[Deutscher Bundestag Drucksache 18/11314
18. Wahlperiode 15.02.2017
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Matthias W. Birkwald,
Eva Bulling-Schröter, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Dr. Rosemarie Hein,
Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jan Korte, Cornelia Möhring,
Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Harald Weinberg,
Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Teilhabebericht der Bundesregierung 2016 und sich daraus ergebender
Handlungsbedarf
Im Januar 2017 verabschiedete das Bundeskabinett den „Teilhabebericht der
Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen
2016“ (im Weiteren: Teilhabebericht 2016; Bundestagsdrucksache 18/10940). In
diesem wird die Entwicklung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit
Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Lebensbereichen dargestellt. Im
allgemeinen Fazit kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die Teilhabechancen von
Menschen mit Behinderungen geringer sind, je schwerer ihre Beeinträchtigungen
sind. In manchen Lebensbereichen stellt der Bericht Verbesserungen bei der
gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen fest, in anderen
wird hingegen ein Stillstand oder gar eine Verschlechterung verzeichnet (vgl.
Teilhabebericht 2016, S. 1).
Bildung ist eine zentrale Voraussetzung bei der Teilhabe an der Gesellschaft im
weiteren Lebensverlauf. Gleiche Bildungschancen sind daher für eine
erfolgreiche Inklusion entscheidend (vgl. ebd., S. 87). Der Bericht stellt Verbesserungen
vor allem hinsichtlich der Inklusion in der frühkindlichen Bildung fest. Der Anteil
von Kindern mit Beeinträchtigungen, die gemeinsam mit Kindern ohne
Beeinträchtigungen in Kindertagesstätten betreut werden, ist von 81 Prozent im Jahr
2008 auf 90 Prozent im Jahr 2013 gestiegen (vgl. ebd., S. 135). Bei allen
Fortschritten in der frühkindlichen Bildung, die häufig durch große Unterschiede in
der Betreuungsqualität und den Betreuungsschlüsseln konterkariert werden,
sehen die Entwicklungen im schulischen Bereich anders aus. Die Anzahl von
Schülerinnen und Schülern, bei denen sonderpädagogischer Bedarf festgestellt wurde,
ist von 2005 bis 2014 deutlich um 4 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl
an Schülerinnen und Schülern insgesamt zurückgegangen (vgl. ebd., S. 100).
Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf, die eine Regelschule besuchen, ist seit 2005 von 14 Prozent auf 34 Prozent
im Jahr 2016 gestiegen. Immer mehr Schülerinnen und Schüler mit
Beeinträchtigungen besuchen demnach die Schule gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern
ohne Beeinträchtigungen. Weiterhin ist der Besuch einer Regelschule jedoch
stark von der Art der Beeinträchtigungen abhängig. Schülerinnen und Schüler mit
einer emotionalen oder sozialen Beeinträchtigung besuchen demnach häufiger
eine Regelschule als Schülerinnen und Schüler mit chronischen Erkrankungen
oder Lernschwierigkeiten (vgl. ebd., S. 103 ff.).
Trotz der Fortschritte wird der überwiegende Teil von Schülerinnen und Schülern
mit sonderpädagogischem Bedarf weiterhin an Förderschulen unterrichtet (vgl.
ebd., S. 102). Im Jahr 2014 waren es 335 000 und damit 4,6 Prozent aller
Schülerinnen und Schüler (vgl. ebd., S. 107). Von allen Schülerinnen und Schülern,
die eine Regelschule besuchen, erreichen 71 Prozent keinen Hauptschulabschluss
(vgl. ebd., S. 129). Hier sind aus Sicht der Fragesteller immer noch deutlich
ungleiche Bildungschancen zu sehen, die Auswirkungen auf die Teilhabechancen in
anderen Lebensbereichen haben – beispielsweise auf die Erwerbstätigkeit und die
materiellen Lebensbedingungen.
