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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Beitragserstattung und Ansprüche in der Deutschen Rentenversicherung von eingewanderten und ausgereisten Personen

Differenzierungsmöglichkeiten des Datenbestandes nach Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Aufenthaltsstatus oder Flüchtlingseigenschaft, Ansprüche und Anträge auf Beitragsrückerstattung, Aufwendungen für Rückerstattungsansprüche, Anzahl und Entwicklung von Grundsicherungsbeziehern und Armutsgefährdeten, jährliche Rentenneuzugänge, Mehrfachrenten, durchschnittliche Rentenzahlbeträge, Anteil der Rente am Gesamteinkommen, Sozialversicherungsabkommen, Verhandlungen, Anpassungen, Evaluierungszeiträume, Informationsangebote zu Beitragserstattungsansprüchen u.a. durch Auslandsvertretungen, Anerkennung von Kindererziehungszeiten<br /> (insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

29.08.2017

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1331211.08.2017

Beitragserstattung und Ansprüche in der Deutschen Rentenversicherung von eingewanderten und ausgereisten Personen

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Matthias W. Birkwald, Frank Tempel, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus besteht in Deutschland Rentenversicherungspflicht bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Bei Rückkehr, Abschiebung oder Weiterwanderung ins Ausland stellt sich die Frage der Beitragserstattung nach § 210 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch. Dort ist geregelt, unter welchen Umständen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung erstattet werden können. Diese Möglichkeit besteht unter anderem für Personen, die in Deutschland einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind, aber die allgemeine Wartezeit der Rentenversicherung von fünf Jahren nicht erfüllt und zugleich keine Möglichkeit haben, freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten, und die nicht oder nicht mehr versicherungspflichtig sind. Das dürfte in erster Linie Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit betreffen. Die Erstattung erfolgt in diesen Fällen ausschließlich auf Antrag und nur dann, wenn mindestens 24 Monate seit Ende der Versicherungspflicht verstrichen sind. Wenn aufgrund von Sozialversicherungsabkommen eine Zusammenrechnung deutscher und ausländischer Versicherungszeiten erfolgt, ist keine Erstattung möglich. Sozialversicherungsabkommen bestehen mit zahlreichen Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), ebenfalls ausgeschlossen ist eine Erstattung in den EU-Staaten und den Mitgliedsländern des Europäischen Wirtschaftsraumes.

Verschiedene Studien weisen darauf hin, dass ältere Migrantinnen und Migranten in Deutschland (und auch in anderen EU-Staaten) sich in oft schwierigeren Lebenssituationen befinden und insbesondere geringere Renten erhalten als ältere Personen ohne Migrationshintergrund. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/10603, Frage 6) hat die Bundesregierung Daten vorgelegt, denen zufolge Menschen mit Migrationshintergrund erheblich häufiger einen Niedriglohn erhalten als Personen ohne Migrationshintergrund. Ältere Migrantinnen und Migranten aus den so genannten Anwerbestaaten gehören überwiegend zur ersten Einwanderungsgeneration und wurden aufgrund der wirtschaftlichen Bedingungen häufig als un- oder angelernte Arbeitskräfte im verarbeitenden Gewerbe und im Bergbau eingestellt. Die Konzentration in geringqualifizierten Tätigkeiten ging mit ungünstigen Arbeitsbedingungen, niedrigem Einkommen und überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit einher (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge – BAMF, Forschungsbericht 18, 2012). Das Renteneinkommen von Einwandererinnen und Einwanderern ist im Mittel in Westeuropa um 20 Prozent niedriger als das der Bevölkerung ohne Einwanderungsgeschichte (Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung gGmbH, WZB-Mitteilungen, Heft 150, Dezember 2015).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung spezifische Informationen der Deutschen Rentenversicherung vor, die eine Differenzierung der bei der Deutschen Rentenversicherung gemeldeten Personen nach Staatsangehörigkeit, Migrationshintergrund, Aufenthaltsstatus oder Flüchtlingseigenschaft erlauben, und wie werden diese Informationen bewertet (bitte ausführlich und differenziert darlegen)?

