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Kleine AnfrageWahlperiode 15Beantwortet

Europäische und nationale Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung (G-SIG: 15010567)

Entwurf einer KWK-Richtlinie der EU-Kommission, Steigerung der Anteile der Kraft-Wärme-Kopplung an der Energieerzeugung in den einzelnen Mitgliedstaaten, Effizienz von KWK-Anlagen, Stand der wirtschaftlichen und klimapolitischen Auswirkungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Datum

04.11.2003

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 15/175514. 10. 2003

Europäische und nationale Rahmenbedingungen für die Kraft-Wärme-Kopplung

der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Dr. Joachim Pfeiffer, Dagmar Wöhrl, Karl-Josef Laumann, Franz Obermeier, Dr. Peter Paziorek, Horst Seehofer, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Veronika Bellmann, Dr. Rolf Bietmann, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Cajus Caesar, Alexander Dobrindt, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Georg Girisch, Dr. Reinhard Göhner, Tanja Gönner, Josef Göppel, Robert Hochbaum, Ernst Hinsken, Jürgen Klimke, Kristina Köhler (Wiesbaden), Dr. Martina Krogmann, Dr. Hermann Kues, Wolfgang Meckelburg, Friedrich Merz, Doris Meyer (Tapfheim), Laurenz Meyer (Hamm), Ulrich Petzold, Hans-Peter Repnik, Dr. Heinz Riesenhuber, Franz Romer, Hartmut Schauerte, Johannes Singhammer, Max Straubinger, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Die Europäische Union (EU) strebt eine generelle Steigerung des Anteils der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) an der Energieerzeugung mittels Förderung in den einzelnen Mitgliedstaaten an. Der Gesetzgebungsprozess für eine solche Regelung per Richtlinie findet derzeit in den legislativen Gremien der EU statt. Dabei fordert die Europäische Kommission mit ihrem aktuellen Entwurf vom 23. Juli 2003 (KOM (2003) 416 endgültig) eine mit Blick auf den Eigentümer und die Verwendung des in KWK-Anlagen erzeugten Stroms diskriminierungsfreie Förderung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Der Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie des Europäischen Parlaments (EU-Plenarsitzungsdokument A5-0138/2003) spricht sich darüber hinaus für eine Steigerung des Anteils der Energieerzeugung in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU durch KWK-Anlagen auf 18 % aus. Beide Regelungen hätten erhebliche Auswirkungen auf den gegenwärtigen Stand der nationalen Gesetzgebung und damit auf die KWK-Wirtschaft in Deutschland.

Entgegen diesen Bestrebungen der EU häufen sich in der veröffentlichten Meinung Darstellungen, die das Erreichen der Ziele des nationalen „Gesetzes für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung“ (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1092), nämlich den Ausbau von KWK-Anlagen im Sinne einer effizienteren und damit ökonomischeren und ökologischeren Energieerzeugung in Deutschland massiv in Frage stellen. Konkret strebt die Bundesregierung mittels Förderung von KWK-Anlagen neben dem grundsätzlichen Ausbau der Technologie (inkl. Brennstoffzellen) eine jährliche CO2-Reduktion im Jahr 2005 (gegenüber 1998) in Höhe von 10 Mio. Tonnen und im Jahr 2010 in Höhe von insgesamt mindestens 20 Mio. Tonnen an.

Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag, Dr. Reinhard Loske, erklärt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz nach gerade einmal etwas mehr als ein Jahr nach Inkrafttreten für gescheitert. Nach seinen Informationen gäbe es bei der KWK-Leistung in Deutschland „Stagnation, teilweise sogar einen Rückgang“ (tageszeitung/taz vom 14. Mai 2003). Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet unter Bezug auf eine bisherige Bilanz des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) am 22. Juli 2003 unter dem Titel „Stadtwerke verfehlen Klimaziel. Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung bleibt hinter den Erwartungen zurück (…)“ in ähnlicher Weise und wirft gleichzeitig die Frage auf, ob der Mitteleinsatz bei der KWK-Förderung gemessen am Gesetzeszweck des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes effizient erfolgt. Auch der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag, Michael Müller, erwartet, dass Deutschland das nationale Klimaschutzziel einer CO2-Reduktion um 25 % bis zum Jahr 2005 nicht erreichen wird und fordert insofern weitere Maßnahmen von der Bundesregierung (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 10. August 2003).

