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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Folgen und Auswirkungen der behördlichen Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sowie der Gentechnik im Bereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (G-SIG: 15010160)

Aufgabenabgrenzung zwischen Bundesinstitut für Risikobewertung und -kommunikation (BfR) und Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), vorgesehene Genehmigungsbehörde nach dem Gentechnikgesetz, Kompetenzen von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesamt für Naturschutz (BfN) bei der grünen Gentechnik, Einbindung der Organisationsstrukturen in europäische Verfahren

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Datum

25.03.2003

Aktualisiert

23.10.2023

Deutscher BundestagDrucksache 15/50518. 02. 2003

Folgen und Auswirkungen der behördlichen Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sowie der Gentechnik im Bereich des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

der Abgeordneten Ursula Heinen, Helmut Heiderich, Peter H. Carstensen (Nordstrand), Gerda Hasselfeldt, Albert Deß, Peter Bleser, Jochen Borchert, Cajus Caesar, Gitta Connemann, Hubert Deittert, Thomas Dörflinger, Dr. Maria Flachsbarth, Uda Carmen Freia Heller, Susanne Jaffke, Dr. Peter Jahr, Julia Klöckner, Marlene Mortler, Dr. Peter Paziorek, Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Dr. Klaus Rose, Norbert Schindler, Georg Schirmbeck, Bernhard Schulte-Drüggelte, Kurt Segner, Jens Spahn, Max Straubinger, Volkmar Uwe Vogel und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Mit dem Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit (Neuorganisationsgesetz), das zum 1. November 2002 in Kraft trat, fand der Prozess der Neuordnung der Verwaltung zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes seinen Abschluss.

Dieser Prozess wurde in Gang gesetzt durch die in der BSE-Krise offenkundig gewordenen Mängel und Versäumnisse in der behördlichen Struktur der Lebensmittelsicherheit. Diese Erkenntnis führte zu dem entsprechenden Gutachten der Präsidentin des Bundesrechnungshofes, Hedda von Wedel, als Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung mit darin enthaltenen Empfehlungen zur Neustrukturierung und mündete in dem genannten Gesetz. Durch das Neuorganisationsgesetz wurden vor allem das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) zerschlagen und das Bundesinstitut für Risikobewertung und -kommunikation (BfR) und die Bundesanstalt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) an seiner Stelle gegründet.

Im Bereich der Gentechnik haben sich mit der 15. Legislaturperiode bedeutende Änderungen ergeben. Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Oktober 2002 wurde die federführende Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Gentechnik vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) auf das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) übertragen. Damit liegt beim BMVEL u. a. die federführende Zuständigkeit für das Gentechnikgesetz. Hiermit verbunden ist die Neuzuordnung von damit betrauten nachgeordneten Bundesbehörden und Instituten, insbesondere dem Robert Koch-Institut (RKI), das bisher zuständig für die biologische Sicherheitsbewertung transgener Nutzpflanzen sowie Genehmigungsbehörde für Freisetzung und Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist, sowie dem Umweltbundesamt (UBA) und der Biologischen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Forsten (BBA), die bisher Einvernehmensbehörde waren. Der hierzu gehörende Organisationserlass des BMVEL fehlt allerdings bis jetzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Weshalb hat die Bundesregierung im September 2002 ein Consulting-Unternehmen mit der exakten Aufgabenabgrenzung zwischen BfR und BVL beauftragt, wie aus dem Haushaltsentwurf 2003 (Einzelplan 10 „Gesamtübersicht über Neuordnung im Forschungsbereich“ Kapitel 10 09 bis 10 12, S. 149 Nr. 2) ersichtlich, wenn die Aufgabenverteilung doch aus dem Von-Wedel-Gutachten hervorging sowie im Neuorganisationsgesetz festgelegt wurde, d. h. was für Aufgaben mussten noch verteilt werden?

2

Weshalb hatte das Consulting-Unternehmen bis Ende Januar 2003 für das Gutachten Zeit, wenn das bisherige BgVV schon zum 1. November 2002 aufgelöst und das BfR bereits gegründet wurde und seine Arbeit aufgenommen hat?

3

Zu welchem über die Aufgabenfestlegungen des Neuorganisationsgesetzes hinausgehenden Ergebnis gelangt dieses Gutachten?

