Recht (vgl. Artikel 3 Absatz 7 und 8 der Richtlinie 2009/72/EG vom 13. Juli 2009 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt – Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie), das den Mitgliedstaaten Maßnahmen für sogenannte schutzbedürftige Kunden abverlangt, in nationales Recht umgesetzt? Wenn nein, warum nicht?

26

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Bekämpfung einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes für Betroffene schlechter Wohnbedingungen, für Menschen mit fehlenden finanziellen Mitteln für gesundheitsförderliche Güter und Dienstleistungen und in finanziellen Notlagen und die damit verbundene psychosoziale Belastung? Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen? Wenn keine, warum nicht?

27

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Bekämpfung gestiegener Mortalität und Krankheitslast durch Energiearmut wie Herz-Kreislaufkrankheiten, Atemwegserkrankungen und psychische Gesundheit? Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen? Wenn keine, warum nicht?

28

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zum Schutz von Risikogruppen bei Energiearmut wie ältere Menschen, Kinder und Jugendliche, Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie Personen mit niedrigem Einkommen? Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen? Wenn keine, warum nicht?

29

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Bekämpfung negativer Effekte von Energiearmut auf die psychische Gesundheit, insbesondere für die unteren Einkommensgruppen, deren schlechtere psychische und physische Gesundheit auch auf Energiearmut zurückzuführen ist? Welche Maßnahmen wurden und werden ergriffen? Wenn keine, warum nicht?

Berlin, den 24. Januar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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