Die Kritik aus den Reihen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz scheint darauf ausgerichtet, die Kompetenz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) im Rahmen der KWK in Frage zu stellen. Die Tatsache, dass dieser Kritik seitens der Bundesregierung bzw. des BMWA bis heute öffentlich nicht widersprochen wurde, nährt Befürchtungen, dass zu Lasten des Energie- und Wirtschaftsstandortes Deutschland mittelfristig eine weitere der wenigen verbliebenen energiepolitischen Zuständigkeiten des BMWA unter Beschränkung auf vermeintlich rein ökologische Fragen aus diesem Ressort herausgelöst werden könnte.

Die Bundesregierung ist insofern gefordert zu erklären, welche EU-rechtlichen Vorgaben welche Auswirkungen auf die nationalen Rahmenbedingungen hätten und welche dieser derzeit in Brüssel diskutierten Vorgaben sie warum unterstützt bzw. nicht mittragen will. Zu diesem Zweck ist darüber hinaus eine umfassende Auskunft der Bundesregierung über den gegenwärtigen Stand der wirtschaftlichen und klimapolitischen Auswirkungen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes in Deutschland unerlässlich.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss des europäischen Gesetzgebungsprozesses hinsichtlich einer KWK-Richtlinie?

2

Welche strittigen Punkte sieht die Bundesregierung bezüglich des Entwurfes für eine KWK-Richtlinie zwischen Ministerrat, Europäischem Parlament und Europäischer Kommission und welche Nationalstaaten (inklusive Deutschland) verfolgen bei diesen strittigen Punkten, in welchen Gremien, welche Positionen?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die EU einerseits mit den so genannten Richtlinien zur Beschleunigung des Binnenmarktes im Bereich der Energieträger Strom und Gas hinsichtlich des Energievertriebes einen möglichst großen Wettbewerb anstrebt, sie andererseits mit Blick auf die Energieerzeugung jedoch unter anderem durch die EU-Richtlinie zu den Erneuerbaren Energien (Richtlinie 2001/77/EG) – danach müssen die Erneuerbaren Energien in Deutschland bis zum Jahr 2010 einen Anteil von 12,5 % an der Stromerzeugung aufweisen – und durch das diskutierte Anteilsziel für KWK-Anlagen an der nationalen Stromerzeugung in Höhe von 18 % erhebliche Marktanteile festschreibt bzw. festschreiben will?

4

Welchen Anteil an der Stromerzeugung hätte die KWK in Deutschland, wenn, wie durch das Europäische Parlament gefordert, der Anteil der KWK an der nationalen Energieerzeugung im Jahr 2012 jeweils 18 % beträgt?

5

Wie bewertet die Bundesregierung die Absichten des Europäischen Parlamentes, das einen durchschnittlichen Effizienzgrad für KWK-Anlagen von 80 % anstrebt?

6

Welchen durchschnittlichen Effizienzgrad (in %) und welche durchschnittliche Altersstruktur (in Jahren) weisen die KWK-Anlagen in Deutschland auf, die in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen?

7

Welchen Anteil (in %) an der deutschen Stromerzeugung hatten und haben die KWK-Anlagen, die in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen, in den Jahren 1998, 2000, 2002, 2003 und welchen Anteil erwartet die Bundesregierung für die Jahre 2005, 2010 und 2012?

8

Welchen durchschnittlichen Effizienzgrad (in %) und welche durchschnittliche Altersstruktur (in Jahren) weisen die KWK-Anlagen in Deutschland auf, die nicht in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen?