4

Welche Empfehlungen des Gutachtens werden nicht umgesetzt und warum?

5

Aus welchen Gründen soll das BVL die ausschließliche Zuständigkeit und den Zugang zur Datensammlung und -aufbereitung erhalten, wenn Risikobewertung von Daten doch beim BfR erfolgen soll?

6

Aus welchen Gründen soll das BVL die Aufgabe des Referenzlabors wahrnehmen, wenn die wissenschaftlichen Aufgaben doch grundsätzlich beim BfR liegen?

7

Wie ist das Verhältnis von BVL und BfR zum BMVEL ausgestaltet, d. h. welche Berichtspflichten und Meldepflichten gibt es untereinander und gegenüber dem BMVEL und an welche Stelle im BMVEL muss berichtet werden?

8

Welche vormals dem BMVEL zustehenden Managementaufgaben wurden im Einzelnen durch das Neuorganisationsgesetz dem BVL übertragen, auf dass Managementaufgaben laut Gesetzesbegründung ausdrücklich „abgeschichtet“ werden sollten?

9

Welche Einflussmöglichkeiten hat das BMVEL nach der Neuordnung im Neuorganisationsgesetz auf die Management-Tätigkeit des BVL und welche Einflussmöglichkeiten auf die Kommunikationstätigkeit des BfR?

10

Wie nimmt das BVL seine Koordinierungstätigkeit wahr, zum Beispiel beim Minimierungskonzept für Acrylamid und dem Coppenrath-Tortenfall, bei dem die Länder am selben Tag Pressemitteilungen entgegengesetzter Richtung veröffentlichten?

Welche Befugnisse hat es gegenüber den Ländern, um seine koordinierenden Maßnahmen und Vorschläge umzusetzen?

Wie stellt es eine einheitliche Informationstätigkeit in den Ländern sicher?

11

Welche Pflichten haben die Länder gegenüber dem BVL in Bezug auf einheitliche Informationstätigkeit und einheitliches Vorgehen in der Futter- und Lebensmitteluntersuchung und -bewertung und wo sind diese geregelt?

12

Durch welche Rechtsverordnungen mit welchem Inhalt hat das BMVEL seine in § 44 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes vorgesehene Ermächtigungsgrundlage zur Vereinheitlichung der Lebensmittelüberwachung ausgenutzt, um einheitliche Vorschriften über die Verfahren zur Probenahme und Untersuchung sowie über die personelle, apparative und sonstige technische Mindestausstattung von Untersuchungsanstalten und über die Voraussetzungen für die Zulassung privater Sachverständiger als amtlich Untersuchungsbefugte zu erlassen?

13

Aus welchem Grund ist die Führungsebene des BfR, vormaligen BgVV, die ganze 14. Wahlperiode über und auch jetzt noch unbesetzt geblieben, und welche besonderen Qualifikationen werden in den Leitungspositionen verlangt?

14

Aus welchen Gründen wurde die federführende Zuständigkeit und somit die Rechts- und Fachaufsicht für die gesamte Gentechnik mit der 15. Wahlperiode dem BMVEL übertragen?

15

Welche Behörde soll nun statt des RKI Genehmigungsbehörde nach dem Gentechnikgesetz werden?

16

Welche Aufgaben und Zuständigkeiten sollen das BVL und das BfR nach dem Gentechnikgesetz bekommen?

17

Welche Aufgaben und Zuständigkeiten im Bereich der Gentechnik werden beim RKI verbleiben?

18

Sind Verlagerungen der Zuständigkeiten des UBA und der BBA, die bisher Einvernehmensbehörden für die Genehmigungen zu Freisetzungen und dem Inverkehrbringen waren, auch in Bezug auf ein novelliertes Gentechnikgesetz, geplant?

19

Welche Gründe sprechen für das Vorhaben der Bundesregierung, dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) die Zuständigkeit für die Grüne Gentechnik als Einvernehmensbehörde an Stelle des UBA zu übertragen in Anbetracht der Tatsache, dass das UBA von seiner Grundausrichtung der medienübergreifenden Umweltbeobachtung heraus einen viel weiteren Focus als das BfN hat, dessen Zuständigkeit Naturschutz nur eine Teilmenge des Aufgabenbereichs des UBA darstellt?

