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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Nationale und internationale Unternehmensverflechtungen

Anzahl von Unternehmensgruppen und kontrollierter Unternehmen, "Unternehmensgruppen" mit nur einem Mitglied und fehlende kleinere Unternehmen auf BT-Drs 18/8030, korrekte Angaben, Marktbeherrschung im produzierenden Gewerbe, Prüfung von Marktverhältnissen und Wettbewerbseinflüssen, Datenquellen und Erkenntnisse zu Unternehmenskonzentration und -verflechtung, Berücksichtigung internen Wachstums, eigenmächtige Änderung des Auftrags der Monopolkommission, mehrheitliche Besetzung mit Unternehmern und fehlende Experten für Verbraucherschutz und Arbeitsmärkte, EU-Vertragsverletzungsverfahrens zur Unternehmensdefinition, Gründe und Gegenmaßnahmen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

23.06.2017

Antwortdauer

31 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1265823.05.2017

Nationale und internationale Unternehmensverflechtungen

der Abgeordneten Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, Jutta Krellmann, Thomas Lutze, Thomas Nord, Richard Pitterle, Michael Schlecht, Dr. Axel Troost und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das nationale und vielfach multinationale Verflechtungsnetzwerk von Unternehmen zu Konzernen und sonstigen kontrollierten Unternehmensgruppen ist ordnungs- und wettbewerbspolitisch von zentraler Bedeutung. Sie bestimmen die strukturellen Rahmenbedingungen für unternehmens- und mittelstandspolitische, binnen- und außenhandelspolitische, regional- und standortpolitische, konjunktur- und wachstumspolitische, geld- und kapitalmarktpolitische, steuer- und subventionspolitische, haftungs- und mitbestimmungspolitische Entscheidungen.

Die dem Deutschen Bundestag am 5. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8030) vorgelegten Antworten der Bundesregierung zum Stand und zur Entwicklung der Unternehmensgruppen in Deutschland sind aus Sicht der Fragesteller eindeutig unrichtig und irreführend: Eine Unternehmensgruppe umfasst nach der langjährigen, verbindlichen Definition der Europäischen Union mindestens zwei kontrollierte, wirtschaftlich aktive Unternehmen. Nach den Angaben der Bundesregierung bestehen die Unternehmensgruppen in Deutschland seit dem Jahr 2005 vielfach nur aus einem einzigen Unternehmen. Das ist begrifflich und faktisch ausgeschlossen.

Selbst unter Einbezug von Einzelunternehmen soll sich gegenüber den Angaben der Monopolkommission die Anzahl der kontrollierten Unternehmen von 2003 bis 2005 auf etwa ein Drittel reduziert haben, entsprechend im Jahr 2009. Im Zeitverlauf lassen die Angaben der Bundesregierung kein Niveau und keinen Trend der Entwicklung erkennen. Angesichts dessen verfügt die Bundesregierung über keine belastbare gesamtwirtschaftliche Datenbasis zum Verflechtungsnetzwerk der Unternehmen und Konzerne in Deutschland. Sie verfügt demzufolge auch über keine fundierten Angaben zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung der strukturellen Rahmenbedingungen der Konzentration und des Wettbewerbs der Unternehmen in den einzelnen Wirtschaftsbereichen. Die Realität wird vor dem Hintergrund der ausgewiesenen, aus Sicht der Fragesteller unvollständigen und fehlerhaften Daten weit unterschätzt. So scheint der Bunderegierung auch entgangen zu sein, dass bereits im Jahr 2009 im Produzierenden Gewerbe von über 200 Wirtschafts- und Güterklassen rund ein Drittel die kartellrechtlichen Kriterien der Marktbeherrschung erfüllten (vgl. Monopolkommission: Neunzehntes Hauptgutachten 2010/2011, Statistischer Anhang, Tabelle A.1/A.2, Bundestagsdrucksache 17/10365; Statistisches Bundesamt: Konzentrationsstatistische Sonderaufbereitung im Auftrag der Monopolkommission auf der Basis des amtlichen Unternehmensregisters, 2. März 2012, sowie nach dem Güterverzeichnis der Produktionsstatistik (GP 2009), 10. April 2012).

Die desolate Datenlage der deutschen Wirtschaftsstatistik hat die Europäische Union mittlerweile dazu veranlasst, ein Vertragsverletzungsverfahren anzudrohen (vgl. Statistisches Bundesamt 2016, Wirtschaft und Statistik, Vol. 3/2016), da Deutschland als größter Mitgliedstaat und ökonomisches Schwergewicht die europäische Vergleichbarkeit und Belastbarkeit der europäischen und globalen Wirtschaftsdaten behinderte und verfälschte.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Unternehmensgruppen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, denen mindestens zwei Unternehmen jeweils im Sinne rechtlich selbständiger sowie wirtschaftlicher Einheiten mit Sitz in Deutschland angehören, und wie viele von diesen kontrollierten Unternehmen gibt es (bitte jährliche Angaben seit dem Jahr 2003 bis heute auflisten)?

