Gebühren- und Honorarordnungen der Freien Berufe
der Abgeordneten Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Klaus Brähmig, Alexander Dobrindt, Thomas Dörflinger, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Dr. Reinhard Göhner, Tanja Gönner, Kurt-Dieter Grill, Markus Grübel, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Hildegard Müller, Eduard Oswald, Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Kurt J. Rossmanith, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es derzeit rund 761 000 Angehörige Freier Berufe in selbständiger Tätigkeit. Die Freien Berufe bilden einen wichtigen Eckpfeiler unserer mittelständischen strukturierten Wirtschaft. Heute ist fast jeder fünfte Selbständige in Deutschland Freiberufler. In den freien Berufen sind insgesamt rund 3 Millionen Menschen beschäftigt. Neben ihrer wirtschaftlichen Bedeutung genießen die Freien Berufe nach wie vor in der Öffentlichkeit eine hohe Wertschätzung, da sie wichtige gesellschaftliche und individuelle Funktionen erfüllen.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, hat angekündigt, die Gebührenordnungen der Freien Berufe „entrümpeln“ zu wollen (Handelsblatt vom 6. Juni 2003). In dem letzten Bericht der Bundesregierung über die Lage der Freien Berufe wurde ein Referentenentwurf zur Novellierung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für diese Legislaturperiode angekündigt. Außerdem sollen in anderen Berufsfeldern, wie dem der Sachverständigen, der Rechtsanwälte und der Ärzte, die Gebühren und Honorarordnungen an die Lebenswirklichkeit und Berufspraxis angepasst werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Für welche Berufe existieren Gebühren- oder Honorarordnungen? Welches sind die jeweiligen Ermächtigungsgrundlagen? Welches Bundesministerium ist für die jeweilige Gebühren- oder Honorarordnung federführend zuständig?
Welche Bedeutung haben die einzelnen Gebühren- und Honorarordnungen im Wirtschaftsleben?
Für welche Gebührenordnungen sieht die Bundesregierung Reform- bzw. Änderungsbedarf? Mit welchem Ziel und Inhalt?
Wie werden die Honorare und Gebühren der Freien Berufe in den anderen EU-Ländern festgelegt?
Hält die Bundesregierung die in Deutschland existierenden Gebührenordnungen für EU-Rechtskonform?
Zieht die Bundesregierung aus der Feststellung der EU-Kommission, dass Deutschland zu den Ländern mit einem „hohen Regulierungsgrad“ gehört, Konsequenzen (Handelsblatt vom 6. Juni 2003)? Wenn ja, welche?
Beabsichtigt die Bundesregierung entsprechend der Ankündigung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, die HOAI als zentralstaatliche Preisregelung abzuschaffen? Wenn nein, welches sind aus Sicht der Bundesregierung die Gründe für die staatliche Entgeltregulierung?
Warum wurde die HOAI als staatliche Entgeltregelung erlassen? Gelten die Gründe nach Ansicht der Bundesregierung heute noch?
Welche rechtlichen und politischen Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Forschungsvorhaben „Statusbericht 2000 plus – Architekten/Ingenieure“?
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung der Prüfauftrag des Bundesrats (Drucksache 399/95 vom 14. Juli 1995) hinsichtlich der dort fixierten Kernfragen „stärkere Anreize zu kostensparendem Bauen, Bonus-/Malus-System bei Unter- bzw. Überschreitung der Baukosten, Vereinfachung der HOAI und einfach zu handhabende Honorarregelungen, weitere Entkopplung von Honorar- und Baukosten, Spreizung der Honorartafeln, d. h. bei künftigen HOAI – Novellierungen nur Anhebung der Höchstsätze unter Beibehaltung der Mindestsätze“ und der über den Prüfauftrag hinausgehenden Fragestellungen (nach den Vorgaben aus dem Teilnahmewettbewerb für den Statusbericht 2000 plus Architekten und Ingenieure vom 1. Juni 2001, Projektnummer: 24/01) in entscheidungsrelevanter Weise im Gutachten zur Novellierung der HOAI „Statusbericht 2000 plus – Architekten und Ingenieure“ abgearbeitet worden?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass in dem Statusbericht 2000 plus nicht hinsichtlich aller in der HOAI angesprochenen Leistungsbilder (insbesondere für den nach den Vorschriften des Teils VII HOAI besonders wichtigen Bereich der Ingenieurleistungen für Infrastrukturvorhaben) Aussagen gemacht und gegebenenfalls Entscheidungshilfen angeboten wurden (mit Begründung)?