20

Welche Rolle spielt bei dieser Entscheidung die Auffassung des Präsidenten des BfN, Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, zur Grünen Gentechnik?

21

Wie würde das BfN gewährleisten, dass die nicht direkt im Zusammenhang mit Naturschutz zu berücksichtigenden Gesichtspunkte mit Querschnittscharakter (z. B. Bezüge zum Pflanzenschutzgesetz, Biozidgesetz, Wasch- und Reinigungsmittelgesetz, Bodenschutzgesetz, Beachtung von Ökobilanzen, integrierter und umweltbezogener Produktpolitik), die bisher beim UBA in die Bearbeitung einbezogen wurden, bei der Bewertung eines gentechnisch veränderten Organismus` zwecks Zulassung als Lebensmittel, Freisetzung oder dem Inverkehrbringen sachgerecht und fachlich kompetent für die Stellungnahmen als Einvernehmensbehörde aufgearbeitet werden?

22

Welche Vorteile sieht die Bundesregierung darin, das international renommierte RKI durch die Neuordnungen zu zerschlagen und stattdessen das neue BfR, BVL und das UBA bzw. das BfN als Genehmigungs- und Einvernehmensbehörden zu beauftragen?

23

Ist vorgesehen, außer bei der Gentechnik noch weitere Aufgabenverschiebungen zwischen UBA und BfN vorzunehmen, und wenn ja, welche?

24

Welche organisatorischen und finanziellen Konsequenzen wird die neue Zuordnung der Zuständigkeiten auf das bisher für diesen Bereich vorgesehene Personal und die Ausstattung des RKI, des BVL und des BfR haben?

25

In welcher Form und in welcher Höhe wird sich die Zuständigkeit für die Gentechnik im Haushalt des BMVEL und in der Öffentlichkeitsarbeit niederschlagen, insbesondere bei Maßnahmen der Bundesregierung zur Verbraucheraufklärung, bei Maßnahmen zur Grünen Gentechnik und ihrem Ernährungsbezug, bei Wettbewerben und Ehrenpreisen?

26

Welche Informationsveranstaltungen, Kongresse und Tagungen plant das BMVEL bzw. wird es im Zusammenhang mit seiner Zuständigkeit für die Gentechnik unterstützen?

27

Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an die Fortführung des „Diskurs Grüne Gentechnik“ – der Haushaltsentwurf, Einzelplan 10 Titel 545 01 Ziffer 4.2, sieht dafür 230 000 Euro vor –; teilt sie insoweit die Auffassung, dass der bisher über ca. ein Jahr geführte und September 2002 abgeschlossene Diskurs außer einem intensiven Meinungsaustausch keine praktischen Konsequenzen oder praktischen Lösungsvorschläge erbracht hat, und wenn nein, warum nicht?

28

Welche Maßnahmen zu einem einheitlichen Analyseverfahren und quantitativen Messverfahren zur Ermittlung von Schwellenwerten bei unbeabsichtigter Präsenz von GVO in Saatgut, Lebensmittel und Futtermittel plant die Bundesregierung?

29

Welche Einflüsse erwartet die Bundesregierung aus dieser Umorganisation auf die Genehmigungen von Freisetzungsanträgen, auf die Stellungnahmen zu Sortenzulassungen und auf die Genehmigungen zum Inverkehrbringen von GVO?

30

In welcher Weise wird die Bundesregierung die neue Organisationsstruktur in die europäischen Verfahren und Behörden zur Zulassung, zum Monitoring und zur Beurteilung von gentechnischen Genehmigungsanträgen einbinden?

Berlin, den 14. Februar 2003

Ursula Heinen Helmut Heiderich Peter H. Carstensen (Nordstrand) Gerda Hasselfeldt Albert Deß Peter Bleser Jochen Borchert Cajus Caesar Gitta Connemann Hubert Deittert Thomas Dörflinger Dr. Maria Flachsbarth Uda Carmen Freia Heller Susanne Jaffke Dr. Peter Jahr Julia Klöckner Marlene Mortler Dr. Peter Paziorek Heinrich-Wilhelm Ronsöhr Dr. Klaus Rose Norbert Schindler Georg Schirmbeck Bernhard Schulte-Drüggelte Kurt Segner Jens Spahn Max Straubinger Volkmar Uwe Vogel

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