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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Steigende Belastungen der Unternehmen durch Sonderumlagen der Berufs- genossenschaft (G-SIG: 15010468)

Entwicklung der Höhe des Insolvenzgeldes, Verwaltungskosten, alternative Finanzierungsregelungen, Entlastung der Unternehmen; Unfallversicherung durch Berufsgenossenschaften: stärkere staatliche Einflussnahme, Organisation in anderen Staaten, Zukunftsfähigkeit und Reform des deutschen Systems, Vorschläge des Bundesrates zur Umstrukturierung, Zuständigkeitsregelungen, Veränderungen im Leistungskatalog, mehr Wettbewerb und Privatisierung, Zusatztätigkeiten, System der Selbstverwaltung, Überprüfung durch die Rechnungshöfe, Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung, Bürokratieabbau

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung

Datum

05.08.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/139901. 07. 2003

Steigende Belastungen der Unternehmen durch Sonderumlagen der Berufsgenossenschaften

der Abgeordneten Andrea Voßhoff, Hartmut Schauerte, Marie-Luise Dött, Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, Renate Blank, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-Dieter Grill, Ernst Hinsken, Robert Hochbaum, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Hildegard Müller, Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Anita Schäfer (Saalstadt), Johannes Singhammer, Max Straubinger, Elke Wülfing und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Zunehmend und immer massiver schlägt die wirtschaftliche Entwicklung auch auf die von den Unternehmen zu leistende Insolvenzgeldumlage durch. Die Belastung der Unternehmen wächst seit Jahren. Grund für die massive Steigerung der Beitragslasten ist die anhaltend schwierige wirtschaftliche Lage in Deutschland und die damit verbundene dramatische Zunahme der Konkurse. Im Jahr 2002 erreichten die Insolvenzmeldungen deutscher Unternehmen abermals eine traurige Rekordhöhe: nachdem die Zahl der Insolvenzverfahren von Unternehmen (inkl. Kleingewerbe) laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2001 schon bei 32 278 lag, stieg sie im Jahr 2002 sogar auf 37 579 an. Das ist ein Zuwachs um 16,42 %. Die Folge dieser Entwicklung war und ist eine stetige Zunahme der Auslagen für das sog. Insolvenzgeld.

Als Leistung der Bundesanstalt für Arbeit (BA) wird das Insolvenzgeld von den Arbeitsämtern im Falle der Insolvenz eines Arbeitgebers als Ausgleich für offene Lohnansprüche an dessen Arbeitnehmer für maximal drei Monate ausgezahlt. Die Arbeitgeber finanzieren das Insolvenzgeld als Risikogemeinschaft in voller Höhe durch eine Sonderumlage der Berufsgenossenschaften. Durch die anhaltend schwache konjunkturelle Entwicklung und die weitere Zunahme von Konkursen bei gleichzeitiger Abnahme der Zahl der Beitragszahler in den Berufsgenossenschaften entstehen bei insgesamt stagnierender bis rückläufiger Umsatz- und Gewinnentwicklung immer größer werdende Mehrbelastungen für die verbleibenden Mitgliedsbetriebe. Viele Unternehmen gerade im Mittelstand stellen sich die Frage, wie tragbar dieses Umlagemodell heute noch ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen43

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung, dass die Gesamtforderung für Insolvenzgeld der BA um mehr als 40 % gegenüber dem Vorjahr zunahm, so dass sich nunmehr der Gesamtbetrag für das Insolvenzgeld im Umlagejahr 2002 auf mehr als 1,9 Mrd. Euro beläuft, während der Betrag im Jahr 2001 noch bei knapp 1,4 Mrd. Euro gelegen hat?

2

Wie hat sich das Insolvenzgeld, aber auch das Ausfallgeld, in den letzten 10 Jahren entwickelt, und wie hoch sind die jeweiligen jährlichen Gesamtbeträge in den vorgenannten Zeiträumen?

3

Wie hoch lag das Insolvenzgeld bei seiner Einführung 1974 insgesamt und wie war die durchschnittliche Belastung der Unternehmen?

4

Wie hoch sind die Verwaltungskosten, die bei der Arbeitsverwaltung und den Berufsgenossenschaften beim Insolvenzgeld und beim Lastenausgleichsverfahren insgesamt, in einzelnen Branchen sowie im einzelnen Leistungsfall absolut und im Verhältnis zur Leistungs- bzw. Beitragssumme entstehen?

5

Bei welchen Berufsgenossenschaften ist derzeit die Abgabe für das Insolvenzgeld höher als der eigentliche Berufsgenossenschaftsbeitrag und in welcher Größenordnung?

Wie beurteilt die Bundesregierung diesen Sachverhalt?