2

Aus welchen konkreten Gründen und in welchem Umfang enthalten die am 5. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/8030) für den abgefragten Zeitraum von 2005 bis 2013 vorgelegten Angaben ausnahmslos auch zahlreiche Unternehmensgruppen mit nur einem Mitglied, was inkorrekt und begrifflich ausgeschlossen ist, und wie ändern sich die dem Deutschen Bundestag hierzu vorgelegten Angaben zur Anzahl der Konzerne bzw. Unternehmensgruppen und deren kontrollierten Mitgliedern, wenn diese korrekter Weise mindestens zwei rechtliche bzw. wirtschaftliche Einheiten mit Sitz in Deutschland umfassen?

3

Aus welchen konkreten Gründen und in welchem Umfang wurden aus den dem Deutschen Bundestag am 5. April 2016 (Bundestagsdrucksache 18/ 8030) für die Jahre 2005 bis 2013 vorgelegten Angaben kleinere Unternehmen eliminiert, wie wurden diese nach ihrer wirtschaftlichen Selbständigkeit unterschieden, und wie ändern sich in Abhängigkeit davon die vorgelegten Angaben?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, dass bereits im Jahr 2009 rund ein Drittel der über 200 marktnahen Güter- und Wirtschaftsklassen im Produzierenden Gewerbe die kartellrechtlichen Kriterien der Marktbeherrschung gemäß § 18 Absatz 6 Nummer 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und ist sie bereit, die insoweit prekären, sachlich und örtlich relevanten Marktverhältnisse und deren Einfluss auf einen funktionsfähigen Wettbewerb zu prüfen?

5

In welchen Wirtschafts- und Güterklassen erfüllen die Unternehmen im Sinne rechtlich selbständiger sowie wirtschaftlicher Einheiten vor und nach deren Zusammenfassung zu kontrollierten Unternehmensgruppen die kartellrechtlichen Kriterien der Marktbeherrschung gemäß § 18 Absatz 6 Nummer 1 GWB, d. h. dass der Anteil der größten drei oder weniger Einheiten (Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen) am Umsatz bzw. Wert der Absatzproduktion mindestens 50 Prozent beträgt (bitte jährliche Angaben seit 2003 bis heute auflisten)?

6

Über welche belastbaren und nachvollziehbaren, gesamtwirtschaftlichen und bereichsspezifischen Datenquellen und Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, um den Stand und die Entwicklung der Unternehmenskonzentration unter Berücksichtigung der Verflechtung der Unternehmen zu kontrollierten Gruppen nach Güter- und Wirtschaftsbereichen unter wettbewerbspolitischen Gesichtspunkten zu erfassen und zu beurteilen?

7

Auf welche Weise erfasst und berücksichtigt die Bundesregierung das interne Wachstum von Unternehmen, die an Fusionen mit anderen Unternehmen zu einem Zeitpunkt beteiligt waren, bevor diese die gesetzlichen Voraussetzungen für eine präventive Fusionskontrolle nach den kartellrechtlichen Vorschriften erfüllten und erst danach zu irreversiblen marktbeherrschenden Strukturen und Beeinträchtigungen eines funktionsfähigen Wettbewerbs führen?

8

Hält es die Bundesregierung für rechtsstaatlich vertretbar, wenn die Monopolkommission unter Berufung auf ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit gemäß § 44 Absatz 2 Satz 1 GWB ihren obligatorischen gesetzlichen Auftrag gemäß § 44 Absatz 1 und § 47 GWB, der sie zur Erfassung und Beurteilung des Standes und der Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland unter Einbezug des Verflechtungsnetzwerks der Unternehmen verpflichtet, eigenmächtig aufgehoben hat und nach eigenem Ermessen durch sonstige, einzelne spezielle Themen ersetzt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4761)?

9

Aus welchen Gründen schlägt die Bundesregierung als Mitglieder der Monopolkommission nach § 45 GWB stets mehrheitlich Unternehmer (drei von fünf Mitgliedern der Kommission, siehe alle Hauptgutachten seit 1976) vor und bezieht in deren Führungsstruktur nicht auch jeweils einen Experten für Verbraucherschutz und Arbeitsmärkte ein, um in die Konzentrations- und Wettbewerbsanalyse wesentliche Konsequenzen für vor- und nachgelagerte Wirtschaftsstufen in der Führungsstruktur der Monopolkommission stärker einzubeziehen?

10

Sind der Bundesregierung die Tatsache, die Gründe und die konkreten Konsequenzen insbesondere im Hinblick für die dem Deutschen Bundestag am 5. April 2016 vorgelegten Angaben bekannt, dass das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) Deutschland die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens angekündigt hat, wenn es nicht bereit ist, die korrekte, seit Jahren rechtlich verbindliche europäische Definition des Unternehmensbegriffs bei der Erfassung und Übermittlung der zentralen Daten zur Unternehmensverflechtung anzuwenden?

11

Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung wann ergriffen, um das angedrohte Europäische Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden, und ist die Bundesregierung bereit, die dem Deutschen Bundestag am 5. April 2016 vorgelegten insoweit fehlerhaften Ergebnisse den europäischen Vorgaben entsprechend zu korrigieren und zeitnah vorzulegen?

Berlin, den 23. Mai 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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