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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Natürliche Waldentwicklung auf den Flächen des Nationalen Naturerbes

Zielstellungen für die Wälder des Nationalen Naturerbes, Verpflichtungen bei der Übertragung von Waldflächen an Bundesländer oder Stiftungen, Daten zu Waldflächen mit natürlicher Waldentwicklung, Evaluationen zur Biodiversitätsentwicklung, Naturerbeentwicklungspläne für Flächen des Nationalen Naturerbes, Belastung mit Kampfmitteln und diesbzgl. Beseitigung, ökologische Mindeststandards der Waldbewirtschaftung<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Datum

20.07.2017

Antwortdauer

23 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1295327.06.2017

Natürliche Waldentwicklung auf den Flächen des Nationalen Naturerbes

der Abgeordneten Kersten Steinke, Birgit Menz, Ralph Lenkert, Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Susanna Karawanskij, Kerstin Kassner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Wälder bedecken ein Drittel der Fläche Deutschlands. Da sie nahezu auf ihrer gesamten Fläche bewirtschaftet werden, gehen die Baumartenzusammensetzung, die Struktur und ihre Funktionen auf forstwirtschaftliche Nutzungsüberlegungen zurück. Daher sind die Wälder Deutschlands immer noch zum erheblichen Teil naturferne Forste. Dabei nimmt ein intakter naturnaher Wald viele Funktionen und Aufgaben wahr, von denen vor allem die Menschen und die Biodiversität profitieren. Wälder stehen lokal und global in enger Wechselwirkung mit dem Klima. Intakte Wälder speichern maßgebliche Mengen Kohlenstoff, erzeugen Sauerstoff und spielen eine zentrale Rolle im Wasserkreislauf. Der Wald liefert zudem den vielseitig verwendbaren Rohstoff Holz und spielt eine außerordentliche Rolle beim Schutz der Artenvielfalt. Eine natürliche Waldentwicklung, die von wirtschaftlicher Nutzung ausgenommen ist, spielt eine bedeutende Rolle für den Erhalt der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen. Denn die ursprünglichen Laubmischwälder Europas waren ein von Natur aus reich gegliederter Lebensraum.

Der Bund hat sich daher im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2020 der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 Prozent der Waldfläche betragen soll. Ein zentraler Baustein sind dabei die Flächen des Nationalen Naturerbes.

Zu den Flächen des Nationalen Naturerbes gehören unter anderem auch große und überwiegend vormals militärisch genutzte Gebiete. Solche Flächen sind für die natürliche Waldentwicklung und somit auch für den Naturschutz aufgrund ihrer Kapazitäten und Störungsarmut von großer Bedeutung.

Laut DBU (Deutsche Bundesstiftung Umwelt) ist angesichts der militärischen Vornutzung auf vielen Naturerbeflächen von einer Kampfmittelbelastung auszugehen. Auf vielen der Flächen gilt daher auch ein Wegegebot, dass Besucherinnen und Besucher gemäß der Gefahrenabwehrverordnung die öffentlichen, markierten Wege nicht verlassen dürfen. Die Tatsache, dass in vielen ehemals militärisch genutzten Flächen Kampfmittel lagern, lässt vermuten, dass zumindest die Möglichkeit negativer Auswirkungen auf den langfristigen ökologischen Zustand der Gebiete besteht.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Zielstellungen gibt es für die Wälder auf den Flächen des Nationalen Naturerbes?

2

Welche Verpflichtungen sind mit den Waldflächen verbunden, die im Rahmen des Nationalen Naturerbes an die Länder oder Stiftungen übergeben wurden?

3

Wie hoch ist der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung zurzeit (bitte in Hektar und in Prozent angeben)?

4

Wie groß ist die Waldfläche mit natürlicher Waldentwicklung und die Waldfläche des Nationalen Naturerbes mit natürlicher Waldentwicklung insgesamt und in den einzelnen Bundesländern (bitte nach Bundesländern und Liegenschaften aufgliedern)?

5

Wie groß sind die Flächen, die bereits einer natürlichen Waldentwicklung überlassen sind?

6

Welche Mindestgröße haben die Flächen, die als Flächen für natürliche Waldentwicklung bestimmt sind?

7

Welche Ziele gibt es zur Vernetzung und zur Pufferung der Flächen für natürliche Waldentwicklung vor äußeren Einflüssen?

8

Auf wie viel Hektar Waldfläche des Nationalen Naturerbes findet bereits jetzt keine forstwirtschaftliche Nutzung mehr statt (bitte nach Bundesländern und Liegenschaften aufgliedern)?

9

Wie viel Waldfläche des Nationalen Naturerbes ist bereits jetzt der natürlichen Waldentwicklung überlassen (bitte in Hektar angeben und nach Bundesländern und Liegenschaften aufgliedern)?

10

Wie viel Waldfläche wird bis zum Jahr 2020 der natürlichen Waldentwicklung überlassen sein (bitte in Hektar und nach Bundesländern und Liegenschaften angeben)?

11

Für welche Flächen des Nationalen Naturerbes, die von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt übernommen wurden oder sich in der Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden, liegen bereits Naturerbeentwicklungspläne vor (bitte einzeln auflisten)?

12

Wann wird die Erstellung der Naturerbeentwicklungspläne für die Flächen des Nationalen Naturerbes, die von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt übernommen wurden oder sich in der Verwaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben befinden, abgeschlossen sein (bitte die Planung nach Jahren und Liegenschaften aufschlüsseln)?

13

Welche Studien werden bereits durchgeführt, sind abgeschlossen oder geplant, um die Entwicklung der Biodiversität auf den Flächen mit natürlicher Waldentwicklung zu evaluieren?

14

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vorhandene Kampfmittel, deren Bestandteile langfristige negative Auswirkungen auf den ökologischen Zustand (Boden, Wasser, Luft) der Flächen des Nationalen Naturerbes haben könnten? Wenn ja, welche, und wo?

15

Welche Flächen des Nationalen Naturerbes sind nach Kenntnis der Bundesregierung noch heute stark mit Kampfmitteln belastet?

16

Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung zur Beseitigung der Kampfmittel?

17

Wie steht die Bundesregierung zur Verankerung ökologischer Mindeststandards der Waldbewirtschaftung im Sinne einer „guten fachliche Praxis in der Forstwirtschaft“ im Bundeswaldgesetz, und welche Standards müssen aus Sicht der Bundesregierung hier definiert werden?

Berlin, den 26. Juni 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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