9

Warum legt die Bundesregierung hinsichtlich der Effizienz von KWK-Anlagen in der gegenwärtigen Gesetzeslage unterschiedliche Maßstäbe an, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass KWK-Anlagen ab einem generellen Nutzungsgrad von 70 % von der Ökosteuer befreit werden, die Effizienzanforderung hinsichtlich des Gesamtwirkungsgrades für die Errichtung beziehungsweise Erweiterung einer KWK-Anlage nach dem Entwurf der Bundesregierung für die Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (13. BImSchV – Bundestagsdrucksache 15/1074) jedoch mindestens 75 % im Jahresdurchschnitt beträgt?

10

Sieht die Bundesregierung angesichts der in ihrem Entwurf für eine 13. BImSchV vorgesehenen Effizienzanforderungen Probleme für KWK-Anlagen, die zumindestens teilweise beziehungsweise vollständig in das Netz zur öffentlichen Stromversorgung einspeisen, diese Mindeststandards zu erreichen, und wenn ja, führen solche Probleme zur Verhinderung von Investitionen in den Kraftwerkspark und damit in den Wirtschaftsstandort Deutschland? Wenn nein, warum nicht?

11

Laufen die Mindeststandards für die Effizienz von KWK-Anlagen im Entwurf der Bundesregierung für eine 13. BImSchV, bei dem das federführende Ressort das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) ist, dem Gesetzeszweck der Förderung von KWK-Anlagen in Deutschland nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, für das das BMWA federführend verantwortlich zeichnet, zuwider? Wenn nein, warum nicht?

12

Welche Rolle können beziehungsweise werden KWK-Anlagen auf Basis welcher Primärenergieträger im Rahmen der ab etwa 2010 anstehenden Erneuerung des so genannten konventionellen Kraftwerksparkes in Deutschland im Umfang von ca. 40 000 MW aus Sicht der Bundesregierung spielen? Zu welchen Schlüssen kommt hier bis dato das so genannte Green Cabinet der Bundesregierung?

13

Welchen Anteil (in %) an der deutschen Stromerzeugung hatten und haben die KWK-Anlagen, die nicht in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen, in den Jahren 1998, 2000, 2002, 2003 und welchen Anteil erwartet die Bundesregierung für die Jahre 2005, 2010 und 2012?

14

Wäre es vor dem Hintergrund des Gesetzeszweckes des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, nämlich der Minderung der jährlichen CO2-Emissionen, sinnvoll, KWK-Anlagen, die nicht in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen, aufgrund ihrer im Vergleich zu KWK-Anlagen, die in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen, prinzipiell höheren Wirkungsgrade in ein effizientes Fördersystem einzubeziehen? Wenn nein, warum nicht?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Effizienzgrade von KWK-Anlagen, die in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen, und KWK-Anlagen, die nicht in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen, Artikel 7 Abs. 4 im Entwurf der EU-Kommission vom 23. Juli 2003 (KOM (2003) 416 endgültig), wonach die Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass die Förderung von KWK auf nichtdiskriminierende Weise erfolgt, d. h. unabhängig vom Betreiber und von der Verwendung des Stroms, der mechanischen Energie oder der Wärme, die in der KWK-Anlage erzeugt werden, und welche Konsequenzen hätte eine solche Vorschrift in der derzeitigen Ausgestaltung konkret für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz?

16

Auf welche Höhe beziffert die Bundesregierung die CO2-Vermeidungskosten (in Euro/t CO2) infolge des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes?

17

Wie viel Primärenergie (in Steinkohleeinheiten/SKE) wurde in konventionellen, ausschließlich Strom erzeugenden Kraftwerken seit Inkrafttreten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes durch infolge der KWK-Förderung modernisierte beziehungsweise neugebaute KWK-Anlagen eingespart?

