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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Teilhabebericht der Bundesregierung 2016 und sich daraus ergebender Handlungsbedarf

Detailfragen zur Entwicklung gesellschaftlicher Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Lebensbereichen: Familie und soziales Netz, Bildung und Ausbildung, Erwerbstätigkeit und materielle Lebenssituation, alltägliche Lebensführung, Gesundheit, Freizeit, Kultur und Sport, Sicherheit und Schutz der Person, politische und gesellschaftliche Partizipation, Wohnungslosigkeit, Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund; Schlussfolgerungen und Maßnahmen<br /> (insgesamt 62 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

03.04.2017

Antwortdauer

47 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/1131415.02.2017

Teilhabebericht der Bundesregierung 2016 und sich daraus ergebender Handlungsbedarf

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/11314 18. Wahlperiode 15.02.2017 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Werner, Sigrid Hupach, Matthias W. Birkwald, Eva Bulling-Schröter, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Dr. Rosemarie Hein, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Katja Kipping, Jan Korte, Cornelia Möhring, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Harald Weinberg, Birgit Wöllert, Jörn Wunderlich, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE. Teilhabebericht der Bundesregierung 2016 und sich daraus ergebender Handlungsbedarf Im Januar 2017 verabschiedete das Bundeskabinett den „Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen 2016“ (im Weiteren: Teilhabebericht 2016; Bundestagsdrucksache 18/10940). In diesem wird die Entwicklung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen in unterschiedlichen Lebensbereichen dargestellt. Im allgemeinen Fazit kommt der Bericht zu dem Ergebnis, dass die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen geringer sind, je schwerer ihre Beeinträchtigungen sind. In manchen Lebensbereichen stellt der Bericht Verbesserungen bei der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen fest, in anderen wird hingegen ein Stillstand oder gar eine Verschlechterung verzeichnet (vgl. Teilhabebericht 2016, S. 1). Bildung ist eine zentrale Voraussetzung bei der Teilhabe an der Gesellschaft im weiteren Lebensverlauf. Gleiche Bildungschancen sind daher für eine erfolgreiche Inklusion entscheidend (vgl. ebd., S. 87). Der Bericht stellt Verbesserungen vor allem hinsichtlich der Inklusion in der frühkindlichen Bildung fest. Der Anteil von Kindern mit Beeinträchtigungen, die gemeinsam mit Kindern ohne Beeinträchtigungen in Kindertagesstätten betreut werden, ist von 81 Prozent im Jahr 2008 auf 90 Prozent im Jahr 2013 gestiegen (vgl. ebd., S. 135). Bei allen Fortschritten in der frühkindlichen Bildung, die häufig durch große Unterschiede in der Betreuungsqualität und den Betreuungsschlüsseln konterkariert werden, sehen die Entwicklungen im schulischen Bereich anders aus. Die Anzahl von Schülerinnen und Schülern, bei denen sonderpädagogischer Bedarf festgestellt wurde, ist von 2005 bis 2014 deutlich um 4 Prozent gestiegen. Gleichzeitig ist die Zahl an Schülerinnen und Schülern insgesamt zurückgegangen (vgl. ebd., S. 100). Der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die eine Regelschule besuchen, ist seit 2005 von 14 Prozent auf 34 Prozent im Jahr 2016 gestiegen. Immer mehr Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen besuchen demnach die Schule gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne Beeinträchtigungen. Weiterhin ist der Besuch einer Regelschule jedoch stark von der Art der Beeinträchtigungen abhängig. Schülerinnen und Schüler mit einer emotionalen oder sozialen Beeinträchtigung besuchen demnach häufiger eine Regelschule als Schülerinnen und Schüler mit chronischen Erkrankungen oder Lernschwierigkeiten (vgl. ebd., S. 103 