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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Kritik an Verwendung der Mittel bei Einstiegskursen der Bundesagentur für Arbeit zulasten der Flüchtlinge

Zahlenangaben zu Kursträgern, Deutschkursen und Kursteilnehmern, Ursachen für Kursabbrüche, Stellungnahmen zu Vorwürfen aus diversen Prüfberichten bzgl. Ausführung und Abrechnung der Einstiegskurse, straf- und zivilrechtliche Verfahren gegen Kursträger, Aufklärung der Vorwürfe und Rückforderungen gezahlter Beträge, personelle Konsequenzen in der Bundesagentur für Arbeit<br /> (insgesamt 24 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.05.2017

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1216925.04.2017

Kritik an Verwendung der Mittel bei Einstiegskursen der Bundesagentur für Arbeit zulasten der Flüchtlinge

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Annette Groth, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Kersten Steinke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit der durch das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 eingeführten Regelung des § 421 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) wurde die Grundlage für spontan eingerichtete Einstiegskurse der Bundesagentur für Arbeit (BA) geschaffen. Die BA hatte die Möglichkeit erhalten, die Teilnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive an Sprachkursen zur Erlangung erster Kenntnisse der deutschen Sprache zu fördern. Darunter wurden allerdings lediglich Personen aus den Ländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea gefasst. Die Eintritte in die Kurse mussten spätestens bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Die Teilnahme an den Kursen war auf längstens acht Wochen begrenzt. Es konnten bis zu maximal 320 Unterrichtsstunden (8 Wochen x 40 Unterrichtsstunden je Woche) gefördert werden (www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/Einstiegskurse/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI782320).

Einem Medienbericht (ARD-Sendung FAKT vom 6. September 2016) zufolge hatte die BA Ausgaben, Auftragsvergabe und Erfolg der aus ihren Mitteln im Jahr 2015 initiierten Kurse evaluiert. Vom Prüfdienst Arbeitsmarktdienstleistungen der BA sind die Kurse stichprobenartig vor Ort daraufhin geprüft worden, ob und wie die Kurse tatsächlich durchgeführt wurden. Die Herausgabe des Prüfberichts gegenüber einem Redakteur des „Mitteldeutschen Rundfunks“ in einem Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz im August 2016 wurde „zeitlich begrenzt abgelehnt, weil die Ergebnisse Gegenstand der Prüfung der Einstiegskurse durch den Bundesrechnungshof sind und die Veröffentlichung des Prüfberichts Einfluss auf die Beratungen zwischen dem Bundesrechnungshof und der Bundesagentur für Arbeit haben könnte“ (Bundestagsdrucksache 18/10452). Kritisiert wird im Rahmen der ARD-Sendung „FAKT“, dass es kaum Qualitätsanforderungen und nur unzureichende Kontrollen gab und dass die Teilnehmerinnen- und Teilnehmerzahlen oft eingebrochen sind. Diese Kritik hielt die Bundesregierung in ihrem Bericht zwar an der einen oder anderen Stelle nachvollziehbar, rechtfertigt aber Unregelmäßigkeiten mit der damaligen Sondersituation und den besonderen Rahmenbedingungen (Ausschussdrucksache 18(11)746).