Die unterschiedlichen Teilhabechancen in diesem gesellschaftlichen Bereich sind
an der Arbeitslosenquote abzulesen. Diese ist in Bezug auf Menschen mit
anerkannten Schwerbehinderungen zwar seit dem Jahr 2008 um 1,3 Prozent auf
13,4 Prozent im Jahr 2015 gesunken, sie liegt im Jahr 2015 jedoch mit 5
Prozentpunkten Abstand deutlich über der allgemeinen Arbeitslosenquote (vgl. ebd.,
S. 184). Dieser Abstand ist in den vergangenen Jahren relativ stabil geblieben.
Dies ist ein offenkundiges Zeichen dafür, dass der allgemeine Arbeitsmarkt noch
nicht ausreichend inklusiv gestaltet ist.
Ein weiterer Indikator ist die wachsende Zahl der Beschäftigten in Werkstätten
für behinderte Menschen (WfbM), die seit dem Jahr 2014 um 20 Prozent auf
264 842 gestiegen ist (vgl. ebd., S. 191). Immer mehr Menschen mit
Beeinträchtigungen sind demnach in Sondereinrichtungen beschäftigt und damit vom
allgemeinen Arbeitsmarkt sowie tariflicher Entlohnung ausgeschlossen.
Menschen mit Beeinträchtigungen sind länger arbeitslos als Menschen ohne
Beeinträchtigungen, sie haben größere Sorgen um ihre persönliche wirtschaftliche
Lage und sie bestreiten ihren Lebensunterhalt seltener aus ihrem
Erwerbseinkommen (vgl. ebd., S. 154). Eines der erschreckendsten Ergebnisse des
Teilhabeberichts 2016 ist das hohe Armutsrisiko von Menschen mit Beeinträchtigungen, das
mit 20 Prozent im Jahr 2013 deutlich höher ist als das von Menschen ohne
Beeinträchtigungen (13,4 Prozent). Darüber hinaus ist das Armutsrisiko für
Menschen mit Beeinträchtigungen seit 2005 von 13 Prozent deutlich um 7
Prozentpunkte angestiegen. Dies ist besonders besorgniserregend, da sich materielle
Armut in entscheidendem Maße auf die Teilhabechancen in den anderen
Lebensbereichen auswirkt (vgl. ebd., S. 201).
Der Teilhabebericht verfügt aus Sicht der Fragesteller über keine Informationen,
inwieweit Menschen mit Beeinträchtigungen ihren Wohnort selbstbestimmt
wählen können. Dies ist nicht nur in Hinblick auf Artikel 19 der UN-
Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), in dem das Recht auf selbstbestimmte Wahl des
Wohnortes festgeschrieben ist, sondern auch hinsichtlich des kürzlich vom
Deutschen Bundestag verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine kritische
Erkenntnislücke. Obwohl immer mehr Menschen Leistungen des ambulant
betreuten Wohnens erhalten, ist auch die Zahl der Menschen, die Hilfen zum
selbstbestimmten Leben in stationären Wohneinrichtungen erhalten, von 167 161 im
Jahr 2008 um 16 Prozent auf 193 770 Personen im Jahr 2014 gestiegen (vgl. ebd.,
S. 252). Besonders stark ist die Zahl der Kinder mit Beeinträchtigungen, die
Leistungen der Eingliederungshilfe in stationären Wohneinrichtungen erhalten,
gestiegen. Von 2008 bis 2014 gab es hier einen Anstieg um 29 Prozent (vgl. ebd.,
S. 274). Genauere Angaben zu den Gründen des Anstiegs macht der Bericht nicht.
Weiterhin stellt der Teilhabebericht einen Bedarf von 2,9 Millionen barrierefreien
Wohnungen bis zum Jahr 2030 fest und dies allein für die Personengruppe der
über 65-Jährigen mit Bewegungseinschränkungen. Dem steht im Jahr 2013 ein
Bestand von 700 000 barrierefreien Wohnungen gegenüber. Studien und
Erhebungen zur Barrierefreiheit in Haushalten von Menschen mit Beeinträchtigungen
liegen nicht vor. Hier sieht der Teilhabebericht weiteren Forschungsbedarf gerade
im Vergleich von städtischen und ländlichen Regionen (vgl. ebd., S. 251).
