Situation der ambulanten Versorgung in den neuen Bundesländern
der Abgeordneten Maria Michalk, Horst Seehofer, Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Dr. Wolf Bauer, Klaus Brähmig, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Dr. Hans Georg Faust, Michael Hennrich, Hubert Hüppe, Barbara Lanzinger, Dr. Michael Luther, Hildegard Müller, Matthias Sehling, Jens Spahn, Matthäus Strebl, Arnold Vaatz, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Nach einem Bericht der „Ärztezeitung“ vom 14. April 2003 warnt der Präsident der Bundesärztekammer, Professor Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, vor einer Verschlechterung der ärztlichen Versorgung vor allem in den neuen Bundesländern und wird mit der Aussage zitiert: „Das muss die Politik alarmieren.“ In vier von fünf Kammerbezirken sei die Zahl ambulant tätiger Ärzte zurückgegangen. Auch in den Krankenhäusern der neuen Bundesländer seien inzwischen 1 000 Arztstellen unbesetzt. Die Zahlen beim ärztlichen Praktikum gingen zurück. Offenbar halten laut „Ärztezeitung“ immer mehr Absolventen nach einem anderen Job als dem Arztberuf Ausschau.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wie hoch ist die Versorgungsdichte mit Hausärzten in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (im Folgenden als neue Bundesländer bezeichnet, bitte weiterhin nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln) im Vergleich zu den alten Bundesländern?
Wie ist die Altersstruktur der Hausärzte in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den alten Bundesländern?
Wie hoch ist die Versorgungsdichte mit Gebietsärzten (differenziert nach Gebietsarztgruppen) in den neuen Bundesländern im Vergleich zu den alten Bundesländern?
Wie hat sich die Zahl der Zulassungen und des Zulassungsendes (differenziert nach Gebietsarztgruppen in den neuen Bundesländern) in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Wie viele der Haus- und Gebietsärzte in den neuen Bundesländern werden nach Berechnungen bzw. Erkenntnissen der Bundesregierung in den nächsten fünf und den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen?
Wie hat sich das Eintrittsalter in den Ruhestand von Haus- und Gebietsärzten in den neuen Bundesländern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Hat die Bundesregierung hinsichtlich der Fragen 1 bis 6 Erkenntnisse über den Anteil der Ärztinnen, und wie bewertet sie diese Entwicklung?
Wie hoch ist momentan das durchschnittliche Zulassungsalter von Haus- und Gebietsärzten in den jeweiligen neuen Bundesländern, und wie hat sich diese Zahl in den vergangenen fünf Jahren entwickelt?
Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Entwicklung, dass seit 1991 der Anteil der jungen Ärzte (unter 35) an den berufstätigen Ärzten von 27 % auf 17 % gesunken ist, und welche Ursachen sieht die Bundesregierung dafür?
Wie wird sich die Zahl der Hausärzte in den neuen Bundesländern nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten fünf und den nächsten zehn Jahren perspektivisch entwickeln (insbesondere auch unter Berücksichtigung der Bevölkerungsentwicklung)?
Wie bewertet die Bundesregierung Schätzungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, nach denen in den neuen Bundesländern (ohne Berlin) bis zum Jahre 2008 ein Ersatzbedarf an 1 944 Hausärzten besteht, und sieht sie die Nachbesetzung sichergestellt, und wenn nein, welche Maßnahmen hält die Bundesregierung für erforderlich?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass von einer Unterversorgung im hausärztlichen Bereich bei weniger als 75 % des Bedarfs und im gebietsärztlichen Bereich erst bei weniger als 50 % des Bedarfs die Rede ist (vgl. Ärztezeitung vom 14. April 2003), und hält sie nach Eintreten dieser Zahlen Maßnahmen, um dieser Entwicklung gegenzusteuern, noch für wirkungsvoll?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, in welchen Gebieten der neuen Bundesländer von ihr in der Antwort des Staatssekretärs im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Dr. Klaus Theo Schröder, vom 7. Mai 2002 auf die Schriftliche Frage 86 der Abgeordneten Dr. Sabine Bergmann-Pohl (Bundestagsdrucksache 14/9004) für möglich gehaltene lokale Versorgungsengpässe aufgetreten sind oder drohen, und sieht sie in diesem Zusammenhang Maßnahmen zur Sicherstellung durch die jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen für ausreichend an?
Ist der Bundesregierung in bestimmten Regionen ein besonderes Missverhältnis in den Arztzahlen zwischen städtischem und ländlichem Bereich bekannt, und wenn ja, welche Maßnahmen hält sie für geboten, um dieser Entwicklung gegenzusteuern?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen von den Kassenärztlichen Vereinigungen in eigener Regie ärztliche Praxen mit angestellten Ärzten betrieben werden, und wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit dieser Einrichtungen?