ff.). Trotz der Fortschritte wird der überwiegende Teil von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Bedarf weiterhin an Förderschulen unterrichtet (vgl. ebd., S. 102). Im Jahr 2014 waren es 335 000 und damit 4,6 Prozent aller Schülerinnen und Schüler (vgl. ebd., S. 107). Von allen Schülerinnen und Schülern, die eine Regelschule besuchen, erreichen 71 Prozent keinen Hauptschulabschluss (vgl. ebd., S. 129). Hier sind aus Sicht der Fragesteller immer noch deutlich ungleiche Bildungschancen zu sehen, die Auswirkungen auf die Teilhabechancen in anderen Lebensbereichen haben – beispielsweise auf die Erwerbstätigkeit und die materiellen Lebensbedingungen. Die unterschiedlichen Teilhabechancen in diesem gesellschaftlichen Bereich sind an der Arbeitslosenquote abzulesen. Diese ist in Bezug auf Menschen mit anerkannten Schwerbehinderungen zwar seit dem Jahr 2008 um 1,3 Prozent auf 13,4 Prozent im Jahr 2015 gesunken, sie liegt im Jahr 2015 jedoch mit 5 Prozentpunkten Abstand deutlich über der allgemeinen Arbeitslosenquote (vgl. ebd., S. 184). Dieser Abstand ist in den vergangenen Jahren relativ stabil geblieben. Dies ist ein offenkundiges Zeichen dafür, dass der allgemeine Arbeitsmarkt noch nicht ausreichend inklusiv gestaltet ist. Ein weiterer Indikator ist die wachsende Zahl der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), die seit dem Jahr 2014 um 20 Prozent auf 264 842 gestiegen ist (vgl. ebd., S. 191). Immer mehr Menschen mit Beeinträchtigungen sind demnach in Sondereinrichtungen beschäftigt und damit vom allgemeinen Arbeitsmarkt sowie tariflicher Entlohnung ausgeschlossen. Menschen mit Beeinträchtigungen sind länger arbeitslos als Menschen ohne Beeinträchtigungen, sie haben größere Sorgen um ihre persönliche wirtschaftliche Lage und sie bestreiten ihren Lebensunterhalt seltener aus ihrem Erwerbseinkommen (vgl. ebd., S. 154). Eines der erschreckendsten Ergebnisse des Teilhabeberichts 2016 ist das hohe Armutsrisiko von Menschen mit Beeinträchtigungen, das mit 20 Prozent im Jahr 2013 deutlich höher ist als das von Menschen ohne Beeinträchtigungen (13,4 Prozent). Darüber hinaus ist das Armutsrisiko für Menschen mit Beeinträchtigungen seit 2005 von 13 Prozent deutlich um 7 Prozentpunkte angestiegen. Dies ist besonders besorgniserregend, da sich materielle Armut in entscheidendem Maße auf die Teilhabechancen in den anderen Lebensbereichen auswirkt (vgl. ebd., S. 201). Der Teilhabebericht verfügt aus Sicht der Fragesteller über keine Informationen, inwieweit Menschen mit Beeinträchtigungen ihren Wohnort selbstbestimmt wählen können. Dies ist nicht nur in Hinblick auf Artikel 19 der UN- Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), in dem das Recht auf selbstbestimmte Wahl des Wohnortes festgeschrieben ist, sondern auch hinsichtlich des kürzlich vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine kritische Erkenntnislücke. Obwohl immer mehr Menschen Leistungen des ambulant betreuten Wohnens erhalten, ist auch die Zahl der Menschen, die Hilfen zum selbstbestimmten Leben in stationären Wohneinrichtungen erhalten, von 167 161 im Jahr 2008 um 16 Prozent auf 193 770 Personen im Jahr 2014 gestiegen (vgl. ebd., S. 252). Besonders stark ist die Zahl der Kinder mit Beeinträchtigungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe in stationären Wohneinrichtungen erhalten, gestiegen. Von 2008 bis 2014 gab es hier einen Anstieg um 29 Prozent (vgl. ebd., S. 274). Genauere Angaben zu den Gründen des Anstiegs macht der Bericht nicht. Weiterhin stellt der Teilhabebericht einen Bedarf von 2,9 Millionen barrierefreien Wohnungen bis zum Jahr 2030 fest und dies allein für die Personengruppe der über 65-Jährigen mit Bewegungseinschränkungen. Dem steht im Jahr 2013 ein Bestand von 700 000 barrierefreien Wohnungen gegenüber. Studien und Erhebungen zur Barrierefreiheit in Haushalten von Menschen mit Beeinträchtigungen liegen nicht vor. Hier sieht der Teilhabebericht weiteren