Umsetzung und Finanzierung des Ganztagsschulbauprogramms der Bundesregierung
der Abgeordneten Katherina Reiche, Thomas Rachel, Dr. Maria Böhmer, Maria Eichhorn, Ernst-Reinhard Beck (Reutlingen), Dr. Christoph Bergner, Antje Blumenthal, Helge Braun, Thomas Dörflinger, Vera Dominke, Ingrid Fischbach, Axel E. Fischer (Karlsruhe-Land), Markus Grübel, Volker Kauder, Kristina Köhler (Wiesbaden), Michael Kretschmer, Werner Lensing, Walter Link (Diepholz), Dr. Martin Mayer (Siegertsbrunn), Michaela Noll, Rita Pawelski, Hannelore Roedel, Andreas Scheuer, Uwe Schummer, Marion Seib, Angelika Volquartz, Willi Zylajew und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung beabsichtigt, insgesamt 4 Mrd. Euro in den kommenden 4 Jahren für die Einrichtung von Ganztagsschulen auf der Basis des Artikels 104a Grundgesetz (GG) zur Verfügung zu stellen. Mit diesen Mitteln sollen nach Maßgabe der Bundesregierung Konsequenzen aus den in der PISA-Studie festgestellten Bildungsdefiziten bei Schülerinnen und Schülern in Deutschland gezogen werden. Der Bund will mit der angekündigten Unterstützung von 4 Mrd. Euro für die Jahre 2003 bis 2007 lediglich eine „Anschubfinanzierung“ zur Verfügung stellen. Während der Bund seine Förderung ausschließlich auf Investitionen für die Renovierung, den Ausbau, Neubau und die Ausstattung von Schulen beschränken will, liegen die eigentlichen Probleme in der Finanzierung der langfristigen Personal- und Betriebskosten. Allein die Bereitstellung des Lehrpersonals kostet die Bundesländer bei den vom Bund angestrebten 10 000 neuen Ganztagsschulen mindestens 1,5 Mrd. Euro pro Jahr, wenn man von drei zusätzlichen Lehrkräften pro Ganztagsschule ausgeht. Hinzu kommen weitere Kosten für Sozialpädagogen sowie Ausstattung und Betrieb der Räumlichkeiten. Der Bund provoziert damit weit über das vier Jahre bestehende Investitionsprogramm hinausgehende Dauerlasten für Länder und Gemeinden.
In den einzelnen Bundesländern bestehen bereits unterschiedliche Lösungsansätze für die schulbegleitende Betreuung von Kindern in der Primar- und Sekundarstufe I. So existiert in den neuen Ländern flächendeckend ein Hortangebot (§ 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch), das durch die ausschließliche Fokussierung der veranschlagten Mittel auf Ganztagsschulen benachteiligt würde. Das Ziel der Länder und Gemeinden, mit dem die Fraktion der CDU/CSU übereinstimmt, nämlich mehr stetige Schul- und Betreuungsangebote schaffen zu können und das Bildungssystem nachhaltig und langfristig zu verbessern, erfordert eine verbesserte und dauerhaft originäre Finanzausstattung der Kommunen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Welchen signifikanten Zusammenhang sieht die Bundesregierung zwischen dem unterdurchschnittlichen Abschneiden deutscher Schulen bei der internationalen PISA-Vergleichsstudie und dem Anteil von Ganztagsschulen in der deutschen Schullandschaft?
Welche Beweggründe hat die Bundesregierung für die Festlegung auf den 1. Januar 2002 als Stichtagsregelung zur „beschlossenen bzw. genehmigten Einrichtung oder Erweiterung“ einer Ganztagsschule?
Setzt die Bundesregierung voraus, dass für die Gewährung von Mitteln aus diesem Programm spezifische pädagogische Konzepte seitens der Schulträger entwickelt werden müssen, obwohl es sich bei den Mitteln um Investitionsförderung handelt?
Auf welche Weise und wann hat die Bundesregierung gemäß Gemeinsamer Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO, § 41) die kommunalen Spitzenverbände an der Vorbereitung ihrer Initiative zum Ausbau der Ganztagsschulen beteiligt?
Wie begründet die Bundesregierung eine Finanzierung nach Artikel 104a GG, wonach die erforderlichen Kriterien einer Finanzleistung des Bundes lauten: Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder Förderung des wirtschaftlichen Wachstums?
Ist der Bundesregierung bewusst, dass Artikel 104a Abs. 4 GG keine Finanzverantwortung des Bundes in kulturellen Angelegenheiten beinhaltet, sondern lediglich eine Finanzierungskompetenz des Bundes in spezifischen ökonomischen Situationen feststellt?
Wie begründet die Bundesregierung diese Anforderung vor dem Hintergrund des in den einschlägigen Kommentaren zum Grundgesetz nachzulesenden Verbots von Verwendungsauflagen bei Programmen auf der Grundlage von Artikel 104a Abs. 4 GG?
Mit Investitions- und Betriebskostenkosten in welcher Höhe rechnet die Bundesregierung im Durchschnitt für jede zusätzliche Ganztagsschule und auf welcher Datengrundlage basiert diese Kostenschätzung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zur Übernahme von Finanzierungslasten, die mit dem Ausbau von Ganztagsschulen verbundenen sind?
Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen ihren Ankündigungen in der Koalitionsvereinbarung zur Einhaltung des Konnexitätsprinzips und zum Abbau von Mischfinanzierungstatbeständen und ihrer Ganztagsschulinitiative, und wenn nein, warum nicht?
Besteht Einvernehmen mit den Ländern über die durch dieses Programm entstehenden Zusatzkosten, z. B. für zusätzliche Lehrkräfte, für das Betreuungspersonal sowie für die anfallenden Betriebskosten?
Wie hoch werden von der Bundesregierung die Folgekosten dieses Investitionsprogramms für die einzelnen Bundesländer von 2003 bis 2006 veranschlagt?
Wie stellt sich die Bundesregierung die Finanzierung der Erhaltungskosten der Bausubstanz nach Auslaufen des Investitionsprogramms im Jahr 2006 vor?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Bildung durch Gesetze oder Verfassungsänderung zu ändern?