6

Was beabsichtigt die Bundesregierung gegen die steigenden Insolvenzgeldumlagen und die damit verbundenen Mehrbelastungen für die noch am Markt tätigen Unternehmen zu tun?

7

Zieht die Bundesregierung auch andere Finanzierungsmöglichkeiten für die Insolvenzgeldansprüche der Arbeitnehmer in Erwägung?

Wenn ja, welche?

8

Ist die Einführung von Kapitaldeckungselementen in das Finanzierungssystem der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bundesregierung eine mögliche Alternative zum gegenwärtigen Umlagesystem?

9

Hält es die Bundesregierung angesichts der steigenden Mehrbelastung für die Unternehmen für gerechtfertigt, dass die Berufsgenossenschaften und damit die Unternehmen neben dem an die Arbeitnehmer zu zahlenden Insolvenzgeld auch die Verwaltungskosten und die sonstigen Kosten der BA, die mit der Erbringung des Insolvenzgeldes zusammenhängen, zu erstatten haben?

10

Wäre statt einer pauschalierten Abrechnung für die sonstigen Kosten der BA eine Erstattung der tatsächlich anfallenden sonstigen Kosten für die Berufsgenossenschaften gegenwärtig vorteilhafter?

11

Wenn ja, warum wird an der Pauschalierung der sonstigen Kosten bei der Insolvenzumlagepflicht der Berufsgenossenschaften weiter festgehalten?

12

Hält es die Bundesregierung die Funktion der Berufsgenossenschaften als Inkassostelle der BA gegenwärtig noch für das richtige Modell für den Einzug des Insolvenzgeldes?

13

Hält es die Bundesregierung für vertretbar, in konjunkturell schlechten Zeiten mit einer drastisch steigenden Anzahl an Insolvenzen noch zahlungsfähige Unternehmen für die Folgen von Insolvenzen anderer Unternehmen mittels einer Zwangsabgabe alleine aufkommen zu lassen?

14

Wie gedenkt die Bundesregierung diese Unternehmen von den durch die Insolvenzumlage steigenden Lohnnebenkosten zu entlasten?

15

Welche Vorschläge und Forderungen sind der Bundesregierung bezüglich alternativer Finanzierungsregelungen für das Insolvenzgeld bekannt und wie bewertet sie diese?

16

Wie beurteilt die Bundesregierung den Fall der Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), in dem eine kalkulatorische Unterdeckung der Betriebsmittel für das Insolvenzgeld zu einer Erhöhung des Insolvenzgeldes um rund 97 % für das Jahr 2002 geführt hat, die letztlich über den tatsächlichen anteiligen Ausgaben für das Insolvenzgeld lag?

17

Hält die Bundesregierung gerade angesichts des Beispiels der VBG eine stärkere Einflussnahme, z. B. durch die Einführung von Aufsichts- und Kontrollmechanismen, für sachgerecht?

18

Ergibt sich die Notwendigkeit einer stärkeren Einflussnahme nicht schon aus der Feststellung der Bundesregierung, dass bei einzelnen Berufsgenossenschaften, z. B. durch Beitragsausfälle oder durch Fehleinschätzung der konjunkturellen Entwicklung, in einzelnen Jahren ein über der Ausgabenquote für das Insolvenzgeld liegender Mehrbedarf entstehen kann?

19

Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, Unternehmen künftig vor kalkulatorischen Unterdeckungen (wie im Falle der VBG) zu schützen?

20

Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor, wie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen OECD-Staaten (OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) der gesetzliche Unfallschutz organisiert ist?

Hält die Bundesregierung in anderen Staaten praktizierte Formen oder Elemente der Organisation des gesetzlichen Unfallschutzes für effektiver und effizienter als das gegenwärtig in Deutschland praktizierte System?

Welche dieser Formen und Elemente könnten aus Sicht der Bundesregierung sinnvollerweise Grundlage für eine Reform des deutschen Systems des gesetzlichen Unfallschutzes sein?

21

Wie beurteilt die Bundesregierung insgesamt die Effizienz, Effektivität und Zukunftsfähigkeit des deutschen Systems der Berufsgenossenschaften im Hinblick auf die ihnen zugewiesenen Aufgaben?

22

Welche Überlegungen gibt es von Seiten der Bundesregierung, das System der Berufsgenossenschaften zu reformieren und in welchem Zeitrahmen sollen solche Reformen durchgeführt werden?

23

Ist die Prüfung der Bundesregierung über die Vorschläge des Bundesrates zur Umstrukturierung der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch und des Sozialgerichtsgesetzes“ auf Bundestagsdrucksache 15/1070) inzwischen abgeschlossen?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung gelangt?

Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrates umzusetzen?

24

Inwiefern sind der Bundesregierung Aufgabenbereiche bekannt, in denen sich die Tätigkeiten der Berufsgenossenschaften mit denen anderer Institutionen, zum Beispiel der Gewerbeaufsichtsämter, überschneiden?