Forschungsbedarf gerade im Vergleich von städtischen und ländlichen Regionen (vgl. ebd., S. 251). In Artikel 25 UN-BRK ist das Recht von Menschen mit Beeinträchtigungen auf eine barriere- und diskriminierungsfreie gesundheitliche Versorgung festgeschrieben. Die Vertragsstaaten haben sich mit ihrer Unterzeichnung verpflichtet, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass Menschen Zugang zu allen geschlechtsspezifischen Gesundheitsdiensten einschließlich gesundheitlicher Rehabilitation haben. Der Teilhabebericht 2016 stellt jedoch bezüglich der Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Gesundheitsversorgung einige Mängel fest. So gaben beispielsweise nur 11 Prozent von 196 000 befragten Arzt- und Zahnarztpraxen sowie psychotherapeutischen Praxen an, mindestens drei von insgesamt zwölf Kriterien der Barrierefreiheit zu erfüllen (vgl. ebd., S. 312). Nach diesen Informationen sind 21 Prozent der Praxen ebenerdig oder mit einem Aufzug erreichbar. Lediglich 3 Prozent verfügen über eine barrierefreie Toilette und nur 1 Prozent der Praxen hat Orientierungshilfen für Menschen mit Sehbehinderungen installiert, wobei auch diese Informationen zumeist auf wenig zuverlässigen Selbstauskünften beruhen (vgl. ebd., S. 313). Der Bericht kommt hier zu folgendem Ergebnis: „Barrierefreie hausärztliche Praxen sind in Deutschland nicht flächendeckend wohnortnah erreichbar. Insbesondere in ländlichen Gebieten ist in einem Radius von 20 km häufig keine oder nur eine barrierefreie Praxis erreichbar. Entsprechend sind Menschen mit Beeinträchtigungen in zahlreichen ländlichen Regionen entweder hausärztlich nicht wohnortnah versorgt oder können wegen des geringen Angebots ihr Wunsch- und Wahlrecht nicht ausüben“ (ebd., S. 325). Weitere Informationen zur Barrierefreiheit der Gesundheitsversorgung liegen nicht vor. Beispielsweise sind keine Daten über die Inanspruchnahme von Gebärdensprachdolmetschung, die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache oder die derzeitige gesundheitliche Versorgungssituation von Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen vorhanden. Dies gilt gleichermaßen für die Gesundheitsversorgung in stationären Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern (vgl. ebd., S. 312 ff.). Eine Untersuchung und Bewertung der gesundheitlichen Versorgungsstruktur sind aufgrund der fehlenden Datengrundlage nicht möglich (vgl. ebd., S. 326). Auch im Tourismus, in der Freizeit, im kulturellen Leben und beim Sport ist die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen im Vergleich zu Menschen ohne Beeinträchtigungen eingeschränkt. Der Anteil von Menschen, die nie verreisen oder einen Ausflug machen, ist mit 25 Prozent bei Menschen mit Beeinträchtigungen deutlich höher als bei Menschen ohne Beeinträchtigungen (11 Prozent) (vgl. ebd., S. 348). 48 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen würden häufiger verreisen, wenn mehr barrierefreie Angebote vorhanden wären. 37 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen sind noch nie verreist, weil geeignete barrierefreie Ziele fehlen (vgl. ebd., S. 351). Darüber hinaus besuchen Menschen mit Beeinträchtigungen seltener kulturelle Veranstaltungen. Auch hier spielt fehlende Barrierefreiheit häufig eine Rolle (vgl. ebd., S. 361 ff.). Ebenso ist in Bezug auf sportliche Aktivitäten ein deutlicher Unterschied zu verzeichnen. Während 46 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen angeben, nie Sport zu treiben, ist der Anteil der Menschen ohne Beeinträchtigungen mit 28 Prozent deutlich geringer. Im Bereich der Freizeitgestaltung, des kulturellen Lebens und des Sports sind demnach erhebliche Teilhabeunterschiede festzustellen. Auch in Bezug auf die Sicherheit und den Schutz der Person sind einige besorgniserregende Entwicklungen zu beobachten. So hat sich die Zahl der Personen, die unter gesetzlicher Betreuung stehen, von 1995 bis 2014 auf rund 1,3 Millionen Menschen mehr als verdoppelt (vgl. ebd., S. 385). Nach wie vor sind Menschen mit Beeinträchtigungen häufiger von personeller und institutioneller Gewalt betroffen als Menschen ohne Beeinträchtigungen. Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen sind darüber hinaus im Vergleich zur weiblichen Durchschnittsbevölkerung deutlich häufiger von schwerer körperlicher und sexualisierter Gewalt betroffen (vgl. ebd., S. 388 f.). Ein besonderer Schwerpunkt des Teilhabeberichts 2016 liegt auf der Diskriminierung und gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund sowie Menschen mit Beeinträchtigungen und Wohnungslosigkeit. Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund sind häufig zusätzlich von Barrieren kultureller, sprachlicher und sozialer Art betroffen. Sie haben mit Mehrfachdiskriminierungen zu kämpfen und ihre Teilhabechancen in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen sind dadurch erheblich eingeschränkt (vgl. ebd., S. 446 ff.). Beim Thema Menschen mit Beeinträchtigungen und Wohnungslosigkeit besteht ein großer Bedarf an weiterer Forschung und Datenerhebungen. Das Thema hat in der bisherigen Forschung kaum eine Rolle gespielt (vgl. ebd., S. 515 f.). Daher bleiben viele Fragen offen. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Warum leben aus Sicht der Bundesregierung Menschen mit Beeinträchtigungen und hierbei insbesondere Frauen mit Beeinträchtigungen häufiger allein und seltener in festen Paarbeziehungen mit Kindern als Menschen ohne Beeinträchtigungen, wie es der aktuelle Teilhabebericht der Bundesregierung zum Ergebnis hat? 2. Wie begründet die Bundesregierung die im aktuellen Teilhabebericht festgestellte Tatsache, dass der Anteil der alleinerziehenden Frauen im Alter von 18 bis zu 49 Jahren mit Beeinträchtigungen höher ist als der Anteil der alleinerziehenden Frauen ohne Beeinträchtigungen im selben Alter und im Zeitraum von 2005 bis 2013 von 9 Prozent auf 11 Prozent gestiegen ist? 3. Wie begründet die Bundesregierung die im aktuellen Teilhabebericht festgestellte Tatsache, dass Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen häufiger in Ein-Eltern-Familien leben als Gleichaltrige ohne Beeinträchtigungen? 4. Werden die neuen Regelungen des beschlossenen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) aus Sicht der Bundesregierung dazu führen, dass die stärkere Tendenz zur Vereinsamung von Menschen mit Beeinträchtigungen gegenüber Menschen ohne Beeinträchtigungen verringert werden kann, oder besteht weiterer Handlungsbedarf beziehungsweise Nachbesserungsbedarf beim BTHG? 5. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im aktuellen Teilhabebericht formulierten Problematik, dass sich trotz des Inklusionsgebots der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) die Bildungswege von Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen immer noch ab dem Schulalter trennen? 6. In welcher Weise kann in Zusammenarbeit mit den Ländern eine Verbesserung hin zu mehr Inklusion erreicht werden und die immer noch sehr hohe Anzahl von Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Förderschulen schrittweise auf inklusive Angebote verteilt werden? 7. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern ergreifen, um den immer noch um mehr als die Hälfte geringeren Anteil von Menschen mit Beeinträchtigungen mit erworbener (Fach-) Hochschulreife (19 Prozent) im Vergleich zu Menschen ohne Beeinträchtigungen (41 Prozent) erheblich zu erhöhen, um auch die Anzahl der Menschen mit Beeinträchtigungen und einem (Fach-)Hochschulabschluss erheblich zu steigern (auch hier schneiden diese Menschen mit 10 Prozent im Vergleich zur Gruppe ohne Beeinträchtigungen mit 22 Prozent deutlich schlechter ab)? 8. In welchem Umfang und in welcher Art und Weise wird sich die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern auf ein abgestimmtes Inklusionsprogramm in der Bildung verständigen und mehr finanzielle, strukturelle und personelle Mittel zur Schaffung von mehr Barrierefreiheit und Inklusion in allen Bildungseinrichtungen/-etappen und in der Lehre aufbringen? 