Doch auch der Bundesrechnungshof wirft der BA schwere Versäumnisse im Zusammenhang mit Deutschkursen für Flüchtlinge vor. In einem 43-seitigen Prüfbericht werden erhebliche Mängel bei der Ausführung und Abrechnung der Kurse festgestellt. So soll ein großer Teil der eingesetzten Mittel in Höhe von mehr als 300 Mio. Euro de facto ins Leere gelaufen sein. Die BA habe keine ausreichenden Maßnahmen ergriffen, um den Erfolg der Einstiegskurse strukturiert zu prüfen. Die Kurse seien auch aufgrund der schlechten Qualität des Lernmaterials und der mangelnden Ausstattung der Kurse von schwindenden bis zur Kursauflösung führenden Teilnehmerzahlen geprägt gewesen (dpa vom 28. März 2017). Aus dem Abschlussbericht geht hervor, dass ungefähr bis zur Kursmitte nur noch 43 Prozent der angemeldeten Kursteilnehmer anwesend waren. Bezahlt wurden die Kursanbieter aber nach angemeldeten Teilnehmern, unabhängig davon, wie lange die Teilnehmer den Deutschkurs besucht hatten (www.mdr.de/fakt/deutschkurse-106.html). Kursträger nannten vor allem Umzüge in andere Unterkünfte, Termine im Zusammenhang mit dem Asylverfahren und bei Frauen vor allem fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten als Ursache für Kursabbrüche (Bundestagsdrucksache 18/10452). Ergebnis: „Wenig Erfolge, kaum Kontrolle, am Ende profitierten Raubritter – nicht unter den Flüchtlingen, aber unter den Bildungsanbietern“ (www.ndr.de/nachrichten/Kontrollverlust-bei-der-Arbeitsagentur,rechnungshof210.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wie viele Träger haben nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Einstiegskurse für wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive durchgeführt bzw. abgerechnet?

2

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass unklar bleibt, wie viele Menschen in den Kursen tatsächlich gelernt haben, da keine Anwesenheitslisten geführt werden mussten (www.tagesschau.de/inland/arbeitsagentur-deutschkurse-101.html)?

3

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Träger Teilnahmebescheinigungen nur auf freiwilliger Basis ausstellten (www.tagesschau.de/inland/arbeitsagentur-deutschkurse-101.html)?

4

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass viele Kurse aufgrund der schlechten Qualität des Lernmaterials und der mangelnden Ausstattung der Kurse von schwindenden bis zur Kursauflösung führenden Teilnehmerzahlen geprägt gewesen sind?

5

Warum wurden die von Kursträgern benannten, bereits vorab absehbaren Ursachen für Kursabbrüche, wie zwangsläufige Umzüge in andere Unterkünfte, Termine im Zusammenhang mit dem Asylverfahren und bei Frauen vor allem fehlende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, nicht im Sinne eines effektiven Mitteleinsatzes und einer effektiven Kursteilnahme durch entsprechende Anpassungen der Rahmenbedingungen behoben?

6

Inwieweit sieht die Bundesregierung darin, dass teilweise Flüchtlinge ihren Aufenthaltsort wechselten – beispielsweise von der Erstaufnahmeeinrichtung in eine andere Unterkunft – und dann an beiden Orten in einem Einstiegskurs als Teilnehmer geführt wurden, einen ursächlichen Grund für Mehrfachabrechnungen (Abschließende Mitteilung des Bundesrechnungshofes an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2017)?

7

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass über die mit Stand vom 24. März 2016 untersuchten acht Träger hinaus die Abrechnungen von weiteren Trägern auf mögliche Mehrfachabrechnungen untersucht wurden (Abschließende Mitteilung des Bundesrechnungshofes an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2017)?

8

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis über den einen der acht untersuchten Träger (Stand: 24. März 2016), bei dem bei 4 110 Teilnehmern 650 mögliche Mehrfachabrechnungen ausgelesen und mit Stand vom 15. März 2016 19 Doppelzahlungen mit einem Finanzvolumen von ca. 32 000 Euro bereits ausgezahlt worden war (Abschließende Mitteilung des Bundesrechnungshofes an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2017)?

9

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, in wie vielen Fällen es zu Doppelförderungen und Doppelabrechnungen gekommen ist?

10

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, in wie vielen Fällen von der BA das Geld zurückgefordert wurde?

11

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Träger so viele Asylbewerberinnen wie möglich angemeldet haben, um diese dann zwar auch abzurechnen, aber nicht entsprechend tatsächlich die Unterrichtung für diese Teilnehmerzahl gewährleistet zu haben (Abschlussbericht des Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen, Februar 2016)?

