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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Errichtung von Personal-Service-Agenturen (PSA) (G-SIG: 15010484)

Vergabeverfahren für die PSAen, Entscheidungskriterien, Anwendung des § 37c SGB III, Gefährdung von Arbeitsplätzen bei Zeitarbeitsunternehmen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

26.09.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/154308. 09. 2003

Errichtung von Personal-Service-Agenturen (PSA)

der Abgeordneten Hartmut Schauerte, Karl-Josef Laumann, Dagmar Wöhrl, Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Alexander Dobrindt, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Erich G. Fritz, Dr. Michael Fuchs, Dr. Reinhard Göhner, Kurt-Dieter Grill, Robert Hochbaum, Ernst Hinsken, Volker Kauder, Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Laurenz Meyer (Hamm), Dr. Joachim Pfeiffer, Hans-Peter Repnik, Franz Romer, Johannes Singhammer, Max Straubinger und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Nach dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt soll zur Mobilisierung von Beschäftigungsreserven die vermittlungsorientierte Zeitarbeit wesentlich stärker als bislang genutzt werden. Dazu sieht das Gesetz die flächendeckende Einrichtung von so genannten Personal-Service-Agenturen (PSA) vor. Jedes Arbeitsamt ist verpflichtet, mindestens eine PSA einzurichten. Dies soll durch Vertrag zwischen dem Arbeitsamt und bereits tätigen Verleihunternehmen erfolgen. Nur in Regionen, wo derartige Verträge nicht zustande kommen, hat das Arbeitsamt auch die Möglichkeit, sich an Verleihunternehmen zu beteiligen oder selbst eine PSA zu gründen. Anfang dieses Jahres haben Maßnahmen der Arbeitsämter zur Errichtung von PSA begonnen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Bis zu welchem Zeitpunkt sind die PSAen zu errichten und wie ist diese zeitliche Vorgabe begründet?

2

Haben die Bundesregierung oder die Bundesanstalt für Arbeit (BA) Richtlinien oder Verwaltungsanweisungen für die Durchführung der wettbewerblichen Vergabeverfahren erlassen oder obliegt es jedem Arbeitsamt in eigener Verantwortung, die Übereinstimmung mit den geltenden Vergabevorschriften sicherzustellen?

3

Wie läuft ein solches wettbewerbliches Vergabeverfahren für PSAen üblicherweise ab?

4

Liegen der Bundesregierung, der Arbeitsverwaltung oder den Wettbewerbsbehörden Erkenntnisse über Beschwerden von Beteiligten im Hinblick auf die PSA-Vergabeverfahren vor?

5

Ist das Bundeskartellamt als vergaberechtliche Aufsichtsbehörde im Vorfeld oder im Verlauf der Vergabeverfahren für die Bundesregierung oder die Arbeitsverwaltung beratend tätig gewesen?

6

Wie viele, bereits langjährig am Markt etablierte, erlaubt tätige Verleihunternehmern und wie viele für diesen Zweck geschaffene Neugründungen nehmen durchschnittlich an einem PSA-Vergabeverfahren teil?

7

Nach welchen Kriterien wird der Zuschlag in einem PSA-Vergabeverfahren erteilt?

Gab es bislang schon Beschwerden oder formelle Rechtsmittel nicht berücksichtigter Bewerber gegen die Vergabeentscheidungen?

8

Ist es zutreffend, dass die niederländische Firma maatwerk überproportional oft (bei rund 30 % aller Ausschreibungen) bei der Vergabe zum Zuge gekommen ist?

Wie viele PSAen werden insgesamt von maatwerk betrieben werden?

Wurde seitens der BA geprüft, ob die Firma für eine derartige Vielzahl von PSAen die notwendige finanzielle, personelle und organisatorische Kapazität besitzt?

Welches Verfahren würde eingreifen, wenn sich im Laufe der Zeit herausstellte, dass die Firma – oder auch jeder andere Anbieter, der den Zuschlag für eine PSA bekommen hat – mit der Aufgabe überfordert ist?

9

Für welchen Zeitraum werden die Verträge abgeschlossen?