9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im Teilhabebericht aufgeführten Tatsache, dass Jungen mit Beeinträchtigungen zwischen dem 14. und 17. Lebensjahr mit einem Anteil von 45 Prozent knapp doppelt so oft wie Mädchen mit Beeinträchtigungen in derselben Altersklasse mit einem Anteil von 23 Prozent eine Klasse wiederholt haben? 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im Teilhabebericht aufgeführten Tatsache, dass von Mädchen mit Beeinträchtigungen 2014 nur 8 Prozent einen Ausbildungsvertrag in einem Handwerksberuf in „Ausbildungsberufen für Menschen mit Behinderungen“ abgeschlossen haben, während Mädchen ohne Beeinträchtigungen zu 16 Prozent einen Ausbildungsvertrag in einem regulären Ausbildungsberuf im Handwerk abgeschlossen haben, und mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern dem entgegenwirken? 11. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern, um Barrierefreiheit an Hochschulen umzusetzen? 12. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Kooperation mit den Ländern, um die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an Hochschulen zu verbessern? 13. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass 21 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen keinen beruflichen Abschluss vorweisen können und im Vergleich dazu dieser Wert bei Menschen ohne Beeinträchtigungen bei 12 Prozent liegt? 14. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im aktuellen Teilhabebericht aufgeführten Tatsache, dass die Arbeitslosenquote für anerkannt schwerbehinderte Menschen immer noch knapp 5 Prozentpunkte über der allgemeinen Arbeitslosenquote liegt? 15. Was hat und was wird die Bundesregierung unternehmen, um die erheblich längere Phase der Arbeitslosigkeit von Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung gegenüber arbeitslosen Menschen ohne Behinderungen wirksam zu verkürzen? 16. Inwiefern erachtet die Bundesregierung den Anstieg der Armutsrisikoquote von Menschen mit Beeinträchtigungen auf 20 Prozent als alarmierend, und welchen Handlungsbedarf erkennt die Bundesregierung auch angesichts der Tatsache, dass 21 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen große Sorge um ihre wirtschaftliche Lage geäußert haben? 17. Wie erklärt die Bundesregierung die im Teilhabebericht aufgeführte Tatsache, dass die Armutsrisikoquote von Männern mit Beeinträchtigungen im Jahr 2013 mit 22 Prozent höher war als die von Frauen mit Beeinträchtigungen mit 19 Prozent? 18. In welchem Maße werden aus Sicht der Bundesregierung die neuen Regelungen des beschlossenen BTHG dazu führen, dass das Armutsrisiko und die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Beeinträchtigungen, insbesondere von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung, stärker verringert werden, die Dauer der Arbeitslosigkeit dieser Menschen erheblich verkürzt wird sowie die Zufriedenheit von Menschen mit Beeinträchtigungen mit ihrem Arbeitsplatz gesteigert werden kann? 19. Welche weiteren Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um den allgemeinen Arbeitsmarkt inklusiver zu gestalten? 20. Wie viele Übergänge verspricht sich die Bundesregierung jährlich vom beschlossenen Budget für Arbeit, das den Weg von Menschen mit Beeinträchtigungen aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erleichtern soll? 21. Mit welchen zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern der stets ansteigenden Zahl von Menschen mit Beeinträchtigungen, die an WfbM verwiesen werden, begegnen? 22. Welche anderen inklusiven Angebote sollen sowohl für die Menschen mit Beeinträchtigungen, die kurz vor der Aufnahme in eine WfbM stehen, als auch für die Menschen mit Beeinträchtigungen, die bereits in einer WfbM arbeiten, geschaffen werden? 