Frauen und Kinder als Gewaltopfer
der Abgeordneten Antje Blumenthal, Maria Eichhorn, Dr. Maria Böhmer, Thomas Dörflinger, Ingrid Fischbach, Peter Götz, Markus Grübel, Kristina Köhler (Wiesbaden), Walter Link (Diepholz), Hildegard Müller, Michaela Noll, Rita Pawelski, Daniela Raab, Hannelore Roedel, Andreas Scheuer, Annette Widmann-Mauz, Willi Zylajew und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Hilfe für Gewaltopfer – in der Mehrheit Frauen und Kinder – ist in Deutschland unzureichend. Obwohl durch das Opferentschädigungsgesetz ein erster Schritt zur vorrangig materiellen Entschädigung der Opfer gegangen wurde, bestehen im Bereich der Gewaltprävention sowie der Beratung von Gewaltopfern und der Beweisfeststellung von Gewalttaten unmittelbar nach der Misshandlung gravierende Defizite. Letzteres wiegt umso schwerer, als bei Gewalttaten im häuslichen Bereich selten Tatzeugen vorhanden sind und eine Beweissicherung unmittelbar nach der Misshandlung aus Gründen der speziellen psychischen Verfasstheit des Opfers oder dessen materieller Abhängigkeit vom Täter unterbleibt. Ebenso sind von dem Tatopfer häufig erhebliche psychische Barrieren zu überwinden, bis Täter aus dem persönlichen Umfeld des Opfers von diesem angezeigt werden. Es besteht die berechtigte Vermutung, dass Täter deshalb oft nicht oder zumindest nicht unmittelbar nach der Tat zur Rechenschaft gezogen werden. Werden Misshandlungen jedoch erst nach geraumer Zeit zur Anzeige gebracht, so führt dies zu erheblichen psychischen Belastungen der Opfer, da sich die Gerichte oft nur aufgrund der Schilderung der Geschädigten ein Bild der Tat machen können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen18
Liegt für Maßnahmen der Bundesregierung zur Prävention von Gewalt gegen Frauen und Kinder bereits ein Zeitplan vor?
Welche Schritte hat die Bundesregierung in den letzten Jahren unternommen, um die Beweisfeststellung und die rechtliche Beratung sowie die medizinische Betreuung von Gewaltopfern – speziell unmittelbar nach der Misshandlung – zu verbessern?
Hält die Bundesregierung die unternommenen Schritte für ausreichend? Wenn nein, welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um die Beweisfeststellung, rechtliche Beratung sowie die medizinische Betreuung von Gewaltopfern zu verbessern?
Liegt für eventuelle Maßnahmen der Bundesregierung zur verbesserten Beweisfeststellung, Beratung und Betreuung von Gewaltopfern bereits ein Zeitplan vor?
Welche Studien oder Untersuchungen hat die Bundesregierung in den Jahren 1998 bis 2002 gefördert bzw. fördert sie, um das Phänomen der Gewalt im familiären oder verwandtschaftlichen Umfeld zu erforschen?
Welche Einrichtungen sind der Bundesregierung bekannt, die Opfer von Gewalttaten hinsichtlich der Beweisfeststellung und weiterer medizinischer und gerichtlicher Schritte unmittelbar nach der Misshandlung beraten (bitte nach Bundesländern aufgelistet)?
Welche dieser Einrichtungen werden mit Geldern der öffentlichen Hand gefördert (bitte getrennt nach Förderung durch Länder und Bund)?
Wie viele Fälle von häuslicher Gewalt, Vergewaltigung und Kindesmisshandlung wurden in den Jahren 2000, 2001 und 2002 bundesweit zur Anzeige gebracht?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele häusliche Gewalttaten, Vergewaltigungen und Kindesmisshandlungen im gleichen Zeitraum von den Opfern nicht zur Anzeige gebracht wurden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, aus welchen Gründen häusliche Gewalttaten, Vergewaltigungen und Kindesmisshandlungen von den Misshandelten nicht zur Anzeige gebracht werden?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche Kosten den einzelnen Sozialversicherungszweigen durch häusliche Gewalt, Vergewaltigungen und Kindesmisshandlungen und deren Folgen (akute körperliche und seelische Verletzungen, bleibende Behinderungen, chronische, psychische und psychosomatische Beschwerden sowie Verlust des Arbeitsplatzes) in Deutschland in den Jahren 2000, 2001 und 2002 entstanden sind?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine verstärkte, möglichst niedrigschwellige Beratung von Gewaltopfern – etwa durch rechtsmedizinischen Instituten angegliederte Kompetenzzentren, die gleichzeitig eine Beweissicherung durchführen könnten – die strafrechtliche Verfolgung von Gewalttätern verstärken und die psychische und physische Situation von Gewaltopfern verbessern könnte?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung an der Absicht fest, das „Stalking“ – d. h. das absichtliche, böswillige und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer anderen Person, das deren Sicherheit bedroht – nicht als einheitlichen Tatbestand zu definieren?
Wenn ja, warum?
Hält die Bundesregierung die unternommenen Schritte zur Prävention von „Stalking“ für ausreichend?
Wenn nein, welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, um die Prävention von „Stalking“ zukünftig zu verbessern?
Welche Schritte hat die Bundesregierung in den letzten Jahren unternommen, um die Beweisfeststellung und die rechtliche Beratung sowie die psychologische Betreuung von „Stalking“-Opfern zu verbessern?
Liegt für eventuelle Maßnahmen zur verbesserten Beweisfeststellung, Beratung und Betreuung von „Stalking“-Opfern bereits ein Zeitplan vor (z. B. einstweilige Verfügungen, Wohnungszuweisung, Schutzanordnungen)?
Welche Erfahrungen liegen – angesichts der Neuregelung des im Jahr 2001 verabschiedeten Gewaltschutzgesetzes, mit der den Opfern der Verlust der vertrauten häuslichen Umgebung erspart bleiben soll – bei der Umsetzung der gerichtlichen Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt und Nachstellungen vor? Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der Anordnung zur Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung?