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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Antragslage bei der Altschuldenentlastung nach § 6a Altschuldenhilfe-Gesetz (G-SIG: 15010546)

Antragssituation bis Jahresende 2003, eventueller Bedarf an zusätzlichen Mitteln, Einbeziehung der betroffenen Länder in die Finanzierung, für 2004 geplante Maßnahmen

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen

Datum

04.11.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/175414. 10. 2003

Antragslage bei der Altschuldenentlastung nach § 6a Altschuldenhilfe-Gesetz

der Abgeordneten Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Georg Brunnhuber, Henry Nitzsche, Renate Blank, Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Dr. Michael Fuchs, Peter Götz, Klaus Hofbauer, Werner Kuhn (Zingst), Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Klaus Minkel, Gero Storjohann, Lena Strothmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Zum Jahresende läuft die Frist für die Antragstellung auf eine zusätzliche Teilentlastung gemäß § 6a Altschuldenhilfe-Gesetz (AHG) aus. Für den laufenden Haushalt sind Verpflichtungsermächtigungen i. H. v. 300 Mio. Euro vorgesehen.

Aus der Wohnungswirtschaft werden Befürchtungen darüber laut, dass das noch freie Bewilligungsvolumen nicht ausreichend ist, um allen berechtigten Anträgen entsprechen zu können. Inzwischen haben sich auch die Bauminister der neuen Länder diesbezüglich an die wohnungsbaupolitischen Sprecher der Fraktionen im Deutschen Bundestag gewandt.

Im Haushaltsentwurf 2004 ist ein Haushaltsvermerk im Einzelplan 12 (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen) bei der Sozialen Wohnraumförderung für die neuen Länder vorgesehen, der einen Einsatz des Verpflichtungsrahmens für das Förderprogramm 2004 auch für die Altschuldenhilfe ermöglichen soll. Problematisch ist neben dem eventuell unzureichenden Verpflichtungsrahmen auch die bei der Sozialen Wohnraumförderung übliche Länderbeteiligung an der Finanzierung. Vertreter der Wohnungswirtschaft bezeichnen diesen Vorschlag weder prinzipiell noch der Höhe nach als problemlösend. Nach ihrer Ansicht droht dadurch die Umsetzung der Stadtentwicklungskonzepte zu scheitern. Auch die ostdeutschen Bauminister üben Kritik und halten den Vorschlag des Bundes auf Grund verfassungsrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Probleme für nicht durchführbar.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie stellt sich die Antragssituation aus Sicht der Bundesregierung derzeit dar?

2

Welche Antragssituation wird bis Jahresende erwartet?

3

Wie viel Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel sind bereits gebunden?

4

Wie viel Mittel müssten zusätzlich bereitgestellt werden, um alle berechtigten Anträge bedienen zu können?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, bei Anwendung des vorgeschlagenen Haushaltsvermerks die betroffenen Länder unmittelbar in die Finanzierung der Altschuldenhilfe einzubeziehen?

6

Wenn ja, wie beabsichtigt die Bundesregierung, mit der dazu ablehnenden Haltung der betroffenen Länder umzugehen?

7

Wie wird die Bundesregierung im Fall der Einigung mit den Ländern bei Anwendung des Haushaltsvermerks die erforderlichen Mittel für die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung zu unterstützenden Maßnahmen für die neuen Bundesländer im Jahr 2004 sicherstellen?

Berlin, den 19. September 2003

Dirk Fischer (Hamburg) Eduard Oswald Georg Brunnhuber Henry Nitzsche Renate Blank Hubert Deittert Enak Ferlemann Dr. Michael Fuchs Peter Götz Klaus Hofbauer Werner Kuhn (Zingst) Eduard Lintner Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach) Klaus Minkel Gero Storjohann Lena Strothmann Volkmar Uwe Vogel Gerhard Wächter Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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