2

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse darüber vor, wie viele ausgereiste Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft und wie viele abgeschobene Personen Anspruch auf Beitragsrückerstattung aus der Deutschen Rentenversicherung oder Rentenanwartschaften bei der Deutschen Rentenversicherung erworben haben (falls ja, bitte auflisten, sofern möglich, nach Anzahl der Personen, Geschlecht, Staatsbürgerschaft, Anspruch auf Beitragserstattung/Rentenanwartschaft differenzieren)?

3

Wie viele Anträge auf Beitragsrückerstattung sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Personen mit Migrationshintergrund bzw. ausländischer Staatsangehörigkeit bei den Rentenversicherungsträgern in den vergangenen fünf Jahren gestellt worden (bitte nach Staatsangehörigkeit und Geschlecht differenzieren)?

4

Wie hoch fallen nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufwendungen für die Rückerstattungsansprüche der vergangenen fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung aus (bitte nach Herkunftsländern differenzieren)?

5

Welche Konsequenzen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der deutlich schlechteren Bezahlung von Menschen mit Migrationshintergrund und den sich daraus ergebenden niedrigeren Rentenansprüchen, und wie geht und ging die Bundesregierung dagegen vor (bitte ausführen)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtzahl der Männer und Frauen ab 65 in Deutschland, die auf Grundsicherung angewiesen sind, wie viele von ihnen haben die deutsche Staatsbürgerschaft, wie viele sind ohne deutsche Staatsbürgerschaft, und wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (sofern möglich, bitte nach Geschlecht, Altersgruppen 65 bis 74, ab 75 sowie nach deutscher/ausländischer Staatsbürgerschaft differenzieren)?

7

Wie wird sich die Zahl der Grundsicherungsbezieherinnen und -bezieher entsprechend Frage 6 nach Einschätzung der Bundesregierung in den nächsten 15 Jahren entwickeln (bitte unter Angabe der zentralen Annahmen für die Projektion, differenziert entsprechend Frage 6)?

8

Wie hoch ist die Gesamtzahl der Männer und Frauen ab 65 in Deutschland, die nach Kenntnis der Bundesregierung über ein regelmäßiges Einkommen unterhalb der EU-weit anerkannten Armutsgefährdungsquote von 60 Prozent des Medianeinkommens verfügen, wie viele von ihnen haben die deutsche Staatsbürgerschaft, wie viele sind ohne deutsche Staatsbürgerschaft, und wie haben sich diese Zahlen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (sofern möglich, bitte nach Geschlecht, Altersgruppen 65 bis 74, ab 75, deutscher/ausländischer Staatsbürgerschaft differenzieren)?

9

Wie wird sich die Zahl der in Frage 8 abgefragten Personen nach Einschätzung der Bundesregierung in den nächsten 15 Jahren entwickeln (bitte unter Angabe der zentralen Annahmen für die Projektion, differenziert entsprechend Frage 8)?

10

Wie viele Renten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung erstmals im Rentenzugang 2016 im Inland sowie im Ausland bezogen, und wie hat sich die Zahl in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (falls die Zahlen für 2016 noch nicht vorliegen, bitte mit Zahlen für 2015, bitte jährlich aufgeschlüsselt und differenziert nach Rentenart, Altersrente/Erwerbsminderungsrente, deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit in absoluten Zahlen und als Verhältnis zwischen entsprechenden Personen mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit auflisten)?

11

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der monatliche durchschnittliche Zahlbetrag bei Renten wegen Alters insgesamt, bei Regelaltersrenten und bei Renten für besonders langjährig Versicherte im Rentenzugang für die vergangenen zehn Jahre (bitte jährlich aufgeschlüsselt und für die Rentenarten sowie nach deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit und Geschlecht differenzieren)?

