Klarheit über die künftige Rentenpolitik
der Abgeordneten Andreas Storm, Annette Widmann-Mauz, Dr. Günter Krings, Dr. Wolf Bauer, Helge Braun, Monika Brüning, Verena Butalikakis, Alexander Dobrindt, Georg Fahrenschon, Dr. Hans Georg Faust, Ingrid Fischbach, Tanja Gönner, Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, Olav Gutting, Holger Haibach, Michael Hennrich, Hubert Hüppe, Julia Klöckner, Kristina Köhler (Wiesbaden), Michael Kretschmer, Barbara Lanzinger, Dorothee Mantel, Stephan Mayer (Altötting), Conny Mayer (Baiersbronn), Maria Michalk, Hildegard Müller, Stefan Müller (Erlangen), Dr. Georg Nüßlein, Melanie Oßwald, Daniela Raab, Katherina Reiche, Albert Rupprecht (Weiden), Anita Schäfer (Saalstadt), Andreas Scheuer, Dr. Ole Schröder, Matthias Sehling, Thomas Silberhorn, Jens Spahn, Christian Freiherr von Stetten, Matthäus Strebl, Marco Wanderwitz, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Im letzten Jahr hat die rot-grüne Bundesregierung nach langwierigen Beratungen ihre Rentenreform verabschiedet, nach Aussage des früheren Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, die größte Sozialreform in der Nachkriegszeit. Nicht einmal ein Jahr nach In-Kraft-Treten der Reform zeigt sich, dass sie nicht tragfähig ist und die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gewährleistet. Denn genau mit dieser Aufgabe hat die Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, Ende November 2002 eine „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme“ eingesetzt. Auch die kurzfristigen Ziele werden mit der Rentenreform nicht erreicht. So sollte der Rentenbeitrag für 2003 nach der Reform eigentlich auf 18,7 % gesenkt werden. Selbst nach den ungünstigen Varianten in den Rentenversicherungsberichten 2000 und 2001 sollte der Rentenbeitrag für 2003 lediglich 18,9 % bzw. 19,2 % betragen. Nachdem die Regierungskoalition vor der Bundestagswahl monatelang trotz Warnungen der Rentenversicherer von einem stabilen Rentenbeitrag für 2003 gesprochen hat, hat sie mit dem Beitragssatzsicherungsgesetz Mitte November 2002 eine Erhöhung des Rentenbeitrages auf 19,5 % beschlossen. Ohne die gleichzeitig verabschiedete Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die weitere Absenkung der Schwankungsreserve wäre für 2003 sogar ein Rentenbeitrag von 19,9 % erforderlich.
Weiterer Bestandteil der Rentenreform ist die staatliche Förderung für den Aufbau und Ausbau einer kapitalgedeckten Altersversorgung. So richtig dieser Schritt war, so enttäuschend ist dessen gesetzgeberische Umsetzung. Das beweist die bisherige Bilanz der sog. Riester-Rente. So haben von den insgesamt 32 Millionen Förderberechtigten weniger als 10 % einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen. Das liegt daran, dass die Förderung der privaten Altersvorsorge praxisfremd und überbürokratisiert ist. Nach Aussage des Sachverständigenrats in seinem Jahresgutachten führt das komplizierte Gesetzeswerk dazu, dass der Anleger und selbst der Finanzberater Schwierigkeiten haben, alle Fördermöglichkeiten und Förderkombinationen zu überblicken. Die einzelnen Verträge seien für den Kunden kaum zu vergleichen.
Trotz der dramatischen Finanzsituation der gesetzlichen Rentenversicherung und der bisher enttäuschenden Bilanz der kapitalgedeckten Altersvorsorge hat es die Bundesregierung versäumt, nach der Bundestagswahl ein schlüssiges Reformkonzept zu entwickeln. Mit der eingesetzten Regierungskommission schiebt sie die Probleme der Rentenversicherung auf die lange Bank. Die Menschen wollen jetzt Klarheit über die künftige Rentenpolitik der Bundesregierung. Auch die schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin Heide Simonis hat dem Bundeskanzler im Vorfeld der Generalaussprache zum Bundeshaushalt Anfang Dezember 2002 empfohlen, den Bürgern in allen Belangen schonungslos die tatsächliche Lage zu erklären. Die Landtagswahlen in Hessen und Niedersachsen im Februar 2003 seien kein Grund zur Zurückhaltung (Reuters vom 3. Dezember 2002).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Sind die langfristigen Ziele der Rentenreform aus dem Jahr 2001 zum Rentenniveau und zum Beitragssatz noch einzuhalten? Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dann die Aussage von Prof. Bert Rürup, „insbesondere (die) Annahmen zur Beschäftigungsentwicklung (der Rentenreform) waren wohl zu optimistisch. Deshalb müssen wir jetzt nachjustieren.“ (DER SPIEGEL vom 18. November 2002)? Wenn nein, wie hoch werden der Beitragssatz und das Renteniveau in den Jahren 2020 und 2030 sein?