23. Wie erklärt die Bundesregierung den Anstieg der Zahl der Leistungsbeziehenden des stationären Wohnens um 16 Prozent seit dem Jahr 2008 auf 193 770 im Jahr 2014, und welchen Handlungsbedarf sieht sie diesbezüglich? 24. Wie erklärt die Bundesregierung das im aktuellen Teilhabebericht festgestellte Ergebnis, dass am Ende des Jahres 2014 fast 13 000 Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen Leistungen der Eingliederungshilfe in stationären Wohneinrichtungen bezogen – knapp 30 Prozent mehr als 2008? Wie steht dies im Einklang mit dem Inklusionsgebot der UN-BRK? 25. Inwieweit steht der Anstieg der Leistungsbeziehenden des stationären Wohnens nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit fehlenden barrierefreien Wohnungen, einer unzureichenden barrierefreien Gesundheitsversorgung sowie fehlenden Angeboten und Leistungen der persönlichen Assistenz? 26. Was unternimmt die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen, um mehr inklusive und ambulante Angebote für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen zu schaffen und um Jugendzentren barrierefrei auszugestalten? 27. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern dem im aktuellen Teilhabebericht ermittelten zusätzlichen Bedarf an barrierefreien/-armen Wohnungen von 2,9 Millionen bis zum Jahr 2030 begegnen? 28. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hinwirken, den Bedarf an barrierefreien Wohnungen auch in ländlichen wie städtischen Regionen zu decken? 29. Wie werden kurzfristig und zügig Lösungen gefunden, um für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen die bestehenden, für sie nicht zufriedenstellenden Bedingungen, die jetzt schon laut aktuellem Teilhabebericht eine selbstbestimmte Bewegungsfreiheit in der Wohnung und im unmittelbaren Wohnumfeld nicht oder in nur eingeschränktem Maße zulassen, zu verbessern? 30. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Datenlage in Bezug auf den Stand der Barrierefreiheit in Haushalten von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern? 31. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen zur Verbesserung der Barrierefreiheit des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere im Bereich des Nahverkehrs mit Bussen, zu ergreifen? 32. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit künftig alle Busse – Busse im ÖPNV und im Fernlinienbusverkehr – barrierefrei sind, und welche Maßnahmen plant sie in Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen, um künftig in allen Regionen mindestens 10 Prozent der Taxen als barrierefreie bzw. rollstuhlgerechte Taxen zur Verfügung zu haben? 33. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Datenlage zu sonstigen Mobilitätshindernissen im öffentlichen Raum zu verbessern, nachdem im Teilhabebericht festgestellt wurde, dass zu solchen keine Daten vorliegen? 34. Inwieweit sieht die Bundesregierung das bundesweit einheitliche Kennzeichnungs- und Informationssystem „Reisen für Alle“ als geeignete Grundlage, um für die gesamte öffentliche Infrastruktur detaillierte, geprüfte und verlässliche Informationen zur Verfügung zu stellen? 35. Wie viele Menschen mit Hörschädigungen oder Gehörlose leben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 36. Wie viele Gebärdensprachdolmetscher arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 37. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass am Jahresende 2014 etwa 1,3 Millionen Menschen unter einer rechtlichen Betreuung standen und sich dieser Wert damit seit dem Jahr 1995 mehr als verdoppelt hat? Inwieweit steht diese massive Zunahme im Einklang mit dem Selbstbestimmungsrecht der UN-BRK, und ist eine entsprechende Überarbeitung des Betreuungsrechts im Sinne der UN-BRK sowie der Empfehlungen des UN- Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen vorgesehen? 38. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass im Jahr 2014 knapp 6 400 Genehmigungen für freiheitsentziehende Maßnahmen erteilt wurden, wobei dabei laut aktuellem Teilhabebericht die „Voraussetzung einer gerichtlichen Genehmigung nicht immer erfüllt wird“? 39. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, ob die 36 im Jahr 2014 und 26 im Jahr 2015 genehmigten Sterilisationen mit Einwilligung der betroffenen Personen durchgeführt wurden? 40. Welche neuen Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Menschen mit Beeinträchtigungen besser vor körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt zu schützen und hierbei insbesondere die Belange von Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen zu berücksichtigen? 41. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Datenlage zur gesundheitlichen Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen – insbesondere von Menschen mit geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen – zu verbessern? 42. Wie wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern und den kassenärztlichen Vereinigungen sowie dem Gemeinsamen Bundesausschuss die barrierefreie Ausgestaltung von Arzt-/Psychotherapiepraxen verbindlicher regeln, damit der im aktuellen Teilhabebericht aufgeführte Wert von 11 Prozent der entsprechenden Praxen, die drei von insgesamt zwölf Kriterien von Barrierefreiheit erfüllen, zügig und deutlich angehoben wird? 43. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl und der Anteil der barrierefreien Heilmittelpraxen? Wie schätzt die Bundesregierung die diesbezügliche Datenlage ein? Welche Maßnahmen werden aktuell umgesetzt bzw. sind in Planung, um die barrierefreie Ausgestaltung der Heilmittelpraxen zu verbessern? Welche Ziele werden dabei in welchen Zeiträumen angestrebt (bitte jeweils nach physiotherapeutischen, ergotherapeutischen, logopädischen und podologischen Praxen gliedern)? 44. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um perspektivisch für Frauen mit Behinderungen einen „gleichwertigen Zugang zu sexual- und fortpflanzungsmedizinischen Gesundheitsleistungen“ herzustellen, da „behinderte Frauen oftmals lange Wartezeiten und Anfahrten haben – oder aber überhaupt keine Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen“ (können), wie vom wissenschaftlichen Beirat bemängelt (vgl. ebd., S. 337)? 45. Was unternimmt die Bundesregierung, angesichts der immer höher werdenden „Anforderungen an alle Patienten im Hinblick auf Mitwirkung, Übernahme von Eigenverantwortung und Selbstmanagement“ (vgl. ebd., S. 339), damit Menschen mit geistigen Einschränkungen nicht noch höheren Barrieren zur Inanspruchnahme von Gesundheitsversorgung ausgesetzt werden? 46. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die „,spezielle(n) Versorgungszentren‘“ zur Behandlung von Menschen mit Behinderung „,auf keinen Fall Orte der Abschiebung einer „schwierigen“ Patientenklientel werden‘“, wie vom Wissenschaftlichen Beirat gefordert (vgl. ebd., S. 340)? 47. In welchem Maße erachtet die Bundesregierung die Regelungen des überarbeiteten Behindertengleichstellungsgesetzes und die Regelungen des bestehenden Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes als ausreichend, um die Anzahl von barrierefrei ausgestalteten Arzt-/Psychotherapiepraxen zügig zu erhöhen, damit eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen – wie es die UN-BRK festschreibt – sichergestellt wird? 48. Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die schlechte Datenlage bezüglich der Barrierefreiheit von Arzt-/Psychotherapeutenpraxen zügig zu verbessern, wie es die seit März 2009 rechtsverbindliche UN-BRK fordert? 49. Wie erklärt die Bundesregierung die im aktuellen Teilhabebericht festgestellte Tatsache, dass 25 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen nie einen Ausflug oder eine Kurzreise machten, dieser Wert aber mit 11 Prozent bei Menschen ohne Beeinträchtigungen erheblich niedriger liegt? 50. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der geringeren Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen am Tourismus und der geringen Zahl barrierefreier Gesundheitsangebote sowie der schlechten Datenlage über solche Angebote? 