12

Wie viele Personen bezogen nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren im Neuzugang Mehrfachrenten (Rentenkumulation, etwa durch den Bezug von Hinterbliebenen- und selbst erworbener Rente), und wie hoch waren die durchschnittlichen Gesamtrentenzahlungen je Monat und Person (jährlich aufgeschlüsselt und bitte nach Geschlecht und deutscher/ausländischer Staatsangehörigkeit differenzieren)?

13

Liegen der Bundesregierung Informationen oder Einschätzungen vor, für wie viele Menschen mit Migrationshintergrund im Rentenbezug die Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung die wichtigste Einkommensquelle darstellen bzw. welchen Anteil des Einkommens die Rente dieser Personen ausmacht, und hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Menschen mit Migrationshintergrund nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin einer Erwerbsarbeit nachgehen (sofern möglich, bitte differenziert nach Geschlecht und Altersgruppen 65 bis 74 Jahre, ab 75 Jahre ausführen)?

14

Mit welchen Staaten hat die Bundesrepublik Deutschland zurzeit geltende Sozialversicherungsabkommen vereinbart, die eine Beitragserstattung aus der Rentenversicherung ausschließen, und seit wann gelten die entsprechenden Abkommen?

15

Mit welchen Staaten werden derzeit Verhandlungen oder Vorgespräche zu Sozialversicherungsabkommen geführt, und bei welchen dieser Verhandlungen spielt eine eventuelle Beitragserstattung aus der Rentenversicherung eine Rolle?

16

Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2006 bis einschließlich 2016 bestehende Sozialversicherungsabkommen angepasst oder überarbeitet?

17

In welchen konkreten Fällen werden derzeit bereits bestehende Sozialversicherungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Vertragspartner neu verhandelt oder zwischen den Vertragspartnern besprochen (bitte ausführen, welche Veränderungen dabei angestrebt sind), und inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Bestrebungen oder Hinweise darauf, dass sich in solche Abkommen involvierte Staaten aus diesen lösen wollen (bitte Staaten angeben)?

18

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung reguläre Überprüfungs- oder Evaluierungszeiträume im Hinblick auf die bestehenden Abkommen (z. B. im Hinblick auf Aktualität, Notwendigkeit und Angemessenheit)? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?

19

Wie und von wem werden nach Kenntnis der Bundesregierung freiwillig ausreisende oder abzuschiebende Personen über einen eventuell bestehenden Anspruch auf Beitragserstattung oder alternativ über Rentenanwartschaften informiert, und welche Unterstützung gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei der entsprechenden Antragstellung auf Beitragsrückerstattung bzw. Rente von Bundes- oder Landesbehörden für diese Personen?

20

Welche Aktivitäten haben nach Kenntnis der Bundesregierung die deutschen Auslandsvertretungen unternommen, um über die Möglichkeit der Ansprüche von Bürgerinnen und Bürger mit ausländischer Staatsangehörigkeit in der Deutschen Rentenversicherung aufzuklären? Wann, wo und in welchen Sprachen wurden entsprechende Informationen auf deren Webseiten bereitgestellt?

21

Welche Informationen und Unterstützung werden nach Kenntnis der Bundesregierung Ausreisewilligen innerhalb des Reintegration and Immigration Programm for Asylum-Seekers in Germany/Government Assisted Repatriation Programm (REAG/GARP) bzw. bei anderen Programmen im Zusammenhang mit der freiwilligen Ausreise mit Bezug auf Ansprüche aus der Deutschen Rentenversicherung angeboten?

22

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung interne Regelungen bei der Deutschen Rentenversicherung, die der besonderen Situation von Migrantinnen und Migranten oder auch von Geflüchteten Rechnung tragen? Falls ja, welche?

23

Wird die Anerkennung der Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung bei Ausländerinnen und Ausländern verweigert, die im Anschluss an eine Duldung oder Aufenthaltsgestattung einen rechtmäßigen oder später sogar einen unbefristeten Aufenthaltsstatus erhalten haben, soweit diese Erziehungsleistungen während des lediglich geduldeten oder gestatteten Aufenthalts erfolgten? Und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diesen Umstand?

Berlin, den 26. Juli 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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