Strahlungskennzeichnung von Mobilfunkgeräten
der Abgeordneten Dr. Peter Paziorek, Josef Göppel, Werner Wittlich, Dr. Rolf Bietmann, Ilse Aigner, Cajus Caesar, Gitta Connemann, Marie-Luise Dött, Dr. Maria Flachsbarth, Georg Girisch, Tanja Gönner, Ursula Heinen, Kristina Köhler (Wiesbaden), Doris Meyer (Tapfheim), Dr. Gerd Müller, Franz Obermeier, Ulrich Petzold und der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung gegenüber der Bundesregierung vom Dezember 2001 erklärten sich die Mobilfunkbetreiber bereit, in den Bereichen Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz wirksame und nachprüfbare Verbesserungen gegenüber der derzeitigen Situation herbeizuführen. Ein wesentlicher Punkt dieser Selbstverpflichtung ist die Stärkung des Verbraucherschutzes und hier insbesondere die Verbesserung der Verbraucherinformationen zu Mobilfunkgeräten.
Die Mobilfunkbetreiber haben zugesagt, keine Mobilfunkgeräte zu vertreiben, welche nicht den Grenzwerten entsprechen, die von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICNIRP) wissenschaftlich erarbeitet und von der Europäischen Union (EU) übernommen wurden.
Weiterhin wollten die Mobilfunkbetreiber eine erste Initiative der Mobilfunkgeräte-Hersteller unterstützen, zugunsten verbesserter Verbraucherinformationen Angaben der SAR-Werte (Spezifische Absorptionsrate) der Mobilfunkgeräte in geeigneter Form zu veröffentlichen. Dazu wollten die Betreiber auf eine verbraucherfreundliche und transparente Ausgestaltung dieser Informationen seitens der Hersteller drängen, so dass der Kunde vor der Kaufentscheidung die jeweils geringstmögliche spezifische Absorptionsrate in Erfahrung bringen kann.
Die Mobilfunkbetreiber wollten zusätzlich die Mobilfunkgeräte-Hersteller dazu bewegen, verstärkt Mobilfunkgeräte mit geringem SAR-Wert auf den Markt zu bringen. Darüber hinaus sollten die Hersteller darauf gedrängt werden, ein Qualitätssiegel für Mobilfunkgeräte mit besonders niedrigen Feldemissionen zu entwickeln. Soweit die Mobilfunkbetreiber ihrerseits Mobilfunkgeräte vertreiben, wollten sie zusätzlich die oben genannten Informationen angeben und sagten zu, verstärkt Mobilfunkgeräte mit geringem SAR-Wert anzubieten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherige Umsetzung der Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber?
Welche Fortschritte sind dabei, insbesondere bei der Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten, erzielt worden?
Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen die Selbstverpflichtung in dem Punkt der Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten insgesamt oder in Teilen nicht eingehalten wird?
Wenn ja, welche und in welchem Umfang?
Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das bestehende Umweltqualitätssiegel „Blauer Engel“, welches auf den Kriterien besonders niedriger SAR-Werte basiert, zur Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten zu verwenden?
Wenn ja, welche, und wie und wo werden diese bereits genutzt?
Plant die Bundesregierung gesetzgeberische Schritte zur Einführung eines Qualitätssiegels?
Wenn ja, für wann ist dies vorgesehen?
Welche Kriterien muss aus Sicht der Bundesregierung ein Qualitätssiegel zur Vergabe für Mobilfunkgeräte beinhalten?
Inwieweit ist eine Anwendung eines solchen Qualitätssiegels auf andere funktechnischen Geräte des täglichen Gebrauchs, wie zum Beispiel Schnurlostelefone oder Babyfon-Anlagen, möglich?