51. Wie erklärt die Bundesregierung die im aktuellen Teilhabebericht festgestellte Tatsache, dass der Anteil der Frauen mit Beeinträchtigungen, die nie einen Ausflug oder eine Kurzreise machen, mit 27 Prozent höher ist als der Anteil der Männer mit Beeinträchtigungen, die nie einen Ausflug oder eine Kurzreise machen, mit 23 Prozent? 52. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im aktuellen Teilhabebericht aufgeführten Ergebnis, dass 48 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen in der Bundesrepublik Deutschland häufiger reisen würden, wenn es mehr barrierefreie Reiseangebote gäbe, und knapp 37 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen in der Vergangenheit nicht gereist sind, da es an geeigneten barrierefreien Angeboten mangelte? 53. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im aktuellen Teilhabebericht festgestellten Tatsache, dass 71 Prozent der Menschen ohne Beeinträchtigungen überwiegend frei finanzierte Veranstaltungen wie Kino, Jazz- und Popkonzerte oder Tanzveranstaltungen besuchen, und im Vergleich dazu diese Veranstaltungen nur von 44 Prozent der Menschen mit Beeinträchtigungen besucht werden? 54. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung aufgrund der im Teilhabebericht aufgeführten Tatsache, dass fast die Hälfte (46 Prozent) der Menschen mit Beeinträchtigungen keinen Sport treiben und dieser Wert damit im Vergleich zu Menschen ohne Beeinträchtigungen doppelt so hoch ist? 55. Inwieweit würde nach Ansicht der Bundesregierung die Verpflichtung privater Anbieter und Unternehmen zur Barrierefreiheit die Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an Tourismus, Kultur, Freizeit und Sport verbessern und absichern? 56. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Wahlbeteiligung von Menschen mit Beeinträchtigungen – insbesondere älterer Menschen mit Beeinträchtigungen – bei politischen Wahlen zu erhöhen? 57. In welchem Maße werden aus Sicht der Bundesregierung die neuen Regelungen des beschlossenen BTHG – insbesondere zur persönlichen Assistenz und zur gemeinschaftlichen Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen (Pooling) – die im aktuellen Teilhabebericht festgestellte höhere Unzufriedenheit von Menschen mit Beeinträchtigungen hinsichtlich ihrer Freizeitgestaltung im Vergleich mit Menschen ohne Beeinträchtigungen spürbar verringern und eine wirksame Teilhabe an kulturellem Leben sowie an Erholung, Tourismus, Freizeit und Sport – wie es die UN-BRK festschreibt – ermöglichen und garantieren? Sieht die Bundesregierung diesbezüglich weiteren Handlungsbedarf beziehungsweise Nachbesserungsbedarf hinsichtlich des BTHG? 58. Welche Konsequenzen und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im aktuellen Teilhabebericht festgestellten Tatsache, dass Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund eine vergleichsweise geringe Erwerbsbeteiligung und ein vergleichsweise hohes Armutsrisiko aufweisen sowie häufig keinen schulischen oder beruflichen Abschluss haben? 59. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Datenlage über „Mädchen mit Migrationshintergrund“ zu verbessern? 60. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um Beratungs- und Dienstleistungsangebote für Menschen mit sowohl Migrationshintergrund als auch Beeinträchtigung auszubauen und diese diesen zugänglich zu machen? 61. Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern die Teilhabe an Bildung und Arbeit, an der Gesellschaft, Kultur, Freizeit, Tourismus und Sport für Menschen mit Beeinträchtigungen und Migrationshintergrund zügig verbessern? 62. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Datenlage bezüglich Menschen mit Beeinträchtigungen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, zu verbessern? Berlin, den 13. Februar 2017 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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