In Artikel 25 UN-BRK ist das Recht von Menschen mit Beeinträchtigungen auf
eine barriere- und diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung
festgeschrieben. Die Vertragsstaaten haben sich mit ihrer Unterzeichnung verpflichtet,
alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass Menschen
Zugang zu allen geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten einschließlich
gesundheitlicher Rehabilitation haben. Der Teilhabebericht 2016 stellt jedoch
bezüglich der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Gesundheitsversorgung einige
Mängel fest. So gaben beispielsweise nur 11 Prozent von 196 000 befragten Arzt-
und Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutischen Praxen an, mindestens drei von
insgesamt zwölf Kriterien der Barrierefreiheit zu erfüllen (vgl. ebd., S. 312).
Nach diesen Informationen sind 21 Prozent der Praxen ebenerdig oder mit einem
Aufzug erreichbar. Lediglich 3 Prozent verfügen über eine barrierefreie Toilette
und nur 1 Prozent der Praxen hat Orientierungshilfen für Menschen mit
Sehbehinderungen installiert, wobei auch diese Informationen zumeist auf wenig
zuverlässigen Selbstauskünften beruhen (vgl. ebd., S. 313).
Der Bericht kommt hier zu folgendem Ergebnis: „Barrierefreie hausärztliche
Praxen sind in Deutschland nicht flächendeckend wohnortnah erreichbar.
Insbesondere in ländlichen Gebieten ist in einem Radius von 20 km häufig keine oder nur
eine barrierefreie Praxis erreichbar. Entsprechend sind Menschen mit
Beeinträchtigungen in zahlreichen ländlichen Regionen entweder hausärztlich nicht
wohnortnah versorgt oder können wegen des geringen Angebots ihr Wunsch- und
Wahlrecht nicht ausüben“ (ebd., S. 325).
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Gesundheitsversorgung liegen
nicht vor. Beispielsweise sind keine Daten über die Inanspruchnahme von
Gebärdensprachdolmetschung, die Bereitstellung von Informationen in Leichter
Sprache oder die derzeitige gesundheitliche Versorgungssituation von Menschen mit
geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen vorhanden. Dies gilt
gleichermaßen für die Gesundheitsversorgung in stationären Einrichtungen, wie zum
Beispiel Krankenhäusern (vgl. ebd., S. 312 ff.). Eine Untersuchung und Bewertung
der gesundheitlichen Versorgungsstruktur sind aufgrund der fehlenden
Datengrundlage nicht möglich (vgl. ebd., S. 326).
Auch im Tourismus, in der Freizeit, im kulturellen Leben und beim Sport ist die
Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Vergleich zu Menschen ohne
Beeinträchtigungen eingeschränkt. Der Anteil von Menschen, die nie verreisen
oder einen Ausflug machen, ist mit 25 Prozent bei Menschen mit
Beeinträchtigungen deutlich höher als bei Menschen ohne Beeinträchtigungen (11 Prozent)
(vgl. ebd., S. 348). 48 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen würden
häufiger verreisen, wenn mehr barrierefreie Angebote vorhanden wären. 37 Prozent
der Menschen mit Beeinträchtigungen sind noch nie verreist, weil geeignete
barrierefreie Ziele fehlen (vgl. ebd., S. 351).
Darüber hinaus besuchen Menschen mit Beeinträchtigungen seltener kulturelle
Veranstaltungen. Auch hier spielt fehlende Barrierefreiheit häufig eine Rolle (vgl.
ebd., S. 361 ff.). Ebenso ist in Bezug auf sportliche Aktivitäten ein deutlicher
Unterschied zu verzeichnen. Während 46 Prozent der Menschen mit
Beeinträchtigungen angeben, nie Sport zu treiben, ist der Anteil der Menschen ohne
Beeinträchtigungen mit 28 Prozent deutlich geringer. Im Bereich der
Freizeitgestaltung, des kulturellen Lebens und des Sports sind demnach erhebliche
Teilhabeunterschiede festzustellen.
