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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Perspektiven des Abschlusses eines Sozialversicherungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation

Verteilung der Rentenbezüge deutscher Staatsbürger sowjetischer Herkunft, russischer Staatsbürger und von Doppelstaatsbürgern nach Rentenart (Versichertenrente und Renten nach Fremdrentengesetz) im Rentenzugang und im Rentenbestand, durchschnittliche Zahlbeträge für Spätaussiedler, jüdische Einwanderer, russische Staatsbürger und Doppelstaatsbürger, Altersgrundsicherungsbezieher und Anrechnung russischer Rente; ausstehendes Sozialversicherungsabkommen, u.a. Gründe, Verhandlungsthemen, Zeitplan, Einzelbestimmungen; Schutz jüdischer Zuwanderer vor Altersarmut, Anerkennung sowjetischer Berufsabschlüsse<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

30.05.2017

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1234210.05.2017

Perspektiven des Abschlusses eines Sozialversicherungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Russischen Föderation

der Abgeordneten Andrej Hunko, Matthias W. Birkwald, Azize Tank, Wolfgang Gehrcke, Sabine Zimmermann (Zwickau), Annette Groth, Dr. André Hahn, Inge Höger, Katja Kipping, Petra Pau, Alexander Ulrich, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Folge ihrer Geschichte im 20. Jahrhundert nahm die Bundesrepublik Deutschland verschiedene Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion (z. B. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Menschen jüdischen Glaubens sowie ihre Familienmitglieder) als Zuwanderinnen und Zuwanderer auf. Viele dieser Personen waren in der ehemaligen UdSSR bzw. RSFSR, später Russische Förderation, beruflich tätig. Darunter befinden sich auch ca. 220 000 Jüdinnen und Juden und deren Angehörige, die im Jahre 1991 vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung und der Bemühungen der Bundesrepublik Deutschland, nach den Schrecken der Naziherrschaft jüdisches Leben wieder zu etablieren, in die Bundesrepublik Deutschland eingewandert sind. Darunter befinden sich Personen, die bereits das Rentenalter erreicht bzw. mehrere Jahrzehnte an Beitragszeiten in ihren Herkunftsländern erworben hatten.

Seit Anfang der 1990er Jahre führt die Bundesregierung Verhandlungen mit der Russischen Föderation über den Abschluss eines bilateralen Sozialversicherungsabkommens. Sozialversicherungsabkommen regeln insbesondere die gegenseitige Anrechnung von Beitragszeiten in der Rentenversicherung der vertragschließenden Parteien, so dass Versicherungszeiten bei einem Wohnsitzwechsel nicht verloren gehen. Der Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens würde angesichts der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern sowohl für die Fachkräfte, die einen Teil ihrer Erwerbsbiographie im jeweils anderen Land verbringen, als auch für viele Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland, die in der Vergangenheit in der ehemaligen UdSSR bzw. RSFSR beruflich tätig waren, eine notwendige Regelung bezüglich der erworbenen Versicherungszeiten herbeiführen. Laut Angaben der Zeitung der russischen Föderationsversammlung „Parlamentskaja Gazeta“ beziehen zurzeit etwa 96 900 Menschen in der Bundesrepublik Deutschland eine russische Rente (www.pnp.ru/ social/2016/12/02/gosduma-vosstanovila-v-pensionnykh-pravakh-vykhodcev- iz-sssr-v-izraile.html).

Obwohl bereits mehrere Verhandlungsrunden zwischen den Sachverständigen aus der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden haben, konnten die Verhandlungen bis heute nicht abgeschlossen werden: „Trotz intensiven Bemühens der deutschen Seite konnte das Sozialversicherungsabkommen mit der Russischen Föderation bisher nicht bis zum Ende verhandelt werden“ (Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/7096).

Aktuell baut die Russische Föderation ihre internationale Zusammenarbeit im sozialen Bereich mit anderen Staaten weiter aus. So wurde beispielsweise im Dezember 2016 ein Sozialversicherungsabkommen zwischen der Russischen Föderation und Israel von der russischen Seite ratifiziert (http://en.kremlin.ru/ acts/news/53532), das im Jahr 2017 in Kraft treten soll (www.rosmintrud.ru/ pensions/cooperation/14/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Wie viele deutsche Bürgerinnen und Bürger mit einem Migrationshintergrund aus der ehemaligen UdSSR bzw. Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion beziehen aktuell eine Rente aus dem deutschen Rentenversicherungssystem?

