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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Mögliche Interessenkonflikte in der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) bei der Fachaufsicht über Wirtschaftsprüfer

Durchsetzung wirksamer Rechtsaufsicht gegenüber der APAS, frühere und ggf. gleichzeitige Verbindungen der Mitarbeiter zu den 4 großen Prüfungsgesellschaften, mögliche Interessenkonflikte, Überprüfungsvorgänge, Rückwechsel zum früheren Arbeitgeber, Schutzmaßnahmen, rechtliche Regelungen zum Ausscheiden der Mitarbeiter, Prüfung durch die Rechtsaufsicht, Sonderuntersuchungen<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

16.06.2017

Antwortdauer

24 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1252923.05.2017

Mögliche Interessenkonflikte in der Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) bei der Fachaufsicht über Wirtschaftsprüfer

der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In den Vereinigten Staaten von Amerika sind aktuell massive Interessenkonflikte innerhalb der Aufsichtsbehörde PCAOB (Public Company Accounting Oversight Board) für Wirtschafts- und Abschlussprüfer und der KPMG, einer der vier international dominanten Beratungs- und Prüfgesellschaften (Big 4) aufgedeckt worden (vgl. Financial Times: KPMG scandal highlights problem of auditing’s revolving door; 13. April 2017). Der als Drehtüreffekt bekannte Umstand der Rekrutierung führender Mitarbeiter der Big 4 (PWC, KPMG, Ernst & Young, Deloitte) für die Aufsicht u. a. eben dieser Unternehmen und/oder der Wechsel (u. a. die Rückkehr nach wenigen Jahren zum alten Arbeitgeber) ist ein Aspekt für Untersuchungen, inwieweit unter diesen Bedingungen eine transparente, objektive Aufsicht der Prüfungsgesellschaften möglich ist und ob unter diesen Umständen das öffentliche Vertrauen in die Aufsicht schwer geschädigt wird.

Das rechtswidrige Verhalten führte zwar bei der KPMG zu Entlassungen von Partnern (vgl. Financial Times: KPMG fires six partners including head of US audit, 12. April 2017), jedoch sind die institutionellen und aufsichtsrechtlichen Probleme nicht ausgeräumt. Die auch von der Europäischen Union (EU) in den Mitgliedstaaten geforderte formalrechtliche Trennung zwischen Aufsichtsbehörde und Beratungs- und Prüfungsgesellschaften und/oder strenge Verhaltenskodizes sind allein kaum hinreichend, um dieses strukturelle Problem lösen zu können. Der aktuelle Fall in den USA ist eben nicht durch die PCAOB oder KPMG aufgedeckt, sondern allein durch Aussagen Beteiligter („Whistleblowing“) öffentlich gemacht worden.

Die EU-rechtlichen Vorgaben erforderten vor kurzem die Errichtung einer vollständig vom Berufsstand unabhängigen Berufsaufsichtsbehörde. Übergeordnete Beurteilungskriterien für deren Arbeit sind ebenso Glaubwürdigkeit und Transparenz, die u. a. gewährleistet werden sollte über eine berufsstandsunabhängige Leitung und Offenlegung aller Verbindungen mit den Prüfungsgesellschaften. In Deutschland wurde die ehemalige Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) in das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als eigenständige Abteilung „Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)“ ohne personelle Änderung integriert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat weiter die Rechts- aber keine Fachaufsicht und auch die Leitung der BAFA ist nicht in die Lage versetzt worden, die APAS fachlich zu beaufsichtigen, woraus sich u. a. verfassungsrechtliche Fragen im Hinblick auf den möglichen Verstoß gegen Artikel 12 des Grundgesetzes ergeben (vgl. Lenz, Hansrudi: Organisation und Aufgaben der Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; WP Praxis 9/2015. Herne).

Angesichts der großen Prüfungs- und Berichtsmängel im Vorfeld der „Finanzkrise“ und der Dominanz der Big 4 bei der Abschlussprüfung insbesondere von Unternehmen im öffentlichen Interesse (u. a. Banken, Versicherungen oder Automobilkonzerne wie VW) stellt sich im Hinblick auf die Überwachung der Prüfer und ihrer Testate durch die APAS die Frage, ob und wie ähnlich gelagerte Interessenskonflikte – wie jüngst in den USA – verhindert werden können.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Gibt es Richtlinien, mit denen eine wirksame Rechtsaufsicht gegenüber der APAS durchgesetzt wird, und wie wurden diese bislang angewandt?

Wenn es keine Richtlinie gibt, auf welchem Wege stellt die Bundesregierung die wirksame Aufsicht sicher?

