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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Anmeldung von Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs zur Förderung mit Bundesmitteln über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Verfahrensweise bei Verteuerung geförderter Projekte nach Erlass des Bewilligungsbescheides bei Nutzen-Kosten-Werten über bzw. unter 1,0, allgemeinen Preissteigerungen im Bau bei langen Realisierungszeiträumen sowie Kosteneinsparungen, umgesetzte bzw. vorgesehene Änderungen am GVFG-Fördermodell, fachliche Objektivität, Durchführung und Auftragsvergabe standardisierter Bewertungen für ÖPNV-Projekte<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Datum

21.02.2017

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1108803.02.2017

Anmeldung von Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs zur Förderung mit Bundesmitteln über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Dr. Kisten Tackmann, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wenn Maßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) mit Bundesmitteln gefördert werden sollen, erfordert dies die Durchführung der sogenannten Standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen des öffentlichen Personennahverkehrs, eine spezielle Form der Nutzen-Kosten-Analyse. Die Erstellung derartiger Wirtschaftlichkeitsrechnungen ist für Maßnahmen des Bundes nach § 6 des Haushaltsgrundsätzegesetzes und § 7 der Bundeshaushaltsordnung mit erheblicher finanzieller Bedeutung vorgeschrieben. Die übliche Vorgehensweise ist, dass nach Beendigung des Planungsprozesses der Träger der Maßnahme – meist entweder ein Bundesland oder eine Stadt – bei einem externen Büro eine standardisierte Bewertung nach den vom Bund festgelegten Regelwerken erstellen lässt. Dabei wird der Nutzen des Projektes ermittelt und durch die Kosten dividiert. Liegt das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) bei über 1,0 – d. h. der Nutzen ist größer als die Kosten – dann ist das Projekt mit Bundesmitteln förderfähig. Liegt das NKV hingegen unterhalb von 1, ist eine Förderfähigkeit nicht gegeben. Stehen zu dem NKV über 1,0 auch noch beim Bund entsprechende Mittel für das jeweilige Bundesland zur Verfügung, so wird ein Bewilligungsbescheid erlassen, in dem sich der Bund verpflichtet, das entsprechende Projekt mit Bundesmitteln zu fördern – in der Regel mit einem Fördersatz von 60 Prozent.

Es kann nun vorkommen, dass nach Erstellung des Bewilligungsbescheides das Projekt teurer wird als in der standardisierten Bewertung unterstellt wurde. Solange die Preissteigerung im Rahmen der allgemeinen Baupreissteigerung liegt (Größenordnung von 2,0 bis 2,5 Prozent pro Jahr), so ist dies nicht weiter von Belang, da die standardisierte Bewertung grundsätzlich von einem Preisstand von 2006 ausgeht und alle späteren Preisstände ohnehin auf diesen Preisstand zurückgerechnet werden müssen. Treten darüberhinausgehende Preissteigerungen ein, die aufgrund von Fehleinschätzungen der Kosten (z. B. unterschätzte geologische Probleme beim Tunnelbau) oder aufgrund von Planungsfehlern, erforderlichen Umplanungen und Ergänzungen entstehen, so ergibt sich ein logisches Problem: Strenggenommen ist die Geschäftsgrundlage für den Bewilligungsbescheid dann nicht mehr gegeben, da dieser ursprünglich auf einem konkreten Betrag an Baukosten beruhte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie verfährt der Bund, wenn ein über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GFVG) gefördertes Projekt nach Erlass des Bewilligungsbescheides teurer wird, für den Fall, dass der Nutzen-Kosten-Wert nach Aktualisierung der standardisierten Bewertung weiterhin über 1,0 bleibt?

Verbleibt der im Zuschussbescheid vereinbarte Geldbetrag unverändert gültig, auch wenn das Projekt teurer wird, oder muss ein Antrag auf Aufstockung gestellt werden, oder wird im Zuschussbescheid ein prozentualer Anteil festgelegt, so dass die Summe der Bezuschussung proportional zu den erhöhten Baukosten ansteigt, oder gilt eine andere Regelung?

2

Wie verfährt der Bund, wenn ein über das GFVG gefördertes Projekt nach Erlass des Bewilligungsbescheides teurer wird, für den Fall, dass der Nutzen-Kosten-Wert aufgrund der Kostensteigerung nach Aktualisierung der Standardisierten Bewertung unter 1,0 rutscht?

Muss dann der gesamte schon ausbezahlte Zuschussbetrag wieder zurückgezahlt werden?

Wenn nicht, werden dann entsprechend der Kostensteigerung zusätzliche Fördermittel zur Verfügung gestellt, oder wird die weitere Bezuschussung über den ursprünglich vereinbarten Betrag verwehrt, oder gilt eine andere Regelung?

3

Wie verfährt der Bund, wenn ein über das GFVG gefördertes Projekt nach Erlass des Bewilligungsbescheides teurer wird, für den Fall, dass das Projekt bei einem langen Realisierungszeitraum wie zu erwarten entsprechend der allgemeinen Preissteigerung im Bau teurer wird?

Werden die vereinbarten Bezuschussungsbeträge an die Preissteigerung angepasst oder gilt der einmal festgelegte fixe Betrag oder eine andere Regelung?

4

Wie verfährt der Bund, wenn ein Projekt am Ende kostengünstiger erstellt wurde als in der standardisierten Bewertung und somit zum Zeitpunkt des Bewilligungsbescheides angegeben wurde?

Müssen dann Fördermittel zurückgezahlt werden oder gilt eine andere Regelung?

5

Sind Änderungen am GVFG-Fördermodell – welches bislang 2019 auslaufen sollte und im September 2015 um weitere 15 Jahre verlängert wurde – umgesetzt oder vorgesehen?

Wenn ja, welche?

6

Ist es geplant, die in den Fragen 1 bis 4 thematisierte Vorgehensweise für das im aktuellen GFVG übliche Vorgehensweise zu ändern?

Wenn ja, in welchen Punkten?

7

Wie ist sichergestellt, dass die standardisierten Bewertungen für Projekte des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs, die vom Maßnahmenträger vor Ort an private Büros häufig freihändig in Auftrag gegeben werden, fachlich objektiv durchgeführt werden und die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber dabei keine persönlichen Interessen durchsetzen kann?

8

Wer führt für den Bund die Überprüfungen von standardisierten Bewertungen für Projekte des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs durch, und wie werden diese durchgeführt?

9

Hat sich der Bund schon einmal mit dem Vorschlag beschäftigt, statt die Projekte vom Maßnahmenträger bewerten und dann vom Bund prüfen zu lassen, jede standardisierte Bewertung direkt vom Bund in Auftrag zu geben, so dass dann weitgehend objektivere Ergebnisse zu erwarten wären?

Wenn ja, warum hat der Bund diesen naheliegenden Vorschlag noch nicht umgesetzt?

Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. Februar 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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