Mindestlohnverordnung und Schattenwirtschaft und ihre Folgen für das Baugewerbe in Ostdeutschland
der Abgeordneten Arnold Vaatz, Rainer Eppelmann, Werner Kuhn (Zingst), Dirk Fischer (Hamburg), Eduard Oswald, Georg Brunnhuber, Ulrich Adam, Renate Blank, Klaus Brähmig, Hartmut Büttner (Schönebeck), Hubert Deittert, Enak Ferlemann, Dr. Michael Fuchs, Peter Götz, Manfred Grund, Siegfried Helias, Robert Hochbaum, Klaus Hofbauer, Susanne Jaffke, Volker Kauder, Michael Kretschmer, Vera Lengsfeld, Eduard Lintner, Dr. Klaus W. Lippold, Maria Michalk, Klaus Minkel, Bernward Müller (Gera), Henry Nitzsche, Claudia Nolte, Christa Reichard (Dresden), Gero Storjohann, Lena Strothmann, Antje Tillmann, Volkmar Uwe Vogel, Gerhard Wächter, Marco Wanderwitz und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die ostdeutsche Bauindustrie befindet sich seit Mitte der 90er Jahre in einem schmerzhaften Anpassungsprozess. Als Reaktion auf die in den Jahren zuvor überhöhte, nicht durchhaltbare Bauaktivität, sinkt seit 1996 die Bruttowertschöpfung im Baugewerbe um ca. 8,5 % p. a. Auch die Zahl der Arbeitsplätze hat seit dem Höhepunkt des Baubooms dramatisch abgenommen. Ende 2002 fanden in Ostdeutschland nur noch rund 220 000 Menschen Beschäftigung in der Bauindustrie, dies entspricht einem Rückgang um ca. 50 %. Dieser Abbau setzt sich im laufenden Jahr unvermindert fort. Für die vorhersehbare Zukunft muss dieser Trend gestoppt und eine Anpassung des ostdeutschen Baugewerbes an Markterfordernisse erreicht werden.
Um den verbliebenen Bauunternehmen kostenseitig eine zumindest teilweise Entlastung zu verschaffen, verständigten sich die Tarifparteien 1997 auf Lohnöffnungsklauseln. Dem aber entgegenwirkend wurde von der Bundesregierung eine Mindestlohnverordnung erlassen, die wiederum zu steigenden Arbeitskosten führte. Da die Produktivität mit dieser Zunahme nicht Schritt hielt, zogen auch die Lohnstückkosten wieder an. Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle schätzt, dass die Lohnkostenbelastung der Baubetriebe in Ostdeutschland inzwischen rd. ein Viertel höher ist als in Westdeutschland.
In seinem Jahresgutachten 2002/2003 (Bundestagsdrucksache 15/100) bemerkt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, dass sich Rigidität auf den Arbeitsmärkten gerade in strukturschwachen, aufholenden Regionen als Wachstumsbremse erweisen kann. Mit Verweis auf das Regulierungsgeflecht Westdeutschlands äußert er sich dazu wie folgt: „Was für eine hoch entwickelte Region zumindest in normalen Situationen verkraftbar sein mag, kann sich für aufholende Regionen als Hemmschuh erweisen.“ Aber anstatt dieser vernünftigen Feststellung Rechnung zu tragen und die rechtlichen Voraussetzungen für mehr Flexibilität in den Unternehmen zu schaffen, geht die Bundesregierung mit einer zweiten Allgemeinverbindlichkeitserklärung für die Löhne in der Bauwirtschaft erneut den Weg des zentralstaatlichen Dirigismus.
Insbesondere im Baubereich wird die außerordentlich schwierige Lage durch die stetig weiter wachsende Schattenwirtschaft verschärft. Offiziellen Angaben zufolge wird der Umfang für 2002 allein im Baugewerbe deutschlandweit auf ca. 133 Mrd. Euro geschätzt. Der Anteil gemessen am offiziellen Bruttoinlandsprodukt (BIP) hat sich seit Mitte der 90er Jahre deutlich erhöht (derzeit vermutlich ca. 17 %) und wird sehr wahrscheinlich weiter steigen. Diese Entwicklung ist offenbar auch Ausdruck eines allgemeinen Wertewandels.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die finanzielle Belastung der ostdeutschen Bauindustrie durch die Mindestlohnverordnung ein?
Teilt die Bundesregierung die zitierte Auffassung des Sachverständigenrates in Bezug auf die wachstumshemmende Wirkung eines rigiden Arbeitsmarktes?
Welche Instrumente beabsichtigt die Bundesregierung einzusetzen, um die durch die Mindestlohnverordnung bedingte erhöhte Kostenbelastung für die ostdeutschen Baubetriebe wieder auszugleichen?
Welchen Umfang hat die Schattenwirtschaft nach Einschätzung der Bundesregierung inzwischen in Ostdeutschland insgesamt erreicht, wie viel entfällt hiervon auf das Baugewerbe und wie verteilt sich die Schattenwirtschaft regional auf die sechs neuen Bundesländer?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durch die Schattenwirtschaft verursachten volkswirtschaftlichen Schaden ein?
Welche Entwicklung prognostiziert die Bundesregierung für die Schattenwirtschaft in Ostdeutschland?
Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung über die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten hinaus zu ergreifen, um dem bei einer größer werdenden Gruppe offenbar zugrunde liegenden Wertewandel – Schwarzarbeit als „Kavaliersdelikt“ – energisch entgegenzutreten?
Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen, um die insbesondere den Bausektor erheblich behindernde Bürokratie und Regelungsdichte nachhaltig einzuschränken und damit einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung des Baugewerbes in Ostdeutschland und zur Eindämmung der Schwarzarbeit zu leisten?
Hat die Bundesregierung die Möglichkeit eines Aussetzens der Mindestlohnverordnung für Ostdeutschland geprüft?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?