Transparenz in der demokratischen Willensbildung
der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Karin Binder, Eva Bulling-Schröter, Ulla Jelpke, Susanna Karawanskij, Katrin Kunert, Petra Pau, Kersten Steinke, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Transparenz ist kein Almosen, sondern Anspruch der Wählerinnen und Wähler.
Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296 (327)).
Politik vollzieht sich heutzutage immer mehr als Gesellschaftspolitik, an deren Willensbildungs- und Aushandlungsprozessen zahlreiche Akteurinnen und Akteure mitwirken.
Diese Entwicklung ist an sich positiv zu bewerten, führte jedoch in der Folge zu einer verbandlichen Organisation und Professionalisierung der Interessenvertretung gegenüber den politischen Institutionen. Die Einflussnahme von Lobbyistinnen und Lobbyisten auf politische Entscheidungsprozesse ist ein bedeutendes gesellschaftliches Faktum geworden.
Politikerinnen und Politiker greifen immer mehr auf externe Informationen und Beratungen zurück. Dies liegt nicht zuletzt an der Schnelllebigkeit des parlamentarischen Systems sowie der Komplexität der politischen Inhalte.
Die Gefahr einer möglichen Privatisierung von Politik ist allerdings gegeben, wenn Entscheidungsfindungsprozesse maßgeblich von Akteurinnen und Akteuren bestimmt werden, denen die Verfassung keine feste Rolle im politischen System zugewiesen hat.
Nicht zuletzt wurde das Vertrauen in demokratische Prozesse durch in CDU-Werbebriefen gegen finanzielle Aufwendungen angebotene Gespräche mit dem ehemaligen nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers im Jahr 2010 sowie die in einem Bericht vom ZDF-Magazin „Frontal21“ am 22. November 2016 aufgedeckte Vermarktung von sozialdemokratischen Spitzenpolitikerinnen und Spitzenpolitikern durch die SPD-Tochterfirma Network Media GmbH (NWMD), die auch als „rent-a-Sozi-Affäre“ bezeichnet worden ist (www.spiegel.de/politik/deutschland/parteifinanzierung-spd-agentur-vermittelt-treffen-mit-ministern-gegen-geld-a-1122471.html), geschwächt.
Dies betraf nach dem genannten Bericht Bundesministerinnen und Bundesminister, Staatssekretärinnen und Staatsekretäre sowie weitere führende SPD-Politikerinnen und SPD-Politiker (vgl. ebenda.).
In pluralistischen Demokratien ist Lobbyismus ein differenziert zu betrachtendes Phänomen, welches sich zwischen dem Anspruch legitimer, demokratischer Interessenvertretung und illegaler Einflussnahme, die bis hin zu Korruption reichen kann, bewegt.
Die Gesetzgebung muss in einem demokratischen Rechtsstaat auf einem Willensbildungsprozess beruhen, der für die Bürgerinnen und Bürger voll und ganz durchschaubar ist. Die Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Öffentlichkeit parlamentarischer Prozesse stellt daher ein entscheidendes Indiz für die Legitimität der lobbyistischen Einflussnahme auf die Gesetzgebung dar. Die Einflussnahme von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern auf die Vorgänge und Entscheidungsprozesse der Bundesregierung ist zwingend öffentlich zu machen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Mitglieder der Bundesregierung sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre haben welche Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen, Verbänden, Vereinen und Unternehmen im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 30. Juni 2017 getroffen?
An welchen Veranstaltungen und Sitzungen der Bundesregierung nahm in dieser Legislaturperiode (mindestens) eine Vertreterin oder ein Vertreter von Unternehmen, Verbänden oder Vereinen teil?
Welche Beratungsaufträge und Aufträge für Gutachten in welcher Höhe hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode wann und zu welchen Konditionen vergeben?
Wie oft, und in welchen Fällen, wurde von einer öffentlichen Ausschreibung der in der Antwort zu Frage 3 genannten Aufträge mit welcher Begründung abgesehen?
Waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Unternehmen, Verbänden oder Vereinen in dieser Legislaturperiode in den Bundesministerien oder im Bundeskanzleramt beschäftigt?
Wenn ja, wie viele, und von wem wurden sie während ihrer Arbeit in den Bundesministerien bzw. dem Bundeskanzleramt bezahlt?
Hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode unaufgefordert Stellungnahmen und bzw. oder Entscheidungsbitten und bzw. oder Entscheidungsanregungen von Unternehmen in ihren Entscheidungen berücksichtigt?
Wenn ja, welche konkreten Entscheidungen, einzelnen Rechtssetzungsakte (Gesetzentwürfe und Verordnungen), sowie jeweils welche federführenden Fachressorts waren davon ggf. betroffen (bitte ggf. nach jeweils betroffenem Unternehmen, den betroffenen Rechtssetzungsakten sowie den jeweils federführenden Fachressorts aufschlüsseln)?
Wurden Positionspapiere bzw. Stellungnahmen seitens Nichtregierungsorganisationen – außerhalb des Verfahrens der Verbändeanhörung gemäß §§ 47, 48 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) – an die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode übermittelt?
Wenn ja, welche, und welche flossen in das Gesetzgebungsverfahren ein?
Wurden die von Institutsvertretern, Verbandsvertretern oder sonstigen Interessenvertreterinnen bzw. Interessenvertretern in Arbeitsgruppen oder Konsultationsverfahren geäußerten Änderungswünsche und Änderungsbitten durch die Bundesregierung aufgegriffen, und wenn ja, in welchen Fällen?
Inwieweit hat die Bundesregierung dies ggf. in der konkreten Entscheidung öffentlich kenntlich gemacht?