10

In welchem Umfang handelt es sich bei teilnehmenden und bei den bereits ausgewählten Verleihunternehmen um ortsansässige, mittelständische Verleihunternehmen, um überregional bzw. bundesweit tätige Verleiher bzw. um speziell für PSA-Verfahren errichtete Neugründungen oder um Unternehmen, die in einem direkten oder indirekten Zusammenhang mit bundesweit tätigen Weiterbildungseinrichtungen der Tarifpartner, der Spitzenorganisationen von Wirtschaft und Gewerkschaften oder ihnen selbst stehen?

11

Wie hoch ist der Anteil nicht berücksichtigter Interessenten im Verhältnis zur Gesamtheit aller PSA-Bewerber?

Wie viel Prozent von ihnen haben gegen die getroffene PSA-Entscheidung ein Nachprüfungsverfahren beantragt?

Wie hoch ist deren Erfolgsquote?

12

Nehmen Verleihunternehmen in der Regel nur an einem Vergabeverfahren in einem Arbeitsamtsbezirk oder an mehreren Vergabeverfahren unterschiedlicher Arbeitsamtsbezirke teil?

13

Hat sich die Zahl der der BA bekannten erlaubt tätigen Verleiher seit Beginn oder Abschluss des in Rede stehenden Gesetzgebungsverfahrens erkennbar verändert?

14

Sind die Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung im Zusammenhang mit den PSA-Ausschreibungsverfahren angestiegen?

Wenn ja, in welchem Maße und in welchen Regionen?

15

In wie vielen Arbeitsamtsbezirken sind Verträge zwischen Arbeitsamt und erlaubt tätigen Verleihern im Sinne von § 37c Abs. 2 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) nicht zustande gekommen oder werden bereits jetzt absehbar nicht zustande kommen?

Worin lagen die Gründe für das Nicht-zustande-Kommen derartiger Verträge bzw. die Ablehnung potentieller PSA-Betreiber?

16

Wann gilt der Tatbestand, dass solche Verträge gemäß § 37c SGB III nicht zustande gekommen sind, als erfüllt, und welche Stelle prüft abschließend ob oder legt fest dass, derartige Verträge nicht zustande kommen?

17

In welchen Arbeitsamtsbezirken beabsichtigen die Arbeitsämter, sich an Verleihunternehmen zu beteiligen oder namens der BA eigene PSAen zu gründen oder haben dies bereits getan?

18

Ist eine solche Beteiligung oder eine selbst errichtete PSA zeitlich befristet?

19

Können Verleihunternehmen, an denen Arbeitsämter beteiligt sind, oder vom Arbeitsamt selbst gegründete PSAen an künftigen PSA-Vergabeverfahren im eigenen oder an anderen PSA-Vergabeverfahren in fremden Arbeitsamtsbezirken teilnehmen?

20

Findet in den Fällen, in denen erstmalig im Rahmen eines PSA-Vergabeverfahrens kein Vertrag mit einem Verleihunternehmen zustande gekommen ist, künftig kein PSA-Vergabeverfahren mehr statt?

21

Planen Arbeitsämter auch arbeitsamtsbezirkübergreifend die Gründung eigener PSAen, die die gesetzlichen Aufgaben für mehrere Arbeitsämter übernehmen?

22

Welche Unternehmen haben an welchen Standorten die Zuschläge für die ausgeschriebenen Lose erhalten?

23

Um welche Zeitarbeitsunternehmen handelt es sich dabei schwerpunktmäßig – Zeitarbeitsunternehmen, Bildungsträger oder andere?

24

Nach welchem Bewertungsmaßstab oder Punktesystem wurde die Vergabe entschieden?

25

Waren die Bewertungsmaßstäbe in allen Regionen einheitlich?

26

Durch welche Maßnahmen wurden die Konzepte der Anbieter auf Machbarkeit überprüft?

27

Wie entscheidend war im Vergabeverfahren die Höhe des Angebotspreises für den Grundbetrag?

28

Wer entscheidet seitens des Arbeitsamtes über die Kündigung einer PSA, und wovon wird eine etwaige Kündigung abhängig gemacht?

29

Inwieweit werden Statistiken zum „Abbruch von PSAen“ geführt und wie werden diese veröffentlicht?