Auch in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Person sind einige
besorgniserregende Entwicklungen zu beobachten. So hat sich die Zahl der Personen,
die unter gesetzlicher Betreuung stehen, von 1995 bis 2014 auf rund 1,3
Millionen Menschen mehr als verdoppelt (vgl. ebd., S. 385). Nach wie vor sind
Menschen mit Beeinträchtigungen häufiger von personeller und institutioneller
Gewalt betroffen als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Mädchen und Frauen mit
Beeinträchtigungen sind darüber hinaus im Vergleich zur weiblichen
Durchschnittsbevölkerung deutlich häufiger von schwerer körperlicher und
sexualisierter Gewalt betroffen (vgl. ebd., S. 388 f.).
Ein besonderer Schwerpunkt des Teilhabeberichts 2016 liegt auf der
Diskriminierung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen
und Migrationshintergrund sowie Menschen mit Beeinträchtigungen und
Wohnungslosigkeit. Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund
sind häufig zusätzlich von Barrieren kultureller, sprachlicher und sozialer Art
betroffen. Sie haben mit Mehrfachdiskriminierungen zu kämpfen und ihre
Teilhabechancen in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen sind dadurch
erheblich eingeschränkt (vgl. ebd., S. 446 ff.).
Beim Thema Menschen mit Beeinträchtigungen und Wohnungslosigkeit besteht
ein großer Bedarf an weiterer Forschung und Datenerhebungen. Das Thema hat
in der bisherigen Forschung kaum eine Rolle gespielt (vgl. ebd., S. 515 f.). Daher
bleiben viele Fragen offen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum leben aus Sicht der Bundesregierung Menschen mit
Beeinträchtigungen und hierbei insbesondere Frauen mit Beeinträchtigungen häufiger allein
und seltener in festen Paarbeziehungen mit Kindern als Menschen ohne
Beeinträchtigungen, wie es der aktuelle Teilhabebericht der Bundesregierung
zum Ergebnis hat?
2. Wie begründet die Bundesregierung die im aktuellen Teilhabebericht
festgestellte Tatsache, dass der Anteil der alleinerziehenden Frauen im Alter von
18 bis zu 49 Jahren mit Beeinträchtigungen höher ist als der Anteil der
alleinerziehenden Frauen ohne Beeinträchtigungen im selben Alter und im
Zeitraum von 2005 bis 2013 von 9 Prozent auf 11 Prozent gestiegen ist?
3. Wie begründet die Bundesregierung die im aktuellen Teilhabebericht
festgestellte Tatsache, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen
häufiger in Ein-Eltern-Familien leben als Gleichaltrige ohne Beeinträchtigungen?
4. Werden die neuen Regelungen des beschlossenen Bundesteilhabegesetzes
(BTHG) aus Sicht der Bundesregierung dazu führen, dass die stärkere
Tendenz zur Vereinsamung von Menschen mit Beeinträchtigungen gegenüber
Menschen ohne Beeinträchtigungen verringert werden kann, oder besteht
weiterer Handlungsbedarf beziehungsweise Nachbesserungsbedarf beim
BTHG?
5. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der im aktuellen Teilhabebericht formulierten Problematik, dass sich
trotz des Inklusionsgebots der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)
die Bildungswege von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen immer
noch ab dem Schulalter trennen?
6. In welcher Weise kann in Zusammenarbeit mit den Ländern eine
Verbesserung hin zu mehr Inklusion erreicht werden und die immer noch sehr hohe
Anzahl von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in
Förderschulen schrittweise auf inklusive Angebote verteilt werden?
7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den
Ländern ergreifen, um den immer noch um mehr als die Hälfte geringeren
Anteil von Menschen mit Beeinträchtigungen mit erworbener (Fach-)
Hochschulreife (19 Prozent) im Vergleich zu Menschen ohne
Beeinträchtigungen (41 Prozent) erheblich zu erhöhen, um auch die Anzahl der Menschen
mit Beeinträchtigungen und einem (Fach-)Hochschulabschluss erheblich zu
steigern (auch hier schneiden diese Menschen mit 10 Prozent im Vergleich
zur Gruppe ohne Beeinträchtigungen mit 22 Prozent deutlich schlechter ab)?
