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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Entwicklung einer European MALE Kampfdrohne (EURODROHNE)

Aktuelle Projektphase der Definitionsstudie für eine europäische Drohne, Anforderungen bzgl. operationeller Fähigkeiten und technischer Leistungsfähigkeit, Monitoring zur Studie, Einsatzszenarien und Aufgabenspektrum, Entwicklungskosten, Einbindung der Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (IABG)<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

19.09.2017

Aktualisiert

23.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 18/1346828.08.2017

Entwicklung einer European MALE Kampfdrohne (EURODROHNE)

der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Andrej Hunko, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Eine Ausstattung der Bundeswehr mit Drohnen mit „weitergehenden Kampffähigkeiten“ wurde zu Beginn der 18. Wahlperiode im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD – nach Klärung von völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheitspolitischen und ethischen Fragen – aufgeführt. In diesem Koalitionsvertrag fand sich außerdem schon die Festlegung, die Entwicklung einer europäischen Drohne voranzubringen.

Bei dem Hin und Her in der Frage, ob die Bundeswehr als „Überbrückungslösung“ mit bewaffnungsfähigen, geleasten Heron-TP-Drohnen aus einer Kooperation der israelischen Rüstungsfirma Israel Aerospace Industries mit Airbus ausgestattet werden kann und soll (vgl. netzpolitik.org/2017/kampfdrohnen-derbundeswehr-lieblingsraketen-duerfen-nicht-mit-us-modell-fliegen/) oder mit Predator-Drohnen des US-amerikanischen Rüstungsherstellers General Atomics, ist das weiterreichende Konzept, auf europäischer Ebene gemeinsam mit Frankreich, Italien und Spanien ein European Medium Altitude Long Endurance Remotely Piloted Aircraft System (European MALE RPAS) mit Wirkung gegen stationäre und bewegliche Einzelziele, also eine Kampfdrohne für mittlere Flughöhen mit langer Flugzeit auf dem neuesten Stand der Technik, zu entwickeln, die ab dem Jahr 2025 bzw. 2027 zur Verfügung stehen soll, zuletzt in den Hintergrund getreten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13346).

Die parlamentarische Entscheidung für oder gegen ein Leasing bewaffnungsfähiger Heron-TP- oder Predator-Drohnen wird voraussichtlich erst in der nächsten Wahlperiode gefällt werden. Grundlegende Weichen für die Eigenentwicklung einer European-MALE-Kampfdrohne sind und werden aber bereits gestellt. Von der Bundesregierung wird diese als EURODROHNE bezeichnet (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13346).

Mit der Erstellung einer Definitionsstudie für ein solches Flugsystem, die innerhalb von zwei Jahren die Parameter für dieses Luftfahrzeugsystem festlegen soll, begannen die Rüstungsunternehmen Airbus, Dassault Aviation und Leonardo-Finmeccanica im September 2016 im Auftrag der Bundesregierung (nach vorheriger Zustimmung der Mehrheitsfraktionen im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages) sowie der französischen, italienischen und spanischen Regierung (vgl. Bundestagsdrucksache 18/13346, Antwort auf die Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/13151); https://airbusdefenceandspace.com/wp-content/uploads/2016/09/press-release-male-rpas-28092016-de.pdf). Die Führungsrolle für die Definitionsphase hat Deutschland übernommen. Die Kampfdrohne soll nicht nur eine Zulassung zur Integration in den stark frequentierten europäischen Luftraum erhalten können, sondern insgesamt auf dem höchsten Stand der Rüstungstechnik sein. Dazu können z. B. Stealth-Technologien gehören sowie besonders leistungsstarke Antriebssysteme, vor allem aber eine verstärkte Autonomisierung und selbstverständlich eine Bewaffnung (vgl. https://airbusdefenceandspace.com/wp-content/uploads/2016/09/press-release-male-rpas-28092016-de.pdf). Genauere Details zur Aufgabenstellung, zu den Vorgaben zu Eckpunkten oder zum aktuellen Planungsstand sind bislang nicht bekannt geworden. Etwa die Hälfte der eingeplanten Zeit zur Erstellung der Studie ist nun verstrichen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welcher Phase (Konzeptphase oder Entwurfsphase) befindet sich das Projekt nach Kenntnis der Bundesregierung?

2

Mit welchen Vorgaben bzgl. zu definierender Anforderungen an operationelle Fähigkeiten und technische Leistungsfähigkeit eines zu entwickelnden Systems sind die Angehörigen der Bundeswehr und des Bundesministeriums der Verteidigung, die Beiträge zur Definitionsstudie erbringen sollen, in die Abstimmungsgespräche mit den Partnernationen und den Rüstungsunternehmen hineingegangen?

3

Welche Anforderungen bzgl. der operationellen Fähigkeiten und technischen Leistungsfähigkeit eines zu entwickelnden Systems sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang von den am Projekt beteiligten Staaten formuliert worden?

4

Auf welche dieser Fähigkeiten legen auch die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr Wert?

5

Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Projekt aktuell der Stand der Überlegungen bzgl. der folgenden (operationellen) Forderungen bzw. der technischen Leistungsfähigkeit eines zu entwickelnden Systems:

a) Kollisionsvermeidungssysteme (z. B. sog. Sense-and-avoid-Systeme), mit denen die Drohnen autark Hindernissen ausweichen und so am Luftverkehr teilnehmen können,

b) Luftkampffähigkeit,

c) Triebwerksdefinition, z. B. Ausstattung mit Strahltriebwerken, und Anzahl der Triebwerke,

d) Tarnkappen-/Stealth-Fähigkeiten,

e) Integration von Assistenzsystemen zur Steuerung,

f) Ausmaß der Steuerungsfähigkeit durch den sog. man in/on the loop,

g) Aufklärungs- und Steuerungs-Sensorik,

h) Bewaffnung?

6

Auf welchem Stand befindet sich das Monitoring zur Studie?

Wurden definierte Systemanforderungen bereits gebilligt, und existiert bereits ein Review oder ein vergleichbarer Bericht zu den definierten Systemforderungen, oder, wenn nein, bis wann rechnet die Bundesregierung mit dem einen und/oder dem anderen?

7

Für welche Einsatzszenarien und welches Aufgabenspektrum soll die European MALE nach derzeitigem Stand der Überlegungen entwickelt werden?

8

Wie hoch werden die Kosten der Entwicklung nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich sein, und wie hoch wird dabei der Kostenanteil Deutschlands in absoluten Zahlen sein?

9

In welcher Form, mit welchen Aufgaben, mit welcher Begründung, auf Basis welches Vergabeverfahrens (mit oder ohne Teilnahmewettbewerb) und mit welchem finanziellen Ansatz erfolgt die Einbindung der INDUSTRIEANLAGEN-BETRIEBSGESELLSCHAFT MBH in das Projekt?

Berlin, den 28. August 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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