Wie viele Kassenärztliche Vereinigungen sind der Bundesregierung bekannt, die für niedergelassene Ärzte in ländlichen oder strukturschwachen Regionen Vergütungszuschläge (beispielsweise durch den „Landarztzuschlag“) vornehmen, und wie bewertet sie diese Praxis?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Sicherstellung der Notdienste in den neuen Bundesländern im Hinblick auf die Häufigkeit der Wahrnehmung durch denselben Arzt, und wie beurteilt sie die daraus resultierenden Belastungen des einzelnen Arztes?
Wie sieht die Versorgungssituation im Hinblick auf die Morbidität und die Altersstruktur der Bevölkerung in den neuen Bundesländern aus, welche Krankheiten bilden besondere Schwerpunkte?
Werden etwaige Unterschiede in der Morbidität und der Altersstruktur der Bevölkerung in den neuen Bundesländern gegenüber den alten Bundesländern ausreichend in der Vergütung der Ärzte in den neuen Bundesländern berücksichtigt?
Wird die Anzahl der jeweiligen Gebietsärzte der Morbidität und der zunehmenden Überalterung der Bevölkerung in den neuen Bundesländern gerecht?
In welchem Verhältnis stehen die Einnahmen der Haus- und Gebietsärzte aus vertrags- und privatärztlicher Tätigkeit in den neuen und alten Bundesländern?
Welche Unterschiede bestehen in der Höhe der betrieblichen Kosten, der Arbeitszeit und der Anzahl der Angestellten der Fach- und Gebietsärzte zwischen den neuen und den alten Bundesländern, und wo werden hier seitens der Bundesregierung besondere Probleme gesehen?
Wie unterscheiden sich die Arbeitszeiten und die Einkommen vor bzw. nach Steuern (mit und ohne Vorsorgeaufwendungen) der Haus- und Gebietsärzte in den alten und den neuen Bundesländern (bitte detaillierte Aufstellung nach Bundesländern)?
Sind nach der Einführung des Wohnortprinzips in 2002 die geplanten Steigerungen der Vergütung der ostdeutschen Ärzte eingetreten?
Welche besonderen Auswirkungen hat die Nullrunde des so genannten Beitragssicherungsgesetzes auf die Haus- und Gebietsärzte in den neuen Bundesländern?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung eine Angleichung der Honorare der Ärzte in den neuen Bundesländern pro erbrachter Leistung an das vergleichbare West-Niveau?
Welche zusätzlichen Personal- und Sachkapazitäten veranschlagt die Bundesregierung für die geplante Stärkung der Lotsenfunktion der Hausärzte, und wie beurteilt sie die Funktionsfähigkeit eines solchen Hausarztsystems in Anbetracht der Entwicklung der Hausarztzahlen in den neuen Bundesländern?
Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung ausreichender ärztlicher Nachwuchs und eine ausreichende Übernahmebereitschaft für hausärztliche Praxen in den neuen Bundesländern, und wenn nein, welche Konzepte präferiert die Bundesregierung, um diese zu schaffen?
Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen für den Rückgang der Zahlen von Ärzten im Praktikum von 22 131 im Jahre 1994 auf 17 350 im Jahre 2002 (vgl. Ärztezeitung vom 14. April 2003)?
Wie bewertet die Bundesregierung den überdurchschnittlichen Rückgang der Zahl der Ärzte im Praktikum im Jahr 2002 in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, und ist sie bereit, die Bundesländer bei Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu unterstützen, und wenn ja, in welcher Form?
Worin sieht die Bundesregierung die Ursachen, dass trotz relativ gleichbleibender Zahlen der Studienanfänger im Fach Humanmedizin immer weniger Absolventen dem Arztberuf nachgehen (vgl. Ärztezeitung vom 14. April 2003), und wie bewertet sie diese Entwicklung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der Absolventen im Fach Humanmedizin, die anderen Berufen als dem Arztberuf nachgehen (nach Berufen aufgeschlüsselt), oder beabsichtigt sie die Durchfüh-
rung eines entsprechenden Surveys oder anderer Maßnahmen zur Klärung des Sachverhaltes?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern, trotz Zunahme der Förderung der Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin, wenige Mediziner im Land bleiben und die Zahlen der Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit sinken?
Gibt es ähnliche Erfahrungen in den anderen neuen Bundesländern, und welche alternativen Förderungsmöglichkeiten zur Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit werden gegebenenfalls seitens der Bundesregierung gesehen?
Wie hoch war im vergangenen Jahr die Zahl der beim Arbeitsamt gemeldeten arbeitslosen Ärzte, der offenen Stellen für Ärzte und der entsprechenden Vermittlungen in den einzelnen Arbeitsamtsbezirken?
Welche Maßnahmen seitens der Bundesanstalt für Arbeit wurden für den Fall getroffen, dass hierbei erhebliche Diskrepanzen zwischen arbeitslosen Ärzten in bestimmten Bundesländern einerseits und gemeldeten offenen Stellen in bestimmten Bundesländern andererseits bestanden, um eine diesbezügliche Mobilität der arbeitslosen Ärzte zu steigern, und ggf. welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung hierbei?