Sicherung der Berufseinstiegsbegleitung
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Ralph Lenkert, Norbert Müller (Potsdam), Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 2009 wurde das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung als Maßnahme für förderbedürftige Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf eingesetzt. Seit dem Jahre 2012 ist dieses Instrument im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) als Regelinstrument aufgenommen.
Dabei sollen Schülerinnen und Schüler, beginnend mit dem Vorabschlussjahr in der Schule, beim Übergang in Ausbildung durch geeignete Fachkräfte unterstützt werden. Die Begleitung kann nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule bis zu 24 Monate fortgesetzt werden.
Das Angebot richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten haben, einen Schulabschluss zu erreichen oder den Übergang in Ausbildung zu schaffen.
Die Berufseinstiegsbegleitung wird durch die Bundesagentur für Arbeit maximal hälftig finanziert. Die andere Hälfte soll durch Dritte, vorzugsweise die Länder, getragen werden. In die Finanzierung können Mittel des ESF (Europäischer Sozialfonds) einfließen.
Laut Bundesregierung konnten inzwischen mit den Ländern Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Brandenburg Vereinbarungen zur Finanzierung von Berufseinstiegsbegleitung abgeschlossen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Mit welchen Bundesländern sind weitere Vereinbarungen zur Finanzierung von Berufseinstiegsbegleitung in Vorbereitung, und wann werden sie in Kraft treten?
Welche Gründe gibt es, dass mit den anderen Bundesländern bisher keine Vereinbarungen abgeschlossen werden konnten?
Welche Bundesländer greifen für die Finanzierung auf ESF-Mittel zurück? Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Programme aufgelegt?
Auf welcher Grundlage finden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Bundesländern Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung statt, mit denen keine Vereinbarung getroffen werden konnte?
Welche weiteren „Dritten“ sind an der Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung beteiligt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Schulen sind derzeit an Maßnahmen beteiligt, die durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kofinanziert werden (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Schulen können derzeit insgesamt Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung anbieten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen im Schuljahr 2016/2017 das Angebot der Berufseinstiegsbegleitung wahr (bitte auf die einzelnen Bundesländer, hilfsweise auf die Regionaldirektionen aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Inanspruchnahme von Berufseinstiegsbegleitung seit der Aufnahme dieses Instruments als Regelangebot im SGB III entwickelt?
Wie viele Vollzeit- und wie viele Teilzeitstellen für Berufseinstiegsbegleitung wurden in den Ländern, hilfsweise den Regionaldirektionen für das Schuljahr 2016/2017 geschaffen (bitte nach Vollzeit-/Teilzeitstellen, Ländern bzw. Regionaldirektionen aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Zahl der Vollzeit- bzw. Teilzeitstellen seit der Aufnahme dieses Instruments als Regelangebot im SGB III entwickelt?
Wie viele Schülerinnen und Schüler können aus Gründen der Kapazität in welchen Bundesländern keine Berufseinstiegsbegleitung erhalten?
In welchen Bundesländern bzw. Regionaldirektionen konnten die zur Verfügung stehenden Kapazitäten nicht ausgeschöpft werden?
Auf welcher Grundlage entscheidet die Bundesagentur für Arbeit abschließend über die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an der Berufseinstiegsbegleitung, wenn dies durch die Schule empfohlen und von den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern befürwortet worden ist?
Wie viele Jugendliche, die eine Berufseinstiegsbegleitung in Anspruch nehmen wollten, sind von der Bundesagentur für Arbeit bisher abgelehnt worden (bitte auf die Jahre und die Bundesländer, hilfsweise die Arbeitsamtsbezirke aufschlüsseln)?
Inwiefern will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die es wünschen, von einer solchen Förderung profitieren können?
Wie sichert die Bundesagentur für Arbeit die tarifliche Bezahlung der eingesetzten Fachkräfte in der Berufseinstiegsbegleitung?
Woran misst die Bundesregierung die Angemessenheit der Aufwendungen für das zur Berufseinstiegsbegleitung eingesetzte Fachpersonal?
Werden Tariferhöhungen anteilig durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen (bitte begründen)?
Woraus erklärt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die höchst unterschiedliche Bezahlung von Kräften in der Berufseinstiegsbegleitung zwischen den Bundesländern?
Wie hoch ist der Anteil sozialpädagogisch ausgebildeter Fachkräfte unter den Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern?
Welche Maßnahmen der Weiterbildung werden für sie angeboten, und wer finanziert diese Weiterbildung?