18

Wie viel Tonnen CO2 wurden durch die seit Inkrafttreten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes modernisierten und neugebauten KWK-Anlagen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Effizienzgrade in den Kraftwerken, in den Primärenergie eingespart wurde, vermieden? Stimmt die Bundesregierung hier mit der bisherigen Bilanz des VKU überein? Wenn nein, warum nicht?

19

Wird die Bundesregierung insofern ihr im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz unter § 1 formuliertes Ziel, wonach die jährlichen CO2-Emissionen im Jahr 2005 (gegenüber 1998) durch die Nutzung der KWK um 10 Mio. Tonnen und im Jahr 2010 um insgesamt mindestens 20 Mio. Tonnen reduziert werden sollen, nach gegenwärtigem Stand und gegenwärtiger Gesetzeslage erreichen? Wenn nein, was wird sie an der gegenwärtigen Gesetzeslage ändern, um dieses Ziel zu erreichen, oder wird sie von diesem Ziel Abstand nehmen?

20

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es bei der KWK-Leistung in Deutschland Stagnation oder gar einen Rückgang gibt, und wie bewertet die Bundesregierung die Darstellung in der „Süddeutschen Zeitung“ vom 22. Juli 2003 und teilt sie die geäußerte Kritik am Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz? Wenn nein, warum nicht?

21

Bestünde beim Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ein Potenzial zur Senkung der CO2-Vermeidungskosten (in Euro/t CO2) durch Einbeziehung der meist effizienteren, nicht in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisenden KWK-Anlagen?

22

Welche CO2-Vermeidungskosten (in Euro/t CO2) entstünden im Vergleich zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bei einer Effizienzsteigerung der bestehenden fossilen, rein auf Stromerzeugung ausgerichteten Kraftwerke um durchschnittlich einen Prozentpunkt (in Deutschland, in der EU mit beziehungsweise ohne Ost-Erweiterung und weltweit), und welches CO2-Volumen (in t CO2/a) könnte dadurch eingespart werden (in Deutschland, in der EU mit beziehungsweise ohne Ost-Erweiterung und weltweit)?

23

Welche CO2-Vermeidungskosten (in Euro/t CO2) entstünden im Vergleich zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bei einer Eindämmung der weltweiten Kohlebrände, und welches CO2-Volumen (in t CO2/a) könnte dadurch eingespart werden?

24

Auf welche Höhe beziffert die Bundesregierung im Vergleich zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz die CO2-Einsparpotentiale (in Euro/t CO2, unterschieden nach technologischen und ökonomischen Potenzialen) jeweils im Gebäudebereich (Bestand und Neubau) beziehungsweise im Verkehrssektor in Deutschland, bis wann wären diese Potenziale zu realisieren und wie bewertet die Bundesregierung diese im Vergleich zu den entsprechenden Potenzialen in der Energieerzeugung und der energieintensiven Industrie?

25

Welche Maßnahmen zur Minderung der CO2-Emissionen führen im Vergleich zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz im Gebäudebereich beziehungsweise Verkehrssektor in Deutschland jeweils zu welchen CO2-Vermeidungskosten (Euro/t CO2)?

26

Welche nationalen Konzepte wird die Bundesregierung wann auf den Weg bringen, um die ökonomisch erschließbaren – gemessen an den CO2-Vermeidungskosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz beziehungsweise dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) – CO2-Einsparpotenziale im Gebäudebereich beziehungsweise im Verkehrssektor in Deutschland zu erschließen?

27

Hat der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen Trittin, die „Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Wirtschaft zur Minderung der CO2-Emissionen und der Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung in Ergänzung der Klimavereinbarung vom 9. September 2000“ unterschrieben? Wenn ja, wann und warum zu diesem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht?

28

Wie verläuft die Praxis bei der Bestimmung der förderungswürdigen KWK-Strommengen aus nicht ausschließlich in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisenden KWK-Anlagen sowie die entsprechende Vergütung beziehungsweise bei der so genannten Härtefallregelung, und gibt es hier Probleme? Wenn ja, welche?