8. In welchem Umfang und in welcher Art und Weise wird sich die
Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern auf ein abgestimmtes
Inklusionsprogramm in der Bildung verständigen und mehr finanzielle, strukturelle und
personelle Mittel zur Schaffung von mehr Barrierefreiheit und Inklusion in
allen Bildungseinrichtungen/-etappen und in der Lehre aufbringen?
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im
Teilhabebericht aufgeführten Tatsache, dass Jungen mit Beeinträchtigungen zwischen
dem 14. und 17. Lebensjahr mit einem Anteil von 45 Prozent knapp doppelt
so oft wie Mädchen mit Beeinträchtigungen in derselben Altersklasse mit
einem Anteil von 23 Prozent eine Klasse wiederholt haben?
10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im
Teilhabebericht aufgeführten Tatsache, dass von Mädchen mit Beeinträchtigungen
2014 nur 8 Prozent einen Ausbildungsvertrag in einem Handwerksberuf in
„Ausbildungsberufen für Menschen mit Behinderungen“ abgeschlossen
haben, während Mädchen ohne Beeinträchtigungen zu 16 Prozent einen
Ausbildungsvertrag in einem regulären Ausbildungsberuf im Handwerk
abgeschlossen haben, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung in
Kooperation mit den Ländern dem entgegenwirken?
11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Kooperation mit den
Ländern, um Barrierefreiheit an Hochschulen umzusetzen?
12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Kooperation mit den
Ländern, um die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit
Beeinträchtigungen an Hochschulen zu verbessern?
13. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass 21 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen
keinen beruflichen Abschluss vorweisen können und im Vergleich dazu dieser
Wert bei Menschen ohne Beeinträchtigungen bei 12 Prozent liegt?
14. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der im aktuellen Teilhabebericht aufgeführten Tatsache, dass die
Arbeitslosenquote für anerkannt schwerbehinderte Menschen immer noch knapp
5 Prozentpunkte über der allgemeinen Arbeitslosenquote liegt?
15. Was hat und was wird die Bundesregierung unternehmen, um die erheblich
längere Phase der Arbeitslosigkeit von Menschen mit einer anerkannten
Schwerbehinderung gegenüber arbeitslosen Menschen ohne Behinderungen
wirksam zu verkürzen?
16. Inwiefern erachtet die Bundesregierung den Anstieg der Armutsrisikoquote
von Menschen mit Beeinträchtigungen auf 20 Prozent als alarmierend, und
welchen Handlungsbedarf erkennt die Bundesregierung auch angesichts der
Tatsache, dass 21 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen große
Sorge um ihre wirtschaftliche Lage geäußert haben?
17. Wie erklärt die Bundesregierung die im Teilhabebericht aufgeführte
Tatsache, dass die Armutsrisikoquote von Männern mit Beeinträchtigungen im
Jahr 2013 mit 22 Prozent höher war als die von Frauen mit
Beeinträchtigungen mit 19 Prozent?
18. In welchem Maße werden aus Sicht der Bundesregierung die neuen
Regelungen des beschlossenen BTHG dazu führen, dass das Armutsrisiko und die
Arbeitslosigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen, insbesondere von
Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, stärker verringert werden,
die Dauer der Arbeitslosigkeit dieser Menschen erheblich verkürzt wird
sowie die Zufriedenheit von Menschen mit Beeinträchtigungen mit ihrem
Arbeitsplatz gesteigert werden kann?
19. Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den
allgemeinen Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten?
20. Wie viele Übergänge verspricht sich die Bundesregierung jährlich vom
beschlossenen Budget für Arbeit, das den Weg von Menschen mit
Beeinträchtigungen aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf den
allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern soll?
21. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung in
Zusammenarbeit mit den Ländern der stets ansteigenden Zahl von Menschen mit
Beeinträchtigungen, die an WfbM verwiesen werden, begegnen?