2

Wie viele der insbesondere mit der Sonderuntersuchung betrauten Mitarbeiter der APAS hatten vorher unmittelbar und mittelbar berufliche Verbindungen zu den Big 4 (bitte detailliert auflisten), und wie bewertet die Bundesregierung mögliche Verbindungen im Hinblick auf Interessenkonflikte?

Hat die Bundesregierung Belege für eine Phase der „Abkühlung“ der Beziehungen von ehemaligen Mitarbeitern zum Arbeitgeber nach drei Jahren?

3

Wie hat die Bundesregierung beim Übergang von der APAK zur APAS in der BAFA die Unabhängigkeit und mögliche Befangenheit des Personals geprüft und sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte vorliegen?

Welche Aufzeichnungen und Vereinbarungen liegen zu diesen Überprüfungsvorgängen vor?

4

Ist der ministeriellen Rechtsaufsicht bekannt, ob ehemalige, mit der Sonderuntersuchung befasste Personen der APAK bzw. der APAS zurück zu ihrem früheren Arbeitgeber gewechselt sind oder in einem anderen Unternehmen der Big 4 angestellt worden sind?

Wenn ja, wie viele Personen betrifft dies, und zu welchem Zeitpunkt gab es einen Wechsel in die APAK und zurück zum Arbeitgeber?

Welche (Schutz)Maßnahmen hatte die Rechtsaufsicht bzw. APAK in entsprechenden Fällen getroffen?

5

Wenn der Rechtsaufsicht entsprechende Fälle nicht bekannt sind, liegt es daran, dass es sie nicht gibt oder daran, dass solche Fälle nicht in Erfahrung gebracht worden sind und/oder dazu nicht nachgefragt wird?

6

Gibt es für Mitarbeiter bei der APAS rechtliche Regelungen für den Fall des Ausscheidens und Aufnahme eines neuen Beschäftigungsverhältnisses im gleichen Berufsfeld bzw. beim vorherigen Arbeitgeber?

Wenn ja, welche Regeln bzw. Schutzmaßnahmen gibt es, und seit wann liegen sie vor?

Wenn nein, warum gibt es keine Schutzmaßnahmen?

7

Wie hat die Rechtsaufsicht die Einhaltung der gesetzlichen Aufgaben nach § 62b der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) (Anlassunabhängige Sonderuntersuchung) durch die APAK überprüft?

8

Ist der Rechtsaufsicht bekannt, dass es „Rückkehrzusagen“ von Seiten der Big 4 für deren Angestellte bei einem Wechsel zur Sonderuntersuchung bei APAK bzw. APAS gab oder noch gibt?

Wie werden solche Zusagen im Hinblick auf Interessenkonflikte bewertet, und welche Konsequenzen resultieren daraus für die Rechtsaufsicht?

9

Sind finanzielle und/oder sonstige Beziehungen zwischen den Big 4 und früheren Mitarbeitern während ihrer Zeit bei APAK bzw. APAS bekannt (z. B. Pensionszusagen)?

Werden solche Aspekte überhaupt durch die Rechtsaufsicht geprüft, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

Wenn nein, warum wird dies nicht geprüft?

10

Welche Kontrollfunktion und Kontrollstrukturen hat die Rechtsaufsicht zur Gewährleistung der Unabhängigkeit der APAS angeregt?

Ist die BAFA dazu in der Lage, diese Kontrolle auch fachgerecht auszuüben?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, wie lange Mitarbeiter der Sonderuntersucher nach dem Wechsel von der Big 4-Gesellschaft zur APAK bzw. APAS noch Mitglieder in einem Alumni-Netzwerk ihres früheren Arbeitgebers waren?

Wie werden solche Alumni-Mitgliedschaften beim früheren Arbeitgeber im Hinblick auf mögliche Interessengegensätze und Befangenheit bei der Prüfung des ehemaligen Arbeitgebers bewertet?

Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf?

12

Wie oft waren Mandate der KPMG bei der APAK bzw. APAS Gegenstand einer Sonderuntersuchung?

13

Wie oft war das KPMG-Mandat „Deutsche Bank“ Gegenstand einer Sonderuntersuchung durch die APAK bzw. APAS seit dem Jahr 2007 (Start der Sonderuntersuchung)?

Was waren die Untersuchungsgegenstände?

14

Wie wird sichergestellt, dass die Leitung der APAS (in der alle drei Leitungspersonen frühere KPMG-Wirtschaftsprüfer waren) keinen Einfluss auf die Sonderuntersuchung und die Auswertung der Berichte bei Mandaten der KPMG nehmen kann?

Welche Schutzmaßnahmen stehen der APAS zur Verfügung, und wie überwacht die ministerielle Rechtsaufsicht deren Einhaltung?

Berlin, den 23. Mai 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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