12

Inwieweit war es nach Kenntnis der Bundesregierung Ziel der Kurse, auch Säuglingen und Kindern die deutsche Sprache zu vermitteln (Abschließende Mitteilung des Bundesrechnungshofes an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit vom 9. Februar 2017)?

13

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die BA die Sprachkurse auch für Kinder zwischen 0 und 13 Jahren gezahlt hat, obwohl die Maßnahme als aktive Arbeitsmarktförderung gedacht gewesen ist?

14

In wie vielen Fällen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung Säuglinge auf den Anmeldelisten befunden?

15

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die BA auf eine zunächst in ihren Vorgaben vorgesehene Altersbeschränkung verzichtet und damit akzeptiert habe, dass den Trägern die Kursteilnahme von Kindern und Säuglingen erstattet wird?

16

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Bundesagentur ein Mindestmaß an Regelungen hätte treffen oder beibehalten müssen, um einen zweckentsprechenden Einsatz der Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung trotz des unbestritten engen Zeitkorridors zur Umsetzung der Einstiegskurse sicherzustellen?

17

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass eine kontinuierliche Teilnahme zumeist von jenen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern erfolgte, die nicht mehr in einer Erstaufnahmeeinrichtung waren, sondern bereits in längerfristig zugewiesenen bzw. bereitgestellten Unterkünften untergebracht waren (Abschlussbericht des Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen, Februar 2016)?

18

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass bei Trägern, die erstmals Weiterbildungsmaßnahmen durchführten, die Ausstattung eher schlecht war, die Anzahl der Plätze für die gemeldeten Teilnehmer nicht ausreichte und der Unterricht wenig an den Voraussetzungen der Teilnehmenden (Bildungsniveau, Analphabetismus, Vorkenntnisse in Deutsch etc.) ausgerichtet war, im Gegensatz zu den meisten etablierten Trägern, die eine bessere Qualität des Unterrichts sowie der Ausstattung und vorhandenen Raumkapazitäten sichergestellt haben (Abschlussbericht des Prüfdienst für Arbeitsmarktdienstleistungen, Februar 2016)?

19

Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es für Kursanbieter ausreichte, ihre Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durch eine Eigenerklärung nachzuweisen, während sonst dafür eine Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder eine andere fachkundige Stelle zwingend vorausgesetzt wird (www.augsburger-allgemeine.de/politik/So-wurde-mit-Deutschkursen-fuer-Fluechtlinge-betrogen-id41057741.html)?

20

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass „Werber“ direkt in Asylbewerberheime gegangen sind, um unter einem Vorwand die Ausweise zu verlangen, diese kopiert und damit die vorzulegende Teilnahmebescheinigung in den Händen gehabt haben (www.augsburger-allgemeine.de/politik/So-wurde-mit-Deutschkursen-fuer-Fluechtlinge-betrogen-id41057741.html)?

21

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele zivilrechtliche Verfahren seitens der BA gegen Träger von Einstiegskursen eingeleitet wurden (www.wiwo.de/politik/konjunktur/kurse-fuer-fluechtlinge-bundesagenturfuer-arbeit-geht-gegen-sprachkurs-betrug-vor/19622810.html)?

22

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele strafrechtliche Verfahren seitens der BA gegen Träger von Einstiegskursen eingeleitet wurden (www.wiwo.de/politik/konjunktur/kurse-fuer-fluechtlinge-bundesagenturfuer-arbeit-geht-gegen-sprachkurs-betrug-vor/19622810.html)?

23

Inwieweit befürwortet die Bundesregierung, dass die im Rahmen des Berichts des Bundesrechnungshofes vorgebrachten Vorwürfe lückenlos aufgeklärt, die strafrechtliche Relevanz geprüft und Rückforderungen gezahlter Beiträge eingeleitet werden?

24

Inwieweit sieht die Bundesregierung im Zuge des Berichts des Bundesrechnungshofes die Notwendigkeit personeller Konsequenzen in der BA?

Berlin, den 24. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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