22. Welche anderen inklusiven Angebote sollen sowohl für die Menschen mit
Beeinträchtigungen, die kurz vor der Aufnahme in eine WfbM stehen, als
auch für die Menschen mit Beeinträchtigungen, die bereits in einer WfbM
arbeiten, geschaffen werden?
23. Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Zahl der
Leistungsbeziehenden des stationären Wohnens um 16 Prozent seit dem Jahr 2008 auf
193 770 im Jahr 2014, und welchen Handlungsbedarf sieht sie
diesbezüglich?
24. Wie erklärt die Bundesregierung das im aktuellen Teilhabebericht
festgestellte Ergebnis, dass am Ende des Jahres 2014 fast 13 000 Kinder und
Jugendliche mit Beeinträchtigungen Leistungen der Eingliederungshilfe in
stationären Wohneinrichtungen bezogen – knapp 30 Prozent mehr als 2008?
Wie steht dies im Einklang mit dem Inklusionsgebot der UN-BRK?
25. Inwieweit steht der Anstieg der Leistungsbeziehenden des stationären
Wohnens nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit fehlenden
barrierefreien Wohnungen, einer unzureichenden barrierefreien
Gesundheitsversorgung sowie fehlenden Angeboten und Leistungen der
persönlichen Assistenz?
26. Was unternimmt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Ländern und
Kommunen, um mehr inklusive und ambulante Angebote für Kinder und
Jugendliche mit Beeinträchtigungen zu schaffen und um Jugendzentren
barrierefrei auszugestalten?
27. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
den Ländern dem im aktuellen Teilhabebericht ermittelten zusätzlichen
Bedarf an barrierefreien/-armen Wohnungen von 2,9 Millionen bis zum Jahr
2030 begegnen?
28. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
den Ländern darauf hinwirken, den Bedarf an barrierefreien Wohnungen
auch in ländlichen wie städtischen Regionen zu decken?
29. Wie werden kurzfristig und zügig Lösungen gefunden, um für Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen die bestehenden, für sie nicht
zufriedenstellenden Bedingungen, die jetzt schon laut aktuellem Teilhabebericht eine
selbstbestimmte Bewegungsfreiheit in der Wohnung und im unmittelbaren
Wohnumfeld nicht oder in nur eingeschränktem Maße zulassen, zu verbessern?
30. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Datenlage
in Bezug auf den Stand der Barrierefreiheit in Haushalten von Menschen mit
Beeinträchtigungen zu verbessern?
31. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den
Ländern und Kommunen zur Verbesserung der Barrierefreiheit des
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere im Bereich des
Nahverkehrs mit Bussen, zu ergreifen?
32. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit künftig alle Busse –
Busse im ÖPNV und im Fernlinienbusverkehr – barrierefrei sind, und
welche Maßnahmen plant sie in Zusammenarbeit mit den Ländern und
Kommunen, um künftig in allen Regionen mindestens 10 Prozent der Taxen als
barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Taxen zur Verfügung zu haben?
33. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Datenlage zu
sonstigen Mobilitätshindernissen im öffentlichen Raum zu verbessern, nachdem
im Teilhabebericht festgestellt wurde, dass zu solchen keine Daten
vorliegen?
34. Inwieweit sieht die Bundesregierung das bundesweit einheitliche
Kennzeichnungs- und Informationssystem „Reisen für Alle“ als geeignete Grundlage,
um für die gesamte öffentliche Infrastruktur detaillierte, geprüfte und
verlässliche Informationen zur Verfügung zu stellen?
35. Wie viele Menschen mit Hörschädigungen oder Gehörlose leben nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
36. Wie viele Gebärdensprachdolmetscher arbeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
37. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass am Jahresende 2014 etwa 1,3 Millionen Menschen
unter einer rechtlichen Betreuung standen und sich dieser Wert damit seit
dem Jahr 1995 mehr als verdoppelt hat?
