Die Umsetzung des „Maritimen Bündnisses“ der Bundesregierung mit der maritimen Wirtschaft und die Stellung der Tonnagesteuer und des Lohnsteuereinbehalts dabei
der Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Eduard Oswald, Dirk Fischer (Hamburg), Ulrich Adam, Dietrich Austermann, Otto Bernhardt, Renate Blank, Antje Blumenthal, Monika Brüning, Georg Brunnhuber, Manfred Carstens (Emstek), Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gitta Connemann, Hubert Deittert, Vera Dominke, Anke Eymer (Lübeck), Dr. Hans Georg Faust, Enak Ferlemann, Hartwig Fischer (Göttingen), Dr. Maria Flachsbarth, Jochen-Konrad Fromme, Dr. Michael Fuchs, Peter Götz, Kurt-Dieter Grill, Reinhard Grindel, Michael Grosse-Böhmer, Klaus-Jürgen Hedrich, Siegfried Helias, Klaus Hofbauer, Susanne Jaffke, Eckart von Klaeden, Jürgen Klimke, Norbert Königshofen, Thomas Kossendey, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Werner Kuhn (Zingst), Walter Link (Diepholz), Eduard Lintner, Klaus Minkel, Bernd Neumann (Bremen), Rita Pawelski, Dr. Friedbert Pflüger, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Volker Rühe, Anita Schäfer (Saalstadt), Georg Schirmbeck, Dr. Ole Schröder, Gero Storjohann, Volkmar Uwe Vogel, Angelika Volquartz, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In den Leitlinien zur Förderung der maritimen Wirtschaft vom Juni 2000 hatte die Bundesregierung angekündigt, Deutschlands internationale Wettbewerbsfähigkeit als Standort für Schiffbau, Seeschifffahrt und Hafenwirtschaft in Übereinstimmung mit dem EU-Recht zu festigen und auszubauen. Das Tonnagesteuerkonzept ist dabei von der Bundesregierung als ein Instrument zur Stärkung der Eigenkapitalbasis der deutschen Seeschifffahrtsunternehmen positiv hervorgehoben und als Chance zu weiterem Wachstum der vom Standort Deutschland aus bereederten Tonnage bewertet worden. Die Lohnsteuer- und Sozialkostenförderung zugunsten der Beschäftigung deutscher und anderer europäischer Seeleute sollte entsprechend der maßgebenden EU-Beihilfeleitlinie angepasst werden.
Die Koalitionsvereinbarung von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 16. Oktober 2002 stellt als verkehrspolitisches Ziel die Stärkung des maritimen Standortes Deutschland heraus. Der Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Manfred Stolpe, hat dieses Ziel in seiner verkehrspolitischen Erklärung vor dem Deutschen Bundestag am 30. Oktober 2002 (Plenarprotokoll 15/5, S. 243 D) bekräftigt. Zugleich kündigt die Koalition an, das Tonnagesteuersystem und den Lohnsteuereinbehalt im Einkommensteuerrecht ersatzlos streichen zu wollen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Hält die Bundesregierung an den Aussagen der Leitlinien zur Förderung der maritimen Wirtschaft fest?
Stimmt die beabsichtigte Streichung des Tonnagesteuersystems und des Lohnsteuereinbehalts mit den Leitlinien zur Förderung der maritimen Wirtschaft und den verkehrspolitischen Zielen der Bundesregierung überein?
Haben das Tonnagesteuersystem und der Lohnsteuereinbehalt zu den erwarteten positiven Effekten am maritimen Standort Deutschland geführt?
a) Für wie viele Schiffe ist eine Option zum Tonnagesteuersystem ausgeübt worden?
b) Wie haben sich die Investitionen bei den deutschen Reedereien nach Einführung des Tonnagesteuersystems entwickelt?
c) Welche Auswirkungen hatte diese Entwicklung auf den Arbeitsmarkt für Landbetriebe der Seeschifffahrt und für die Arbeitsplätze auf Seeschiffen?
d) Mit welchen Auswirkungen auf die Ausflaggungstendenzen und den deutschen seemännischen Arbeitsmarkt rechnet die Bundesregierung, wenn der Lohnsteuereinbehalt gestrichen würde?
e) Welche Auswirkungen sind bei Werften, Kreditinstituten, Finanzdienstleistern und Zulieferindustrie feststellbar?
f) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über das Steuer- und Abgabenaufkommen aus den vorgenannten Bereichen?
g) Wie hoch beziffert die Bundesregierung das Steueraufkommen, wenn das Tonnagesteuersystem und der Lohnsteuereinbehalt gestrichen würde?
Hält die Bundesregierung an dem Ziel fest, europaweit schrittweise zu einer Harmonisierung der unternehmensteuerlichen Bemessungsgrundlagen zu kommen?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche anderen europäischen Schifffahrtsländer ein Tonnagesteuersystem eingeführt haben oder einzuführen beabsichtigen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Einführung eines Tonnagesteuersystems in anderen europäischen Schifffahrtsländern positive Effekte für den jeweiligen Schifffahrtstandort gehabt hat?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Harmonisierung europäischer Beihilfesysteme für die Seeschifffahrt die beabsichtigte Streichung des Tonnagesteuersystems und des Lohnsteuereinbehalts?