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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Verbesserung der Tunnelsicherheit (G-SIG: 15010330)

Überarbeitung der Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT), Sicherheitsrisiko in Eisenbahntunneln

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

10.06.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/103120. 05. 2003

Verbesserung der Tunnelsicherheit

der Abgeordneten Gerhard Wächter, Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Georg Brunnhuber, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Dr. Michael Fuchs, Peter Götz, Markus Grübel, Bernd Heynemann, Klaus Hofbauer, Norbert Königshofen, Werner Kuhn (Zingst), Peter Letzgus, Eduard Lintner, Klaus Minkel, Henry Nitzsche, Gero Storjohann, Volkmar Uwe Vogel und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Nach den schweren Brandunfällen im Mont Blanc- und im Tauerntunnel im Jahr 1999 hatte sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, Maßnahmen zu ergreifen, um das Sicherheitsniveau in deutschen Tunneln zu erhöhen. So wurde auf Bundesebene eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe gebildet mit dem Auftrag, die „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln“ (RABT), die beim Neubau von Straßentunneln berücksichtigt werden müssen, zu überarbeiten. Zudem hatte die Bundesregierung im Juni 2001 ein Tunnelsicherheitsprogramm im Umfang von 345 Mio. Euro angekündigt.

Wir fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Inwieweit wurde das Tunnelsicherheitsprogramm inzwischen umgesetzt, und welche Investitionen wurden im Einzelnen getätigt?

2

Liegen der Bundesregierung die Ergebnisse des für die Überarbeitung der RABT zuständigen Arbeitsausschusses 3.6 in der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV, Köln) vor, und wenn ja, wie weit sind die Gespräche mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder vorangeschritten?

3

Wann ist die Umsetzung der neuen RABT zu erwarten?

4

Werden die neuen RABT mit der von Brüssel geplanten EU-Richtlinie über Mindestanforderungen für die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz vereinbar sein, und wenn nein, wo liegen die Differenzen?

5

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über die Notwendigkeit einer Überarbeitung der Richtlinie des Eisenbahn-Bundesamtes „Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln“ vor?

6

Haben neuere Erkenntnisse über das Sicherheitsrisiko in Eisenbahntunneln – insbesondere hinsichtlich der Begegnung zwischen Hochgeschwindigkeitszügen und sonstigen Zügen in zweigleisigen Tunneln – Auswirkungen auf die Gestaltung neuer Tunnel, und wie verhält es sich bei bereits planfestgestellten, aber noch nicht im Bau befindlichen neuen Tunneln?

Berlin, den 20. Mai 2003

Gerhard Wächter Dirk Fischer (Hamburg) Eduard Oswald Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Georg Brunnhuber Renate Blank Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Hubert Deittert Enak Ferlemann Dr. Michael Fuchs Peter Götz Markus Grübel Bernd Heynemann Klaus Hofbauer Norbert Königshofen Werner Kuhn (Zingst) Peter Letzgus Eduard Lintner Klaus Minkel Henry Nitzsche Gero Storjohann Volkmar Uwe Vogel Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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