2

Wie viele russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bzw. Doppelstaatsbürgerinnen und -staatsbürger mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit beziehen aktuell eine Rente aus dem deutschen Rentenversicherungssystem?

3

Wie verteilen sich im Zeitverlauf die Renten von russischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern bzw. Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit nach Rentenart (Versichertenrenten und Renten nach Fremdrentengesetz) im Rentenzugang und im Rentenbestand?

4

Wie hoch ist der durchschnittliche Zahlbetrag (Zugang und Bestand) bei der Gruppe der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und der Gruppe der eingewanderten Menschen jüdischen Glaubens?

5

Wie hoch ist der durchschnittliche Zahlbetrag (Zugang und Bestand) bei der Gruppe von russischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern bzw. Bürgerinnen und Bürgern mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit, die in der Bundesrepublik Deutschland leben?

6

Wie viele russische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger bzw. Bürgerinnen und Bürger mit deutscher und russischer Staatsangehörigkeit erhalten eine Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung?

7

Bei wie vielen Leistungsempfängern der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde ihre russische Rente auf die Grundsicherung angerechnet?

8

Was sind konkrete Gründe, warum das Sozialversicherungsabkommen mit Russland bis jetzt nicht zu Ende verhandelt werden konnte?

9

Wann fanden die Verhandlungsrunden (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/7096) zwischen den Sachverständigen der russischen und deutschen Seite zum Abschluss eines Sozialversicherungsabkommens mit der Russischen Föderation statt (bitte nach Jahren auflisten)? Wann fand die letzte Verhandlungsrunde statt? Wann soll die nächste Verhandlungsrunde stattfinden?

10

Was waren die Themen dieser letzten Verhandlungsrunde, und welche Behörden waren daran beteiligt?

11

Wird über die Schließung eines Sozialversicherungsabkommens mit Russland aktuell verhandelt, und wie sieht der konkrete Zeitplan dafür aus?

12

Für welche konkreten „einzelnen Abkommensbestimmungen“ sind „das Verständnis und die Akzeptanz der russischen Seite“ zu erzielen (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 17/10352)?

13

Welche konkreten einzelnen Vorschriften aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 17/10352 sind aus Sicht der Bundesregierung für den Abschluss des Sozialversicherungsabkommens mit der Russischen Förderation relevant?

14

Welche konkreten Absprachen zwischen dem Russischen Rentenfonds und der Deutschen Rentenversicherung Bund sollte das Sozialversicherungsabkommen mit der Russischen Föderation beinhalten, um die Beantragung der Rentenleistung möglichst einfach zu gestalten?

15

Wer konkret ist der Verhandlungspartner der Bundesrepublik Deutschland auf russischer Seite (bitte Abteilungen der Ministerien bzw. Behörden einzeln auflisten)?

16

Haben sich die EU-Sanktionen gegen Russland bzw. die Spannungen zwischen beiden Staaten auf die Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Russland über ein Sozialversicherungsabkommen ausgewirkt?

17

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung im Hinblick auf eine Anrechnung von ausländischen Versicherungszeiten ehemaliger NS-Verfolgter, welche sich in der Gruppe der Zuwanderer aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion befinden, namentlich Personen, die in einem von Deutschen eingerichteten Ghetto beschäftigt waren? Welchen Stellenwert hat bei diesen Überlegungen die Möglichkeit der Gleichstellung der jüdischen Kontingentflüchtlinge mit Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern im Fremdrentengesetz (FRG), wie dies vom Zentralrat der Juden in Deutschland gefordert wird?

18

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die prekäre Situation jüdischer Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern und diese so vor den Gefahren der Altersarmut zu schützen?

19

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Berufsabschlüsse der Zuwanderinnen und Zuwanderer aus Staaten der ehemaligen Sowjetunion vollumfänglich in der Bundesrepublik Deutschland anzuerkennen?

Berlin, den 9. Mai 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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