Inwieweit steht diese massive Zunahme im Einklang mit dem
Selbstbestimmungsrecht der UN-BRK, und ist eine entsprechende Überarbeitung des
Betreuungsrechts im Sinne der UN-BRK sowie der Empfehlungen des UN-
Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen
vorgesehen?
38. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der Tatsache, dass im Jahr 2014 knapp 6 400 Genehmigungen für
freiheitsentziehende Maßnahmen erteilt wurden, wobei dabei laut aktuellem
Teilhabebericht die „Voraussetzung einer gerichtlichen Genehmigung nicht
immer erfüllt wird“?
39. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob die 36 im Jahr 2014 und 26
im Jahr 2015 genehmigten Sterilisationen mit Einwilligung der betroffenen
Personen durchgeführt wurden?
40. Welche neuen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um
Menschen mit Beeinträchtigungen besser vor körperlicher, psychischer und
sexueller Gewalt zu schützen und hierbei insbesondere die Belange von
Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen zu berücksichtigen?
41. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Datenlage zur
gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen –
insbesondere von Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen –
zu verbessern?
42. Wie wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und den
kassenärztlichen Vereinigungen sowie dem Gemeinsamen Bundesausschuss
die barrierefreie Ausgestaltung von Arzt-/Psychotherapiepraxen
verbindlicher regeln, damit der im aktuellen Teilhabebericht aufgeführte Wert von
11 Prozent der entsprechenden Praxen, die drei von insgesamt zwölf
Kriterien von Barrierefreiheit erfüllen, zügig und deutlich angehoben wird?
43. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil
der barrierefreien Heilmittelpraxen?
Wie schätzt die Bundesregierung die diesbezügliche Datenlage ein?
Welche Maßnahmen werden aktuell umgesetzt bzw. sind in Planung, um die
barrierefreie Ausgestaltung der Heilmittelpraxen zu verbessern?
Welche Ziele werden dabei in welchen Zeiträumen angestrebt (bitte jeweils
nach physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, logopädischen und
podologischen Praxen gliedern)?
44. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um perspektivisch für
Frauen mit Behinderungen einen „gleichwertigen Zugang zu sexual- und
fortpflanzungsmedizinischen Gesundheitsleistungen“ herzustellen, da
„behinderte Frauen oftmals lange Wartezeiten und Anfahrten haben – oder aber
überhaupt keine Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen“ (können), wie
vom wissenschaftlichen Beirat bemängelt (vgl. ebd., S. 337)?
45. Was unternimmt die Bundesregierung, angesichts der immer höher
werdenden „Anforderungen an alle Patienten im Hinblick auf Mitwirkung,
Übernahme von Eigenverantwortung und Selbstmanagement“ (vgl. ebd., S. 339),
damit Menschen mit geistigen Einschränkungen nicht noch höheren
Barrieren zur Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung ausgesetzt werden?
46. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die
„,spezielle(n) Versorgungszentren‘“ zur Behandlung von Menschen mit
Behinderung „,auf keinen Fall Orte der Abschiebung einer „schwierigen“
Patientenklientel werden‘“, wie vom Wissenschaftlichen Beirat gefordert (vgl.
ebd., S. 340)?
47. In welchem Maße erachtet die Bundesregierung die Regelungen des
überarbeiteten Behindertengleichstellungsgesetzes und die Regelungen des
bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als ausreichend, um die
Anzahl von barrierefrei ausgestalteten Arzt-/Psychotherapiepraxen zügig zu
erhöhen, damit eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung von
Menschen mit Beeinträchtigungen – wie es die UN-BRK festschreibt –
sichergestellt wird?
48. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die schlechte Datenlage
bezüglich der Barrierefreiheit von Arzt-/Psychotherapeutenpraxen zügig zu
verbessern, wie es die seit März 2009 rechtsverbindliche UN-BRK fordert?
49. Wie erklärt die Bundesregierung die im aktuellen Teilhabebericht
festgestellte Tatsache, dass 25 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen nie
einen Ausflug oder eine Kurzreise machten, dieser Wert aber mit 11 Prozent
bei Menschen ohne Beeinträchtigungen erheblich niedriger liegt?
50. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der
geringeren Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Tourismus und
der geringen Zahl barrierefreier Gesundheitsangebote sowie der schlechten
Datenlage über solche Angebote?
51. Wie erklärt die Bundesregierung die im aktuellen Teilhabebericht
festgestellte Tatsache, dass der Anteil der Frauen mit Beeinträchtigungen, die nie
einen Ausflug oder eine Kurzreise machen, mit 27 Prozent höher ist als der
Anteil der Männer mit Beeinträchtigungen, die nie einen Ausflug oder eine
Kurzreise machen, mit 23 Prozent?
52. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus dem im aktuellen Teilhabebericht aufgeführten Ergebnis, dass 48
Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen in der Bundesrepublik
Deutschland häufiger reisen würden, wenn es mehr barrierefreie Reiseangebote gäbe,
und knapp 37 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen in der
Vergangenheit nicht gereist sind, da es an geeigneten barrierefreien Angeboten
mangelte?
53. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der im aktuellen Teilhabebericht festgestellten Tatsache, dass 71 Prozent
der Menschen ohne Beeinträchtigungen überwiegend frei finanzierte
Veranstaltungen wie Kino, Jazz- und Popkonzerte oder Tanzveranstaltungen
besuchen, und im Vergleich dazu diese Veranstaltungen nur von 44 Prozent der
Menschen mit Beeinträchtigungen besucht werden?
54. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der im
Teilhabebericht aufgeführten Tatsache, dass fast die Hälfte (46 Prozent) der
Menschen mit Beeinträchtigungen keinen Sport treiben und dieser Wert
damit im Vergleich zu Menschen ohne Beeinträchtigungen doppelt so hoch ist?
55. Inwieweit würde nach Ansicht der Bundesregierung die Verpflichtung
privater Anbieter und Unternehmen zur Barrierefreiheit die Teilhabe von
Menschen mit Beeinträchtigungen an Tourismus, Kultur, Freizeit und Sport
verbessern und absichern?
56. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die
Wahlbeteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen – insbesondere älterer
Menschen mit Beeinträchtigungen – bei politischen Wahlen zu erhöhen?
57. In welchem Maße werden aus Sicht der Bundesregierung die neuen
Regelungen des beschlossenen BTHG – insbesondere zur persönlichen
Assistenz und zur gemeinschaftlichen Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen
(Pooling) – die im aktuellen Teilhabebericht festgestellte höhere
Unzufriedenheit von Menschen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich ihrer
Freizeitgestaltung im Vergleich mit Menschen ohne Beeinträchtigungen spürbar
verringern und eine wirksame Teilhabe an kulturellem Leben sowie an
Erholung, Tourismus, Freizeit und Sport – wie es die UN-BRK festschreibt –
ermöglichen und garantieren?
Sieht die Bundesregierung diesbezüglich weiteren Handlungsbedarf
beziehungsweise Nachbesserungsbedarf hinsichtlich des BTHG?
58. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung
aus der im aktuellen Teilhabebericht festgestellten Tatsache, dass Menschen
mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund eine vergleichsweise
geringe Erwerbsbeteiligung und ein vergleichsweise hohes Armutsrisiko
aufweisen sowie häufig keinen schulischen oder beruflichen Abschluss haben?
59. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Datenlage
über „Mädchen mit Migrationshintergrund“ zu verbessern?
60. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Beratungs-
und Dienstleistungsangebote für Menschen mit sowohl
Migrationshintergrund als auch Beeinträchtigung auszubauen und diese diesen zugänglich zu
machen?
61. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit
den Ländern die Teilhabe an Bildung und Arbeit, an der Gesellschaft, Kultur,
Freizeit, Tourismus und Sport für Menschen mit Beeinträchtigungen und
Migrationshintergrund zügig verbessern?
62. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Datenlage
bezüglich Menschen mit Beeinträchtigungen, die von Wohnungslosigkeit
betroffen sind, zu verbessern?
Berlin, den 13. Februar 2017
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]