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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Integration von Menschen mit Behinderungen (G-SIG: 15010208)

Eingliederungshilfen, Bedarf an Werkstätten für Behinderte, ambulante Versorgung, Finanzierung des Ausgleichsfonds, Pflege nach §§ 39 und 42 SGB XI, Förderung von Gebärdendolmetschern, rechtliche Stellung Behinderter

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Datum

07.04.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/70317. 03. 2003

Integration von Menschen mit Behinderungen

der Abgeordneten Hubert Hüppe, Dr. Wolf Bauer, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Michael Hennrich, Volker Kauder, Barbara Lanzinger, Maria Michalk, Hildegard Müller, Matthias Sehling, Jens Spahn, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Annette Widmann-Mauz, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Integration von Menschen mit Behinderungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die von allen Fraktionen des Deutschen Bundestages getragene Schaffung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) stellt einen wichtigen Schritt zur Zusammenführung von Leistungsansprüchen dar und dient der Verwirklichung dieser Aufgabe. In letzter Zeit häufen sich jedoch Berichte darüber, dass Leistungsansprüche nicht erfüllt werden, weil Mittel nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Dies gilt für Maßnahmen der Eingliederungshilfe und die Schaffung notwendiger Plätze in Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Es darf nicht sein, dass die aktuelle Haushaltslage des Bundes, der Länder und Kommunen zu einer Verschlechterung der Situation von Menschen mit Behinderungen führt.

Das im gemeinsamen Handeln aller Fraktionen geschaffene SGB IX ist von Menschen mit Behinderungen überwiegend positiv aufgenommen worden. Im Bereich des Arbeitsförderungsgeldes, der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen und in der wichtigen Frage der Beurteilung und Festlegung des Grades der Behinderung zeigen sich jedoch Mängel in der derzeitigen Gesetzgebung.

Das Behindertengleichstellungsgesetz ist wichtiger Bestandteil einer Politik für Menschen mit Behinderungen, die von dem breiten Konsens getragen wird, Barrierefreiheit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens zu gewährleisten.

Zur Behebung derzeit bestehender Defizite muss daher die rasche Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes in Landesgesetze ein vorrangiges Ziel der Politik für Menschen mit Behinderungen sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen32

1

Wie haben sich die für Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen aufgewandten Mittel in den vier Jahren von 1999 bis 2002 bundesweit entwickelt und wie ist zum Vergleich die entsprechende Entwicklung der Hilfen zum Lebensunterhalt (in absoluten Beträgen und prozentual, aufgeschlüsselt nach Jahren)?

2

Wie hoch ist der bundesweite Anteil der Eingliederungshilfe, der für die Finanzierung der Betreuung von Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen aufgewandt wird, und wie hat dieser Anteil sich in den vier Jahren von 1999 bis 2002 bundesweit entwickelt (in absoluten Beträgen und prozentual, aufgeschlüsselt nach Jahren)?

3

Wie viele Menschen wurden bundesweit in den vier Jahren von 1999 bis 2002 in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen betreut (absolut und prozentual, aufgeschlüsselt nach Jahren)?

4

Von welchem Bedarf für Plätze in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen geht die Bundesregierung für die Jahre 2003 bis 2010 aus (absolut und prozentual)?

5

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Menschen mit Behinderungen, die ein Heim oder eine gleichartige Einrichtung verlassen haben, um in einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderungen zu leben, nach § 85 Abs. 2 Bundessozialhilfegesetz dadurch benachteiligt werden, dass das Arbeitsförderungsgeld nach § 43 SGB IX auf die Sozialhilfeleistungen angerechnet wird, und wenn ja, wodurch ist dies nach Auffassung der Bundesregierung gerechtfertigt?

6

Wie viele Menschen mit Behinderungen waren in den vier Jahren von 1999 bis 2002 in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen beschäftigt (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

7

Von welchem Bedarf für Plätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geht die Bundesregierung für die Jahre 2003 bis 2010 aus?

8

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die im Jahr 2003 zu erwartenden Mindereinnahmen im Ausgleichsfonds durch die um ein Jahr ausgesetzte Erhöhung der Pflichtquote zur Beschäftigung Schwerbehinderter vor?

9

Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, über die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) vorgeschlagene Finanzierung von Anmietungen hinaus, eine ausreichende Anzahl von Plätzen in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen?

Welche kurzfristigen Lösungsmodelle sind seitens der Bundesregierung vorgesehen?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass es aufgrund der Haushaltslage der Kommunen bereits dazu kommt, dass Ansprüche auf Maßnahmen der Eingliederungshilfe nicht erfüllt werden können und Plätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen?

11

Hat die Bundesregierung Kenntnis von geplanten „Standardabsenkungsmaßnahmen“ wie etwa der Umstellung auf Vierbettzimmer anstelle von Zweibettzimmern in Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen, und hält die Bundesregierung derartige Maßnahmen für vereinbar mit dem Leitbild, dass Menschen mit Behinderungen ein Leben ermöglicht wird, das sich so weit wie möglich an der Lebenswelt nicht behinderter Menschen orientiert?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Alternativen zur Unterbringung und Pflege behinderter Menschen in Heimen vor?

Wie bewertet die Bundesregierung ambulante Maßnahmen zur Rehabilitation und Pflege?