25

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass die Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften teilweise dieselben Sachverhalte prüfen?

Wenn ja, wäre hier eine einheitliche Zuständigkeitsregelung denkbar?

26

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die freie Wahl der Unfallversicherungsanbieter, bei einem einheitlichen Leistungskatalog, ein probates Mittel für mehr Effektivität sein kann?

27

Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Überprüfung des Leistungskatalogs der Berufsgenossenschaften?

28

Ist die Bundesregierung die Ansicht, dass es im Rentensystem der gesetzlichen Unfallversicherung eine Überversorgung durch Kumulation von Entschädigungsleistungen aus der Unfallversicherung mit Arbeitseinkommen und Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gibt?

Beabsichtigt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund oder aus anderen Gründen konkrete Veränderungen im Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung?

29

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Bayerischen Handwerkstages und der Bauwirtschaft, den Versicherungsschutz bei illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit auszuschließen?

30

Wie beurteilt die Bundesregierung die Forderung des Präsidenten der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dieter Hundt, eine Obergrenze bei der Insolvenzgeldumlage einzuführen, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung orientiert (vgl. DIE WELT vom 20. Juni 2003)?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung grundsätzlich die Forderung nach mehr Wettbewerb und Privatisierung im Bereich der Unfallversicherung und Unfallverhütung für Unternehmen?

Hält die Bundesregierung eine private Unfall- und Insolvenzpflichtversicherung für eine sinnvolle Alternative zum bestehenden System, und wie beurteilt die Bundesregierung Effektivität, Effizienz, Kostengünstigkeit und Branchenanfälligkeit einer solchen rein privaten Form der Pflichtversicherung im Vergleich zum bestehenden System?

32

Wie wird die Bundesregierung dem Problem der demographischen Entwicklung in den Berufsgenossenschaften begegnen?

Wie beurteilt sie den möglichen Aufbau eines Kapitalstocks?

33

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Berufsgenossenschaften in den letzten Jahrzehnten immer mehr Zusatztätigkeiten (z. B. Bildungseinrichtungen, Unfallkliniken, Forschungseinrichtungen) über ihren eigentlichen Zweck hinaus übernommen haben?

34

Wie viele und welche Bildungseinrichtungen, Unfallkliniken und Forschungseinrichtungen werden von den Berufsgenossenschaften unterhalten?

35

Inwieweit sollten die Berufsgenossenschaften nach Ansicht der Bundesregierung wieder auf ihre klassischen Aufgaben beschränkt werden?

36

Gehört nach Ansicht der Bundesregierung beispielsweise die Auslosung eines Gewinnspiels auch zu den von den Mitgliedern zu finanzierenden Aufgaben einer Berufsgenossenschaft (z. B. 14-tägige Urlaubsreise für den Gewinner des Gewinnspiels der Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektronik BGFE oder Verlosung von Wellness-Reisen durch die BG Fleischerei)?

37

Wie beurteilt die Bundesregierung das System der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften?

38

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine regelmäßige Überprüfung der Berufsgenossenschaften durch die Rechnungshöfe zu ermöglichen?

39

Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich die Berufsgenossenschaften verstärkt um eine Reform interner Verwaltungsabläufe bemühen, um so zu Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen zu gelangen?

Wenn ja, welche Bemühungen sind das?

40

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den jährlichen Zeit- und Kostenaufwand der Betriebe, um den bürokratischen Anforderungen der Berufsgenossenschaften (Meldungen, Unfallmeldungen, Kontrollen) nachzukommen?

41

Wie beurteilt die Bundesregierung den bürokratischen Aufwand der Betriebe gegenüber den Berufsgenossenschaften?

42

Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage der gewerblichen Berufsgenossenschaften, dass insgesamt etwa 10 Basisvorschriften ausreichend seien, um den Betrieben Leitlinien für ihre Präventionsarbeit und -verantwortung zu geben?

43

Was beabsichtigt die Bundesregierung ihrerseits für mehr Abbau von Bürokratie im Bereich der Berufsgenossenschaften zu tun?

Berlin, den 1. Juli 2003

Andrea Voßhoff Hartmut Schauerte Marie-Luise Dött Karl-Josef Laumann Dagmar Wöhrl Veronika Bellmann Renate Blank Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Alexander Dobrindt Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Dr. Reinhard Göhner Kurt-Dieter Grill Ernst Hinsken Robert Hochbaum Volker Kauder Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Wolfgang Meckelburg Friedrich Merz Laurenz Meyer )Hamm) Hildegard Müller Dr. Joachim Pfeiffer Hans-Peter Repnik Dr. Heinz Riesenhuber Franz Romer Anita Schäfer (Saalstadt) Johannes Singhammer Max Straubinger Elke Wülfing Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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