30

Wie wird künftig bei der Vergabe von PSAen vorgegangen?

Erfolgt dasselbe Verfahren wie augenblicklich oder ist geplant, aufgrund der gewonnenen Erfahrungen gezielt PSAen an Unternehmen zu vergeben, die sich bewährt haben?

31

Wie beurteilt die Bundesregierung aus wettbewerbsrechtlicher und wirtschaftspolitischer Sicht Berichte der Mittelstandsvereinigung Zeitarbeit e. V. (Pressemitteilung vom 24. April 2003), wonach erste PSAen auf dem Zeitarbeitsmarkt mit Stundensatzpreisen werben, die weit unter den ortsüblichen Marktpreisen liegen?

32

Gibt es Anzeichen dafür, dass durch die Tätigkeit der PSAen Arbeitsplätze bei Zeitarbeitsunternehmen gefährdet werden?

Trifft es zu, dass in einzelnen Fällen die Verrechnungssätze unter den Lohnkosten der PSA-Beschäftigten liegen und in Extremfällen sogar kostenlos angeboten werden?

33

Liegen Erkenntnisse oder Schätzungen vor, ob der durch die PSAen gewünschte „Klebeeffekt“ (Übergang des Mitarbeiters in ein Arbeitsverhältnis beim Kunden) häufiger und nachhaltiger eintritt als bei der privatwirtschaftlichen Zeitarbeit?

34

Wie werden die PSAen bzw. deren Tätigkeiten ertragsteuer- und umsatzsteuerlich behandelt?

35

Trifft es zu, dass gemäß einer internen Anweisung der BA beim Vergabeverfahren eine Gewichtung der Angebote nach Konzept (40 %) und Preis (60 %) erfolgen soll?

Wie begründet die Bundesregierung diese Gewichtung?

Treffen Aussagen beteiligter Unternehmen zu, die berichten, dass allein der Preis maßgeblich entscheidend war?

36

Trifft es zu, dass eine Vielzahl von Bildungsträgern einen Wettbewerbsvorteil im PSA-Vergabeverfahren dadurch hat, dass diese aufgrund der steuerlichen Gemeinnützigkeit ihre Angebote wesentlich günstiger gestalten können als private Zeitarbeitsfirmen?

Trifft es zu, dass solche Bildungsträger vor allem aufgrund bestehender guter Kontakte zu den Arbeitsämtern eher Zuschläge erhalten haben?

37

Trifft es zu, dass die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Zielgruppen für PSA-Beschäftigte die arbeitsmarktpolitischen Vorgaben des Gesetzes in der Mehrzahl der Fälle nicht erfüllen?

Wenn ja, warum?

Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?

38

Trifft es zu, dass die Zielgruppen in den einzelnen Ausschreibungsverfahren sehr unterschiedlich definiert werden?

Wenn ja, warum ist dies so?

39

Teilt die Bundesregierung die Gesamteinschätzung vieler Beteiligten, dass die PSAen dem Grundgedanken des Hartz-Konzeptes, das Zeitarbeit als Brückenfunktion nutzen wollte und den Schwerpunkt auf Qualifikation einsatzfreier Zeiten setzte, nicht entspricht?

40

Von welchen Beschäftigungsquoten geht die Bundesregierung bzw. die Arbeitsverwaltung bzw. die PSAen derzeit realistischerweise aus?

Wie hoch wird das Risiko der Nichteinsatzzeiten eingeschätzt?

Berlin, den 8. September 2003

Hartmut Schauerte Karl-Josef Laumann Dagmar Wöhrl Veronika Bellmann Dr. Rolf Bietmann Wolfgang Börnsen (Bönstrup) Alexander Dobrindt Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof) Erich G. Fritz Dr. Michael Fuchs Dr. Reinhard Göhner Kurt-Dieter Grill Robert Hochbaum Ernst Hinsken Volker Kauder Dr. Martina Krogmann Dr. Hermann Kues Wolfgang Meckelburg Friedrich Merz Laurenz Meyer (Hamm) Dr. Joachim Pfeiffer Hans-Peter Repnik Franz Romer Johannes Singhammer Max Straubinger Dr. Angela Merkel Michael Glos und Fraktion

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