Welche Erkenntnisse über Finanzierungsmöglichkeiten ambulanter Versorgung von Menschen mit Behinderungen liegen der Bundesregierung vor?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, dass Mittel aus dem Ausgleichsfonds nicht abgerufen werden können, weil die Bundesanstalt für Arbeit (BA) ihre Kofinanzierung verweigert, und auf welche rechtliche Grundlage stützt sich die genannte Haltung der BA?

14

Wie hoch ist der durch diese Haltung der BA blockierte Betrag, und wie viele vom BMGS bereits anerkannte Projekte sind davon betroffen?

15

Ist durch diese Situation der Abfluss von Mitteln für Maßnahmen blockiert, auf die betroffene Menschen mit Behinderungen einen rechtlichen Anspruch haben und der hierdurch nicht erfüllt werden kann?

16

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass diese Situation mitursächlich dafür ist, dass nicht in ausreichendem Umfang Plätze in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stehen, und wenn ja, in welchen Bundesländern?

17

Wie sind die Zuständigkeiten und die Abstimmung zwischen dem BMGS, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) und der BA hinsichtlich der Kofinanzierung des Ausgleichsfonds geregelt, und ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Auswirkungen der gegenwärtigen Regelung der Zuständigkeiten für den Bereich der beruflichen Rehabilitierung im Sinne der betroffenen Menschen mit Behinderungen sind?

18

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Höchstbetrag der Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI von 1 432 Euro pro Kalenderjahr die allgemeine Kostenentwicklung, die sich auch im Pflegebereich wiederfindet, angemessen berücksichtigt, und wann wurde dieser Höchstbetrag das letzte Mal angepasst?

19

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der Höchstbetrag der Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI von 1 432 Euro pro Kalenderjahr den unterschiedlichen Pflegebedarf je nach Schweregrad der Behinderung angemessen berücksichtigt, und hält es die Bundesregierung für vertretbar, dass etwa Eltern besonders schwer behinderter Kinder im Vergleich zu Eltern von Kindern mit niedrigerer Pflegestufe durch diese Regelung eine erheblich kürzere Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen können?

20

Wie ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern (aufgeschlüsselt nach Bundesländern)?

21

Nimmt die Bundesregierung Einfluss auf die Umsetzung des Bundesgleichstellungsgesetzes in Landesgesetze, und wenn ja, auf welche Weise?

22

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Förderung der Ausbildung von Gebärdendolmetschern in der Bundesrepublik Deutschland zu?

23

Wie hoch ist der Bedarf an Gebärdendolmetschern in Deutschland und sieht die Bundesregierung in den freien Stellen für Gebärdendolmetscher, die bei den Arbeitsämtern gemeldet sind, ein geeignetes Kriterium zur Einschätzung des Bedarfs?

24

In welcher Höhe und aus welchen Mitteln hat die Bundesregierung in den vier Jahren von 1999 bis 2002 die Ausbildung von Gebärdendolmetschern gefördert, und wie wird sie die Ausbildung von Gebärdendolmetschern im Jahr 2003 finanzieren (aufgeschlüsselt nach Jahren sowie nach Art und Höhe der Mittel)?

25

Beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne den Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (Richtlinie 2000/43/EG des Rates der EU vom 29. Juni 2000) die zivile Antidiskriminierung der Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?

26

In welcher Höhe wurden im Jahr 2002 Bußgelder nach § 156 SGB IX verhängt?

27

Sieht die Bundesregierung durch die Tatsache, dass das Arbeitsförderungsgeld nach § 43 SGB IX auf Leistungen der Sozialhilfe angerechnet wird, den Anreiz zur Aufnahme und Weiterführung einer Beschäftigung gefährdet, und wenn nein, mit welcher Begründung?

28

Plant die Bundesregierung die unter Federführung des ehemaligen Bundesministierums für Arbeit und Sozialordnung festgelegten „Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz“ auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, und wenn ja, durch wen, etwa durch einen Ausschuss von Fachleuten aus den Bereichen der Medizin und der Behindertenverbände, werden künftig die Kriterien zur Festlegung von Art und Schwere der Behinderung aufgestellt?

29

Plant die Bundesregierung, die Gültigkeit einer betrieblichen Entscheidung, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen in einem Betrieb betrifft, durch eine Änderung des § 95 Abs. 2 SGB IX an die rechtzeitige Unterrichtung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretungen zu binden, und wenn nein, wie begründet die Bundesregierung dies?

30

Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung die Gültigkeit der Regelungen für Schwerbehindertenvertretungen des SGB IX auch für die Mitarbeitervertretungen der Kirchen sicherzustellen?

31

Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Einnahmen und Ausgaben des Ausgleichsfonds im Jahre 2003, welche Zahlungsverpflichtungen bestehen und wie viele Mittel können für die Einrichtungsförderung bereitgestellt werden?

32

Hält die Bundesregierung die derzeitigen Belastungen des Ausgleichsfonds aufgrund der Regelungen in § 41 Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV), insbesondere die Zuweisungen an die BA für angemessen und in der Sache für gerechtfertigt, oder müsste eine Kostenbeteiligung der BA sichergestellt werden?

Berlin, den 18. März 2003

Hubert Hüppe Dr. Wolf Bauer Monika Brüning Verena Butalikakis Dr. Hans Georg Faust Michael Hennrich Volker Kauder Barbara Lanzinger Maria Michalk Hildegard Müller Matthias Sehling Jens Spahn Andreas Storm Matthäus Strebl Gerald Weiß (Groß-Gerau) Annette Widmann-Mauz Wolfgang Zöller Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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