Klimaschutz und CO2-Vermeidungskosten
der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Doris Meyer (Tapfheim), Dr. Joachim Pfeiffer, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Cajus Caesar, Alexander Dobrindt, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Dr. Michael Fuchs, Georg Girisch, Dr. Reinhard Göhner, Tanja Gönner, Josef Göppel, Kurt-Dieter Grill, Robert Hochbaum, Ernst Hinsken, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Franz Obermeier, Ulrich Petzold, Werner Wittlich, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, 25 Prozent CO2 im Jahr 2005 – bezogen auf 1990 – einzusparen und den Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2010 auf 12,5 Prozent zu erhöhen.
Der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland am Stromverbrauch ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Weichen dafür sind bereits 1990 mit dem Stromeinspeisungsgesetz gestellt worden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 29. März 2000 hat zum Ziel, den Umwelt- und Klimaschutz weiter voranzutreiben sowie den Anteil der erneuerbaren Energien deutlich zu erhöhen.
Im Rahmen einer nachhaltigen Klimaschutzpolitik gilt es in Zukunft auch darauf zu achten, mit welchen Mitteln und Instrumenten der CO2-Ausstoß effizient verringert werden kann. Deswegen müssen die CO2-Vermeidungskosten stärker in den Mittelpunkt gerückt werden. So gibt es in den unterschiedlichsten Bereichen erhebliche Potenziale zu deutlichen Effizienzsteigerungen, die oft zu deutlich geringeren CO2-Vermeidungskosten erreicht werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Welche Klimaschutzziele hat die Bundesregierung für das Jahr 2020?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diese Ziele zu erreichen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion Michael Müller, dass Deutschland das selbst gesteckte Ziel einer Reduktion von CO2 um 25 Prozent bis 2005 verfehlen werde (TAGESSPIEGEL vom 10. August 2003)?
Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien weitere Wege, das Verdoppelungsziel der EU zu erreichen?
Welche Auswirkungen wird nach Meinung der Bundesregierung der EU-Emissionshandel für die Einhaltung der Klimaschutzziele haben?
Welche Konsequenzen für die Sicherheit und die Wirtschaftlichkeit der Energieversorgung hätte eine 40-prozentige CO2-Reduktion in Deutschland bis 2020?
Welche finanziellen Mehrbelastungen erwartet die Bundesregierung im Falle einer 40-prozentigen CO2-Reduktion für die Privathaushalte und die Wirtschaft insgesamt bzw. in den kommenden Jahren?
Wie groß wird die jährliche direkte und indirekte finanzielle Mehrbelastung für einen durchschnittlichen Arbeitnehmerhaushalt, für typische mittelständische Betriebe und für energieintensive Branchen ausfallen?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisher erreichte CO2-Minderung in Deutschland?
Durch welche Maßnahmen wurde die erzielte Minderung des CO2-Ausstoßes bewirkt?
Welchen Anteil hatten die jeweiligen Maßnahmen an der CO2-Minderung?
Ist die Voraussetzung für die Festlegung des deutschen CO2-Minderungsziels von 40 Prozent bis 2020, bei einer Verpflichtung der gegenwärtigen EU-Mitgliedstaaten auf ein Minderungsziel von 30 Prozent, aus heutiger Sicht gegeben?
Wie schätzt die Bundesregierung jeweils die Potenziale bei der Windkraft, der Fotovoltaik, der Wasserkraft, der Biomasse und der Geothermie ein, zur Erreichung des Verdoppelungsziels beizutragen?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Gesamtvolumen an Vergütungszahlungen für Einspeisungen im Rahmen des EEG für die Jahre 2004 bis 2010?
Welcher Anteil entfällt dabei jeweils auf die einzelnen Energieträger?
Welche Auswirkungen hat dies auf den Strompreis (Cent/kWh)?
Wie hoch ist die Belastung pro Jahr für einen Durchschnittshaushalt?
Wie berücksichtigt die Bundesregierung den Aspekt der CO2-Vermeidungskosten bei der Ausrichtung und Gestaltung ihrer Umwelt- und Energiepolitik?
Welchen Stellenwert haben für die Bundesregierung die CO2-Vermeidungskosten bei einem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien?
Inwieweit finden nach Auffassung der Bundesregierung die CO2-Vermeidungskosten Berücksichtigung bei der Höhe der Vergütungszahlungen für Einspeisungen im Rahmen des EEG?
Liegen der Bundesregierung Kenntnisse vor über die Höhe der CO2-Vermeidungskosten (Euro/t CO2) bei der Windkraft, der Fotovoltaik, der Wasserkraft, der Biomasse, der Geothermie, der Gebäudesanierung, der Effizienzsteigerung bei Kraftwerken und im Bereich Verkehr?
Wenn ja, welche und wie beurteilt die Bundesregierung diese?
Welche nationalen Konzepte wird die Bundesregierung wann auf den Weg bringen, um die ökonomisch erschließbaren CO2-Einsparpotenziale im Gebäudebereich bzw. im Verkehrssektor zu erschließen?
Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial von GuD-Kraftwerken (GuD: Gas und Dampf) zur Vermeidung von CO2 ein?
Unternimmt die Bundesregierung Anstrengungen zu deren Förderung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ehemaligen Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, dass „sehr ehrgeizige nationale Klimaschutzziele für 2020 bedeuten …, dass Deutschland sich weitgehend von der Nutzung der heimischen Kohlequellen zu verabschieden hätte“ (Energiebericht 2001)?
Wenn ja, wann ist dies der Fall?
Welche Potenziale sieht die Bundesregierung in der Vermeidung von CO2-Emissionen durch die Erhöhung der Wirkungsgrade in der Elektrizitätserzeugung?
Welche Folgen hat der „Ausstieg“ aus der Kernenergie für das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung?
Können Mehremissionen, die durch den notwendigen Ersatz der Kernkraftwerke aufgrund des „Ausstiegs“ aus der Kernenergie entstehen werden, durch Kraftwerksmodernisierungen und den Ausbau der erneuerbaren Energien kompensiert werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass zur Einhaltung der Klimaschutzziele der Gasimportbedarf in Deutschland höher ausfallen wird?
Wenn ja, von welcher Steigerung geht die Bundesregierung aus und welche Folgen wird dies haben?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das CO2-Einsparziel von 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 in Widerspruch zu den Zielen der Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit steht?
Welche CO2-Einsparpotenziale (in t/Jahr) sieht die Bundesregierung jeweils in den Bereichen Stromerzeugung, Wärmemarkt und Verkehr in Deutschland für die Jahre 2005, 2010, 2015 und 2020?
Zu welchen volkswirtschaftlichen Kosten ließen sich die jeweiligen Potenziale erschließen?
Geht die Bundesregierung, wie der Energiebericht, davon aus, dass die 40-prozentige CO2-Reduktion höhere Energiekosten für die Verbraucher Folge haben wird?
Wenn ja, mit welchen Erhöhungen wird gerechnet?