Welche Erwartungen hatte die Bundesregierung bei Verabschiedung der Rentenreform im Hinblick auf Abschlusszahlen sog. Riester-Verträge im Jahr 2002? Wie viele Riester-Verträge wurden bisher tatsächlich abgeschlossen? Gibt es Erkenntnisse darüber, wie viele bereits abgeschlossene Verträge wieder storniert worden sind? Wenn ja, um wie viele Verträge handelt es sich?
Ist es richtig, dass das Nettorentenniveau deutlich geringer wäre als im Rentenversicherungsbericht 2002 angegeben, wenn man bei der Berechnung der Nettoentgelte der Arbeitnehmer die Beträge für die private Altersvorsorge unberücksichtigt ließe? Wenn ja, welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung dann die vergleichsweise hohen Angaben im Rentenversicherungsbericht 2002 zum Nettorentenniveau auf die Bereitschaft der Arbeitnehmer, sich um eine private Altersversorgung zu kümmern? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage des Sachverständigenrats in seinem Jahresgutachten, dass die Bürger die Höhe ihrer zu erwartenden gesetzlichen Rente überschätzen, „was nicht zuletzt von der Politik durch ihren Hinweis auf eine nur geringe Senkung des Rentenniveaus von 70 % auf schlimmstenfalls 67 % im Jahre 2030 unterstützt wird“?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung Pläne, die private Altersversorgung gesetzlich nachzubessern? Wenn ja, in welchen Punkten? Welche Auswirkungen haben diese Nachbesserungen auf bereits abgeschlossene Verträge?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung Pläne, die private Altersvorsorge verpflichtend zu gestalten, wenn sie von den Bürgern nicht in dem prognostizierten Maße angenommen wird? Wenn nein, auf welcher Grundlage beruhen dann die Aussagen der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, wonach „man darüber nachdenken muss, ob die kapitalgedeckte Säule verpflichtend werden muss“, wenn die Bevölkerung nicht genügend vorsorgt (Interview der Bundesministerin im FOCUS vom 18. November 2002)? Gibt es rechtliche Bedenken gegen eine verpflichtende private Altersversorgung? Wenn ja, welche und wie bewertet die Bundesregierung diese Bedenken?
Welche Auswirkungen haben nach Einschätzung der Bundesregierung die geplanten Änderungen im Bereich der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilien- und Wertpapiergeschäften auf die private Altersversorgung? Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die vorgesehene pauschale Abgeltungssteuer auf Zinserträge auf die private Altersversorgung aus?
Wie viele Arbeitnehmer werden nach Einschätzung der Bundesregierung im Jahr 2002 und im Jahr 2003 vom neuen Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge Gebrauch machen? Wie viele dieser Personen werden sich für die sozial- und abgabenfreie sog. Eichel-Förderung entscheiden und wie hoch werden die dadurch bedingten Einnahmeausfälle für die gesetzliche Rentenversicherung sein? Wie ist in diesem Zusammenhang die Aussage von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 4. Dezember 2002 vor dem Deutschen Bundestag zu verstehen, wonach „über die betriebliche Altersversorgung inzwischen 18 Millionen Beschäftigte zusammen mit ihren Tarifpartnern von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben. 18 Millionen Beschäftigte haben über diesen Weg ein zusätzliches Alterseinkommen zu erwarten.“ (Plenarprotokoll 15/13, S. 880 D)?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung Pläne, Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung mit einzubeziehen? Wenn ja, seit wann gibt es diese Pläne? Welche Auswirkungen hat eine Umsetzung dieser Pläne auf die langfristige Beitragssatzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung? Welche rechtlichen und finanziellen Übergangsprobleme stellen sich bei einer Einbeziehung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung? Wenn es keine derartigen Pläne der Bundesregierung gibt, auf welcher Grundlage beruhen dann die Aussagen der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, am 17. November 2002 im ZDF: „Gut, das können wir ja angehen.“ Wenn es zu einer Zweidrittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat komme, um über das Grundgesetz das Beamtengesetz zu ändern, wäre es „gerechter für die Menschen, zu sagen: Alle zahlen in diese Kasse ein.“ (Reuters vom 17. November 2002)? Wie ist in diesem Zusammenhang die Aussage der Bundesministerin zu verstehen, wonach Beamte mehr für ihre eigene Altersvorsorge einzahlen sollten. Eine andere Frage sei es, ob dies in die gesetzliche Rentenversicherung fließe oder für die „Erarbeitung von Pensionen“ genutzt werde (DIE WELT vom 28. November 2002)?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung Pläne, die Rentenversicherung auf eine breitere Basis nach dem Schweizer Modell zu stellen? Wenn ja, seit wann gibt es diese Pläne? Welche Auswirkungen hat eine Umsetzung dieser Pläne auf die langfristige Beitragssatzentwicklung der Rentenversicherung? Welche rechtlichen und finanziellen Übergangsprobleme stellen sich bei einem solchen Totalumbau des Rentensystems? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage von Prof. Bert Rürup, wonach man bei Erweiterung der Finanzierungsbasis „langfristig nur neue Ansprüche“ schafft, aber „keine Antwort auf das Problem der Alterung“ gibt (DER SPIEGEL vom 18. November 2002)? Wenn es keine derartigen Pläne der Bundesregierung gibt, auf welcher Grundlage beruhen dann die Aussagen des Bundesministers der Finanzen, Hans Eichel, wonach „wir in Deutschland gut beraten wären, wenn wir uns alle zusammentäten. Dann würden neben Arbeitnehmern auch Selbständige, Beamte und Politiker nach denselben Prinzipien in die sozialen Sicherungssysteme, etwa bei der Rente, einzahlen und die gleiche Leistung erhalten. Dann wären wir viele Neiddebatten los. Die Schweizer etwa sind schon viel weiter als wir.“ (Interview des Bundesministers im FOCUS vom 25. November 2002)?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Vorsitzenden der neuen „Kommission für die Nachhaltigkeit in der Finanzierung der Sozialen Sicherungssysteme“, Prof. Bert Rürup, wonach „das gesetzliche Rentenalter von 2011 allmählich auf 67 Jahre anzuheben“ ist (DIE WELT vom 22. November 2002)?