29

Gibt es derzeit Klagen infolge der Ungleichbehandlung von KWK-Anlagen, die in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen, und KWK-Anlagen, die dies nur teilweise oder gar nicht tun? Erwartet die Bundesregierung dies in der Zukunft? Wenn ja, beeinträchtigen solche Klagen die Investitionssicherheit in Deutschland? Wenn nein, warum nicht?

30

Wie viele KWK-Anlagen exakt sind seit Inkrafttreten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes modernisiert beziehungsweise neugebaut worden (unterschieden nach Leistungsgröße), welche Effizienzgrade werden bei modernisierten und neugebauten KWK-Anlagen erreicht und zu welcher durchschnittlichen Effizienzsteigerung hat dies im KWK-Anlagen-Bestand (insgesamt beziehungsweise bei KWK-Anlagen, die in das öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen) geführt?

31

Welche Fördersummen wurden bis heute seit in Kraft treten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für wie viele KWK-Anlagen (unterschieden nach den im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz unter § 5 genannten Anlagenkategorien) aufgewendet, auf welchen Betrag beziffert die Bundesregierung die entsprechenden durchschnittlichen Mehrkosten für Stromverbraucher in Deutschland (in Euro je kWh), die unter die Härtefallregelung fallen beziehungsweise die nicht unter die Härtefallregelung fallen, und rechnet die Bundesregierung mit einer Ausschöpfung des mit der Wirtschaft verabredeten maximalen, kumulierten Fördervolumens in Höhe von ca. 4 Mrd. Euro bis zum Jahr 2012?

32

Welche jährliche Strommenge (in TWh) fällt in Deutschland unter die so genannte Härtefallregelung zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und welchem Anteil (in %) am jährlichen Gesamtstromverbrauch in Deutschland entspricht diese Menge?

33

Auf welche Höhe (in Euro) beziffert die Bundesregierung die Verwaltungskosten (beim Bund beziehungsweise bei den Netzbetreibern) infolge der Ermittlung und Vergütung der förderberechtigten Strommengen (inkl. Umsetzung der so genannten Härtefallregelung) beziehungsweise infolge von juristischen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz?

34

Wie bewertet die Bundesregierung speziell den Zuwachs an Brennstoffzellen seit Inkrafttreten des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes vor dem Hintergrund des Gesetzeszweckes, wonach die Markteinführung der Brennstoffzelle im Interesse der Energieeinsparung, des Umweltschutzes und der Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung erfolgen soll, und wann rechnet sie mit einer flächendeckenden Markteinführung (unterteilt nach Anlagengröße beziehungsweise Marktsegmenten)?

35

Nach welchen Fördersystemen und zu welchen durchschnittlichen Mehrkosten (in Euro je kWh) werden welche KWK-Anlagen in den übrigen Mitgliedstaaten (unterschieden nach einzelnen Staaten) der EU unterstützt?

36

Wie wird die Bundesregierung KWK-Anlagen (sowohl solche, die ins öffentliche Netz zur Stromversorgung einspeisen, als auch solche, die dies nicht tun) im Rahmen des Nationalen Allokationsplans für den Emissionshandel behandeln, und wie wird sie das gegenwärtige beziehungsweise ein künftig novelliertes Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz auf den Emissionshandel abstimmen?

37

Könnte eine Berücksichtigung der nicht ausschließlich in das Netz zur öffentlichen Stromversorgung einspeisenden KWK-Anlagen bei der Erstallokation der Zertifikate für den Emissionshandel eine Kompensation für die bisherige Ungleichbehandlung darstellen? Wenn nein, warum nicht?

38

Wie bewertet die Bundesregierung den Ansatz, in ein novelliertes Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz eine Regelung für eine gesonderte beziehungsweise zusätzliche Vergütung für den Einsatz erneuerbarer Energieträger in KWK-Anlagen aufzunehmen, und plant sie dies?

Berlin, den 14. Oktober 2003

Dr. Angela Merkel, Michael Glos und Fraktion

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