Wie glaubt die Bundesregierung sicherstellen zu können, dass vor dem Hintergrund des immer wieder gegenüber Architekten und Ingenieuren erhobenen Vorwurfs, Architekten und Ingenieure steigerten in unzulässiger Weise durch „teuere“ Planungen mit hohen Baukosten ihre Honorareinkünfte, die Honorare bei der Abkopplung der Honorare von den Baukosten den regional unterschiedlichen Kosten angeglichen werden?
Welche Gründe rechtfertigen nach Einschätzung der Bundesregierung die Tatsache, dass nach der Freigabe des Statusberichts 2000 plus bisher weder eine inhaltlich fachliche Diskussion im eigens hierzu einberufenen Lenkungsausschuss des zuständigen Ressortministeriums oder eine Anhörung unter Einbindung aller Interessenverbände zustande gekommen ist?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Ordnungspolitik und mithin ordnungspolitische Rahmenbedingungen in Form von Rechtsverordnungen gegenüber untergesetzlichen Regelwerken den Vorzug genießen sollten?
Welche Bedeutung hat die HOAI nach Auffassung der Bundesregierung für den Verbraucherschutz?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die HOAI insbesondere im privaten Bereich kaum noch eingehalten wird (mit Begründung)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, Wolfgang Clement, geäußert hat, dass die HOAI zu einer reinen Preisempfehlung umgewandelt werden sollte? Wenn ja, warum?
Worin liegt nach Einschätzung der Bundesregierung der Mehrwert bei Umwandlung einer rechtsverbindlichen HOAI in eine unverbindliche Preisempfehlung?
Hält die Bundesregierung die Umwandlung der HOAI zu einer reinen Preisempfehlung für wettbewerbskonform und mit dem EU-Recht vereinbar?
Würde die Umwandlung der HOAI zu einer Preisempfehlung gesetzliche Änderungen erforderlich machen? Wenn ja, welche?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Abschaffung der HOAI als zentralstaatliche Regelung zum Abbau von Bürokratie führen würde? Wenn ja, warum?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Umwandlung des derzeit verbindlichen Preisbestimmungsrechts in eine unverbindliche Preisempfehlung zu großen Verunsicherungen bei Auftraggebern und Auftragnehmern führen wird und aufgrund eines ansteigenden Konfliktpotentials zu einer bislang nicht erforderlichen Einzelfalljudikatur beiträgt?
Wie gedenkt die Bundesregierung im Falle einer unverbindlichen HOAI ggf. mit dem Verlust von Kaufkraft und der rückläufigen Investitionsbereitschaft durch Verlagerung der Bürokapazitäten ins Ausland umzugehen?
Wie lässt sich seitens der Bundesregierung der Verlust von Steuereinnahmen aufgrund der zu erwartenden Auslandstätigkeit verhindern oder kompensieren?
Führt nach Einschätzung der Bundesregierung der Abbau von Planungskapazitäten nicht nur für die Consulting-Wirtschaft zu Wettbewerbsnachteilen für die deutsche Wirtschaft gegenüber ausländischen Konkurrenten?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die HOAI mit dem Ziel einer drastischen Verschlankung novelliert werden sollte? Wenn ja, warum?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die in dem Gutachten „Statusbericht 2000 plus – Architekten/Ingenieure“ bezogenen Aussagen zu der Frage der Nichteinhaltung der HOAI Rückschlüsse auf die rechtliche Tragfähigkeit der Verordnung zulassen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verhinderung der Ausübung von Marktmacht als Rechtfertigungsgrund für die HOAI als zentralstaatliche Regelung herangezogen werden kann?
Hat die HOAI nach Auffassung der Bundesregierung eine Schutzfunktion für kleine und mittlere Architekten- und Ingenieurbüros?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass nach Aufgabe der HOAI die Qualität der Planungsleistungen abnehmen würde? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die HOAI Bauherren und Auftraggeber schützt? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die HOAI eine leistungsgerechte Vergabe sichert? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die HOAI Leistungs- und Kostentransparenz gewährleistet? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die HOAI Leistungsqualität sichert? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die HOAI dem Verbraucherschutz dient? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die HOAI dem Schutz des Mittelstandes dient? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die HOAI bundesweit für einheitliche Vergütungsregelungen sorgt? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die HOAI der Sicherheit der öffentlichen Haushalte dient? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die HOAI ein Instrument zur Sicherung der Baukultur ist? Wenn nein, warum nicht?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die HOAI eine unabhängige Planung im Interesse der Gesellschaft sichert? Wenn nein, warum nicht?