Gibt es innerhalb der Bundesregierung Pläne, den Abschlag bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente von 0,3 % pro Monat anzuheben? Wenn ja, wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage von Prof. Franz Ruland in der öffentlichen Anhörung zum Beitragssatzsicherungsgesetz, wonach „beim Bundessozialgericht mehrere Verfahren anhängig sind, die die Höhe der Abschläge, die eher als zu hoch als niedrig angesehen werden, zum Gegenstand haben“? Sind die Abschläge von 0,3 % pro Monat versicherungsmathematisch bestimmt? Wenn ja, um wie viel müsste der monatliche Abschlag der Höhe nach verändert werden, wenn sich die Rentenlaufzeit um ein Jahr verlängert? Wie schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter versicherungsmathematischen Gesichtspunkten die Aussage des Mitglieds der neuen Rentenkommission, Prof. Axel Börsch-Supan, wonach die Abschläge „ungefähr doppelt so hoch sein (müssten) wie heute, damit Frührentner und Langarbeitende die gleiche Rentensumme über die jeweilige Bezugszeit erhalten“, ein (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. November 2002)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Rentenversicherer, wonach die geplante Einführung des Brückengeldes im Arbeitsförderungsrecht „den ohnehin ausgeprägten Trend zur frühzeitigen Berentung eher verfestigt“ (Aussage von Axel Reimann auf dem Aktuellen Presseseminar 2002 des VDR am 12. November 2002)? Wie steht diese vorgesehene Neuregelung zu der Forderung nach einer Erhöhung des tatsächlichen Renteneintrittsalters?
Hat der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, Ende 2001 eine Beitragssatzverordnung 2002 vorgelegt, als der Rentenbeitrag für das Jahr 2002 durch das Gesetz zur Bestimmung der Schwankungsreserve in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten vom 20. Dezember 2001 festgesetzt wurde? Wenn nein, warum ist nach Aussage der Bundesministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung, Ulla Schmidt, „die Bundesregierung gesetzlich verpflichtet, eine Verordnung für das Jahr 2003 zu erlassen. Dabei ist das geltende Recht zugrunde zu legen. Dies ist ein völlig normales Verfahren. Die Verordnung wird hinfällig mit Zustandekommen des Gesetzes.“ (Pressemitteilung des Bundesministeriums vom 20. November 2002)? Aus welchen Gründen hat es der ehemalige Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, letztes Jahr versäumt, eine Beitragssatzverordnung 2002 vorzulegen?
Wird die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Rentenbesteuerung ihr Ergebnis – wie vorgesehen – im Januar 2003 vorlegen? Wenn nein, wann wird das Ergebnis vorgelegt und welche Gründe gibt es für die zeitliche Verzögerung?
Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf die beschlossene weitere Absenkung der Mindestschwankungsreserve auf 0,5 Monatsausgaben den Vorschlag des Mitglieds der neuen Rentenkommission, Prof. Axel Börsch-Supan, wonach „die Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich aufgestockt werden (muss). Eine solche größere Schwankungsreserve von mindestens drei Monatsausgaben muss konjunkturbedingte Einnahmeausfälle abfedern können.“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 22. November 2002)?
Welchen Aussagegehalt hat nach Einschätzung der Bundesregierung der Rentenversicherungsbericht 2002 im Hinblick auf die künftige Beitragssatzentwicklung, wenn der Rentenbeitrag für das Jahr 2003 nach der ungünstigsten Variante im letztjährigen Bericht 19,2 % betragen sollte, für 2003 eigentlich aber ein Beitrag von 19,9 % erforderlich wäre?
Was wird die Bundesregierung in dieser Wahlperiode zur Verbesserung von Erziehungsleistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung unternehmen? Wie stellt sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Umsetzung des Pflegeurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung vor?