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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Effektivität eines sogenannten Migrationsberatungszentrums in Tunesien

Geplante Finanzmittel, Anzahl der Mitarbeiter und räumliche Ausstattung, konzeptuelle Basis der Jobprogramme für Rückkehrer, Kooperation mit tunesischen Behörden, Weitergabe von Personendaten, Arbeitsvermittlung für jugendliche Arbeitslose im ländlichen Raum, verfügbare Arbeits- und Ausbildungsplätze, Zielvorgaben des Beratungszentrums, Zahlenangaben zu registrierten und rückreisepflichtigen Flüchtlingen aus Tunesien, weitere arbeitsmarkt-, sozial- und entwicklungspolitische Maßnahmen für Rückkehrer in die Maghreb-Staaten<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

10.05.2017

Antwortdauer

43 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1186528.03.2017

Effektivität eines sogenannten Migrationsberatungszentrums in Tunesien

der Abgeordneten Heike Hänsel, Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan Korte, Niema Movassat, Kathrin Vogler, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller hat am 3. März 2017 ein sogenanntes Migrationsberatungszentrum in Tunis eröffnet, das gemeinsam mit tunesischen Behörden betrieben wird (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2017/maerz/170303_pm_026_Minister-Muellereroeffnet-deutsch-tunesisches-Migrationsberatungszentrum/index.jsp). Der Bundesminister Dr. Gerd Müller begründete die Eröffnung des Zentrums damit, „Menschen ohne Bleibeperspektive in Deutschland“ eine „Chance in ihrer Heimat“ zu eröffnen.

Aufgrund der vorliegenden Zahlen scheint es fragwürdig, ob diese Erwartungshaltung erfüllt werden kann. Das in Tunis ansässige Zentrum soll nach Auskunft der Bundesregierung bis Ende dieses Jahres 2 000 Menschen beraten und in Beschäftigungsverhältnisse vermitteln, was angesichts der wirtschaftlichen Krise in Tunesien schwierig umzusetzen sein wird. In dem Land sind besonders hohe Jugendarbeitslosenzahlen von zuletzt gut 35 Prozent (www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2012A34_adt_pop.pdf) – in ruralen Gebieten des Südens liegen sie mitunter höher – zu verzeichnen. Die entwicklungspolitische Sinnhaftigkeit des Vorhabens steht damit nach Ansicht der Fragesteller grundsätzlich in Frage.

Entwicklungspolitische Ansätze wie ein Beratungszentrum und Jobprogramme für Rückkehrer nach Tunesien stehen auch im Widerspruch zur neoliberalen Handelspolitik der EU, die den Menschen nach Ansicht der Fragesteller in den Maghreb-Staaten beständig die Grundlage für Wohlstand und Entwicklung entzieht (www.swr.de/report/ruecksichtsloses-abkommen-wie-die-eu-ihre-wirtschaftlicheninteressen-gegenueber-afrika-durchsetzt/-/id=233454/did=14245872/nid=233454/qzsp1f und www.zeit.de/news/2014-11/04/deutschland-afrika-beauftragter-nookewarnt-vor-eu-freihandelsabkommen-epa-04153006). Vor diesem Hintergrund haben Organisationen der Zivilgesellschaft in Tunesien die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) (www.europarl.europa.eu/atyourservice/de/displayFtu.html?ftuId=FTU_6.5.6.html) und die damit einhergehende „Privilegierte Partnerschaft“ immer wieder kritisiert, weil Perspektiven für eine wirtschaftliche Entwicklung des Landes fehlen (www.iz3w.org/zeitschrift/ausgaben/330_arabischer_fruehling/brocza#!prettyPhoto/0/). Deshalb braucht die ENP eine grundlegende Neuausrichtung, die etwa auf gerechten Handel, Zusammenarbeit im Bereich der regenerativen Energien und den Aufbau eigener industrieller Fertigung in Tunesien setzt, statt auf aggressive Marktöffnung und Migrationsabwehr. Die akute und massive Inflation verschlechtert die Perspektiven der Menschen zusätzlich.

Bevor diese makroökonomischen Probleme nicht durch einen grundlegenden Wandel der EU-Handelspolitik zumindest gemindert werden, drohen niederschwellig angelegte Berufsberatungsprogramme ins Leere zu laufen: Wo es keine Jobs gibt, können auch keine vermittelt werden. Zwar zählte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2016 nur noch 8 000 Flüchtlinge (www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/Asylzahlen/Asylgesch%C3%A4ftsstatistik/asylgeschaeftsstatistik-node.html), die aus den drei Maghreb-Staaten in Deutschland erstmals registriert wurden – 2015 waren es demnach noch 25 000 –, doch schon diese Zahl liegt deutlich über der Gesamtkapazität des Beratungszentrums.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

In welcher Höhe hat die Bundesregierung Finanzmittel für das vom Bundesentwicklungsminister Dr. Gerd Müller angekündigte Beratungszentrum für abgelehnte Asylbewerber vorgesehen?

2

Wie viele Mitarbeiter hat dieses Zentrum?

3

Wie groß sind die Räumlichkeiten des Zentrums?

4

Mit welchem Konzept will die Bundesregierung Rückkehrer nach Tunesien in Jobs bringen?

5

Wie ist die Kooperation mit tunesischen Behörden im Rahmen des Beratungszentrums angelegt?

6

Werden der jeweiligen Gegenseite bis dahin nicht vorliegende Personendaten über Beratungsnehmer zugeleitet, und wenn ja, welche?

7

Wie sollen von der Hauptstadt Tunis aus die vor allem jugendlichen Arbeitsuchenden in den ländlichen Gebieten im Süden des Landes erreicht werden?

8

Wie viele arbeitslose Menschen soll das genannte Zentrum in den kommenden Jahren beraten?

9

Wie viele und welche Arbeitsplätze stehen den 2 000 zu beratenden Arbeitslosen in diesem Jahr gegenüber?

10

Wie viele und welche Ausbildungsplätze stehen den 2 000 zu beratenden Arbeitslosen in diesem Jahr gegenüber?

11

In welchen Bereichen sind die nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entstandenen 13 500 Arbeitsplätze durch neu gegründete Unternehmen in Tunesien angesiedelt?

12

Woher stammt die Zahl?

13

Wie viele Flüchtlinge aus Tunesien sind in Deutschland derzeit registriert?

14

Wie viele von ihnen sind nach Ansicht der Bundesregierung rückreisepflichtig?

15

Hat die Bundesregierung neben dem Beratungszentrum in Tunesien weitere arbeitsmarkt-, sozial- oder entwicklungspolitische Maßnahmen für Rückkehrer in die Maghreb-Staaten geplant, und wenn ja, welche?

16

In welcher Weise beeinträchtigt die Entscheidung des Bundesrates vom 10. März 2016 (www.bundesrat.de/SharedDocs/downloads/DE/plenarprotokolle/2017/Plenarprotokoll-954.pdf?__blob=publicationFile&v=2) gegen eine Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Aufnahmestaaten die Pläne zur Einrichtung eines Beratungszentrums in Tunesien?

Berlin, den 28. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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